=== 26-32 _ V 01294_V 01294 Radwege Kriegerheimstrasse Zoellerstrasse BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
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Tel.: 01525 79 46432 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Süd
MOR-GB2.141
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Radwege in der Kriegerheimstraße und Zöllerstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03037 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern am
21.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01294
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03037
2. BA-Beschluss Nr. 20-26 / V 09066
Beschluss des Bezirksausschusses des 20. Stadtbezirkes Hadern vom 14.09.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 - Hadern hat am 21.10.2025 die Empfehlung
Nr. 20-26 / E 03037 beschlossen.
Nachstehend die Empfehlung im Wortlaut:
Seit dem 15.05.2023 liegt dem Mobilitätsreferat einer am 15.05.2023 mehrheitlich
zugestimmten Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09066 (Betreff: Farblich gekennzeichnete
Radwege auf der Kriegerheimstraße zwischen Würmtalstraße und Lorettoplatz in beiden
Fahrtrichtungen.) vor. 1. Es ist nicht erkennbar, dass die Arbeiten hierzu begonnen wurden -
Nachfrage: Wie ist der aktuelle Stand? 2. Bitte um Erweiterung des Antrags um die
Zöllerstraße
Hintergrund:
Hadern dient der Stadt München derzeit als allgemeiner Abstellplatz für schwere
Großfahrzeuge (LKW, Wohnwagen/-mobile und Anhänger). Diese verengen die Straße
erheblich, weshalb in entgegengesetzter Richtung fahrende Busse aber auch Bus und PKW
kaum passieren können. Fahrradfahrer*innen sind gefährdet. Zwischen den Fahrzeugen
sammelt sich Müll. Teilweise wurden parkende Fahrzeuge auch beschädigt, z.B. MVV-Bus.
Dieser Zustand gehört zeitnah beendet durch Ausweisung eines Fahrradwegs in beiden
Richtungen der Kriegerheim- und Zöllerstraße. Erweiterung der BV-Empfehlung 20-26 / V
09066 (03.04.2023) zum Bau von Radwegen sowohl in der Kriegerheimstraße als auch der
Zöllerstraße.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Bestandssituation der Kriegerheimstraße und Zöllerstraße
Die Kriegerheimstraße im Stadtbezirk Hadern verbindet bei geradem Verlauf in Nord-Süd-
Richtung die Würmtalstraße mit dem Lorettoplatz. Östlich grenzt auf die gesamte Länge der
Straße der Waldfriedhof an, westlich schließt sich ein Wohngebiet mit hauptsächlich Einzel-
und Doppelhäusern an. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Die Buslinie 54
verkehrt von 6:30 bis 20:30 Uhr im 10-Minuten-Takt, in den Randzeiten im 20-Minuten-Takt.
Die Straßenbreite beträgt meist ca. 12,0 m (in kurzen Abschnitten ca. 11,50 m/12,50 m).
Beidseitig ist Straßenrandparken erlaubt, wodurch ca. 7,50 m – 8,50 m Fahrgasse verbleiben.
Radfahrer*innen können auf der Fahrbahn im Mischverkehr fahren oder den für Radfahrende
in beiden Richtungen freigegebenen ca. 3,0 m breiten unbefestigten Gehweg in dem östlich
angrenzenden Grünstreifen nutzen. Auf der westlichen Straßenseite gibt es hinter dem
straßenbegleitenden Grünstreifen mit Baumreihe einen ca. 2,0 m bis 3,0 m breiten Gehweg.
Die Zöllerstraße verläuft in Ost-West-Richtung vom Lorettoplatz bis zur Waldgartenstraße und
ist Teil einer Tempo-30-Zone. Vom westlichen Ende der Zöllerstraße gelangt man über unbe-
festigte Fuß- und Radverbindungen in die angrenzenden Waldgebiete nahe des Waldfriedhofs
sowie zur Gaststätte „Waldheim“. Die bestehenden Gehwege in der Zöllerstraße enden auf der
Nordseite östlich der Einmündung Eibengrund und gegenüber auf der Südseite östlich der
Zufahrt zum Waldfriedhof. Im Seitenraum kann beidseitig längs geparkt werden.
Die aktuellsten Verkehrszahlen liefert eine im April 2022 durchgeführte Verkehrszählung am
Knotenpunkt Kriegerheimstraße / Pfingstrosenstraße. Die Verkehrsbelastung liegt bei ca.
