Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung

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Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.06.26: Geförderter Wohnungsbau, welcher Sinn?

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  • 26-32 _ V 00461_V 00461 Gef.WoBau Sinn BE A1-2.pdf
  • 20-26 _ E 03189_E 03189 Geförderter Wohnungsbau.pdf
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=== 26-32 _ V 00461_V 00461 Gef.WoBau Sinn BE A1-2.pdf === Telefon: 0 233-21092 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungs- bau PLAN-HAIII-10 Geförderter Wohnungsbau, welcher Sinn? BV-Empfehlung Nr. 26-32 / E Nr. 20-26 / E 03189 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 – Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00461 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.06.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 03189 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 Sendling Inhalt Die BV-Empfehlung Nr. 20-26/ E 03189 Sendling fordert die lang- fristige Sicherung und den Ausbau des geförderten Wohnungs- baus im Münchner Stadtgebiet. Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Entscheidungsvor- schlag 1. Mit der Fortschreibung des wohnungspolitischen Handlungs- programms „Wohnen in München“, der SoBoN-Novelle 2026 und dem Ausbau städtischer Steuerungsinstrumente arbeitet die Lan- deshauptstadt München trotz schwieriger Rahmenbedingungen intensiv daran, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, langfristig zu sichern und auf die Bedürfnisse der Münchner Bevölkerung aus- zurichten. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03189 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 Sendling am 20.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter Geförderter Wohnungsbau; EOF; München Modell; Preisge- dämpfter Mietwohnungsbau; Wohnen in München; SoBoN Telefon: 0 233-21092 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungs- bau PLAN-HAIII-10 Geförderter Wohnungsbau, welcher Sinn? BV-Empfehlung Nr. 26-32 / E Nr. 20-26 / E 03189 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 06 – Sendling vom 20.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V Nr. 26-32 / V 00461 Anlagen: 1. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03189 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 Sendling 2. Lageplan mit Bezirkseinteilung Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 10.06.2026 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 Sendling hat am 20.11.2025 die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 03189 (Anlage 1) beschlossen. Aufgrund umfangreicher Abstimmungen konnte die o. g. Empfehlung nicht innerhalb der dafür vorgegebenen Frist behandelt werden. Die Antragstellerin wurde mittels Zwischen- nachricht über die Verzögerung informiert. Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge- mäß § 7 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München, da die Angelegenheit nicht auf einen Stadtbezirk begrenzt ist, sondern das gesamte Stadt- gebiet im Hinblick auf den geförderten Wohnungsbau betrifft. In der Empfehlung wird beantragt, dass sich die Landeshauptstadt München mit dem geförderten Wohnungsbau intensiv auseinandersetzt. Des Weiteren wird beantragt, dass geförderte Wohnungen länger der Bindung unterliegen und der Verkauf dieser Wohnun- gen stärker beschränkt wird. Ferner sollen die Steuereinnahmen ausschließlich für den geförderten Wohnungsbau verwendet werden, so dass die hierdurch entstehenden Woh- nungen im Eigentum des Staates bzw. der Stadt verbleiben. Mittels eines entsprechenden Gesetzes soll außerdem ein Weiterverkauf dieser Wohnungen verboten werden. Seite 2 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt inhaltlich zur Empfehlung Nr. 20-26 / E 03189 wie folgt Stellung: Die Lebensqualität der Münchner Bürger*innen hängt in hohem Maße von der persönli- chen Wohnsituation ab. Eine sichere, bezahlbare und an den individuellen Bedarf ange- passte Wohnraumversorgung bildet eine wesentliche Grundlage für gesellschaftliche Teil- habe, soziale Stabilität und eine nachhaltige Stadtentwicklung. Die Gewährleistung ausrei- chend bezahlbaren Wohnraums war und ist daher eine der zentralen