Sicherstellung der Pasinger Rundwege

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  • 20-26 _ B 06992_202409_Sicherstellung Pasinger Rundwege NEU.pdf
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=== 20-26 _ B 06992_202409_Sicherstellung Pasinger Rundwege NEU.pdf === Christlich-Soziale Union im Bezirksausschuss 21 Pasing - Obermenzing ANTRAG an den BA 21 zur Sitzung am 10.09.2024 Sicherstellung der Pasinger Rundwege Der BA 21 fordert das Planungsreferat auf, umgehend auf die Eigentümer bzw. Hausverwaltung des Anwesens Am Schützeneck 4 / 4a / 4b zuzugehen und die Beseitigung der Schilder "Privatgrundstück" zu veranlassen. Stattdessen sind anders lautende Schilder anzubringen. Auf der Nordseite des Gebäudekomplexes: "Öffentlicher Durchgang zum Viktualienmarkt", auf der südlichen Zugangsseite: "Öffentlicher Zugang zum Paseo". Dem Bezirksausschuss wird die vereinbarte rechtliche Situation dargestellt. Begründung: Die Pasinger Rundwege, das heißt: die fußläufige Erschließung des gesamten Pasinger Zentrums, sind ein wesentliches Gestaltungselement im Rahmen der Stadtsanierung des Pasinger Zentrums. Im Zuge der Baugenehmigung für Sanierung und Neubau des unmittelbar am Paseo bzw. des Pasinger Bahnhofs gelegenen Gebäudekomplexes Am Schützeneck / Bäckerstraße "Pasing Central" hat der Bezirksausschuss größten Wert daraufgelegt, dass der Gebäudekomplex durch einen öffentlich zugängigen Fußweg vom Paseo bis hin zum Viktualienmarkt, wie im Zuge des umfassenden Planungsprozesses vereinbart und eingehend dokumentiert, gewährleistet wird. Der BA geht davon aus, dass diese Durchwegung durch vertragliche Regelungen gesichert wurde. Nun jedoch sind seit einigen Wochen Schilder angebracht, die auf ein Betretungsverbot hinweisen. Dies widerspricht diametral der Intention des Bezirksausschusses, der Pasinger Bevölkerung und den Zielen der Stadtplanung. Die Schilder sind umgehend zu beseitigen, der dauerhafte Durchgang ist zu gewährleisten und sicherzustellen. 2 - 2 Pasing - Obermenzing, den 02.09.2024 Sven Wackermann Frieder Vogelsgesang Fraktionssprecher BA-Vorsitzender === 20-26 _ B 06992_B 06992 Sicherstellung Pasinger Rundweg AS.pdf === U-Bahn Linien U1/U2/U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn Linien 16/17/18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linie 52/62 Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28b, 80331 München Stadtplanung PLAN-HAII-40V Blumenstraße 28b 80331 München Telefon Dienstgebäude: Blumenstr. 28 b Zimmer Sachbearbeitung: plan.ha2-43v@muenchen.de An den Vorsitzenden des BA 21 Herrn Frieder Vogelsgesang Landsberger Straße 486 81241 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 10.04.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Sicherstellung der Pasinger Rundwege BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06992 des Bezirksausschusses 21 - Pasing-Obermenzing vom 10.09.2024 Sehr geehrter Herr Vogelsgesang, der o.g. Antrag des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. In Ihrem Antrag fordern Sie, dass das Planungsreferat umgehend auf die Eigentümer bzw. Hausverwaltung des Anwesens Am Schützeneck 4 / 4a / 4b zuzugehen und die Beseitigung hat. Stattdessen sind anders lautende Schilder anzubringen. Auf der Nordseite des Gebäudekomplexes: "Öffentlicher Durchgang zum Viktualienmarkt", auf der südlichen Zugangsseite: "Öffentlicher Zugang zum Paseo". Zudem soll dem Bezirksausschuss die vereinbarte rechtliche Situation dargestellt werden. Hierzu kann folgendes ausgeführt werden: - Nr. 2094 (Sitzungsvorlage 14-20 / V 01808), der am 10. April 2015 in Kraft getreten ist. Dieser setzt ein besonderes Wohngebiet mit Regelungen u.a. zur Verortung von Einzelhandel und Wohnen fest. Zudem ist eine Gehrechtfläche festgesetzt, die mittig durch den Block verläuft und den Pasinger Bahnhofsplatz mit der Straße Am Schützeneck verbindet. Zu dieser Dienstbarkeitsfläche ist im Dienstbarkeitenvertrag geregelt, dass hier eine Dienstbarkeit in Form eines Gehrechts für die Allgemeinheit vorliegt. Allerdings gemäß Dienstbarkeitenvertrag vom 07.06.2016 mit der Einschränkung, dass die Grundstückseigentümerin die Gestattung nur an Werktagen in der Zeit von 7-20 Uhr durch die Allgemeinheit zulassen muss (s. S. 8). Die Dienstbarkeitsfläche darf laut Vertrag auch überbaut und zeitlich befristet eingefriedet werden. I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Anfang 2024 erfolgte ein Anschreiben durch die Hausverwaltung , dass sie aufgrund von Belagerung und Vandalismus usw. einen Gehweg (FlNr. 140, Gem. Pasing) mit Toranlagen absichern und in der Zeit von 20-7 Uhr auch verschließen möchten und dazu eine Bestätigung der Stadt möchten. Diese Bestätigung erfolgte mit Schreiben vom 07.05.2024 an die unter der Maßgabe, dass die Begehbarkeit des Weges entsprechend der Regelung im Diensbarkeitenvertrag an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr durch die Allgemeinheit gewährleistet bleibt. Im September 2024 erfolgte eine Presseanfrage bezüglich des o. g. Antrages zum Diese wurde damit beantwortet, dass im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2094 die öffentliche Durchwegung festgesetzt und für die Allgemeinheit das Gehrecht gesichert wurde. Bezüglich des Tores besteht Einverständnis, jedoch mit der Maßgabe, dass die Begehbarkeit des Weges an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr durch die Allgemeinheit gewährleistet bleibt. Zwischenzeitlich wurde auch ein Tor errichtet und ein Schild mit der Aufschrift Kein Aufenthalt Durchgang nur an Werktagen von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr Das Tor lässt sich während der angegebenen Zeit öffnen. Insoweit kann dem Antrag Nr. 20-26 / B 06992 nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Er ist damit behandelt. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

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