=== 20-26 _ B 05383_CSU Schirmerweg sicherer gestalten RIS NEU.pdf ===
Christlich-Soziale Union
im Bezirksausschuss 21 Pasing - Obermenzing
ANTRAG
an den BA 21 zur Sitzung am 02.05.2023
Fahrradstraße Schirmerweg sicherer gestalten
Der BA 21 fordert die LH München auf, die Fahrradstraße Schirmerweg an den Kreuzungspunkten
- Loichingerstraße
- Westerholzstraße und
- Brücke Schirmerweg
sicherer zu gestalten.
Der BA schlägt vor, hier eine Vorfahrtsregelung für den Schirmerweg einzurichten und dies mittels
roter Bodenmarkierung zu verdeutlichen.
Zusätzlich soll geprüft werden, ob der Geh- und Radweg als Fahrradstraße ohne individuellen
Fahrverkehr ausgewiesen werden kann.
Begründung:
Der Schirmerweg ist ein viel genutzter Radweg im Münchner Westen. Daher wurde dieser vom BA
gemeinsam mit dem Mobilitäts- und dem Baureferat als Fahrradstraße ausgewiesen.
Allerdings sind die Kreuzungspunkte Loichingerstraße, Westerholzstraße und an der Brücke
immernoch gefährlich. Insbesondere da die Fahrradfahrer aus einem gesicherten Bereich
(Radweg zur Blutenburg) wieder auf den Bereich mit Gegenverkehr fahren, bzw. die
Kreuzungssituation relativ unübersichtlich sind.
Durch eine Vorfahrtsregelung mit roter Bodenmarkierung des Schirmerwegs auf diesem kurzen
Stück könnte mehr Sicherheit für die Fahrradfahrer geschaffen werden.
Pasing - Obermenzing, den 23.04.2023
Sven Wackermann Maria Osterhuber-Völkl
Fraktionssprecher stellv. Fraktionssprecherin
=== 20-26 _ B 05383_B 05383 Schirmerweg sicherer gestalten AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Radverkehr
MOR-GB2.24
radverkehr.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle West
bag-west.dir@muenchen.de
An den BA 21 - Pasing-Obermenzing
Herr Vogelsgesang
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
23.04.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Fahrradstraße Schirmerweg sicherer gestalten
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 05383 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 - Pasing-
Obermenzing
Sehr geehrter Herr Vogelsgesang,
zu Ihrem Antrag vom 23.04.2023 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Mit dem Antrag wird vorgeschlagen, an insgesamt drei Kreuzungspunkten die
Vorfahrtsregelung zugunsten des Schirmerwegs zu ändern, diese Änderung mit
Roteinfärbungen zu verdeutlichen und darüber hinaus zu prüfen, ob es möglich ist, den
motorisierten Fahrverkehr in der Fahrradstraße gänzlich auszuschließen. Ziel ist die sicherere
Ausgestaltung für den Radverkehr.
Zur Vorfahrt an den drei Kontenpunkten im Einzelnen:
Loichingerstraße
Nach II. der VwV-StVO zu § 8 Absatz 1 soll die Verkehrsregelung an Kreuzungen und
Einmündungen so sein, dass es für Verkehrsteilnehmer*innen möglichst einfach ist, sich richtig
zu verhalten. Es dient der Sicherheit, wenn die Regelung dem natürlichen Verhalten der
Verkehrsteilnehmer*innen entspricht. An der Einmündung Schirmerweg / Loichingerstraße
geht die Fahrradstraße in einen gemeinsamen Geh- und Radweg über. Durch den
Kurvenverlauf und den seitlichen Grünbewuchs sind die Sichtbeziehungen deutlich
eingeschränkt. Die Vorfahrt Richtung Norden dem schmaleren Geh- und Radweg und nicht
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der breiteren Fahrbahn folgen zu lassen, widerspricht deutlich der Intuition. In der aktuell
geltenden Konstellation haben sich zudem seit Ende 2022 keine polizeilich aufgenommenen
Unfälle ereignet.
Eine Veränderung der geltenden Vorfahrtregelung würde bedeuten, zwar möglicherweise den
Fahrkomfort für den Radverkehr leicht zu erhöhen. Gleichzeitig ginge dies deutlich zu Lasten
zu Verkehrssicherheit, eine Verbesserung der Sicherheit bedeutet dies sicher nicht und kommt
daher nicht in Betracht.
