Beschluss des Sozialausschusses

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Beschluss des Sozialausschusses vom 23.07.2026: Maßnahmen gegen Wildes Campieren im Kurparkviertel: Vorschläge zur Umzäunung der Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg

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  • 26-32 _ V 01035_V 01035 Wildes Campieren Kurparkviertel BE.pdf
  • 26-32 _ V 01035_V 01035 Wildes Campieren Kurparkviertel A1.pdf
  • 26-32 _ V 01035_V 01035 Wildes Campieren Kurparkviertel A2.pdf
  • 26-32 _ V 01035_V 01035 Wildes Campieren Kurparkviertel A3.pdf
  • 20-26 _ E 03029_E 03029 Wildes Campieren Kurparkviertel.pdf
  • 20-26 _ E 03030_E 03030 Zaun Autobahnbruecke Wildes Campieren.pdf
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=== 26-32 _ V 01035_V 01035 Wildes Campieren Kurparkviertel BE.pdf === Telefon: 0 233-40400 Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration FB Fachplanung akute Wohnungslosigkeit Maßnahmen gegen Wildes Campieren im Kurparkviertel: Vorschläge zur Umzäunung der Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg Brückenumzäunung gegen Wildes Campieren im Kurparkviertel und Diskussion weiterer Maßnahmen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03029 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 20 – Hadern vom 21.10.2025 Errichtung eines Zaunes an der Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg gegen Wildes Campieren BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03030 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 20 – Hadern vom 21.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01035 Beschluss des Sozialausschusses vom 23.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Zwei Empfehlungen der Bürgerversammlung des 20. Stadtbe- zirks Hadern vom 21.10.2025 (Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03029 und Nr. 20-26 / E 03030) Inhalt Wildes Campieren an der Autobahnbrücke im Kurparkviertel Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“ Angebote und Unterstützung für obdachlose Menschen Abstimmung von geeigneten Maßnahmen mit der Autobahn GmbH und dem Kreisverwaltungsreferat Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungs- vorschlag Die Autobahn GmbH geht weiterhin in eigener Zuständigkeit ge- gen Wildes Campieren am betroffenen Standort vor und überprüft die Möglichkeiten einer Umzäunung der betroffenen Stellen. Bür- ger*innen wenden sich im Falle einer akuten Bedrohung oder Gefährdung an die Polizei. Seite 2 Gesucht werden kann im RIS auch unter Obdachlose Menschen Kurparkviertel Pfundmayerstraße/Senftenauerweg Wildes Campieren Ortsangabe Stadtbezirk 20 - Hadern Kurparkviertel - Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg Telefon: 0 233-40400 Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration FB Fachplanung akute Wohnungslosigkeit Maßnahmen gegen Wildes Campieren im Kurparkviertel: Vorschläge zur Umzäunung der Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg Brückenumzäunung gegen Wildes Campieren im Kurparkviertel und Diskussion weiterer Maßnahmen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03029 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 20 – Hadern vom 21.10.2025 Errichtung eines Zaunes an der Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg gegen Wildes Campieren BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03030 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 20 – Hadern vom 21.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01035 3 Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom 23.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Ausgangslage In der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 20 – Hadern am 21.10.2025 wurden zwei Empfehlungen beschlossen. Diese sind der Beschlussvorlage als Anlagen 1 und 2 beige- fügt. In beiden Empfehlungen wird die Situation unter der Fußgängerbrücke Pfundmayer- straße/Senftenauerweg im Kurparkviertel in Hadern, die von Wildem Campieren geprägt ist, thematisiert. Es wird gefordert, dort Maßnahmen gegen Wildes Campieren, wie bei- spielsweise die Errichtung eines Zaunes, zu diskutieren und umzusetzen. Da für die Bearbeitung der beiden Empfehlungen umfassende Abstimmungs- und Mit- zeichnungsprozesse mit anderen städtischen Stellen und Institutionen notwendig sind, wurde eine Fristverlängerung bis zum 23.07.2026 gewährt. Seite 2 2. Aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze In der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“ werden im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Sitzungen Meldungen zu Lagern von obdachlosen Personen im Stadtgebiet München besprochen. In der im Jahr 2013 gegründeten Arbeitsgruppe arbei- ten unter anderem Sozialreferat, Baureferat, Kreisverwaltungsreferat und Kommunalrefe- rat mit der Polizei und Streetworker*innen der Obdachlosenhilfe zusammen, um Lösungen für den Umgang mit obdachlosen Menschen zu finden. 