Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00602_V 00602 Ueberpruefung BE A1-3.pdf ===
Telefon: 0 233-22490 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Team Grundsatzangelegenheiten
PLAN-HAIV-10
Überprüfung der Nachbarbeteiligung bei Bauanträgen durch die Lokalbaukommission
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing-
Obermenzing vom 22.04.2026
Überprüfung der Schnurgerüste durch die Lokalbaukommission
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing-
Obermenzing vom 22.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00602
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Empfehlungen der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirks
Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 Nr. 20-26 / E 03421 sowie
Nr. 20-26 / E 03422
Inhalt BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421:
Es wird beantragt, dass das Referat für Stadtplanung und Bau-
ordnung, HA IV – Lokalbaukommission (LBK) bei allen Bauanträ-
gen prüft, ob die Vorgaben des Art. 66 Abs. 1 der Bayerischen
Bauordnung (BayBO) eingehalten wurden.
Nach dieser Vorschrift sind der Lageplan und die Bauzeichnun-
gen den Eigentümer*innen der benachbarten Grundstücke "vom
Bauherrn oder seinem Beauftragten" zur Zustimmung vorzule-
gen. Ob eine*ein Nachbar*in zugestimmt hat, ist im Bauantrag
anzugeben.
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422:
Zukünftig soll die LBK bei allen Baustellen vor Baubeginn prüfen,
ob die genehmigten Ausführungsmaße (Schnurgerüstüberprü-
fung) eingehalten wurden.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
--/--
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Seite 2
Entscheidungs-
vorschlag
Eine Überprüfung der Nachbarunterschriften bei Bauanträgen
durch die LBK erfolgt nicht.
Der Nachweis der Einhaltung der festgelegten Grundfläche und
Höhenlage vor Baubeginn begründeten in Einzelfällen durch die
LBK gefordert.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Nachbarbeteiligung, Bauanträge, Schnurgerüstabnahme, Ausfüh-
rungsmaße
Ortsangabe --/--
Telefon: 0 233-22490 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Team Grundsatzangelegenheiten
PLAN-HAIV-10
Überprüfung der Nachbarbeteiligung bei Bauanträgen durch die Lokalbaukommission
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing-
Obermenzing vom 22.04.2026
Überprüfung der Schnurgerüste durch die Lokalbaukommission
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing-
Obermenzing vom 22.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00602
Anlagen
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 vom 22.04.2026
2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 vom 22.04.2026
3. Lageplan
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 15.07.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversammlung handelt, müssen diese nach
Art. 18 Abs. 4 Satz 1 Gemeindeordnung und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerver-
sammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss behandelt werden.
Zuständig für die Behandlung der beiden vorliegenden BV-Empfehlungen ist der Stadtrat,
da die BV-Empfehlungen den Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und damit
ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung
i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhalten und die Angelegenheit nicht
stadtbezirksbezogen ist.
1. Ausgangslage
Mit der BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 -
Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 wird beantragt, dass das Referat für Stadtplanung
und Bauordnung, Hauptabteilung IV – Lokalbaukommission (LBK) bei allen Bauanträgen
prüft, ob die Vorgaben des Art. 66 Abs. 1 der BayBO eingehalten wurden.
Nach dieser Vorschrift sind der Lageplan und die Bauzeichnungen den Eigentümer*innen
der benachbarten Grundstücke "vom Bauherrn oder seinem Beauftragten" zur Zustim-
mung vorzulegen. Ob eine*ein Nachbar*in zugestimmt hat, ist im Bauantrag anzugeben.
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Mit der BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 -
Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 wird beantragt, dass die LBK bei allen Bauanträgen
vor Baubeginn auf der Baustelle prüft, ob die genehmigten Ausführungsmaße eingehalten
wurden.
2. Behandlung von Empfehlungen einer Bürgerversammlung
2.1 Überprüfung der Nachbarbeteiligung bei Bauanträgen durch die Lokalbau-
kommission, BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirks 21 - Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026
Gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO haben Bauherr*innen den Eigentümer*innen der benach-
barten Grundstücke den Lageplan und die Bauzeichnungen vor Einreichung eines Vorbe-
scheids- oder Bauantrags zur Zustimmung vorzulegen.
Die Bauherr*innen geben dann im Bauantragsformular an, ob die Nachbar*innen dem
Bauvorhaben zugestimmt haben. Bei einer fehlenden Zustimmung wird den Nach-
bar*innen die Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde zugestellt. Damit
liegt die Nachbarbeteiligung im Verantwortungsbereich der Bauherr*innen.
