(E) Ausweisung einer Fahrradstraße in der Georg-Habel-Straße – Verlängerung des Radweges bis zur Bodenstedtstr…
Volltext
(E) Ausweisung einer Fahrradstraße in der Georg-Habel-Straße – Verlängerung des Radweges bis zur Bodenstedtstraße – fahrradgerechter Umbau der Kreuzung Bodenstedtstraße / Georg-Habel-Straße
=== 26-32 _ V 00604_V 00604 Ausweisung einer Fahrradstrasse in der Georg-Habel-Strasse BE.pdf ===
gb2-24.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
StVO Radverkehr
MOR-GB2.24
Ausweisung einer Fahrradstraße in der Georg-Habel-Straße – Verlängerung des
Radweges bis zur Bodenstedtstraße – fahrradgerechter Umbau der Kreuzung
Bodenstedtstraße / Georg-Habel-Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01774 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-
Obermenzing am 29.02.2024
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00604
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01774
Beschluss des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing vom
07.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing hat am 29.02.2024 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01774 beschlossen. Die Empfehlung nimmt die Situation des Rad-
verkehrs in der Georg-Habel-Straße in den Blick, fordert die Einrichtung einer Fahrradstraße,
die Verlängerung des Radwegs bis zur Bodenstedtstraße sowie den Umbau der Kreuzung der
beiden Straßen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
1.) Einrichtung einer Fahrradstraße in der Georg-Habel-Straße
Das Mobilitätreferat hat die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße geprüft.
Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist in München seit vielen Jahren ein herausgehobenes
Instrument der Radverkehrsförderung. Mit verschiedenen, teils innovativen markierungs- und
beschilderungstechnischen sowie baulichen Lösungen wird der Radverkehr entlang von aus-
gewiesenen Radverkehrshauptrouten sichtbarer, sicherer und subjektiv erlebbarer gemacht.
Gleichzeitig wird dadurch die Attraktivität des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel erhöht und die
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Reisezeit verkürzt. Die Einrichtung von Fahrradstraßen folgt dabei den einschlägigen Regel-
werken. Dazu gehören bindend die zuletzt 2024 novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO)
und die 2025 dementsprechend ergänzten Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV StVO) so-
wie die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen von 2006 (RASt 06), die Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen von 2010 (ERA) und die Hinweise zu Radschnellverbindungen und Rad-
vorrangrouten von 2021 (H RSV).
Mit Stand Dezember 2025 gibt es in München 104 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von
gut 47 Kilometern, etwa 10 Prozent davon wurden in den vergangenen zwei Jahren angeord-
net und umgesetzt.
Nach der Durchführung und Auswertung einer Pilotphase hat der Münchner Stadtrat mit sei-
nem Beschluss von Juli 2024 die Leitplanken für den Ausbau von Fahrradstraßen in München
festgelegt. Umfassende Hintergrundinformationen stehen dazu im Ratsinformationssystem zur
Verfügung:
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 10735 „Fahrradstraße – Pilotrouten“
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7912554?dokument=v8480019
Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 17.07.2024:
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7912554?dokument=v8564910
Eines der wichtigsten Kriterien für die Einrichtung von Fahrradstraßen ist hiernach der Netzge-
danke und die Bündelung des Radverkehrs auf einer vorgeschlagenen Route. Dies ist ein-
schlägig bei einer bereits bestehenden Beschilderung oder Beschlussfassung als Radver-
kehrsroute oder wenn die Route eine Verbindungsfunktion für den Radverkehr hat.
