Radwege in der Kriegerheimstraße und Zöllerstraße (Mobilitätsreferat, 20.08.26)

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  • 26-32 _ V 01294_V 01294 Radwege Kriegerheimstrasse Zoellerstrasse BE.pdf
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=== 26-32 _ V 01294_V 01294 Radwege Kriegerheimstrasse Zoellerstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 01525 79 46432 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Süd MOR-GB2.141 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Radwege in der Kriegerheimstraße und Zöllerstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03037 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern am 21.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01294 Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03037 2. BA-Beschluss Nr. 20-26 / V 09066 Beschluss des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 14.09.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern hat am 21.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03037 beschlossen. Nachstehend die Empfehlung im Wortlaut: Seit dem 15.05.2023 liegt dem Mobilitätsreferat einer am 15.05.2023 mehrheitlich zugestimmten Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09066 (Betreff: Farblich gekennzeichnete Radwege auf der Kriegerheimstraße zwischen Würmtalstraße und Lorettoplatz in beiden Fahrtrichtungen.) vor. 1. Es ist nicht erkennbar, dass die Arbeiten hierzu begonnen wurden - Nachfrage: Wie ist der aktuelle Stand? 2. Bitte um Erweiterung des Antrags um die Zöllerstraße Hintergrund: Hadern dient der Stadt München derzeit als allgemeiner Abstellplatz für schwere Großfahrzeuge (LKW, Wohnwagen/-mobile und Anhänger). Diese verengen die Straße erheblich, weshalb in entgegengesetzter Richtung fahrende Busse aber auch Bus und PKW kaum passieren können. Fahrradfahrer*innen sind gefährdet. Zwischen den Fahrzeugen sammelt sich Müll. Teilweise wurden parkende Fahrzeuge auch beschädigt, z.B. MVV-Bus. Dieser Zustand gehört zeitnah beendet durch Ausweisung eines Fahrradwegs in beiden Richtungen der Kriegerheim- und Zöllerstraße. Erweiterung der BV-Empfehlung 20-26 / V 09066 (03.04.2023) zum Bau von Radwegen sowohl in der Kriegerheimstraße als auch der Zöllerstraße. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Bestandssituation der Kriegerheimstraße und Zöllerstraße Die Kriegerheimstraße im Stadtbezirk Hadern verbindet bei geradem Verlauf in Nord-Süd- Richtung die Würmtalstraße mit dem Lorettoplatz. Östlich grenzt auf die gesamte Länge der Straße der Waldfriedhof an, westlich schließt sich ein Wohngebiet mit hauptsächlich Einzel- und Doppelhäusern an. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Die Buslinie 54 verkehrt von 6:30 bis 20:30 Uhr im 10-Minuten-Takt, in den Randzeiten im 20-Minuten-Takt. Die Straßenbreite beträgt meist ca. 12,0 m (in kurzen Abschnitten ca. 11,50 m/12,50 m). Beidseitig ist Straßenrandparken erlaubt, wodurch ca. 7,50 m – 8,50 m Fahrgasse verbleiben. Radfahrer*innen können auf der Fahrbahn im Mischverkehr fahren oder den für Radfahrende in beiden Richtungen freigegebenen ca. 3,0 m breiten unbefestigten Gehweg in dem östlich angrenzenden Grünstreifen nutzen. Auf der westlichen Straßenseite gibt es hinter dem straßenbegleitenden Grünstreifen mit Baumreihe einen ca. 2,0 m bis 3,0 m breiten Gehweg. Die Zöllerstraße verläuft in Ost-West-Richtung vom Lorettoplatz bis zur Waldgartenstraße und ist Teil einer Tempo-30-Zone. Vom westlichen Ende der Zöllerstraße gelangt man über unbe- festigte Fuß- und Radverbindungen in die angrenzenden Waldgebiete nahe des Waldfriedhofs sowie zur Gaststätte „Waldheim“. Die bestehenden Gehwege in der Zöllerstraße enden auf der Nordseite östlich der Einmündung Eibengrund und gegenüber auf der Südseite östlich der Zufahrt zum Waldfriedhof. Im Seitenraum kann beidseitig längs geparkt werden. Die aktuellsten Verkehrszahlen liefert eine im April 2022 durchgeführte Verkehrszählung am Knotenpunkt Kriegerheimstraße / Pfingstrosenstraße. Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 2.800 Kfz/24h bzw. max. 250 Kfz/h südlich der Pfingstrosenstraße sowie ca. 4.800 Kfz/24h bzw. max. ca. 450 Kfz/h nördlich der Pfingstrosenstraße. Für die Zöllerstraße liegen keine Verkehrszählungen vor. In der aktuell im Entwurf vorliegenden Radnetzplanung des Mobilitätsreferates ist der nördliche, etwa 90 m lange Abschnitt der Kriegerheimstraße zwischen Pfingstrosenstraße und Würmtalstraße als innergemeindliche Radverkehrsverbindung (Kategorie IR IV) definiert. Der südliche Abschnitt der Kriegerheimstraße und die Zöllerstraße haben keine übergeordnete Bedeutung in der Radnetzplanung. Beschluss zu Radwegen in der Kriegerheimstraße (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09066) Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 – Hadern hat am 22.07.2021 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00226 beschlossen. Mit dieser wurde die schnellstmögliche Anlage von „beid- seitigen farblich gekennzeichneten Radwegen in familienfreundlicher Breite“ in der Krieger- heimstraße zwischen Würmtalstraße und Lorettoplatz beantragt. Daraufhin prüfte das Mobilitätsreferat die Situation vor Ort und lieferte eine fachliche Einschät- zung zum Thema. Die Prüfung ergab, dass aufgrund der geringen Kfz-Verkehrsstärke in Abhängigkeit der Geschwindigkeit, der Fahrbahnbreite, des unauffälligen Unfallgeschehens und des niedrigen Radverkehrsaufkommens keine konkrete Gefahr für den Radverkehr vorliegt. Im Beschluss wurde beschrieben, dass die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Ab- markierung von Schutzstreifen in der Kriegerheimstraße nicht vorliegen. Da der Radentscheid grundsätzlich an allen für den Radverkehr gewidmeten Gemeinde- straßen mit hohem Kfz-Aufkommen oder zulässigen Geschwindigkeiten über 30 km/h baulich geschützte Radwege fordert, wurde auch die Anlage von baulichen Radwegen geprüft. Diese Prüfung ergab, dass in der Kriegerheimstraße grundsätzlich bauliche, nicht benutzungspflich- tige Radwege auf Kosten der Stellplätze möglich sind. Die Ergebnisse der fachlichen Prüfung aus dem Jahr 2023 haben weiterhin Bestand, da die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen und die örtlichen Gegebenheiten in der Kriegerheim- straße unverändert geblieben sind. Prüfung von Radwegen in der Zöllerstraße Der bestehende Beschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09066) beinhaltet die Prüfung von Maßnahmen in der Kriegerheimstraße. In der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03037 wird darum gebeten, die Anlage von Radverkehrsanlagen auch für die Zöllerstraße zu prüfen. Gem. § 45 Abs. 1c StVO dürfen in Tempo-30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angeordnet werden. Ein Ermessensspielraum besteht hier nicht. Aus diesem Grund sollen bauliche Radwege in Tempo-30-Zonen in München sukzessi- ve zurückgebaut werden. Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen1 kann der Radverkehr auf verkehrsar- men Straßen (Verkehrsstärken unter 400 Kfz/h) und auf Straßen mit geringen Geschwindigkei- ten im Kfz-Verkehr (z. B. in Tempo-30-Zonen) im Allgemeinen komfortabel und hinreichend sicher auf der Fahrbahn fahren. Nach Einschätzung von Expertengremien – u. a. der deut- schen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) – wird zudem die Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrende in Tempo-30-Zonen als objektiv sicherste Alter- native für alle Verkehrsteilnehmer*innen angesehen. Aufgrund der Lage der Zöllerstraße in einer Tempo-30-Zone, der vorherrschenden Verkehrs- mengen sowie des breiten und geradlinigen Straßenverlaufs mit guter Übersichtlichkeit ist hier eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr ohne Radverkehrsanlage unter der bei der Teilnahme am Straßenverkehr stets erforderlichen Vorsicht und Aufmerksamkeit möglich. Farbliche Markierungen oder bauliche Radwege sind