Eine generelle und umfängliche Überprüfung durch die Baugenehmigungsbehörde, ob die
Nachbar*innen tatsächlich durch die*den Bauherr*in beteiligt wurden, ist gesetzlich nicht
vorgesehen. Der Bayerische Gesetzgeber hat die Verantwortung der Nachbarbeteiligung
bewusst auf die*den Bauherr*in übertragen. Diese Übertragung dient der Verfahrensbe-
schleunigung von Baugenehmigungsverfahren und der Schonung personeller Ressourcen
der Baugenehmigungsbehörden. Die Möglichkeit, dass die Gemeinde auf Antrag der*des
Bauherr*in die Nachbar*innen beteiligt, ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Eine generelle Überprüfung durch die LBK würde damit dem gesetzgeberischen Willen
und dem Wortlaut des Gesetzes widersprechen. Sie wäre auch personell nicht leistbar.
Der Empfehlung einer Bürgerversammlung wird entsprochen:
2.2 Überprüfung der Schnurgerüste durch die Lokalbaukommission,
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirks 21 - Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026
Nach Artikel 68 Abs. 7 Satz 1 BayBO müssen vor Baubeginn die Grundfläche der bauli-
chen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt sein. Zu diesem Zweck wird ein
sogenanntes Schnurgerüst erstellt, welches der genauen Festlegung der Gebäudeaußen-
kanten und der Höhenlage im Gelände dient. Die Verpflichtung zur Absteckung der
Grundfläche und Höhenlage liegt dafür in jedem Fall bei den Bauherr*innen.
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Schnurgerüstabnahme oder eine Einmessbescheini-
gung nach Art. 68 Abs. 7 Satz 2 BayBO nicht pauschal verlangen, sondern hat fallweise
nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Eine solche Forderung ist dabei auf be-
sonders problematische Vorhaben zu beschränken oder auf Vorhaben, bei denen auf-
grund der Plandarstellung ein begründeter Verdacht besteht, dass Abstandsflächen oder
festgesetzte Grundflächen nicht eingehalten werden.
ja nein teilweise
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Eine Schnurgerüstabnahme bzw. Einmessbescheinigung wird von der LBK im Einzelfall
dann gefordert, wenn zum Beispiel Probleme im Genehmigungsverfahren mit nachträgli-
chen Änderungen der Abstandsflächen oder Bauraumüberschreitungen aufgetreten sind.
Der Empfehlung einer Bürgerversammlung wird entsprochen:
3. Klimaprüfung
Ist Klimaschutzrelevanz gegeben: Nein
Anhörung der Bezirksausschüsse
Grundsätzlich werden Bezirksausschüsse im Rahmen der Behandlung von Empfehlungen
aus Bürgerversammlungen angehört, sofern diese von der Bürgerversammlungsempfeh-
lung oder von dem Behandlungsvorschlag der Verwaltung betroffen sind.
Die vorliegenden Bürgerversammlungsempfehlung beziehen sich auf den Vollzug der ge-
setzlichen Vorgaben der BayBO. Die BayBO findet stadtweit Anwendung. Somit sind alle
25 Bezirksausschüsse von den Forderungen der Empfehlungen betroffen. Daher ist eine
Anhörung des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirks Pasing-Obermenzing nicht vor-
gesehen.
Die Bezirksausschüsse 1 bis 25 werden über die Beschlussfassung unterrichtet.
Der Korreferent Herr Stadtrat Dr. Christian Köning und die/der zuständige
Verwaltungsbeirätin/Verwaltungsbeirat N.N. haben einen Abdruck der Beschlussvorlage
erhalten.
ja nein teilweise
Seite 4
II. Antrag der Referentin
1. Eine Überprüfung der Nachbarbeteiligung bei Bauanträgen durch die LBK erfolgt nicht.
2. Der Nachweis der Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage vor Bau-
beginn wird in begründeten Einzelfällen durch die LBK gefordert.
3. Die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21
- Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4. Die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21
- Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende Die Referentin
Ober-/Bürgermeister/-in
ea. Stadtrat / ea. Stadträtin
Prof.Dr.(Univ. Florenz)
Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
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IV. Abdruck von I. mit III.
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
z. K.
V. Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung PLAN SG 3
zur weiteren Veranlassung
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
2. Abdruck an Direktorium HA II/BA – BA-Geschäftsstelle Ost (2 x)
3. Abdruck an die Bezirksausschüsse 1-25
z. K.
Am
Anlage 1
Anlage 2
0 4.000
m
Erstellungsdatum 29.05.2026
Grundkarte
Erstellt für Maßstab 1:150 000
zur Maßentnahme nur bedingt geeignet
Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de
©
Landeshauptstadt
München
2026,
Flurstücke
und
Gebäude:
©
Bayerische
Vermessungsverwaltung
2026
´
Anlage 3
=== 20-26 _ E 03421_E 03421 Nachbarbeteiligung LBK.pdf ===
=== 20-26 _ E 03422_E 3422 Überprüfung Schnurgerüste.pdf ===