Die Georg-Habel-Straße gehört nicht zu einer ausgewählten Route, die in der Netzplanung der
Landeshauptstadt München für den Radverkehr vorgesehen ist. Die Fahrradrouten verlaufen
laut dem derzeitigen Stand der Netzplanung über die Josef-Retzer-Straße (Nord-Süd-Verbin-
dung), die als Fahrradstraße angeordnet ist und in Ost-West-Verbindung über die Bodenstedt-
straße. Eine Verbindungsfunktion der Georg-Habel-Straße ab der Kreuzung Bodenstedtstraße
ist nicht erkennbar. Ein Großteil des Radverkehrs hat morgens das Elsa-Brändström-Gymna-
sium zum Ziel und kehrt nach Schulschluss zur Offenbachstraße zurück. Eine Verbindung mit
dem über einen Kilometer entfernten Max-Planck-Gymnasium ist nicht erkennbar.
Da der Netzgedanke eindeutig nicht gegeben ist und auch die Plausibilitätsprüfung weiterer
Kriterien wie etwa der Stärke und Zusammensetzung des Verkehrs in der Georg-Habel-Straße
kein positives Ergebnis hervorbrachte, kann dem Anliegen nach Einrichtung einer Fahrrad-
straße aus verkehrsfachlicher und straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht stattgegeben werden.
2.) Verlängerung des Radwegs in der Georg-Habel-Straße bis zur Bodenstedtstraße
In der Bürgerversammlungsempfehlung wird eine Verlängerung des Radwegs von der Lands-
berger Straße kommend in Richtung Süden zur Gräfstraße gefordert. Derzeit ist nach Ende
des Radwegs nördlich des Knotens Bodenstedtstraße / Georg-Habel-Straße die Nutzung des
Gehweges in beide Richtungen für den Radverkehr beschildert (Gehweg „Radfahrer frei“).
Die Georg-Habel-Straße befindet sich ebenso wie die Bodenstedtstraße und die Gräfstraße in
einer Tempo 30 Zone. Die Straßenverkehrsordnung sieht in verkehrsberuhigten Tempo 30
Zonen grundsätzlich die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr vor. Eine bauliche Verlän-
gerung des Radwegs oder eine Verlängerung durch eine entsprechende Markierung ist daher
nicht möglich.
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Auf den Beschluss der Vollversammlung des Münchner Stadtrats vom 20.10.2021 (Sitzungs-
vorlage Nr. 14-20 / V 03312 „Radwegerückbau in Tempo 30 Zonen“) wird in diesem Zusam-
menhang entsprechend verwiesen.
Hintergrundinformationen stehen im Ratsinformationssystem unter nachstehendem Link zur
Verfügung: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/6585325?dokument=v6801926
3.) Umbau der Kreuzung Georg-Habel-Straße / Bodenstedtstraße
Der fahrradgerechte Umbau des Knotenpunkts Bodenstedtstraße / Georg-Habel-Straße wird
aus verkehrsfachlicher Sicht sowie vor dem Hintergrund der Stärkung der Ost-West-Verbin-
dung ausdrücklich unterstützt. Dies könnte eventuell auch positive Auswirkungen auf die Nord-
Süd-Verbindung haben. Aufgrund der vorhandenen räumlichen Gegebenheiten ist planerisch
und straßenverkehrsrechtlich zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten für eine Stärkung der
Verkehrssicherheit und verbesserte Querungsmöglichkeit in Frage kommen.
Die Weiterverfolgung dieser Maßnahme erfolgt aus Gründen der Haushaltskonsolidierung
schrittweise im Rahmen der vorhandenen finanziellen Ressourcen und personellen Kapazitä-
ten. Einen Anfang macht eine Querungshilfe in Form einer Verkehrsinsel, die das Baureferat in
Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat voraussichtlich 2028 errichten wird.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01774 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-
Obermenzing vom 29.02.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen teilweise
entsprochen werden.