Westerholzstraße
Auch an der Einmündung Westerholzstraße ergibt sich unseres Erachtens keine
Verbesserung durch eine Änderung der Vorfahrt. Der südliche Schirmerweg ist in der
Netzplanung des Mobilitätsreferats bis zur Einmündung Westerholzstraße als
Radschnellverbindung, danach als Radverkehrsverbindung (Alternative Radvorrangroute)
ausgewiesen. Die Radschnellverbindung biegt quasi in die Westerholzstraße nach Osten ab.
Falls der Radverkehr bevorrechtigt werden sollte, müsste eine abbiegende Vorfahrt vom
südlichen Schirmerweg in die Westerholzstraße eingerichtet werden, eine Bevorrechtigung
des nördlichen Schirmerwegs widerspräche wiederum der Intuition und müsste mit weiteren
Maßnahmen deutlich gemacht und abgesichert werden.
Für die aktuelle Vorfahrtskonstellation gibt es einen einzigen aufgenommenen Unfall seit 2022,
der jedoch auf einem individuellen Fahrfehler eines Radfahrers beruhte und nichts mit der
geltenden Vorfahrt zu tun hatte.
Auch an der Einmündung Westerholzstraße lehnen wir die Änderung der Vorfahrt ab.
Brücke Schirmerweg
Östlich der Brücke über die Würm erscheint eine Änderung der Vorfahrt zu Gunsten der
Fahrradstraße Schirmerweg zunächst nicht unplausibel. Die Brücke kann immer nur in eine
Richtung zugleich überquert werden und ist somit ausgebremst. Die Fahrbahn ist
verhältnismäßig schmal, zudem besteht Richtung Pippinger Straße eine Einbahnregelung.
Eine Bevorrechtigung des Schirmerwegs dürfte der Fahrintuition zumindest nicht
widersprechen.
Eine einzelne Bevorrechtigung der Fahrradstraße vor und nach einer jeweils bevorrechtigten
einmündenden Straße kommen jedoch nicht in Betracht, da dies zu Verwirrung und damit
wieder zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit gegenüber der bestehenden
Regelung führen könnte. Die VwV-StVO sagt hierzu in II. 1. zu § 8 Absatz 1: „Im Verlauf einer
durchgehenden Straße sollte die Regelung stetig sein. Ist eine solche Straße an einer
Kreuzung oder Einmündung […] positiv beschildert, so sollte an der nächsten nicht „Rechts vor
Links“ gelten, wenn nicht der Abstand zwischen den Kreuzungen und Einmündungen sehr
groß ist oder der Charakter der Straße sich von einer Kreuzung oder Einmündung zur anderen
grundlegend ändert.“ Beides ist hier nicht der Fall.
Auch im Bereich östlich der Brücke kam es seit 2022 zu einem einzigen polizeilich
aufgenommenen Zusammenstoß zwischen einem sog. „E-Scooter“ und einem Fahrrad.
Unfallursache war, dass der E-Scooter-Fahrer den kreuzenden Radfahrer übersehen hat.
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Demnach besteht auch an dieser Stelle keine Notwendigkeit zur Veränderung der
bestehenden Regelung aus Gründen der Verkehrssicherheit.
Zur Rotmarkierung an den drei Einmündungen:
Roteinfärbungen sind nur an objektiv nachgewiesenen Gefahrenstellen möglich. Um keinen
Gewöhnungseffekt beim Fahrverkehr eintreten zu lassen, sollen sie zudem einen
Ausnahmecharakter haben. Eine Gefahrenlage besteht vor Ort aktuell nicht, auf eine
Änderung der Vorfahrt würde durch Beschilderung hingewiesen. Die Radschnellverbindung
wird zu einem späteren Zeitpunkt eine eigene deutliche Markierung erhalten, welche den
Fahrverkehr sensibilisiert.
Zum Ausschluss des motorisierten Fahrverkehrs:
Schließlich ist es nicht möglich, den Geh- und Radweg im nördlichen Schirmerweg als
Fahrradstraße ohne Fahrverkehr auszuweisen. Es handelt sich um eine Mischfläche, die
ausdrücklich auch dem Fußverkehr offenstehen soll. Auf Fahrradstraßen soll gerade ein
zügiger Radverkehr möglich sein, der mit der erhöhten Rücksichtnahmepflicht einer
Mischfläche nicht vereinbar ist.
Eine Ausweisung ohne Fahrverkehr stünde auch im Widerspruch zur Erschließung des
Anwesens Schirmerweg 46, zudem wären die Flächen neben dem Geh- und Radweg für
Landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht mehr erreichbar, für die bisher ausdrücklich eine
Ausnahme vorgesehen ist.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB2.24