Sanierung Schirmerweg zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr nutzen

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=== 20-26 _ B 08844_B 08844 Sanierung Schirmerweg.pdf === 1 _________________________________________________________________________________ Antrag des BA 21 zur Sitzung am 03.03.2026 Sanierung Schirmerweg zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr nutzen Antrag: Das Baureferat wird gebeten, in Absprache mit dem Mobilitätsreferat folgende Fragestellungen zu klären: • Klärung, ob die Abwicklung aller Fahrbeziehungen an dieser Stelle notwendig ist. • Prüfung, ob im vorgenannten Straßenabschnitt die Anordnung eines Verkehrsberuhigten Bereichs (§325 StVO) sinnvoll ist, um den Fußverkehr besser zu schützen. • Prüfung, ob zwischen Parkplatzzufahrt und Würmbrücke ein baulicher Gehweg angelegt werden kann. • Bei Bedarf soll ein Ortstermin mit dem Bezirksausschuss stattfinden. Begründung: Seit Einrichtung der Bushaltestelle in der Pippinger Straße vor St. Wolfgang hat sich der Fußverkehr über die Würmbrücke deutlich intensiviert. Andererseits wird diese sehr schmale Straße vom Kfz-Verkehr, oft auch als Abkürzung zur Pippinger Straße genutzt. Durch die zügige Linienführung von und zur Pippinger Straße wird oft schneller gefahren, als es die örtliche Situation zulässt. Derzeit besteht nur ein kurzer Gehweg von der Bushaltestelle bis zum Beginn des Parkplatzes. Im weiteren Verlauf bis zur Brücke fehlt ein Gehweg. Auf der befestigten Fläche ist weder ein Überholen, noch ein Begegnen von Kfz und Fußgänger möglich. Ende des Fußwegs am Parkplatz Ende des Fußwegs an der Würmbrücke Gerald Zehetbauer Romanus Scholz Andreas Bergmann (Fraktionssprecher) im Bezirksausschuss 21 Pasing - Obermenzing === 20-26 _ B 08844_B 08844 Sanierung Schirmerweg AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Bezirksmanagement Nord-West MOR-GB2.121 80313 München Dienstgebäude: Implerstraße 9 gb2.121.mor@muenchen.de Bezirksausschuss 21 Pasing-Obermenzing Landsberger Straße 486 81241 München Per Email: bag-west.dir@muenchen.de Ihr Schreiben vom 14.04.2026 Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 05.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Sanierung Schirmerweg zur Verbesserung der Situation für den Fußverkehr nutzen Antrag des Bezirksausschusses 21 Pasing-Obermenzing vom 14.04.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, Die Sicherheit und Zugänglichkeit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere für Fußgänger*innen, hat für die Verkehrsplanung in der Landeshauptstadt München hohe Priorität. Die Verbindung zwischen der Pippinger Straße und dem Schirmerweg liegt in einer Tempo30- Zone. Alle Fahrtbeziehungen zwischen diesen beiden Straßen sind möglich. Aktuelle Verkehrserhebungen liegen dem Mobilitätsreferat derzeit leider nicht vor. Eine Erhebung wurde bei der zuständigen Fachdienststelle angemeldet. Zu welchem Zeitpunkt eine Erhebung an dieser Stelle durchgeführt werden kann, kann derzeit leider nicht mitgeteilt werden. Werden einzelne Fahrtbeziehungen im Bereich Pippinger Straße / Schirmerweg unterbunden, verlagern sich diese Verkehre auf andere Verbindungen. Eine Alternativverbindung wird über die Theodor-Storm-Straße verlaufen. Erst mit einer aktuellen Verkehrserhebung und den dort ermittelten Belastungen je Fahrtrichtung kann die erste Frage des Antrags abschließend beantwortet werden. Dies wird nach Vorliegen der Erhebungsdaten nachgereicht. Im Herbst 2025 (Schreiben des Mobilitätsreferats vom 10.10.2025) haben wir in Abstimmung mit den Fachabteilungen Gartenbau und Straßenunterhalt im Baureferat bereits eine Bürgeranfrage beantwortet, die ebenfalls Verbesserungen im Bereich der Verbindung zwischen dem Schirmerweg und der Pippinger Straße forderte und die der Bezirksausschuss Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] als Abdruck erhalten hat. An den grundlegenden Gegebenheiten hat sich seitdem nichts geändert. Hinsichtlich der Fragestellung, ob ein baulicher Gehweg eingerichtet werden kann, wird Folgendes mitgeteilt: Betrachtet man die räumlichen Gegebenheiten, sind die Flurstücke nördlich und südlich der Straße nicht im Eigentum der Landeshauptstadt München. Dies schränkt mögliche Verbesserungsvorschläge bereits ein. Eine Ergänzung des Schirmerwegs mit einer Gehbahn als Verbindung zur Fußgängerschutzanlage über die Pippinger Straße erfordert Grabungen im Wurzelraum der angrenzenden Bäume. Entsprechend der DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen“ sind Grabungen im Wurzelbereich nur in Einzelfällen und mit entsprechenden aufwendigen Vorkehrungen zugelassen. Aus gartenbaufachlicher Sicht zum Schutz des angrenzenden Gehölzbestand sind Baummaßnahmen an der Straße kritisch einzuschätzen. Zusätzlich dazu ist anzumerken, dass sich im Bereich der Flächen, die im Eigentum der Landeshauptstadt München liegen und überhaupt für eine Optimierung der Verbindung in Frage kämen, auch Masten für Straßenbeleuchtung befinden. Deshalb ist davon auszugehen, dass hier auch Spartenverlegungen (u.a. Stromkabel) erforderlich wären, die die Kosten zusätzlich erhöhen würden. Nach Rücksprache mit der Abteilung Straßenunterhalt im Baureferat ist geplant, die Fahrbahn des Schirmerwegs zwischen der Würm und der Pippinger Straße durch den Straßenunterhalt voraussichtlich im Jahr 2026 zu sanieren. Aufgrund der angespannten Haushaltslage kann jedoch keine verbindliche Zusage gegeben werden, ob die Sanierung tatsächlich ausgeführt wird oder nochmal verschoben werden muss. Der 2. Punkt des Antrags fordert die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Hierzu wird Folgendes mitgeteilt: Für die Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1 StVO) im Schirmerweg östlich der Pippinger Straße wäre ein entsprechender baulicher Ausbau als solcher erforderlich. Um die Aufenthaltsqualität zu betonen und auf diese auch optisch hinzuweisen, sind in der Regel bauliche Versätze und Möblierung wie beispielsweise Pflanzkübel oder Bäume essenziell; dies weist Fahrzeugführende auf die örtlichen Gegebenheiten hin und dämpft auch die gefahrenen Geschwindigkeiten. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (ca. 5-7 km/h) einhalten. Eine solche Ausbauform wird grundsätzlich nur in reinen Wohnstraßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen für sinnvoll erachtet. Die Länge eines verkehrsberuhigten Bereiches bzw. Wohnweges sollte zudem gemäß den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) 100 m nicht überschreiten. Um einen solchen Ausbau sinnvoll durchzuführen, ist jedoch in aller Regel eine Fahrbahnbreite von mindestens 10 Metern erforderlich – dies ist im betroffenen Bereich so nicht vorhanden. Die Flächenverfügbarkeit schränkt einen solchen baulichen Ausbau ein, zumal die aktuelle Haushaltslage derzeit auch keine entsprechenden Umbauten zulässt. Ferner ist für einen solchen Ausbau – da eine Beschilderung mittels Zeichen 325.1 StVO in den fließenden Verkehr eingreift – das Vorliegen einer Gefahrenlage notwendig, welche das Risiko einer Rechtsgutsverletzung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 3 StVO). Die Unfallstatistik in dem gegenständlichen Bereich des Schirmerwegs ist als unauffällig zu sehen. Seitens der zuständigen Polizeiinspektion 45 liegen hier keine Erkenntnisse vor, die verkehrliche Besonderheiten bestätigen würden; die verkehrliche Lage wird stattdessen als ruhig beschrieben. Der Bereich ist zwar eng und im Begegnungsfall Fußgänger – Kfz-Verkehr Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] als bisweilen unvorteilhaft zu sehen, liegt jedoch innerhalb einer Tempo 30-Zone mit anschließender Fahrradstraße (in welcher ebenfalls eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt), so dass das gefahrene Geschwindigkeitsniveau niedrig ist. Der Bereich ist aufgrund dessen, dass es sich nur um einen kurzen Abschnitt handelt, auch gut zu überblicken, so dass Fahrzeugführende Fußverkehr rechtzeitig erkennen können. Eine konkrete Gefahrenlage ist demnach hier nicht zu verzeichnen. Aus Sicht des Mobilitätsreferats ist daher der Ausbau als verkehrsberuhigtem Bereich (und eine entsprechende Beschilderung als solchem) in diesem Abschnitt des Schirmerwegs rechtlich nicht möglich. Allerdings wurde seitens des Mobilitätsreferats vor kurzem die Anbringung eines Verkehrszeichens „Achtung“ mit Zusatzzeichen „Fußgänger auf der Fahrbahn“ angebracht, so dass der Kfz-Verkehr bei der Einfahrt von der Pippinger Straße kommend auf die örtlichen Gegebenheiten hingewiesen wird. Für die Schulwegsicherheit ergeben sich keine negativen Auswirkungen, da dem Mobilitätsreferat hier keine Beschwerden o.ä. vorliegen. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass die Grenze der Schulsprengel der Grundschulen in der Oselstraße und An der Schäferwiese entlang der Pippinger Straße verläuft. Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. gez. MOR-GB2-121

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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