Fahrradstraße Schirmerweg sicherer gestalten

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=== 20-26 _ B 05383_CSU Schirmerweg sicherer gestalten RIS NEU.pdf === Christlich-Soziale Union im Bezirksausschuss 21 Pasing - Obermenzing ANTRAG an den BA 21 zur Sitzung am 02.05.2023 Fahrradstraße Schirmerweg sicherer gestalten Der BA 21 fordert die LH München auf, die Fahrradstraße Schirmerweg an den Kreuzungspunkten - Loichingerstraße - Westerholzstraße und - Brücke Schirmerweg sicherer zu gestalten. Der BA schlägt vor, hier eine Vorfahrtsregelung für den Schirmerweg einzurichten und dies mittels roter Bodenmarkierung zu verdeutlichen. Zusätzlich soll geprüft werden, ob der Geh- und Radweg als Fahrradstraße ohne individuellen Fahrverkehr ausgewiesen werden kann. Begründung: Der Schirmerweg ist ein viel genutzter Radweg im Münchner Westen. Daher wurde dieser vom BA gemeinsam mit dem Mobilitäts- und dem Baureferat als Fahrradstraße ausgewiesen. Allerdings sind die Kreuzungspunkte Loichingerstraße, Westerholzstraße und an der Brücke immernoch gefährlich. Insbesondere da die Fahrradfahrer aus einem gesicherten Bereich (Radweg zur Blutenburg) wieder auf den Bereich mit Gegenverkehr fahren, bzw. die Kreuzungssituation relativ unübersichtlich sind. Durch eine Vorfahrtsregelung mit roter Bodenmarkierung des Schirmerwegs auf diesem kurzen Stück könnte mehr Sicherheit für die Fahrradfahrer geschaffen werden. Pasing - Obermenzing, den 23.04.2023 Sven Wackermann Maria Osterhuber-Völkl Fraktionssprecher stellv. Fraktionssprecherin === 20-26 _ B 05383_B 05383 Schirmerweg sicherer gestalten AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Radverkehr MOR-GB2.24 radverkehr.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle West bag-west.dir@muenchen.de An den BA 21 - Pasing-Obermenzing Herr Vogelsgesang Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 23.04.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Fahrradstraße Schirmerweg sicherer gestalten BA-Antrag Nr. 20-26 / B 05383 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 - Pasing- Obermenzing Sehr geehrter Herr Vogelsgesang, zu Ihrem Antrag vom 23.04.2023 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Mit dem Antrag wird vorgeschlagen, an insgesamt drei Kreuzungspunkten die Vorfahrtsregelung zugunsten des Schirmerwegs zu ändern, diese Änderung mit Roteinfärbungen zu verdeutlichen und darüber hinaus zu prüfen, ob es möglich ist, den motorisierten Fahrverkehr in der Fahrradstraße gänzlich auszuschließen. Ziel ist die sicherere Ausgestaltung für den Radverkehr. Zur Vorfahrt an den drei Kontenpunkten im Einzelnen: Loichingerstraße Nach II. der VwV-StVO zu § 8 Absatz 1 soll die Verkehrsregelung an Kreuzungen und Einmündungen so sein, dass es für Verkehrsteilnehmer*innen möglichst einfach ist, sich richtig zu verhalten. Es dient der Sicherheit, wenn die Regelung dem natürlichen Verhalten der Verkehrsteilnehmer*innen entspricht. An der Einmündung Schirmerweg / Loichingerstraße geht die Fahrradstraße in einen gemeinsamen Geh- und Radweg über. Durch den Kurvenverlauf und den seitlichen Grünbewuchs sind die Sichtbeziehungen deutlich eingeschränkt. Die Vorfahrt Richtung Norden dem schmaleren Geh- und Radweg und nicht I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] der breiteren Fahrbahn folgen zu lassen, widerspricht deutlich der Intuition. In der aktuell geltenden Konstellation haben sich zudem seit Ende 2022 keine polizeilich aufgenommenen Unfälle ereignet. Eine Veränderung der geltenden Vorfahrtregelung würde bedeuten, zwar möglicherweise den Fahrkomfort für den Radverkehr leicht zu erhöhen. Gleichzeitig ginge dies deutlich zu Lasten zu Verkehrssicherheit, eine Verbesserung der Sicherheit bedeutet dies sicher nicht und kommt daher nicht in Betracht. Westerholzstraße Auch an der Einmündung Westerholzstraße ergibt sich unseres Erachtens keine Verbesserung durch eine Änderung der Vorfahrt. Der