Beschluss des Sozialausschusses vom 23.07.2026: Maßnahmen gegen Wildes Campieren im Kurparkviertel: Vorschläge zur Umzäunung der Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg
=== 26-32 _ V 01035_V 01035 Wildes Campieren Kurparkviertel BE.pdf ===
Telefon: 0 233-40400 Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
FB Fachplanung akute
Wohnungslosigkeit
Maßnahmen gegen Wildes Campieren im Kurparkviertel:
Vorschläge zur Umzäunung der Autobahnbrücke
Pfundmayerstraße/Senftenauerweg
Brückenumzäunung gegen Wildes Campieren im Kurparkviertel
und Diskussion weiterer Maßnahmen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03029
der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 20 – Hadern vom 21.10.2025
Errichtung eines Zaunes an der Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg
gegen Wildes Campieren
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03030
der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 20 – Hadern vom 21.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01035
Beschluss des Sozialausschusses vom 23.07.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Zwei Empfehlungen der Bürgerversammlung des 20. Stadtbe-
zirks Hadern vom 21.10.2025 (Empfehlungen Nr. 20-26 /
E 03029 und Nr. 20-26 / E 03030)
Inhalt Wildes Campieren an der Autobahnbrücke im Kurparkviertel
Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“
Angebote und Unterstützung für obdachlose Menschen
Abstimmung von geeigneten Maßnahmen mit der Autobahn
GmbH und dem Kreisverwaltungsreferat
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungs-
vorschlag
Die Autobahn GmbH geht weiterhin in eigener Zuständigkeit ge-
gen Wildes Campieren am betroffenen Standort vor und überprüft
die Möglichkeiten einer Umzäunung der betroffenen Stellen. Bür-
ger*innen wenden sich im Falle einer akuten Bedrohung oder
Gefährdung an die Polizei.
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Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Obdachlose Menschen
Kurparkviertel
Pfundmayerstraße/Senftenauerweg
Wildes Campieren
Ortsangabe Stadtbezirk 20 - Hadern
Kurparkviertel - Autobahnbrücke
Pfundmayerstraße/Senftenauerweg
Telefon: 0 233-40400 Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
FB Fachplanung akute
Wohnungslosigkeit
Maßnahmen gegen Wildes Campieren im Kurparkviertel:
Vorschläge zur Umzäunung der Autobahnbrücke
Pfundmayerstraße/Senftenauerweg
Brückenumzäunung gegen Wildes Campieren im Kurparkviertel
und Diskussion weiterer Maßnahmen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03029
der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 20 – Hadern vom 21.10.2025
Errichtung eines Zaunes an der Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg
gegen Wildes Campieren
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03030
der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 20 – Hadern vom 21.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01035
3 Anlagen
Beschluss des Sozialausschusses vom 23.07.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
1. Ausgangslage
In der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 20 – Hadern am 21.10.2025 wurden zwei
Empfehlungen beschlossen. Diese sind der Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beige-
fügt. In beiden Empfehlungen wird die Situation unter der Fußgängerbrücke Pfundmayer-
straße/Senftenauerweg im Kurparkviertel in Hadern, die von Wildem Campieren geprägt
ist, thematisiert. Es wird gefordert, dort Maßnahmen gegen Wildes Campieren, wie bei-
spielsweise die Errichtung eines Zaunes, zu diskutieren und umzusetzen.
Da für die Bearbeitung der beiden Empfehlungen umfassende Abstimmungs- und Mit-
zeichnungsprozesse mit anderen städtischen Stellen und Institutionen notwendig sind,
wurde eine Fristverlängerung bis zum 23.07.2026 gewährt.
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2. Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze
In der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“ werden im Rahmen von
regelmäßig stattfindenden Sitzungen Meldungen zu Lagern von obdachlosen Personen im
Stadtgebiet München besprochen. In der im Jahr 2013 gegründeten Arbeitsgruppe arbei-
ten unter anderem Sozialreferat, Baureferat, Kreisverwaltungsreferat und Kommunalrefe-
rat mit der Polizei und Streetworker*innen der Obdachlosenhilfe zusammen, um Lösungen
für den Umgang mit obdachlosen Menschen zu finden.
2.1 Wildes Campieren am Standort Autobahnbrücke
Pfundmayerstraße/Senftenauerweg
Der Standort Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg ist der Arbeitsgruppe
bekannt. Es handelt sich dabei um einen Standort, der immer wieder zum Schlafen und
Lagern von Habseligkeiten genutzt wird. Die letzte Meldung zu dem Standort ging in Form
eines Anwohner*innenschreibens am 13.03.2026 als Ergänzung zu den beiden Empfeh-
lungen aus der Bürgerversammlung ein (Anlage 3).
