=== 20-26 _ B 08844_B 08844 Sanierung Schirmerweg.pdf ===
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Antrag des BA 21 zur Sitzung am 03.03.2026
Sanierung Schirmerweg zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr
nutzen
Antrag:
Das Baureferat wird gebeten, in Absprache mit dem Mobilitätsreferat folgende
Fragestellungen zu klären:
• Klärung, ob die Abwicklung aller Fahrbeziehungen an dieser Stelle notwendig
ist.
• Prüfung, ob im vorgenannten Straßenabschnitt die Anordnung eines
Verkehrsberuhigten Bereichs (§325 StVO) sinnvoll ist, um den Fußverkehr
besser zu schützen.
• Prüfung, ob zwischen Parkplatzzufahrt und Würmbrücke ein baulicher
Gehweg angelegt werden kann.
• Bei Bedarf soll ein Ortstermin mit dem Bezirksausschuss stattfinden.
Begründung:
Seit Einrichtung der Bushaltestelle in der Pippinger Straße vor St. Wolfgang hat sich
der Fußverkehr über die Würmbrücke deutlich intensiviert. Andererseits wird diese
sehr schmale Straße vom Kfz-Verkehr, oft auch als Abkürzung zur Pippinger Straße
genutzt. Durch die zügige Linienführung von und zur Pippinger Straße wird oft
schneller gefahren, als es die örtliche Situation zulässt. Derzeit besteht nur ein kurzer
Gehweg von der Bushaltestelle bis zum Beginn des Parkplatzes. Im weiteren Verlauf
bis zur Brücke fehlt ein Gehweg. Auf der befestigten Fläche ist weder ein Überholen,
noch ein Begegnen von Kfz und Fußgänger möglich.
Ende des Fußwegs am Parkplatz Ende des Fußwegs an der Würmbrücke
Gerald Zehetbauer Romanus Scholz Andreas Bergmann
(Fraktionssprecher)
im Bezirksausschuss 21 Pasing - Obermenzing
=== 20-26 _ B 08844_B 08844 Sanierung Schirmerweg AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Bezirksmanagement Nord-West
MOR-GB2.121
80313 München
Dienstgebäude:
Implerstraße 9
gb2.121.mor@muenchen.de
Bezirksausschuss 21 Pasing-Obermenzing
Landsberger Straße 486
81241 München
Per Email: bag-west.dir@muenchen.de
Ihr Schreiben vom
14.04.2026
Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
05.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Sanierung Schirmerweg zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr nutzen
Antrag des Bezirksausschusses 21 Pasing-Obermenzing vom 14.04.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Sicherheit und Zugänglichkeit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere für
Fußgänger*innen, hat für die Verkehrsplanung in der Landeshauptstadt München hohe
Priorität.
Die Verbindung zwischen der Pippinger Straße und dem Schirmerweg liegt in einer Tempo30-
Zone. Alle Fahrtbeziehungen zwischen diesen beiden Straßen sind möglich. Aktuelle
Verkehrserhebungen liegen dem Mobilitätsreferat derzeit leider nicht vor. Eine Erhebung
wurde bei der zuständigen Fachdienststelle angemeldet. Zu welchem Zeitpunkt eine Erhebung
an dieser Stelle durchgeführt werden kann, kann derzeit leider nicht mitgeteilt werden. Werden
einzelne Fahrtbeziehungen im Bereich Pippinger Straße / Schirmerweg unterbunden,
verlagern sich diese Verkehre auf andere Verbindungen. Eine Alternativverbindung wird über
die Theodor-Storm-Straße verlaufen. Erst mit einer aktuellen Verkehrserhebung und den dort
ermittelten Belastungen je Fahrtrichtung kann die erste Frage des Antrags abschließend
beantwortet werden. Dies wird nach Vorliegen der Erhebungsdaten nachgereicht.
Im Herbst 2025 (Schreiben des Mobilitätsreferats vom 10.10.2025) haben wir in Abstimmung
mit den Fachabteilungen Gartenbau und Straßenunterhalt im Baureferat bereits eine
Bürgeranfrage beantwortet, die ebenfalls Verbesserungen im Bereich der Verbindung
zwischen dem Schirmerweg und der Pippinger Straße forderte und die der Bezirksausschuss
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LHM-Schutzbedarf:
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als Abdruck erhalten hat. An den grundlegenden Gegebenheiten hat sich seitdem nichts
geändert.
Hinsichtlich der Fragestellung, ob ein baulicher Gehweg eingerichtet werden kann, wird
Folgendes mitgeteilt:
Betrachtet man die räumlichen Gegebenheiten, sind die Flurstücke nördlich und südlich der
Straße nicht im Eigentum der Landeshauptstadt München. Dies schränkt mögliche
Verbesserungsvorschläge bereits ein.
