(E) Zentrale neue Ortsmitte für Obermenzing

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  • 26-32 _ V 00492_V 00492 Ortsmitte fuer Obermenzing BE.pdf
  • 26-32 _ V 00492_V 00492 Ortsmitte fuer Obermenzing A.pdf
  • B 21_VG 16.06.2026 oeff. 10. 16..pdf
  • 20-26 _ E 03333_E 03333 Ortsmitte Obermenzing.pdf
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=== 26-32 _ V 00492_V 00492 Ortsmitte fuer Obermenzing BE.pdf === Telefon: 0 233-48301 Sozialreferat Geschäftsleitung Zentrale neue Ortsmitte für Obermenzing BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03333 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 – Pasing Obermenzing vom 23.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00492 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass • Empfehlung Nr. 20-26 / E 03333 des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing vom 23.03.2026 • Zentrale neue Ortsmitte für Obermenzing Inhalt • Generationsübergreifender Ort • Runder Tisch Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag • Von der Sachbehandlung - laufende Angelegenheit gem. § 22 Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München - und der zentralen neuen Ortsmitte für Obermenzing wird Kenntnis genommen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: • Städtebauliche Weiterentwicklung • Generationsübergreifender Ort Ortsangabe • Pasing-Obermenzing • Grandlstraße 26 Telefon: 0 233-48301 Sozialreferat Geschäftsleitung Zentrale neue Ortsmitte für Obermenzing BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03333 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 – Pasing Obermenzing vom 23.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00492 Beschluss des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes – Pasing-Obermenzing vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München (GeschO) zu den laufenden Angelegenheiten gehört. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gem. § 9 Abs. 4, 2. Spiegelstrich Bezirksausschusssatzung vom Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. 1 Zusammenfassung der o. g. Empfehlung einer zentralen neuen Ortsmitte Obermenzing Die Empfehlung (vgl. Anlage) verweist auf den Bedarf für einen generationsübergreifenden Ort der Begegnung, mit dem Ziel dort u. a. Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements, nachbarschaftliche Begegnungen und Jugendarbeit zu ermöglichen. Dies soll dem gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort, der Aktivierung von Hilfsbereitschaft und der Unterstützung der Ortsidentifikation dienen. Als idealer Standort wird in der Empfehlung die Fläche rund um die Schulen an der Grandlstraße genannt. Hier wird explizit auf die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01156 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 Pasing-Obermenzing vom 25.04.2023 verwiesen. Zur Planung und Entwicklung wurde darin ein „Runder Tisch Obermenzing“ beantragt, der in einem Partizipationsprozess, unter Einbezug von Bürger*innen und Vereinen, Umsetzungsmöglichkeiten erörtert. Im Kontext der Behandlung war das Sozialreferat am 05.10.2023 zu Gast im Bezirksausschuss und hat die Möglichkeiten der Unterstützung für die Organisation eines Runden Tisches aus dem Stadtbezirksbudget (https://stadt.muenchen.de/infos/stadtbezirksbudget.html) vorgestellt. Seite 2 von 4 Eine Zuständigkeit der Landeshauptstadt München für die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (Kurz: Bayerische Schlösserverwaltung) besteht nicht, da es sich um eine staatliche Behörde handelt, die dem Finanzministerium (Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) nachgeordnet ist. Die Zuständigkeit liegt beim Freistaat Bayern. 2 Aktuelle Bevölkerungsdaten aus dem Monitoring für das Sozialreferat Der Stadtteil Obermenzing befindet sich im 21. Stadtbezirk Pasing – Obermenzing der Landehauptstadt München. Auf Grundlage der o. g. Anträge ist sowohl die Planungsregion 21_5 Obermenzing – Blutenburg als auch die Planungsregion 21_06 Am Durchblick zu betrachten. Als Datengrundlage werden die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2024 des Monitorings des Sozialreferates mit den Datensätzen herangezogen. Beide Planungsregionen weisen zusammen eine Bevölkerungsanzahl von 22.581 Bewohner*innen auf. Die sozialen Herausforderungen zeigen in den o. g. Planungsregionen eine sehr geringe Ausprägung – 1 von 5, wobei 5 auf eine hohe Herausforderung hinweisen würde. Planungsregion 21_6 (1) und Planungsregion 21_5 (1) haben keinerlei soziale Herausforderungen, wie auch in den Vorjahren. Über den städtischen Gesamtwerten liegen der Jugendquotient und der Altenquotient. Dies spiegelt sich im Indikator Familie (Planungsregion 21_5: 5 von 5 und Planungsregion 21_6: 3 von 5) und dem Indikator Senioren (Planungsregion 21_5: 4 von 5 und 21_6: 5 von 5) wider, welche eine hohe Ausprägung aufweisen. Die Werte für Jugend und Alter geben hierbei allerdings keine Hinweise auf eine soziale Herausforderung, sondern bieten Verweise zur Alterszusammensetzung der Bevölkerung. Im Vergleich zu den anderen Planungsregionen des 21. Stadtbezirkes weisen die sozialen Herausforderungen den niedrigsten Wert auf. 3 Fazit Wie in den Darstellungen unter Punkt 2 erkennbar, sind auf Basis der Daten aus dem Sozialmonitoring keine unmittelbaren sozialen Herausforderungen im Kontext der städtischen Vergleichswerte erkennbar. Gleichwohl begrüßt das Sozialreferat die Initiative aus der Bürgerschaft im Sinne der Bürger*innen generations- und zielgruppenübergreifend tätig zu sein. Eine finanzielle Unterstützung kann durch das Sozialreferat aber auf Basis der Datenlage und in Anbetracht der Haushaltslage leider nicht erfolgen. Auf die Möglichkeit der Nutzung des Stadtbezirksbudgets, z. B. für ein Partizipationsverfahren etwa wie einen Runden Tisch, wird verwiesen. Seite 3 von 4 Der Korreferentin, Frau Stadträtin Hübner, der Stadtkämmerei, der Gleichstellungsstelle für Frauen, dem Migrationsbeirat, dem Sozialreferat/Fachstelle für migrationsgesellschaftliche Diversität ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit gem. §22 GeschO – und dem Fazit, dass aufgrund der Daten des Sozialmonitorings und der Haushaltslage keine finanzielle Unterstützung durch das Sozialreferat erfolgen kann, wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03333 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes vom 23.03.2026 ist damit gem. Art. 18 Abs. 4 GO behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Frieder Vogelsgesang Dorothee Schiwy Berufsmäßige Stadträtin Seite 4 von 4 IV. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing An das Revisionsamt An das Direktorium-Dokumentationsstelle An die Gleichstellungsstelle für Frauen An das Sozialreferat / Fachstelle für migrationsgesellschaftliche Diversität z. K. V. An das Direktorium HA II/BAG-West (3-fach) ☐ Der Beschluss des Bezirksausschusses kann vollzogen werden. ☐ Der Beschluss des Bezirksausschusses kann/soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt) ☐ Der Beschluss des Bezirksausschusses ist rechtswidrig (siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters einzubinden. Am === 26-32 _ V 00492_V 00492 Ortsmitte fuer Obermenzing A.pdf === === B 21_VG 16.06.2026 oeff. 10. 16..pdf === Datum: 23.06.2026 Telefon: 089 - 23 33 73 54 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Sozialreferat (E) Zentrale neue Ortsmitte für Obermenzing Zentrale neue Ortsmitte für Obermenzing BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03333 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing vom 23.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00492 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 21 - Pasing-Obermenzing vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03333_E 03333 Ortsmitte Obermenzing.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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