(E) Verkehrssicherung am Fahrradtunnel (sog. "Wolkentunnel") am Bahnhof Pasing; insbesondere Einfärbung des Ra…

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(E) Verkehrssicherung am Fahrradtunnel (sog. "Wolkentunnel") am Bahnhof Pasing; insbesondere Einfärbung des Radweges

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  • 26-32 _ V 00616_V 00616 Verkehrssicherung Fahrradtunnel Bahnhof Pasing BE.pdf
  • 26-32 _ V 00616_V 00616 Verkehrssicherung Fahrradtunnel Bahnhof Pasing A.pdf
  • B 21_VG 16.06.2026 oeff. 10. 20..pdf
  • 20-26 _ E 01773_antrag4_oeff_geschwaerzt.pdf
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=== 26-32 _ V 00616_V 00616 Verkehrssicherung Fahrradtunnel Bahnhof Pasing BE.pdf === gb.2-24.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement StVO Radverkehr MOR-GB2.24 Verkehrssicherung am Fahrradtunnel (sog. "Wolkentunnel") am Bahnhof Pasing; insbesondere Einfärbung des Radweges Empfehlung Nr. 20-26 / E 01773 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing- Obermenzing am 29.02.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00616 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01773 Beschluss des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing vom 07.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing hat am 29.02.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01773 beschlossen. In der Empfehlung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Fuß- und Radverkehr insbesondere an Nord- und Südein- gang des sog. "Wolkentunnels" am Bahnhof in Pasing vorgeschlagen, darunter je eine Roteinfärbung. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Es trifft zu, dass im sogenannten „Wolkentunnel“ am Pasinger Bahnhof ein reger Fuß- und Rad- verkehr herrscht. Die bauliche Ausgestaltung mit der engen Kurve am Nordeingang sowie den kreuzenden Verkehrsströmen am Südeingang führen potenziell zu Gefahren und Konflikten. Nach polizeilichen Erkenntnissen sind die beiden Ausgänge aus Sicht der Verkehrssicherheit unauffällig. Für die Nordseite ist ein Unfall mit zwei Beteiligten aus den vergangenen Jahren bekannt, bei welchem ein Radfahrer mit einem stehenden Fußgänger kollidierte. Am Südaus- gang kam es 2022 ebenfalls zu einer Kollision zwischen einer Radfahrerin und einem Fußgän- ger, die laut Polizeibericht jedoch gleichgerichtet im Tunnel Richtung Süden unterwegs waren. Die Kreuzungssituation war demnach nicht unfallursächlich. Seite 2 von 4 Im Ergebnis dieser Auswertung liegt im „Wolkentunnel“ kein Unfallschwerpunkt vor. Das Mobilitätsreferat sieht nichtsdestoweniger Handlungsbedarf zur Verbesserung der subjektiven Sicherheit und zur Vermeidung unklarer Situationen sowie von Konflikten. Der „Wolkentunnel“ sowie die Flächen davor und danach befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn sowie den Betreibern der Pasing-Arcaden. Das Mobilitätsreferat steht mit beiden Eigentümern in Kontakt, beide haben ihre Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen in Form etwaig erforderlicher Zustimmungen zugesagt. Die Markierung im Wolkentunnel wird in Kürze angepasst und die Flächen für Fuß- und Rad- verkehr optisch stärker voneinander getrennt. Im Kreuzungs- und potenziellen Konfliktbereich am Südausgang werden zunächst große farbige Piktogramme aufgebracht, die auf die jeweils kreuzende andere Verkehrsart hinweisen. Wir versprechen uns davon bereits eine erhöhte Aufmerksamkeit aller Beteiligten. Eine Roteinfärbung des Kreuzungsbereichs der beiden Wege bleibt erforderlichenfalls vorbehalten. Eine durchgehende Einfärbung im gesamten Tunnel wie vorgeschlagen wird nicht als zielführend erachtet. Diese würde zu einem Gewöhnungseffekt führen, so dass sie von den Verkehrsteilnehmenden an ihrem jeweiligen Eingang bzw. ihrer Einfahrt vielleicht noch wahrgenommen werden, am jeweiligen Ausgang aber nicht mehr. Der Hinweis auf die bevorstehende Kreuzungs- oder Engstelle soll sehr punktuell erfolgen, verbunden mit dem Ziel, die Konzentration aller Beteiligten an beiden Stellen besonders zu erhöhen. Auf der Nordseite wird die bestehende Sperre an der 90°-Kurve entfernt und die Linienführung leicht angepasst. Nach unserer Beobachtung versuchen viele Radfahrende durchaus, die Kurve wie vorgesehen zu durchfahren. Dies ist in der bestehenden Markierung jedoch nicht einfach. In Verbindung mit dem Verkehrsspiegel vor Ort wird eine Verbesserung der Situation erwartet. Eine punktuelle Roteinfärbung bleibt auch hier für den Fall vorbehalten, dass die hiesigen Maßnahmen noch keine ausreichenden Effekte erzielen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01773 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing- Obermenzing vom 29.02.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: An den beiden Kreuzungsstellen von Fuß- und Radverkehr wird die Markierung ange- passt und die Bereiche stärker optisch voneinander getrennt. Von einer durchgehen- den Einfärbung des Radwegs im gesamten Tunnel wird zur Vermeidung eines Gewöhnungseffekts und der gezielten Erhöhung der Aufmerksamkeit an den Ein- /Ausgangsbereichen des Tunnels Abstand genommen. Eine mögliche Änderung der Beleuchtung liegt in der Zuständigkeit des Baureferats, dem die Empfehlung der Bürgerversammlung gesondert zugesandt worden ist. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01773 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing am 29.02.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Frieder Vogelsgesang Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Polizeipräsidium München, Abt. E4 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 21 - Pasing-Obermenzing kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 21 - Pasing-Obermenzing kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 21 - Pasing-Obermenzing ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.24 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00616_V 00616 Verkehrssicherung Fahrradtunnel Bahnhof Pasing A.pdf === Anlage === B 21_VG 16.06.2026 oeff. 10. 20..pdf === Datum: 23.06.2026 Telefon: 089 - 23 33 73 54 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Mobilitätsreferat (E) Verkehrssicherung am Fahrradtunnel (sog. "Wolkentunnel") am Bahnhof Pasing; insbesondere Einfärbung des Radweges Verkehrssicherung am Fahrradtunnel (sog. "Wolkentunnel") am Bahnhof Pasing; insbesondere Einfärbung des Radweges BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01773 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing vom 29.02.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00616 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 21 - Pasing-Obermenzing vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Der BA bittet um Mitteilung des Ausführungstermins Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 01773_antrag4_oeff_geschwaerzt.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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