Dem Korreferenten / der Korreferentin des Mobilitätsreferates ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Einrichtung einer Fahrradstraße scheitert am Vorliegen der rechtlichen Vorausset-
zungen. Einer Verlängerung des Radwegs auf der Nordseite der Georg-Habel-Straße
als Markierungslösung ist nicht möglich, da bauliche oder Markierungslösungen in
Tempo-30-Zonen rechtlich unzulässig sind. Eine bauliche Umgestaltung der Kreuzung
Georg-Habel-Straße / Bodenstedtstraße wird aus verkehrsfachlicher Sicht unterstützt
und schrittreise im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten weiterver-
folgt. Die Errichtung einer Verkehrsinsel wird voraussichtlich 2028 den Anfang machen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01774 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes
Pasing-Obermenzing am 29.02.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeord-
nung behandelt.
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III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Der Referent
Frieder Vogelsgesang Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
Polizeipräsidium München, Abt. E4
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 21 - Pasing-Obermenzing kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 21 - Pasing-Obermenzing kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 21 - Pasing-Obermenzing ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
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zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00604_V 00604 Ausweisung einer Fahrradstrasse in der Georg-Habel-Strasse A.pdf ===
Betreff
Umgestaltung Georg Habel Straße
Die Georg Habel Straße ist eine wichtige Verbindung im Radwegnetz von Nord
nach Süd. Sie bindet sowohl das Elsa Brändström, als auch das Max Planck
Gymnasium an.
Leider ist die Georg Habel Straße nicht in diese Radwegverbindung integriert.
Der Radweg im Norden endet abrupt am Elsa Brändström Gymnasium. Im
Süden beginnt die Fahrradstraße erst in der Josef Retzer Straße.
Auch die Bodenstedtstraße wird als Radwegverbindung von Ost nach West
vernachlässigt, obwohl sie eine durchgängige Verbindung von Pasing Zentrum
über das Knie bis zum Westbad darstellt. Die Kreuzung an der Georg Habel
Straße ist sehr unübersichtlich.
Um diese Situation zu verbessern, beantrage ich folgende Maßnahmen:
die Ausweisung einer Fahrradstraße in der Georg Habelstraße,
die Verlängerung des Radweges bis zur Bodenstedtstraße,
den fahrradgerechter Umbau der Kreuzung Bodenstedtstraße - Georg Habel
Straße
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Anlage
=== 0626_georg-habel-str_e01774.pdf ===
Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Pasing-Obermenzing
Landeshauptstadt München, Direktorium
BA-Geschäftsstelle West, Landsberger Straße 486, 81241 München
Mobilitätsreferat
MOR – GL 5
Vorsitzender
Frieder Vogelsgesang
Geschäftsstelle:
BA-Geschäftsstelle West
Rathaus Pasing
Landsberger Straße 486
81241 München
Telefon (089) 233 37354
Telefax (089) 233 37356
bag-west.dir@muenchen.de
München, 19.06.26
Ausweisung einer Fahrradstraße in der Georg-Habel-Straße –
Verlängerung des Radweges bis zur Bodenstedtstraße –
Fahrradgerechter Umbau der Kreuzung Bodenstedtstraße / Georg-Habel-Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01774 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing am 29.02.24
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00604
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 21 Pasing-Obermenzing hat sich in seiner Sitzung am 16.06.26 mit der o.g.
Beschlussvorlage befasst und einstimmig folgendes beschlossen:
Der Antrag des Referenten wird abgelehnt.
Anders als dargelegt, ist die Georg-Habel-Straße eine direkte Verbindung für Radfahrende zum
Max-Planck-Gymnasium. Schüler*innen, die nördlich der Bahn wohnen, nehmen grundsätzlich
diesen Weg.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Frieder Vogelsgesang
Vorsitzender des BA 21
- Pasing-Obermenzing –
=== 20-26 _ E 01774_antrag3_oeff.pdf ===
Betreff
Umgestaltung Georg Habel Straße
Die Georg Habel Straße ist eine wichtige Verbindung im Radwegnetz von Nord
nach Süd. Sie bindet sowohl das Elsa Brändström, als auch das Max Planck
Gymnasium an.
Leider ist die Georg Habel S...