Mariensäule
Die Mariensäule ist ein religiöses Denkmal im Münchner Stadtteil Pasing.
7 Einträge für diese Adresse
in Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing, München
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Geodaten © Landeshauptstadt München, DL-DE-BY-2.0
Bodendenkmal
Körpergräber des frühen Mittelalters.
Aktennummer D-1-7834-0113
Jede bauliche Änderung an einem Baudenkmal oder in einem Ensemble braucht eine Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG.
Geofachdaten © Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (CC BY-ND 4.0)
Werte für die 100 × 100 m große Rasterzelle, in der diese Adresse liegt. Fehlende Werte hält das Statistische Bundesamt aus Datenschutzgründen zurück.
© Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022, 100-m-Gitter, DL-DE-BY-2.0
© OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL)
Die Mariensäule ist ein religiöses Denkmal im Münchner Stadtteil Pasing.
Der Pasinger Marienplatz ist der zentrale Platz der ehemals selbständigen Stadt Pasing, die 1938 nach München eingemeindet wurde. Um den Platz vom bekannteren Marienplatz in der Münchner Altstadt zu unterscheiden, trägt er seitdem den Zusatz Pasinger Marienplatz.
Das Gebäude Bodenseestraße 1 im Stadtteil Pasing der bayerischen Landeshauptstadt München wurde 1921 errichtet. Das Wohn- und Gastronomiegebäude ist ein geschütztes Baudenkmal.
Das Gebäude Bodenseestraße 2/Gleichmannstraße 1 im Stadtteil Pasing der bayerischen Landeshauptstadt München wurde 1911/12 errichtet. Das Wohn- und Geschäftshaus am Pasinger Marienplatz ist ein geschütztes Baudenkmal.
Das Gebäude Bodenseestraße 3 im Stadtteil Pasing der bayerischen Landeshauptstadt München wurde um 1900 errichtet. Das Wohn- und Geschäftshaus ist ein geschütztes Baudenkmal.
Wikidata (CC0) / Wikipedia (CC BY-SA 4.0)
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Behandlungen im Bezirksausschuss und amtliche Bekanntmachungen der Lokalbaukommission, neueste zuerst. Ab der Veröffentlichung im Amtsblatt läuft für Nachbarn eine einmonatige Klage- bzw. Einwendungsfrist.
Nutzungsänderung: Büro zu Arztpraxis (3. OG li.)
Mit Bescheid der Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München vom 16.02.2023, Az. 6024-1.2-2022-14400-43, wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen/Nebenstimmungen/Abweichungen/Befreiungen erteilt.