2.1 Wildes Campieren am Standort Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg Der Standort Autobahnbrücke Pfundmayerstraße/Senftenauerweg ist der Arbeitsgruppe bekannt. Es handelt sich dabei um einen Standort, der immer wieder zum Schlafen und Lagern von Habseligkeiten genutzt wird. Die letzte Meldung zu dem Standort ging in Form eines Anwohner*innenschreibens am 13.03.2026 als Ergänzung zu den beiden Empfeh- lungen aus der Bürgerversammlung ein (Anlage 3). In den beiden Empfehlungen werden vor allem die Probleme der Verschmutzung durch Müll und verrichteten Notdurften in den anliegenden Grünanlagen geschildert. Des Weite- ren wird darin beschrieben, dass die Personen auf Matratzen direkt unter der Fußgänger- brücke oder in Autos schlafen. Die Situation sowie insbesondere das Verhalten der dort nächtigenden Personen wird von den Anwohner*innen zudem zunehmend als Bedrohung des eigenen Sicherheitsgefühls wahrgenommen. Dies wird auch in dem Anwoh- ner*innenschreiben vom 13.03.2026 hervorgehoben. 2.2 Vorgehen anhand des Leitfadens Wildes Campieren und Ergebnis Austausch mit der Autobahn GmbH Für Wildes Campieren gibt es einen zwischen Sozialreferat, Kreisverwaltungsreferat und Baureferat abgestimmten Handlungsleitfaden. Wird der Stadtverwaltung ein Obdachlosen- lager gemeldet, werden die Betroffenen zuerst von der in München tätigen Streetwork hin- sichtlich Hilfs- und Unterbringungsmöglichkeiten im städtischen Hilfesystem beraten. Dies war auch hier der Fall. Auch aktuell wird der o. g. Standort noch durch die Streetwor- ker*innen der Beratungsstelle „Schiller“, aufgesucht. Die dort nächtigenden Personen leh- nen allerdings jegliche Beratung und Unterstützung sowie Unterbringung ab. Niemand muss in München auf der Straße schlafen. In Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege stehen ausreichend Bettplätze zur Verfügung. Allerdings muss das Angebot aus freiem Willen angenommen werden. Es kann nicht unter Zwang umgesetzt werden und daher seitens der obdachlosen Personen auch verweigert werden. Werden die Unterstützungs- und Unterbringungsmöglichkeiten abgelehnt oder laufen die Beratungsprozesse ins Leere, kann ein Standort geräumt werden. Dadurch sollen eine Verfestigung des Lagers sowie der Nachzug weiterer Personen verhindert werden. Räu- mungen werden immer mit Fristsetzung angekündigt, es sei denn es liegt eine akute Ge- fährdung der Obdachlosen und/oder anderer Menschen vor. In beiden Fällen ist die vorhe- rige Beratung und bestenfalls Vermittlung in Unterstützungs- und Unterbringungsmöglich- keiten das oberste Ziel. Da es sich bei den betroffenen Flächen im Kurparkviertel nicht um öffentlichen Grund handelt, sondern um Eigentum der Autobahn GmbH, kann die Landeshauptstadt München hier nicht selbst anhand des Handlungsleitfadens Wildes Campieren tätig werden. Daher wurde die Autobahn GmbH in der Vergangenheit bereits hinsichtlich möglicher Hand- lungsoptionen als Eigentümerin beraten und ein Vorgehen abgestimmt. Die Autobahn GmbH räumt das Lager aktuell nach eigenen Angaben je nach Bedarf ein bis zweimal im Monat. Darüber hinaus wird über Hinweisschilder dauerhaft ein Campierverbot ausge- sprochen. Außerdem wurde der Autobahn GmbH seitens der Stadtverwaltung bereits Seite 3 empfohlen, auf beiden Seiten der Brücke eine Umzäunung zu errichten. Mit Schreiben vom 13.03.2026 hat der Bezirksausschuss 20 – Hadern die Autobahn GmbH ebenfalls dazu aufgefordert, einen Zaun an zwei Stellen am Senftenauerweg zu errichten (Anlage 3). Die Autobahn GmbH prüft nach eigener Aussage derzeit noch, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Umzäunung möglich ist. Eine Teilstelle, die bisher einen einfachen Zugang zu dem Standort möglich machte, wurde bereits mit einem Zaun ver- sperrt. Da es sich wie dargestellt nicht um öffentlichen Grund handelt, hat die Stadtverwal- tung auf die weitere Umsetzung jedoch keinen Einfluss. 