Eine Ergänzung des Schirmerwegs mit einer Gehbahn als Verbindung zur
Fußgängerschutzanlage über die Pippinger Straße erfordert Grabungen im Wurzelraum der
angrenzenden Bäume. Entsprechend der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen
und Vegetationsflächen“ sind Grabungen im Wurzelbereich nur in Einzelfällen und mit
entsprechenden aufwendigen Vorkehrungen zugelassen. Aus gartenbaufachlicher Sicht zum
Schutz des angrenzenden Gehölzbestand sind Baummaßnahmen an der Straße kritisch
einzuschätzen.
Zusätzlich dazu ist anzumerken, dass sich im Bereich der Flächen, die im Eigentum der
Landeshauptstadt München liegen und überhaupt für eine Optimierung der Verbindung in
Frage kämen, auch Masten für Straßenbeleuchtung befinden. Deshalb ist davon auszugehen,
dass hier auch Spartenverlegungen (u.a. Stromkabel) erforderlich wären, die die Kosten
zusätzlich erhöhen würden.
Nach Rücksprache mit der Abteilung Straßenunterhalt im Baureferat ist geplant, die Fahrbahn
des Schirmerwegs zwischen der Würm und der Pippinger Straße durch den Straßenunterhalt
voraussichtlich im Jahr 2026 zu sanieren. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann
jedoch keine verbindliche Zusage gegeben werden, ob die Sanierung tatsächlich ausgeführt
wird oder nochmal verschoben werden muss.
Der 2. Punkt des Antrags fordert die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Hierzu
wird Folgendes mitgeteilt: Für die Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen
325.1 StVO) im Schirmerweg östlich der Pippinger Straße wäre ein entsprechender baulicher
Ausbau als solcher erforderlich. Um die Aufenthaltsqualität zu betonen und auf diese auch
optisch hinzuweisen, sind in der Regel bauliche Versätze und Möblierung wie beispielsweise
Pflanzkübel oder Bäume essenziell; dies weist Fahrzeugführende auf die örtlichen
Gegebenheiten hin und dämpft auch die gefahrenen Geschwindigkeiten. Der Fahrzeugverkehr
muss Schrittgeschwindigkeit (ca. 5-7 km/h) einhalten. Eine solche Ausbauform wird
grundsätzlich nur in reinen Wohnstraßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen für sinnvoll
erachtet. Die Länge eines verkehrsberuhigten Bereiches bzw. Wohnweges sollte zudem
gemäß den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) 100 m nicht überschreiten.
Um einen solchen Ausbau sinnvoll durchzuführen, ist jedoch in aller Regel eine
Fahrbahnbreite von mindestens 10 Metern erforderlich – dies ist im betroffenen Bereich so
nicht vorhanden. Die Flächenverfügbarkeit schränkt einen solchen baulichen Ausbau ein,
zumal die aktuelle Haushaltslage derzeit auch keine entsprechenden Umbauten zulässt.
Ferner ist für einen solchen Ausbau – da eine Beschilderung mittels Zeichen 325.1 StVO in
den fließenden Verkehr eingreift – das Vorliegen einer Gefahrenlage notwendig, welche das
Risiko einer Rechtsgutsverletzung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 3 StVO).
Die Unfallstatistik in dem gegenständlichen Bereich des Schirmerwegs ist als unauffällig zu
sehen. Seitens der zuständigen Polizeiinspektion 45 liegen hier keine Erkenntnisse vor, die
verkehrliche Besonderheiten bestätigen würden; die verkehrliche Lage wird stattdessen als
ruhig beschrieben. Der Bereich ist zwar eng und im Begegnungsfall Fußgänger – Kfz-Verkehr
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als bisweilen unvorteilhaft zu sehen, liegt jedoch innerhalb einer Tempo 30-Zone mit
anschließender Fahrradstraße (in welcher ebenfalls eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h gilt), so dass das gefahrene Geschwindigkeitsniveau niedrig ist. Der Bereich ist
aufgrund dessen, dass es sich nur um einen kurzen Abschnitt handelt, auch gut zu
überblicken, so dass Fahrzeugführende Fußverkehr rechtzeitig erkennen können. Eine
konkrete Gefahrenlage ist demnach hier nicht zu verzeichnen.
Aus Sicht des Mobilitätsreferats ist daher der Ausbau als verkehrsberuhigtem Bereich (und
eine entsprechende Beschilderung als solchem) in diesem Abschnitt des Schirmerwegs
rechtlich nicht möglich. Allerdings wurde seitens des Mobilitätsreferats vor kurzem die
Anbringung eines Verkehrszeichens „Achtung“ mit Zusatzzeichen „Fußgänger auf der
Fahrbahn“ angebracht, so dass der Kfz-Verkehr bei der Einfahrt von der Pippinger Straße
kommend auf die örtlichen Gegebenheiten hingewiesen wird.
Für die Schulwegsicherheit ergeben sich keine negativen Auswirkungen, da dem
Mobilitätsreferat hier keine Beschwerden o.ä. vorliegen. Dies hängt u.a. damit zusammen,
dass die Grenze der Schulsprengel der Grundschulen in der Oselstraße und An der
Schäferwiese entlang der Pippinger Straße verläuft.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
gez. MOR-GB2-121