demnach in der Zöllerstraße nicht not- wendig. Eine Neuanlage von baulichen Radwegen würde zudem der stadtweiten Grundsatz- entscheidung zum angestrebten Rückbau von baulichen Radwegen in Tempo-30-Zonen zuwiderlaufen. Parksituation in der Kriegerheimstraße und Zöllerstraße In der Begründung zur Empfehlung Nr. 20-26 / E 03037 wird auf die Problematik hingewiesen, dass sowohl in der Kriegerheimstraße als auch in der Zöllerstraße häufig größere Fahrzeuge wie LKW, Busse, Wohnmobile und auch Anhänger abgestellt werden. Seit Jahren gibt dieser Umstand immer wieder Anlass zu Beschwerden, welche sich überwiegend an das entspre- chende Erscheinungsbild und die Ansammlung von Müll und Unrat im Umfeld richten. Da es im betreffenden Straßenzug auch wiederholt zu Beschwerden der Anwohnerschaft bezüglich eingeschränkter Sichtverhältnisse, Platzproblemen beim Ein- und Ausparken sowie verkehrsbehindernd abgestellter großer Fahrzeuge (z. B. Wohnmobile, Anhänger, Kleinlaster) gekommen ist, wurde im Sommer 2025 zusätzlich eine PKW-Parkzone auf der Westseite der Kriegerheimstraße über den gesamten Straßenverlauf angeordnet. Vorhandene Parkplätze können weiterhin von PKW genutzt werden, lediglich größere Fahr- zeuge müssen auf die gegenüberliegende Seite ausweichen und die dort vorhandenen 1 RASt 06, FGSV – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2010 Parkmöglichkeiten nutzen. Dies trägt auf der Westseite der Kriegerheimstraße auch dazu bei, dass die Sichtverhältnisse für Radfahrende auf der Fahrbahn, insbesondere im Bereich von Einmündungen, verbessert werden. Auf die besondere Bedeutung dieser Maßnahme für die Ordnung des ruhenden Verkehrs wurde durch Oberbürgermeister Reiter hingewiesen, der sich bei einem Ortstermin im Frühjahr 2025 ein Bild von der Situation vor Ort in der Kriegerheimstraße machen konnte. Unfallsituation / Stellungnahme der Polizei Auf Anfrage bei der zuständigen Polizeiinspektion 41 wurden die folgenden Informationen zur Unfallsituation mitgeteilt. Sowohl in der Kriegerheimstraße als auch in der Zöllerstraße ist die Unfallsituation unauffällig. Unfallhäufungen sind nicht festzustellen. Eine erhöhte Gefährdung für Fußgänger*innen und Radfahrende ist ebenfalls nicht erkennbar. Eine Verkehrsteilnahme ist hier bei der ohnehin stets erforderlichen Vorsicht und Aufmerksamkeit (§ 1 StVO) ohne besondere Gefahren möglich. Bezüglich der Thematik abgestellter größerer Fahrzeuge teilte die örtlich zuständige Polizei- inspektion 41 mit, dass von den abgestellten größeren Fahrzeugen keine besondere verkehr- liche Gefährdung ausgeht. Die Polizei führt entsprechende Kontrollen – mittlerweile verstärkt – im Rahmen ihrer Streifentätigkeit durch. Eine zwingende Notwendigkeit für einen weiteren verkehrlichen Eingriff besteht laut Polizei jedoch nicht. Fazit Die Prüfergebnisse zu Radverkehrsanlagen in der Kriegerheimstraße, die im Beschluss von 2023 beschrieben wurden, haben weiterhin Bestand. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltssituation und der Vielzahl der dem Mobilitätsreferat zur Planung bereits vorliegenden Maßnahmen, die aus Verkehrssicherheitsgründen dringlicher umgesetzt werden müssen als dieser Maßnahmenvorschlag, können Planungen für die Anlage baulicher, nicht benutzungs- pflichtiger Radwege in der Kriegerheimstraße bis auf weiteres nicht vorangetrieben werden. In der Zöllerstraße sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die die Neuanlage von baulichen Radwegen entgegen dem stadtweiten Grundsatzbeschluss zum Rückbau solcher Anlagen in Tempo-30-Zonen rechtfertigen könnten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03037 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 21.10.2025 kann nicht entsprochen werden. Das Baureferat hat einen Abdruck dieser Sitzungsvorlage erhalten. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 20 - Hadern

Sitzungsdatum

14.09.2026 um 19:30 Uhr

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