In den beiden Empfehlungen werden vor allem die Probleme der Verschmutzung durch
Müll und verrichteten Notdurften in den anliegenden Grünanlagen geschildert. Des Weite-
ren wird darin beschrieben, dass die Personen auf Matratzen direkt unter der Fußgänger-
brücke oder in Autos schlafen. Die Situation sowie insbesondere das Verhalten der dort
nächtigenden Personen wird von den Anwohner*innen zudem zunehmend als Bedrohung
des eigenen Sicherheitsgefühls wahrgenommen. Dies wird auch in dem Anwoh-
ner*innenschreiben vom 13.03.2026 hervorgehoben.
2.2 Vorgehen anhand des Leitfadens Wildes Campieren und Ergebnis Austausch
mit der Autobahn GmbH
Für Wildes Campieren gibt es einen zwischen Sozialreferat, Kreisverwaltungsreferat und
Baureferat abgestimmten Handlungsleitfaden. Wird der Stadtverwaltung ein Obdachlosen-
lager gemeldet, werden die Betroffenen zuerst von der in München tätigen Streetwork hin-
sichtlich Hilfs- und Unterbringungsmöglichkeiten im städtischen Hilfesystem beraten. Dies
war auch hier der Fall. Auch aktuell wird der o. g. Standort noch durch die Streetwor-
ker*innen der Beratungsstelle „Schiller“, aufgesucht. Die dort nächtigenden Personen leh-
nen allerdings jegliche Beratung und Unterstützung sowie Unterbringung ab.
Niemand muss in München auf der Straße schlafen. In Zusammenarbeit mit den freien
Trägern der Wohlfahrtspflege stehen ausreichend Bettplätze zur Verfügung. Allerdings
muss das Angebot aus freiem Willen angenommen werden. Es kann nicht unter Zwang
umgesetzt werden und daher seitens der obdachlosen Personen auch verweigert werden.
Werden die Unterstützungs- und Unterbringungsmöglichkeiten abgelehnt oder laufen die
Beratungsprozesse ins Leere, kann ein Standort geräumt werden. Dadurch sollen eine
Verfestigung des Lagers sowie der Nachzug weiterer Personen verhindert werden. Räu-
mungen werden immer mit Fristsetzung angekündigt, es sei denn es liegt eine akute Ge-
fährdung der Obdachlosen und/oder anderer Menschen vor. In beiden Fällen ist die vorhe-
rige Beratung und bestenfalls Vermittlung in Unterstützungs- und Unterbringungsmöglich-
keiten das oberste Ziel.
Da es sich bei den betroffenen Flächen im Kurparkviertel nicht um öffentlichen Grund
handelt, sondern um Eigentum der Autobahn GmbH, kann die Landeshauptstadt München
hier nicht selbst anhand des Handlungsleitfadens Wildes Campieren tätig werden. Daher
wurde die Autobahn GmbH in der Vergangenheit bereits hinsichtlich möglicher Hand-
lungsoptionen als Eigentümerin beraten und ein Vorgehen abgestimmt. Die Autobahn
GmbH räumt das Lager aktuell nach eigenen Angaben je nach Bedarf ein bis zweimal im
Monat. Darüber hinaus wird über Hinweisschilder dauerhaft ein Campierverbot ausge-
sprochen. Außerdem wurde der Autobahn GmbH seitens der Stadtverwaltung bereits
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empfohlen, auf beiden Seiten der Brücke eine Umzäunung zu errichten. Mit Schreiben
vom 13.03.2026 hat der Bezirksausschuss 20 – Hadern die Autobahn GmbH ebenfalls
dazu aufgefordert, einen Zaun an zwei Stellen am Senftenauerweg zu errichten
(Anlage 3). Die Autobahn GmbH prüft nach eigener Aussage derzeit noch, ob und unter
welchen Voraussetzungen eine Umzäunung möglich ist. Eine Teilstelle, die bisher einen
einfachen Zugang zu dem Standort möglich machte, wurde bereits mit einem Zaun ver-
sperrt. Da es sich wie dargestellt nicht um öffentlichen Grund handelt, hat die Stadtverwal-
tung auf die weitere Umsetzung jedoch keinen Einfluss.
