Tempo 30 Weinbergerstraße

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=== 20-26 _ Q 00836_Q 00836 Tempo 30 Weinbergerstraße.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing am 22.04.2026 Bezirksteil Pasing Betreff Tempolimit auf 30kmh Wir wohnen seit Juni1990 in der Weinbergerstr. war alles prima ,bis der Durchgangsverkehr durch den Pasinger Marienplatz zur Landsbergerstr. als verkehrsberuhigte Zone umgebaut wurde. Jetzt wird der Verkehr zum großen Teil über die Weinbergerstr.geleitet. Alles schön und gut macht natürlich Sinn,aber es wird leider durch die Weinbergerstr.geraßt. Darum meine Bitte und Anfrage kann diese Straße nicht auf 30kmh begrenzt werden? Die Raser riskieren dadurch schneller eine höhere Strafe und ggf.einen Führerscheinentzug bei zu abweichender vorgeschriebenen 30kmh.Das wird wohl bisschen abschrecken zu rasen und einen Blitzer ab und zu sah ich auch noch nie, nur beim Gymnasium. Das währe mein Anliegen. Als zweites würde das für die Bäckerstraße auch sinnvoll sein ,bin Schulweghelfer in der Grundschule am Schereplat,z nur Raser unterwegs,mit Blitzer ab und zu währe das Problem mit Sichereheit fast gelöst. Vielen Dank und ich wünsche der Versammlung noch einen guten Verlauf. Anfrage zum Themengebiet Verkehr === 20-26 _ Q 00836_Q 00836 Tempo 30 Weinbergerstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München Dienstgebäude: Implerstr. 9 daueranordnungen.mor @muenchen.de per E-Mail Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 29.05.2026 Tempo 30 Weinbergerstraße Anfrage Nr. 20-26 / Q 00836 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 – Pasing-Obermenzing am 22.04.2026 Sehr geehrter wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes – Pasing-Obermenzing am 22.04.2026. Sie forderten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Weinbergerstraße auf 30 km/h zu reduzieren. Das Mobilitätsreferat hat Ihr Anliegen aufgenommen und rechtlich geprüft; im Ergebnis können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrsordnung (StVO) die zulässige Höchstge- schwindigkeit innerorts grundsätzlich auf 50 km/h festgelegt. Eine Reduzierung auf 30 km/h erfordert daher zwingende Gründe. Diese können nach den gesetzlichen Vorgaben sein: eine Gefahrenlage, die das Risiko einer Rechtsgutsverletzung erheblich übersteigt, das Vorhandensein besonders sensibler Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Spielplätze, oder das Vorliegen einer unzumutbaren Lärmbelastung. Die Unfalllage in der Weinbergerstraße stellt sich unauffällig dar, verkehrliche Besonderheiten wie ein kurviger Verlauf oder unübersichtliche Stellen sind nicht zu erkennen. Eine Gefahrenlage nach den gesetzlichen Vorgaben ist somit nicht ersichtlich. Diese Einschätzung teilt das Polizeipräsidium München; dort sind ebenfalls keine Aspekte bekannt, die eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit begründen könnten. Die Polizei überwacht ferner die I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] gefahrenen Geschwindigkeiten in der Weinbergerstraße im Bereich, in dem Tempo 50 gilt – bislang ohne hohe Beanstandungsquoten. Dass „Blitzer“ nicht auf den ersten Blick erkannt werden, liegt dabei im Sinne der Überwachung. Sensible Einrichtungen (neben dem Gymnasium am östlichen Ende der Straße, wo bereits Tempo 30 gilt) sind in der Weinbergerstraße nicht zu finden. Der Spielplatz am Otto-Engl-Platz ist weit von der Straße abgesetzt und hat seinen Zugang innerhalb der Tempo 30-Zone, weswegen er für die Bewertung nicht ins Gewicht fallen kann. Die Lärmbelastung zeigt sich in der Weinbergerstraße aktuell ebenfalls nicht als auffällig. Derzeit wäre eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Weinbergerstraße deshalb rechtswidrig, so dass wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen können. In der Bäckerstraße erfolgen die Kontrollen der gefahrenen Geschwindigkeiten durch die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ). Die Messungen aus den letzten beiden Jahren wiesen erfreulicherweise eine deutlich unterdurchschnittliche Beanstandungsquote auf. Wir geben Ihre Beobachtungen aber an die Kolleg*innen weiter mit der Bitte, die Bäckerstraße weiterhin regelmäßig anzufahren. Mit freundlichen Grüßen II. Abdruck von I. An das Direktorium, BA-Geschäftsstelle West (bag-west.dir@muenchen.de) An MOR-GL5 An Kreisverwaltungsreferat, Kommunale Verkehrsüberwachung, KVR-I/3 Jeweils mit der Bitte um Kenntnisnahme III. WV bei MOR-GB2.211 gez. MOR-GB2.211

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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