2.800 Kfz/24h bzw. max. 250 Kfz/h südlich der Pfingstrosenstraße sowie ca. 4.800 Kfz/24h
bzw. max. ca. 450 Kfz/h nördlich der Pfingstrosenstraße. Für die Zöllerstraße liegen keine
Verkehrszählungen vor.
In der aktuell im Entwurf vorliegenden Radnetzplanung des Mobilitätsreferates ist der
nördliche, etwa 90 m lange Abschnitt der Kriegerheimstraße zwischen Pfingstrosenstraße und
Würmtalstraße als innergemeindliche Radverkehrsverbindung (Kategorie IR IV) definiert. Der
südliche Abschnitt der Kriegerheimstraße und die Zöllerstraße haben keine übergeordnete
Bedeutung in der Radnetzplanung.
Beschluss zu Radwegen in der Kriegerheimstraße (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09066)
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 20 – Hadern hat am 22.07.2021 die Empfehlung
Nr. 20-26 / E 00226 beschlossen. Mit dieser wurde die schnellstmögliche Anlage von „beid-
seitigen farblich gekennzeichneten Radwegen in familienfreundlicher Breite“ in der Krieger-
heimstraße zwischen Würmtalstraße und Lorettoplatz beantragt.
Daraufhin prüfte das Mobilitätsreferat die Situation vor Ort und lieferte eine fachliche Einschät-
zung zum Thema. Die Prüfung ergab, dass aufgrund der geringen Kfz-Verkehrsstärke in
Abhängigkeit der Geschwindigkeit, der Fahrbahnbreite, des unauffälligen Unfallgeschehens
und des niedrigen Radverkehrsaufkommens keine konkrete Gefahr für den Radverkehr
vorliegt.
Im Beschluss wurde beschrieben, dass die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Ab-
markierung von Schutzstreifen in der Kriegerheimstraße nicht vorliegen.
Da der Radentscheid grundsätzlich an allen für den Radverkehr gewidmeten Gemeinde-
straßen mit hohem Kfz-Aufkommen oder zulässigen Geschwindigkeiten über 30 km/h baulich
geschützte Radwege fordert, wurde auch die Anlage von baulichen Radwegen geprüft. Diese
Prüfung ergab, dass in der Kriegerheimstraße grundsätzlich bauliche, nicht benutzungspflich-
tige Radwege auf Kosten der Stellplätze möglich sind.
Die Ergebnisse der fachlichen Prüfung aus dem Jahr 2023 haben weiterhin Bestand, da die
verkehrsrechtlichen Voraussetzungen und die örtlichen Gegebenheiten in der Kriegerheim-
straße unverändert geblieben sind.
Prüfung von Radwegen in der Zöllerstraße
Der bestehende Beschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09066) beinhaltet die Prüfung von
Maßnahmen in der Kriegerheimstraße. In der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03037 wird darum
gebeten, die Anlage von Radverkehrsanlagen auch für die Zöllerstraße zu prüfen.
Gem. § 45 Abs. 1c StVO dürfen in Tempo-30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege,
Radfahrstreifen oder Schutzstreifen angeordnet werden. Ein Ermessensspielraum besteht hier
nicht. Aus diesem Grund sollen bauliche Radwege in Tempo-30-Zonen in München sukzessi-
ve zurückgebaut werden.
Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen1
kann der Radverkehr auf verkehrsar-
men Straßen (Verkehrsstärken unter 400 Kfz/h) und auf Straßen mit geringen Geschwindigkei-
ten im Kfz-Verkehr (z. B. in Tempo-30-Zonen) im Allgemeinen komfortabel und hinreichend
sicher auf der Fahrbahn fahren. Nach Einschätzung von Expertengremien – u. a. der deut-
schen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) – wird zudem die
Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrende in Tempo-30-Zonen als objektiv sicherste Alter-
native für alle Verkehrsteilnehmer*innen angesehen.
Aufgrund der Lage der Zöllerstraße in einer Tempo-30-Zone, der vorherrschenden Verkehrs-
mengen sowie des breiten und geradlinigen Straßenverlaufs mit guter Übersichtlichkeit ist hier
eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr ohne Radverkehrsanlage unter der bei der
Teilnahme am Straßenverkehr stets erforderlichen Vorsicht und Aufmerksamkeit möglich.
Farbliche Markierungen oder bauliche Radwege sind demnach in der Zöllerstraße nicht not-
wendig. Eine Neuanlage von baulichen Radwegen würde zudem der stadtweiten Grundsatz-
entscheidung zum angestrebten Rückbau von baulichen Radwegen in Tempo-30-Zonen
zuwiderlaufen.