kommunalen Aufga- ben. Im Hinblick auf den weiterhin zu erwartenden, stetigen Zuzug nach München stellt jedoch die Erfüllung dieser Aufgabe nicht nur bisher, sondern auch in Zukunft eine sehr große Herausforderung dar. Es besteht ein breiter politischer und gesellschaftlicher Konsens darüber, dass Staat und Kommune eine gemeinsame Verantwortung tragen, ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen und diesen Wohnraum auch langfristig zu sichern. Um diesen Herausforderungen angemessen begegnen zu können und ein zielgerichtetes Handeln seitens der zuständigen Bereiche der Stadt sicherzustellen, wurde vor rund 37 Jahren das wohnungspolitische Handlungsprogramm „Wohnen in München“ ins Leben ge- rufen. Es stellt eines der wichtigsten strategischen Steuerungsinstrumente der Stadt dar und wurde seither regelmäßig fortgeschrieben, um flexibel auf veränderte demografische, wirtschaftliche und stadtstrukturelle Rahmenbedingungen reagieren zu können. Auch die aktuelle siebte Programmversion „Wohnen in München VII“, verfolgt das Ziel, die Eingriffs- möglichkeiten der Stadt auf den Wohnungsmarkt weiter zu verbessern und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dazu gehören insbesondere das staatliche Förderprogramm der Einkommensorientierten Förderung (EOF) und das kommunale Förderprogramm München Modell Miete (MM), der Preisgedämpfte Mietwohnungsbau sowie der Konzeptio- nelle Mietwohnungsbau. Durch die derzeit verringerte staatliche Mittelzuweisung sieht sich die Landeshauptstadt mit deutlichen Einbußen bei der notwendigen Bereitstellung von Fördermitteln für den so- zialen Wohnungsbau konfrontiert. Dies erschwert die Realisierung bereits geplanter sowie neuer Projekte. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen hat der Stadtrat der Lan- deshauptstadt München bereits mehrere tragfähige Lösungsansätze beschlossen, die Stabilisierung des bezahlbaren Wohnungsangebots ermöglichen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16626 zur Kommunalen EOF sowie Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18400 zur Dritten Programmanpassung „Wohnen in München VII“). Des Weiteren soll noch im Jahr 2026 das Wohnungspoltische Handlungsprogramm (Wohnen in München) fortgeschrieben werden. In der vorliegenden Empfehlung wird gefordert, dass geförderter Wohnraum einer deutlich längeren Bindung unterliegen soll. Derzeit beträgt die Bindungsdauer für geförderte und preisgedämpfte Mietwohnungen in der Regel 40 Jahre. Die Stadt ist hierbei an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. Eine dauerhafte und unbegrenzte Bindung stellt einen großen Eingriff in das durch Artikel 14 Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht dar. Zu- dem muss die gewählte Bindungsdauer nach dem Maßstab des § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB unter Würdigung der Gesamtumstände angemessen sein. Die Landeshauptstadt München bewegt sich daher in einem komplexen Spannungsfeld: Einerseits soll die Bin- dungsdauer möglichst lange sein, um die soziale Wohnraumversorgung langfristig zu si- chern; andererseits müssen Anreize bestehen bleiben, damit Akteur*innen der Bau- und Immobilienwirtschaft weiterhin bereit sind, Wohnungsbauprojekte umzusetzen. Schließlich müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Seite 3 Ein wesentliches Instrument, um dieses Gleichgewicht herzustellen, ist die Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN). Sie ermöglicht es der Stadt, bei der Entwicklung neuer Bauge- biete, die vorrangig private Grundstücke betreffen, klare wohnungspolitische Vorgaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die Anteile des zu errichtenden geförderten und preisgedämpften Mietwohnungsbaus. Im Jahr 2024 wurde eine freiwillige Verlängerung der Bindungsdauer auf privaten Flächen im geförderten Wohnungsbau von zuvor 40 Jah- ren auf nunmehr 55 Jahre beschlossen. Dies stellt ein bedeutender Schritt zur langfristi- gen Sicherung von gefördertem Wohnungsraum dar. Für sehr lange Bindungen sieht der Gesetzgeber das Erbbaurecht vor, wovon auf städti- schen Flächen Gebrauch gemacht wird. Auf den eigenen städtischen Grundstücken, die im Rahmen von Ausschreibungsverfahren vergeben werden, entsteht vorrangig Wohn- raum