2.3 Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates
Das Kreisverwaltungsreferat äußert sich zu der Situation am o. g. Standort wie folgt:
„Im Hinblick auf die vorliegende Situation ergreifen alle beteiligten Stellen stets alle ihnen
zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um Gefahrenlagen angemessen zu begegnen, je-
doch immer begrenzt durch die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die für diesen Bereich zuständige Polizeiinspektion 41 teilt auf Rückfrage mit, dass die
geschilderten Umstände grundsätzlich bestätigt werden können, so auch das in der Bür-
gerversammlungsempfehlung benannte Lager im südlichen Bereich der Autobahnunter-
führung. Im Hinblick auf das gesamte Kurparkviertel sind nach Mitteilung der Polizeiin-
spektion zwischen Juni und Dezember 2025 mehrere Beschwerdeschreiben von Anwoh-
nenden eingegangen. Dort anzutreffen waren bis zu neun Personen, welche in dem Be-
reich nächtigten, sei es in Zelten oder Fahrzeugen. Zudem konnte eine starke Vermüllung
der Umgebung und ähnliche Ordnungsstörungen festgestellt werden. Die gesamte Situa-
tion vor Ort beeinträchtige das subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohnenden, jedoch
seien keine Übergriffe durch die Personengruppe in dem gesamten Betrachtungszeitraum
bekannt.
Im Bereich des gesamten Kurparkviertels führte die Polizeiinspektion im Betrachtungszeit-
raum Juni bis Dezember 2025 eine Vielzahl an Kontrollen durch und erteilte auch eine
Vielzahl an Platzverweisen. Zudem erstellte die Polizeiinspektion 21 Ordnungswidrigkei-
tenanzeigen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz. Die Mitteilungen der Bür-
gerinnen und Bürger werden von der zuständigen Polizeiinspektion sehr ernst genommen
und mit zahlreichen kräfte- und zeitintensiven Kontrollen, sowie Anschlussmaßnahmen im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten begegnet. Seit Anfang Dezember 2025 sei, ver-
mutlich auch auf Grund der kälteren Temperaturen, eine spürbare Beruhigung der Situati-
on vor Ort festzustellen. Nach Mitteilung der Polizeiinspektion 41 müsse jedoch mit Beginn
der wärmeren Temperaturen im Frühjahr unter Umständen mit einem erneuten Auftreten
entsprechender Gruppen gerechnet werden.
Da sich das beschriebene Lager auf einem Grundstück befindet, welches im Eigentum der
Autobahn GmbH des Bundes steht, sind die Handlungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung
stark beschränkt. Insbesondere sind sicherheitsrechtliche Maßnahmen auf Privateigentum
nur in Ausnahmefällen möglich, deren Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Die Verant-
wortung für die Durchsetzung der Eigentumsrechte und somit auch die Räumung etwaiger
Lager liegt bei dem Eigentümer, der dem bereits mehrfach nachgekommen ist. Das Kreis-
verwaltungsreferat stand bezüglich der Situation bereits mehrfach im Kontakt mit dem Ei-
gentümer. Dieser teilt mit, dass der Bau eines Zaunes zur dauerhaften Verbesserung der
Situation in Planung ist, welche aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit weiteren
Eigentümern anschließender Grundstücke bis dato nicht abgeschlossen werden konnte.
Das Kreisverwaltungsreferat wird weiterhin mit dem Eigentümer hinsichtlich etwaiger Fort-
schritte bezüglich der Errichtung des Zaunes in Kontakt bleiben und auch den Austausch
mit der Polizei im Hinblick auf die Situation vor Ort fortführen, um einen stets aktuellen
Überblick zu erhalten.
Sollten Situationen entstehen, welche aus Sicht der Anwohnenden Verstöße gegen die
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Rechtsordnung darstellen, bestärkt Sie das Kreisverwaltungsreferat darin, unmittelbar die
Polizei unter der Rufnummer „110“ zu kontaktieren. Den Polizeibeamt*innen ist es durch
eine Kontaktaufnahme möglich, die Situation vor Ort zu klären, die Identität der Störenden
festzustellen und die entsprechenden Schritte gegen diese einzuleiten.“
3. Entscheidungsvorschlag
Es wird vorgeschlagen, das bisherige Vorgehen fortzusetzen.
Die Autobahn GmbH soll den Standort als Eigentümerin weiterhin in eigener Zuständigkeit
regelmäßig räumen und die Errichtung von Umzäunungen weiter vorantreiben, um eine
Verfestigung und Ausweitung des Lagers zu verhindern. Das Kreisverwaltungsreferat wird
zudem auch weiterhin mit der Eigentümerin sowie mit der zuständigen Polizeiinspektion in
Kontakt bleiben, um auch zukünftig einen aktuellen Überblick übe...