=== 26-32 _ V 00777_V 00777 Aenderung Ampelschaltung Verdistrasse 74 BE.pdf ===
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Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Lichtsignalanlagen: Betrieb
MOR-GB2.412
Ampel Verdistraße 74: Änderung der Schaltung
Einstimmige Ablehnung der ursprünglichen Beschlussvorlage durch den
Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes am 29.07.2025
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01152 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-
Obermenzing am 25.04.2023
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00777
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01152
2. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung
3. Pläne der Kreuzungen/Einmündungen
4. Ablehnungsschreiben des BA 21 vom 01.08.2025
Beschluss des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing vom
07.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 – Pasing-Obermenzing hat am 25.04.2023 die
anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 01152 beschlossen. Darin wird gefordert, an der be-
darfsgesteuerten Lichtsignalanlage (LSA) Verdistraße / Thaddäus-Eck-Straße die Wartezeit für
den Fußverkehr zu verringern. Der Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes hat die ursprüng-
liche Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17252 mit Schreiben vom 29.07.2025 einstimmig
abgelehnt.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in Ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
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Aufhebung der Koordinierung
Um Lichtsignalanlagen für eine Grüne Welle zu koordinieren, müssen an den Anlagen Signal-
programme derselben Umlaufdauer geschaltet sein. Die Fußgängerampel an der Verdistra-
ße 74 ist Teil einer Grünen Welle mit einer langen Umlaufdauer von 104 Sekunden. Der Stre-
ckenzug enthält mehrere komplexe und/oder ÖPNV-lastige Verkehrsknoten, die innerhalb ei-
nes kürzeren Umlaufs nicht steuerbar sind. Für die einfache Fußgängerampel bedeutet das,
dass dem Fahrverkehr im Umlauf häufig mehr Grünzeit als benötigt zur Verfügung steht. Für
den anfordernden Fußverkehr ergeben sich dann scheinbar unbegründet lange Wartezeiten.
Der Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirks fordert in seiner Ablehnung, die Anlage zur Ne-
benverkehrszeit aus dem Grüne-Welle-Regime zu nehmen. Das Mobilitätsreferat ist aber
durch mehrere Stadtratsbeschlüsse – zuletzt die Mobilitätsstrategie 2035 (Sitzungsvorlage 20-
26 / V 03507), den Luftreinhalteplan in der 7. Fortschreibung (Sitzungsvorlage 14-20 / V 16397
und den Lärmaktionsplan (Sitzungsvorlage 20-26 / V 14870) – dazu aufgefordert, die Grüne
Welle zum Zweck der Verstetigung des Verkehrsflusses im Hauptstraßennetz, der Luftreinhal-
tung und des Lärmschutzes aufrecht zu erhalten.
Nach Auffassung des Mobilitätsreferats behält diese Aufforderung für die Verdistraße auch in
der Nebenverkehrszeit ihren Sinn. Auch dann wird die Verdistraße von 1.600 Fahrzeugen und
mehr pro Stunde befahren. Abbildung 1 zeigt exemplarisch für Dienstag, den 10.02.2026, die
an der Fußgängerampel erfassten Viertelstundenwerte des Fahrzeugaufkommens.
Abbildung 1: Fahrzeugaufkommen am 10.02.2026, Viertelstundenwerte über der Tageszeit
(rot: gesamt, grün: von West nach Ost, blau: von Ost nach West) (Quelle: MOR)
Die Verkehrsmenge muss unabhängig vom gewählten Betriebsmodus abgewickelt werden. Im
unkoordinierten Betrieb ist das durch Bemessung einer garantierten Mindestgrünzeit für den
Fahrverkehr geregelt. Darüber hinaus wird der Fahrverkehr zeitlückengesteuert abgeschaltet
und die Umlaufdauer stellt sich frei ein. Im Mittel ist die Umlaufdauer umso kürzer, je effizienter
der Fahrverkehr über den Knoten geführt wird. Je kürzer die mittlere Umlaufdauer ist, desto
kürzer ist auch die mittlere Wartezeit für den anfordernden Fußverkehr.
Am effizientesten fließt der Fahrverkehr in einem geschlossenen Pulk ohne Abbrems- und
Anfahrvorgänge über den Knoten. Bei einer asynchron zu den Nachbaranlagen umlaufenden
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Fußgängerampel hängt es jedoch vom Zufall ab, ob der Grüne-Welle-Pulk bedient, zum Halten
gezwungen oder auseinandergerissen wird. Deshalb ist der unkoordinierte Betrieb auch aus
Sicht des Fußverkehrs suboptimal.
Das Mobilitätsreferat prüfte daher die Möglichkeit, mit den Mitteln der Koordinierung eine zwei-
te Freigabe für den Fußverkehr innerhalb des 104er-Umlaufs unterzubringen, welche verträg-
lich zur Grünen Welle ist. Eine Ortsbesichtigung ergab, dass zur Nebenverkehrszeit der Grü-
ne-Welle-Pulk die Anlage oft schon innerhalb von 30 Sekunden passiert. Somit konnte der
sogenannte Doppelanwurf in der folgenden Form bereits umgesetzt werden:
Abbildung 2: Grünzeitverteilung in einem Umlauf (Quelle: MOR)
Ein erstes Freigabefenster für den Fußverkehr ist circa in der 30. Umlaufsekunde, das zweite
Freigabefenster wie bisher am Ende des Umlaufs. Über die Zeitparameter der Grünen Welle
sind die Nachbaranlagen so eingestellt, dass der Grüne-Welle-Pulk zu Umlaufbeginn bei der
Ampel eintrifft, und Fahrzeuge aus der Gegenrichtung beziehungsweise Zuflüsse aus Quer-
straßen zwischen dem 1. und 2. Freigabefenster des Fußverkehrs (Abbildung 2).