für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen. Auf diesen Flächen gelten be- reits heute Bindungen von bis zu 80 Jahren. Eine weitere zentrale Säule der Münchner Wohnungspolitik ist zudem das städtische Wohnungsbauunternehmen Münchner Wohnen. Mit rund 72.000 Wohnungen und mehr als 150.000 Mieter*innen ist sie die größte Vermieterin der Landeshauptstadt München und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung dauerhaft bezahlbarer Wohnun- gen. In enger Kooperation mit der Landeshauptstadt München werden Wohnungen gezielt an berechtigte Haushalte vergeben, wodurch insbesondere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen unterstützt werden. Einer Verwendung sämtlicher Steuermittel ausschließlich für den Wohnungsbau, wie in der Empfehlung erwähnt, stehen umfangreiche rechtliche Gründe entgegen. Allen voran gibt es auf Bundes- und Landesebene sowie in den Kommunen diverse Pflichtaufgaben neben der Wohnraumversorgung, wie z.B. im sozialen Bereich, in der Daseinsvorsorge, Bildung etc., die ebenfalls aus dem Steueraufkommen finanziert werden müssen. Eine Regulierung des Wohnungsmarktes ausschließlich durch den Staat bzw. die Kom- munen ist mit dem Prinzip einer freien Marktwirtschaft, welches in Deutschland gilt, nur schwer vereinbar. Zumal den Städten und Kommunen die Finanzmittel und das Personal fehlen alle benötigten Wohneinheiten selbst zu errichten. Die Kooperation mit der Bauwirt- schaft ist daher ein wichtiger und bewährter Faktor. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Landeshauptstadt München trotz schwieri- ger Rahmenbedingungen intensiv daran arbeitet, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, langfristig zu sichern und auf die Bedürfnisse der Münchner Bevölkerung auszurichten. Die kontinuierliche Fortschreibung des wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Woh- nen in München“, der Ausbau städtischer Steuerungsinstrumente sowie die enge Zusam- menarbeit mit kommunalen und privaten Akteur*innen bilden dabei die Grundlage für eine soziale und nachhaltige Wohnraumversorgung in einer wachsenden und dynamischen Metropole. Zudem wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung durch die Vollver- sammlung vom 28.05.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16626) mit der Novellierung der SoBoN beauftragt. Dabei soll das Ziel einer vielfältigen sozialen Durchmischung bei Be- bauungsplanverfahren weiterhin gewahrt und umgesetzt werden. Seite 4 1. Behandlung einer Empfehlung einer Bürgerversammlung Geförderter Wohnungsbau, welcher Sinn?, Empfehlung Nr. 26-32 / E Nr. 20-26 / E 03189 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 6 - Sendling vom 20.11.2025 Der Empfehlung einer Bürgerversammlung wird entsprochen: 2. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorge- sehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Die Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 1-25 wur- den über die Beschlussfassung unterrichtet. Dem Korreferenten, Herr Stadtrat Dr. Köning, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugelei- tet worden. II. Antrag der Referentin 1. Mit der Fortschreibung des wohnungspolitischen Handlungsprogramms „Wohnen in München“, der SoBoN-Novelle 2026 und dem Ausbau städtischer Steuerungsinstru- mente arbeitet die Landeshauptstadt München trotz schwieriger Rahmenbedingungen intensiv daran, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, langfristig zu sichern und auf die Bedürfnisse der Münchner Bevölkerung auszurichten. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03189 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 06 Sendling am 20.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. ja nein teilweise Seite 5 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat / ea. Stadträtin Prof. Dr. (Univ. Flo- renz) Elisabeth Merk Stadtbaurätin IV. Abdruck von I. mit III. über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP) an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG...

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Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

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16.06.2026 um 19:00 Uhr

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