südliche Schirmerweg ist in der Netzplanung des Mobilitätsreferats bis zur Einmündung Westerholzstraße als Radschnellverbindung, danach als Radverkehrsverbindung (Alternative Radvorrangroute) ausgewiesen. Die Radschnellverbindung biegt quasi in die Westerholzstraße nach Osten ab. Falls der Radverkehr bevorrechtigt werden sollte, müsste eine abbiegende Vorfahrt vom südlichen Schirmerweg in die Westerholzstraße eingerichtet werden, eine Bevorrechtigung des nördlichen Schirmerwegs widerspräche wiederum der Intuition und müsste mit weiteren Maßnahmen deutlich gemacht und abgesichert werden. Für die aktuelle Vorfahrtskonstellation gibt es einen einzigen aufgenommenen Unfall seit 2022, der jedoch auf einem individuellen Fahrfehler eines Radfahrers beruhte und nichts mit der geltenden Vorfahrt zu tun hatte. Auch an der Einmündung Westerholzstraße lehnen wir die Änderung der Vorfahrt ab. Brücke Schirmerweg Östlich der Brücke über die Würm erscheint eine Änderung der Vorfahrt zu Gunsten der Fahrradstraße Schirmerweg zunächst nicht unplausibel. Die Brücke kann immer nur in eine Richtung zugleich überquert werden und ist somit ausgebremst. Die Fahrbahn ist verhältnismäßig schmal, zudem besteht Richtung Pippinger Straße eine Einbahnregelung. Eine Bevorrechtigung des Schirmerwegs dürfte der Fahrintuition zumindest nicht widersprechen. Eine einzelne Bevorrechtigung der Fahrradstraße vor und nach einer jeweils bevorrechtigten einmündenden Straße kommen jedoch nicht in Betracht, da dies zu Verwirrung und damit wieder zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit gegenüber der bestehenden Regelung führen könnte. Die VwV-StVO sagt hierzu in II. 1. zu § 8 Absatz 1: „Im Verlauf einer durchgehenden Straße sollte die Regelung stetig sein. Ist eine solche Straße an einer Kreuzung oder Einmündung […] positiv beschildert, so sollte an der nächsten nicht „Rechts vor Links“ gelten, wenn nicht der Abstand zwischen den Kreuzungen und Einmündungen sehr groß ist oder der Charakter der Straße sich von einer Kreuzung oder Einmündung zur anderen grundlegend ändert.“ Beides ist hier nicht der Fall. Auch im Bereich östlich der Brücke kam es seit 2022 zu einem einzigen polizeilich aufgenommenen Zusammenstoß zwischen einem sog. „E-Scooter“ und einem Fahrrad. Unfallursache war, dass der E-Scooter-Fahrer den kreuzenden Radfahrer übersehen hat. Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Demnach besteht auch an dieser Stelle keine Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Regelung aus Gründen der Verkehrssicherheit. Zur Rotmarkierung an den drei Einmündungen: Roteinfärbungen sind nur an objektiv nachgewiesenen Gefahrenstellen möglich. Um keinen Gewöhnungseffekt beim Fahrverkehr eintreten zu lassen, sollen sie zudem einen Ausnahmecharakter haben. Eine Gefahrenlage besteht vor Ort aktuell nicht, auf eine Änderung der Vorfahrt würde durch Beschilderung hingewiesen. Die Radschnellverbindung wird zu einem späteren Zeitpunkt eine eigene deutliche Markierung erhalten, welche den Fahrverkehr sensibilisiert. Zum Ausschluss des motorisierten Fahrverkehrs: Schließlich ist es nicht möglich, den Geh- und Radweg im nördlichen Schirmerweg als Fahrradstraße ohne Fahrverkehr auszuweisen. Es handelt sich um eine Mischfläche, die ausdrücklich auch dem Fußverkehr offenstehen soll. Auf Fahrradstraßen soll gerade ein zügiger Radverkehr möglich sein, der mit der erhöhten Rücksichtnahmepflicht einer Mischfläche nicht vereinbar ist. Eine Ausweisung ohne Fahrverkehr stünde auch im Widerspruch zur Erschließung des Anwesens Schirmerweg 46, zudem wären die Flächen neben dem Geh- und Radweg für Landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr erreichbar, für die bisher ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen ist. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB2.24

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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