Parksituation in der Kriegerheimstraße und Zöllerstraße
In der Begründung zur Empfehlung Nr. 20-26 / E 03037 wird auf die Problematik hingewiesen,
dass sowohl in der Kriegerheimstraße als auch in der Zöllerstraße häufig größere Fahrzeuge
wie LKW, Busse, Wohnmobile und auch Anhänger abgestellt werden. Seit Jahren gibt dieser
Umstand immer wieder Anlass zu Beschwerden, welche sich überwiegend an das entspre-
chende Erscheinungsbild und die Ansammlung von Müll und Unrat im Umfeld richten.
Da es im betreffenden Straßenzug auch wiederholt zu Beschwerden der Anwohnerschaft
bezüglich eingeschränkter Sichtverhältnisse, Platzproblemen beim Ein- und Ausparken sowie
verkehrsbehindernd abgestellter großer Fahrzeuge (z. B. Wohnmobile, Anhänger, Kleinlaster)
gekommen ist, wurde im Sommer 2025 zusätzlich eine PKW-Parkzone auf der Westseite der
Kriegerheimstraße über den gesamten Straßenverlauf angeordnet.
Vorhandene Parkplätze können weiterhin von PKW genutzt werden, lediglich größere Fahr-
zeuge müssen auf die gegenüberliegende Seite ausweichen und die dort vorhandenen
1
RASt 06, FGSV – Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2010
Parkmöglichkeiten nutzen. Dies trägt auf der Westseite der Kriegerheimstraße auch dazu bei,
dass die Sichtverhältnisse für Radfahrende auf der Fahrbahn, insbesondere im Bereich von
Einmündungen, verbessert werden.
Auf die besondere Bedeutung dieser Maßnahme für die Ordnung des ruhenden Verkehrs
wurde durch Oberbürgermeister Reiter hingewiesen, der sich bei einem Ortstermin im Frühjahr
2025 ein Bild von der Situation vor Ort in der Kriegerheimstraße machen konnte.
Unfallsituation / Stellungnahme der Polizei
Auf Anfrage bei der zuständigen Polizeiinspektion 41 wurden die folgenden Informationen zur
Unfallsituation mitgeteilt. Sowohl in der Kriegerheimstraße als auch in der Zöllerstraße ist die
Unfallsituation unauffällig. Unfallhäufungen sind nicht festzustellen. Eine erhöhte Gefährdung
für Fußgänger*innen und Radfahrende ist ebenfalls nicht erkennbar. Eine Verkehrsteilnahme
ist hier bei der ohnehin stets erforderlichen Vorsicht und Aufmerksamkeit (§ 1 StVO) ohne
besondere Gefahren möglich.
Bezüglich der Thematik abgestellter größerer Fahrzeuge teilte die örtlich zuständige Polizei-
inspektion 41 mit, dass von den abgestellten größeren Fahrzeugen keine besondere verkehr-
liche Gefährdung ausgeht. Die Polizei führt entsprechende Kontrollen – mittlerweile verstärkt –
im Rahmen ihrer Streifentätigkeit durch. Eine zwingende Notwendigkeit für einen weiteren
verkehrlichen Eingriff besteht laut Polizei jedoch nicht.
Fazit
Die Prüfergebnisse zu Radverkehrsanlagen in der Kriegerheimstraße, die im Beschluss von
2023 beschrieben wurden, haben weiterhin Bestand. Unter Berücksichtigung der derzeitigen
Haushaltssituation und der Vielzahl der dem Mobilitätsreferat zur Planung bereits vorliegenden
Maßnahmen, die aus Verkehrssicherheitsgründen dringlicher umgesetzt werden müssen als
dieser Maßnahmenvorschlag, können Planungen für die Anlage baulicher, nicht benutzungs-
pflichtiger Radwege in der Kriegerheimstraße bis auf weiteres nicht vorangetrieben werden.
In der Zöllerstraße sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die die Neuanlage von baulichen
Radwegen entgegen dem stadtweiten Grundsatzbeschluss zum Rückbau solcher Anlagen in
Tempo-30-Zonen rechtfertigen könnten.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03037 der Bürgerversammlung des 20. Stadtbezirkes Hadern
vom 21.10.2025 kann nicht entsprochen werden.
Das Baureferat hat einen Abdruck dieser Sitzungsvorlage erhalten.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, und dem
zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn...