=== 20-26 _ V 19631_V 19631 Kommunale Waermeplanung Ergebnisbericht BE.pdf ===
Telefon: 0 233-747377 Referat für Klima-
und Umweltschutz
Sachgebiet Wärmestrategie
und Quartier
RKU-II-5
Kommunale Wärmeplanung - Ergebnisbericht
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19631
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.04.2026
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Das Referat für Klima- und Umweltschutz wurde mit dem Be-
schluss „Kommunale Wärmeplanung für München“ (Sitzungsvor-
lage Nr. 20-26 / V 17648) beauftragt, den Wärmeplan mit seinen
Bestandteilen gemäß § 23 Abs. 2 i.V.m. Anlage 2 WPG in einem
Ergebnisbericht im Laufe des ersten Halbjahres 2026 gebündelt
darzustellen.
Inhalt Das Referat für Klima- und Umweltschutz legt einen Ergebnisbe-
richt zum Wärmeplan gemäß Anlage 2 WPG vor. Die bisherigen
Arbeiten zum Wärmeplan werden möglichst aktuell, übersichtlich,
allgemeinverständlich und anwender*innenfreundlich zusammen-
gestellt.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
Die Erlöse aus der Refinanzierung von Mehraufwendungen der
Wärmeplanung betragen voraussichtlich 281.000 € im Jahr 2025
und 281.000 € im Jahr 2026.
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja, positiv
Die kommunale Wärmeplanung ist die strategische Grundlage für
Investitionen in den Klimaschutz im Wärmesektor.
Entscheidungsvor-
schlag
Der Wärmeplan wird gemäß § 23 Abs. 3 WPG beschlossen und
im Internet veröffentlicht. Die Refinanzierung von Mehraufwen-
dungen wird beim Landesamt für Maß und Gewicht beantragt.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Wärmeplanung, Wärmeplan, Ergebnisbericht
Ortsangabe -/-
Telefon: 0 233-747377 Referat für Klima-
und Umweltschutz
Sachgebiet Wärmestrategie
und Quartier
RKU-II-5
Kommunale Wärmeplanung - Ergebnisbericht
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19631
1 Anlage
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
1. Ausgangslage und Veränderungen bei der kommunalen Wärmeplanung
Die Landeshauptstadt München (LHM) hat in den Jahren 2024 und 2025 in der Vollver-
sammlung des Stadtrats wesentliche Beschlüsse zur kommunalen Wärmeplanung für
München getroffen (Kommunale Wärmeplanung für München, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 /
V 11411 vom 15.05.2024, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 12515 vom 15.05.2024, Sitzungs-
vorlage Nr. 20-26 / V 14591 vom 27.11.2024 und Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17648
vom 26.11.2025). Im Mai 2024 wurde das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) als
federführendes Referat für die Wärmeplanung innerhalb der Stadtverwaltung beauftragt,
sich an den Vorgaben des zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Bundesgesetzes für die
Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) auszurichten und die
Wärmeplanung entsprechend im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben weiterzuentwi-
ckeln.
Im November 2025 wurde das RKU beauftragt, bis spätestens 30.06.2026 den Wärme-
plan mit seinen Bestandteilen gemäß § 23 Abs. 2 WPG in einem Ergebnisbericht im Laufe
des ersten Halbjahres 2026 gebündelt darzustellen. Dazu zählen die Bestandsanalyse,
die Potenzialanalyse, das Zielszenario, die Einteilung des beplanten Gebiets in voraus-
sichtliche Wärmeversorgungsgebiete, die Darstellung der Wärmeversorgungsart für das
Zieljahr sowie die Umsetzungsmaßnahmen. Sie sollen nach Maßgabe der Anlage 2 WPG
dargestellt werden. Der Ergebnisbericht wird mit dieser Beschlussvorlage vorgelegt (vgl.
Anlage 1) und soll über das Internetangebot zur Wärmewende auf www.muenchen.de ver-
öffentlicht werden und die Umsetzung und Anwendung des Wärmeplans erleichtern.
Bereits nach dem Beschluss im November 2025 hat das RKU einen Antrag auf Ausgleich
der Mehrbelastungen für die Durchführung der Wärmeplanung in München beim Landes-
amt für Maß und Gewicht (LMG) gestellt. Mittlerweile ist ein Bescheid des LMG zur Zah-
lung der sogenannten Startrate in Höhe von 281.000 Euro ergangen. Mit Vorlage des Er-
gebnisberichts möchte das RKU nun auch die Schlussrate in Höhe von weiteren
281.000 Euro beantragen. Nach Aussage des LMG ist dafür ein erneuter formaler Be-
schluss des Stadtrates erforderlich. Dies entspricht der Vorgabe von § 23 Abs. 3 WPG,
wonach der Wärmeplan durch das nach Maßgabe des Landesrechts zuständige Gremium
Seite 2
oder die zuständige Stelle beschlossen und anschließend im Internet veröffentlicht wird. In
Bayern obliegt diese Zuständigkeit den Kommunen; für die LHM erfolgt der Beschluss
durch die Vollversammlung des Stadtrats.
Der jetzt in Anlage 1 vorgelegte Ergebnisbericht fasst den Wärmeplan nicht nur in über-
sichtlicher Form zusammen, sondern weist auch auf die weiteren Arbeiten des RKU und
der SWM zur Wärmeplanung seit Inkrafttreten des WPG am 01.01.2024 hin. In dem Be-
richt finden sich entsprechend auch zahlreiche textliche und grafische Darstellungen, die
bislang in dieser Form oder in entsprechender Ausführlichkeit noch nicht präsentiert wur-
den. Beispielhaft seien hier die folgenden Neuerungen genannt:
• eine ausführlichere Darstellung der Bestandsanalyse, z. B. im Hinblick auf den An-
teil der Energieträger am Endenergieverbrauch und die daraus resultierenden
Treibhausgasemissionen, die Standorte größerer Erzeugungsanlagen, die Struktur
von Versorgungsnetzen und die Charakterisierung dezentraler Energieerzeu-
gungsarten;
• eine aktualisierte Darstellung der Potenzialanalyse, z. B. mit näheren Ausführun-
gen zur Fernwärme und neueren Berechnungen bezüglich der Luftwärmepumpen-
Potenziale;
• eine Aktualisierung und Präzisierung der Berechnung des Zielszenarios, z. B. eine
Neuberechnung für das Basisjahr 2023, eine genauere Bestimmung beheizter Ge-
bäude, eine Abbildung von Effizienzfortschritten bei Wärmepumpen und eine Ver-
ankerung unterschiedlicher Klimazonen für das Stadtgebiet;
• eine Darstellung des Zielszenarios gemäß den in Anlage 2 WPG geforderten Indi-
katoren für verschiedene Stützjahre;
• eine genauere Charakterisierung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete
(Eignungsgebiete) vor dem Hintergrund der seit Mai 2024 vorgenommenen Verän-
derungen.
Die Wärmeplanung ist ein fortlaufender Prozess und eine dauerhafte Pflichtaufgabe der
LHM. § 25 WPG und § 9 WärmeS sehen daher vor, den Wärmeplan regelmäßig fortzu-
schreiben oder zumindest unterhalb der Schwelle der Fortschreibung anzupassen.
Seit dem Beschluss im November 2025 zeichnen sich insbesondere Neuerungen bei der
Ausweisung von Wärmeversorgungslösungen für Prüfgebiete ab. Ein Gutachten hat hier
Lösungen für drei größere Prüfgebietscluster mit insgesamt 45 Baublöcken und auch die
Übertragbarkeit der Lösungen auf weitere Prüfgebiete im Stadtgebiet untersucht. Darüber
hinaus wurde im März 2026 eine Studie zur vertieften Betrachtung der Prozesswärmever-
sorgung in München beauftragt. Diese wird u.a. mehr Klarheit über die im Wärmeplan als
„Sondernutzungen, Industrie und Gewerbe“ (gelbe Flächen) gekennzeichneten Eignungs-
gebiete liefern, die im Sinne des WPG auch als Prüfgebiete anzusehen sind. Das RKU
möchte die Ergebnisse beider Studien in der nächsten Beschlussvorlage zur Wärmepla-
nung Ende 2026 genauer darstellen.
In der Studie zu Prüfgebietsclustern zeichnet sich ab, dass in Teilen der Baublöcke de-
zentrale Lösungen dann möglich sind, wenn z. B. für Wärmepumpen ein spezieller Auf-
stellort gewählt wird oder diese mit einer Kaskadenschaltung implementiert werden. Auch
die Kombination der Nutzung der Solarstrahlung mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe
(Photovoltaik-Thermie-Kollektorkonzepte) kann bei Gebäuden mit ausreichend großen
Dachflächen zur Wärmeversorgung eingesetzt werden. Für verbleibende Gebäude, die
weder mit einer Wärmepumpenlösung noch über eine Wärmenetzlösung versorgt werden
können, können Pelletkessel eine ergänzende Alternative zur klimafreundlichen Wärme-
versorgung darstellen, sofern geeignete Lagerräume vorhanden sind. Bei den Wärme-
netzlösungen spielen Wärmequellen in Teilen der Prüfgebiete eine Rolle, die bislang nicht
Seite 3
vertiefter untersucht wurden, darunter Flusswasser und Abwasser. Bei entsprechender
Eignung wurden potenzielle Wärmenetze dargestellt. Auch die Versorgung über Fern-
wärme wird in einem der drei Prüfgebietscluster durch die SWM erneut geprüft.
Hinsichtlich der Übertragbarkeit auf die weiteren Prüfgebiete (weiße Flächen) im Stadtge-
biet können die dezentralen Wärmepumpenlösungen auf einen großen Teil der Gebäude
übertragen werden. Ergänzend erfolgte die Übertragung der Systematik auf die Eignungs-
gebiete „Wärmepumpe nach Sanierung“. Es verbleiben noch Gebäude mit einem großen
Leistungsbedarf (ca. 95 Gebäude mit einem Leistungsbedarf über 250 kW) sowie wenige
dicht bebaute und damit für dezentrale Wärmepumpenlösungen wenig geeignete Gebiete,
welche im konkreten Einzelfall detaillierter untersucht werden müssen.
Das RKU möchte sich daher beauftragen lassen, die schon näher untersuchten Prüfge-
biete schrittweise in jeweils relevante voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete umzu-
benennen und die entsprechenden Änderungen im Wärmeplan eigenständig vorzuneh-
men. Über die Änderungen wird der Stadtrat regelmäßig unterrichtet.1
Weiteren Aktualisierungs- und Überarbeitungsbedarf könnte sich insbesondere vor dem
Hintergrund sich dynamisch ändernder gesetzlicher Rahmenbedingungen auf der Ebene
höherrangigen Rechts (Novellierung des Gebäudeenergie- bzw. Gebäudemodernisie-
rungsgesetz (GEG/GMG) und des WPG, Einführung des EU-Emissionshandels für Ge-
bäude und Straßenverkehr (EHS II), Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz und des
Baugesetzbuches etc.) und Neuerungen in der Rechtsprechung ergeben. Derzeit bleibt
abzuwarten, wann und in welcher Form das GMG tatsächlich verabschiedet wird und in
welchem Maße daraus ein Anpassungs- und Fortschreibungsbedarf für den Münchner
Wärmeplan resultiert. Ungeachtet dieser Entwicklungen gilt es jedoch die erste Phase der
Wärmeplanung spätestens bis zum 30.06.2026 abzuschließen. Dem wird mit dieser Be-
schlussvorlage und dem zugehörigen Ergebnisbericht Rechnung getragen.
2. Klimaprüfung
Ist Klimaschutzrelevanz gegeben: Ja, positiv
Mit dieser Sitzungsvorlage sind zwar keine direkten Treibhausgaseinsparungen verbun-
den. Es werden aber die strategischen Grundlagen für spätere Einsparungen gelegt. Die
Wärmeplanung bietet insbesondere eine wesentliche Grundlage für emissionsmindernde
Investitionen in Wärmeversorgungsinfrastruktur, Erzeugungsanlagen und die energetische
Gebäudesanierung.
Sind durch das Vorhaben auch soziale Auswirkungen zu erwarten?
Der große Investitionsbedarf für die Wärmewende in der LHM kann indirekt soziale Aus-
wirkungen mit sich bringen. Hierbei spielen Förderprogramme (BEG, FKG etc.) und Über-
gangs- und Ausnahmeregelungen im Gebäudeenergie- und im Mietrecht eine wichtige
Rolle, um die Wärmewende sozialverträglich auszugestalten.
3. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten und Begründung für die
Dringlichkeit
Die bisherigen Beschlussvorlagen zur kommunalen Wärmeplanung wurden mit dem Refe-
rat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, dem Baure-
ferat, dem Referat für Bildung und Sport, dem Kommunalreferat, dem Sozialreferat, dem
Mobilitätsreferat und dem Kreisverwaltungsreferat abgestimmt. Da die vorliegende Be-
schlussvorlage vornehmlich eine Aktualisierung und Zusammenführung bereits vorhande-
ner Ergebnisse darstellt, ist eine erneute formale Mitzeichnung nicht erforderlich.
1
Vgl. in diesem Sinne die Beschlussziffer drei in Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14591 vom 27.11.2024, wonach das RKU ohne
gesonderte Befassung des Stadtrats laufend kleinere Anpassungen und Aktualisierungen im Wärmeplan vollziehen kann.
Seite 4
Die Dringlichkeit der Vorlage resultiert aus den Fristen für die Einreichung des Ergebnis-
berichts (30.06.2026) und die Sicherstellung der Konnexitätszahlungen gemäß dem Wär-
meplanungsgesetz (WPG). Verzögerungen könnten finanzielle Nachteile für die Stadt zur
Folge haben.
Für eine effiziente Ressourcennutzung und zeitgerechte Bearbeitung wird die Vorlage di-
rekt in die Vollversammlung e...