Abbildung 3 zeigt die am 10.02.2026 geschalteten Grünzeiten des Fußverkehrs über der Ta-
geszeit, das heißt ihre Lage innerhalb des Umlaufs. Die Umlaufzeit verläuft von unten nach
oben. Die grünen Striche sind die Grünzeiten. Diese können nur zwischen der 0. und 104. Se-
kunde beginnen. Der gelbe Balken markiert das Zeitfenster der 1. Freigabe, der violette Balken
das der 2. Freigabe im Umlauf. Um 12 Uhr findet ein Programmwechsel statt.
Abbildung 3: am 10.02.2026 geschaltete Freigaben des Fußverkehrs (Quelle: MOR)
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Die 2. Freigabe wird auf Anforderung immer gegeben, die 1. Freigabe dagegen nur, wenn das
Fahrzeugaufkommen gering genug ist, sodass der Grüne-Welle-Pulk vorher endet. Daher
kommt es zum Doppelanwurf vor allem in der Nebenverkehrszeit, etwa zwischen 10 Uhr und
14 Uhr sowie nach 19 Uhr (vergleiche Abbildung 3).
Am 10.02.2026 betrug die mittlere Wartezeit des Fußverkehrs in der Zeit:
6 – 22 Uhr 43 Sekunden
9 – 12 Uhr 37 Sekunden
12 – 15 Uhr 42 Sekunden
Diese Werte sind repräsentativ.
Eine wichtige Anmerkung: Der Doppelanwurf ist nicht im Allgemeinen an jeder koordinierten
Fußgängerampel möglich, und noch weniger an Vollanlagen mit mehreren Kreuzungsarmen.
Entscheidend sind ein eher niedriges Fahrverkehrsaufkommen, eine lange Umlaufdauer und
das Vorhandensein von Induktionsschleifen in der Fahrbahn. Begrenzend wirkt sich außerdem
die einzuhaltende Fußverkehrsgrünzeit aus – gerade an mehrspurigen Straßen ohne oder
ohne ausreichend breite Mittelinseln können oft keine zwei Freigaben pro Umlauf unterge-
bracht werden.
Aufhebung der ÖPNV-Beschleunigung
Das Mobilitätsreferat spricht sich gegen eine Aufhebung der ÖPNV-Beschleunigung zur Ne-
benverkehrszeit aus. Wenn der Verkehr gemäß der Mobilitätsstrategie 2035 weg vom motori-
sierten Individualverkehr hin zum ÖPNV verlagert werden soll, müssen die ÖPNV-
Qualitätsstandards auch dann erfüllt werden, wenn der Auslastungsgrad geringer ist – zum
Beispiel auch zur Nebenverkehrszeit.
So ist die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) vor einiger Zeit einen neuen Weg gegangen,
um das Wohngebiet nördlich der Verdistraße trotz geringer Fahrgastzahlen weiterhin über die
Buslinie 158 an den S-Bahnhof Obermenzing und den Umsteigeknoten an der Amalienburg-
straße anzubinden. Dort werden jetzt geleaste Kleinbusse mit nur 13 Sitzplätzen eingesetzt.
Reisezeit/ Pünktlichkeit und Fahrtenhäufigkeit sind gemäß einer 2008 durchgeführten Erhe-
bung der MVG die wichtigsten Qualitätskriterien ihrer Kunden. Für die MVG ist „Die ÖPNV-
Beschleunigung […] die wichtigste Maßnahme zur Sicherung der Attraktivität des Oberflächen-
ÖPNV. Ohne ÖPNV-Beschleunigung gäbe es weniger Fahrgäste im ÖPNV und mehr Fahr-
zeuge auf der Straße.“
Weniger Fahrzeuge auf der Straße bringen auch kürzere Wartezeiten für den Fußverkehr.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01152 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-
Obermenzing vom 25.04.2023 kann somit nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen
entsprochen werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
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II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
An der Lichtsignalanlage Verdi-/ Thaddäus-Eck-Straße wurde ein Doppelanwurf für den
anfordernden Fußverkehr umgesetzt. Diese Schaltung ist während der Betriebszeit der
Anlage zwischen 6:00 und 22:00 Uhr aktiv. Die zusätzliche Freigabe wird in Abhängig-
keit vom momentanen Fahrzeugaufkommen gegeben (also bei Schwachlast). Die Son-
derfunktionen zur Senkung der durchschnittlichen Wartezeit, welche vordem bereits in
der Steuerung umgesetzt worden waren, bleiben weiterhin wirksam.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01152 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes
Pasing-Obermenzing am 25.04.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeord-
nung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Der Referent
Frieder Vogelsgesang Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
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IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 21 - Pasing-Obermenzing kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 21 - Pasing-Obermenzing kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 21 - Pasing-Obermenzing ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.412
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00777_V 00777 Aenderung Ampelschaltung Verdistrasse 74 A1.pdf ===
Anlage 1
=== 26-32 _ V 00777_V 00777 Aenderung Ampelschaltung Verdistrasse 74 A2.pdf ===
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