Parksituation am Gebrüder-Ott-Weg

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  • 20-26 _ Q 00833_Q 00833 Parksituation Gebrüder-Ott-Weg.pdf
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=== 20-26 _ Q 00833_Q 00833 Parksituation Gebrüder-Ott-Weg.pdf === === 20-26 _ Q 00833_Q 00833 Parksituation am Gebrueder-Ott-Weg AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Verkehrsraummanagement MOR-GB1.23 80313 München Kontakt: gb1-23.mor@muenchen.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 12.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Parksituation am Gebrüder-Ott-Weg Anfrage Nr. 20-26 / Q 00833 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing- Obermenzing am 22.04.2026 Guten Tag , Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing am 22.04.2026 wurde an das Mobilitätsreferat zur Beantwortung weitergeleitet. Sie bitten um Überprüfung, ob eine Garage im Gebrüder-Ott-Weg nicht zum Abstellen eines Fahrzeugs genutzt wird. Ihrer Meinung nach steht diese leer und daraus resultierend wird ein Stellplatz auf der Straße blockiert. Das Mobilitätsreferat nimmt dazu wie folgt Stellung: Wir stimmen mit Ihnen überein, dass private Garagen und Stellflächen für das Abstellen des Kraftfahrzeugs zu nutzen sind. Eine anderweitige Nutzung der Garagen und privaten Stellflächen, zum Beispiel als reiner Lagerraum für Möbel, Gartengeräte oder ähnliches, ist in der Regel nicht zulässig (vgl. auch die Bayerischer Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV). Auf Privatgrund vor einer Garage kann jederzeit im Sinne des/der Eigentümer*in ein Fahrzeug abgestellt werden. Im Rahmen unserer Kommunikationskampagnen werden wir die Bürger*innen zum Abstellen des Kfz in der eigenen Garage animieren. Eine Kontrolle auf Privatgrund und/oder eine Ahnung einer potenziellen Fehlnutzung kann durch das Mobilitätsreferat jedoch nicht durchgeführt werden. I. Grundsätzlich ist zudem das Parken von zugelassenen Fahrzeugen auf öffentlich gewidmetem Verkehrsgrund nach ständiger Rechtsprechung dem Gemeingebrauch zuzurechnen und somit das Parken gestattet. Dies gilt auch für Zweitfahrzeuge, wenngleich die Stellplätze im öffentlichen Raum planerisch v.a. für Besucher*innen angedacht sind. Eine genehmigungspflichtige Sondernutzung würde erst vorliegen, wenn jemand die Straße zu anderen Zwecken benutzt. In stark verdichteten Stadtvierteln ist es für Haushalte ohne eigenen privaten Stellplatz bereits heute nicht möglich, im direkten Wohnumfeld zu parken und es muss auf die nähere Umgebung ausgewichen werden. Die Kontrollen zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung erfolgen in München entweder durch die Polizei oder - bei ausgewiesenen Parklizenzgebieten - durch die Kommunale Verkehrsüberwachung. Der Gebrüder-Ott-Weg liegt allerdings derzeit nicht in einem bestehenden oder geplanten Parklizenzgebiet. Eine Häufung von Beschwerden liegt dem Mobilitätsreferat nicht vor. Uns ist die Thematik durchaus bekannt und wir bedanken uns für Ihre Hinweise, die wir in unsere weiteren Überlegungen einbeziehen. Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 22.04.2026 ist damit satzungsmäßig behandelt. gez.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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