2.3 Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates Das Kreisverwaltungsreferat äußert sich zu der Situation am o. g. Standort wie folgt: „Im Hinblick auf die vorliegende Situation ergreifen alle beteiligten Stellen stets alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um Gefahrenlagen angemessen zu begegnen, je- doch immer begrenzt durch die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die für diesen Bereich zuständige Polizeiinspektion 41 teilt auf Rückfrage mit, dass die geschilderten Umstände grundsätzlich bestätigt werden können, so auch das in der Bür- gerversammlungsempfehlung benannte Lager im südlichen Bereich der Autobahnunter- führung. Im Hinblick auf das gesamte Kurparkviertel sind nach Mitteilung der Polizeiin- spektion zwischen Juni und Dezember 2025 mehrere Beschwerdeschreiben von Anwoh- nenden eingegangen. Dort anzutreffen waren bis zu neun Personen, welche in dem Be- reich nächtigten, sei es in Zelten oder Fahrzeugen. Zudem konnte eine starke Vermüllung der Umgebung und ähnliche Ordnungsstörungen festgestellt werden. Die gesamte Situa- tion vor Ort beeinträchtige das subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohnenden, jedoch seien keine Übergriffe durch die Personengruppe in dem gesamten Betrachtungszeitraum bekannt. Im Bereich des gesamten Kurparkviertels führte die Polizeiinspektion im Betrachtungszeit- raum Juni bis Dezember 2025 eine Vielzahl an Kontrollen durch und erteilte auch eine Vielzahl an Platzverweisen. Zudem erstellte die Polizeiinspektion 21 Ordnungswidrigkei- tenanzeigen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz. Die Mitteilungen der Bür- gerinnen und Bürger werden von der zuständigen Polizeiinspektion sehr ernst genommen und mit zahlreichen kräfte- und zeitintensiven Kontrollen, sowie Anschlussmaßnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten begegnet. Seit Anfang Dezember 2025 sei, ver- mutlich auch auf Grund der kälteren Temperaturen, eine spürbare Beruhigung der Situati- on vor Ort festzustellen. Nach Mitteilung der Polizeiinspektion 41 müsse jedoch mit Beginn der wärmeren Temperaturen im Frühjahr unter Umständen mit einem erneuten Auftreten entsprechender Gruppen gerechnet werden. Da sich das beschriebene Lager auf einem Grundstück befindet, welches im Eigentum der Autobahn GmbH des Bundes steht, sind die Handlungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung stark beschränkt. Insbesondere sind sicherheitsrechtliche Maßnahmen auf Privateigentum nur in Ausnahmefällen möglich, deren Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Die Verant- wortung für die Durchsetzung der Eigentumsrechte und somit auch die Räumung etwaiger Lager liegt bei dem Eigentümer, der dem bereits mehrfach nachgekommen ist. Das Kreis- verwaltungsreferat stand bezüglich der Situation bereits mehrfach im Kontakt mit dem Ei- gentümer. Dieser teilt mit, dass der Bau eines Zaunes zur dauerhaften Verbesserung der Situation in Planung ist, welche aufgrund der notwendigen Abstimmungen mit weiteren Eigentümern anschließender Grundstücke bis dato nicht abgeschlossen werden konnte. Das Kreisverwaltungsreferat wird weiterhin mit dem Eigentümer hinsichtlich etwaiger Fort- schritte bezüglich der Errichtung des Zaunes in Kontakt bleiben und auch den Austausch mit der Polizei im Hinblick auf die Situation vor Ort fortführen, um einen stets aktuellen Überblick zu erhalten. Sollten Situationen entstehen, welche aus Sicht der Anwohnenden Verstöße gegen die Seite 4 Rechtsordnung darstellen, bestärkt Sie das Kreisverwaltungsreferat darin, unmittelbar die Polizei unter der Rufnummer „110“ zu kontaktieren. Den Polizeibeamt*innen ist es durch eine Kontaktaufnahme möglich, die Situation vor Ort zu klären, die Identität der Störenden festzustellen und die entsprechenden Schritte gegen diese einzuleiten.“ 3. Entscheidungsvorschlag Es wird vorgeschlagen, das bisherige Vorgehen fortzusetzen. Die Autobahn GmbH soll den Standort als Eigentümerin weiterhin in eigener Zuständigkeit regelmäßig räumen und die Errichtung von Umzäunungen weiter vorantreiben, um eine Verfestigung und Ausweitung des Lagers zu verhindern. Das Kreisverwaltungsreferat wird zudem auch weiterhin mit der Eigentümerin sowie mit der zuständigen Polizeiinspektion in Kontakt bleiben, um auch zukünftig einen aktuellen Überblick übe...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 20 - Hadern

Sitzungsdatum

03.08.2026 um 19:30 Uhr

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