Kiosk Engelbertstraße 2; Überwachung Ladenschlusszeiten

Engelbertstraße 2 — alle Einträge zu dieser Adresse →
Laden

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ Q 00841_Q 00841 Kiosk Landeschlusszeiten.pdf
  • 20-26 _ Q 00841_Antwortschreiben BV-Anfrage.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ Q 00841_Q 00841 Kiosk Landeschlusszeiten.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing am 22.04.2026 Bezirksteil Pasing Betreff Überwachen der Ladenschlusszeiten Der Kiosk in der Engelbertstr. 2 hat an 365 Tagen im Jahr von 9 - 23 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet, auch an gesetzlichen Feiertagen und sonntags. Wie kann es sein, dass ein Geschäft seit nunmehr fast 3 Jahren gegen die gesetzlich vorgegebenen Ladenschlusszeiten verstößt und es passiert nichts? Anfrage zum Themengebiet Wirtschaft === 20-26 _ Q 00841_Antwortschreiben BV-Anfrage.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 7.30-12.00 Uhr Di 8.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Do 8.30-15.00 Uhr, nur nach Terminvereinbarung Internet: www.kvr-muenchen.de Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstraße 19, 80466 München Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz Servicetelefon, Vollzug gewerberechtlicher Vorschriften KVR-III/212 Ruppertstraße 19 80466 München Telefon: 089 233-45145 Dienstgebäude: Implerstraße 11 Zimmer: Sachbearbeitung: www.muenchen.de/gewerbe-kontakt Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen KVR-III/21 Datum 19.05.2026 Anfrage Nr. 20-26 / Q 00841 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 Kiosk Engelbertstraße 2, Überwachung der Ladenschlusszeiten Sehr geehrte in der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 haben Sie eine Anfrage zum Thema Überwachung von Ladenschlusszeiten des Kiosks in der Engelbertstr. 2 eingereicht. Dazu können wir Ihnen nach Prüfung der Sachlage Folgendes mitteilen: In der Regel unterliegen Verkaufskioske wie jedes andere Ladengeschäft den gesetzlichen Ladenschlusszeiten. Sie dürfen demnach werktags nur zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr offenhalten, an Sonn- und Feiertagen müssen sie ganztägig geschlossen bleiben. Bei Kiosken, die auch gastronomische Leistungen anbieten (Abgabe von Speisen und/oder Ausschank von Getränken mit Verzehr an Ort und Stelle), greifen verschiedene Vorschriften des Gaststättenrechts, u.a. Sperrzeitregelung, Nebenleistungen nach § 7 Abs. 1 und 2 Gaststättengesetz - GastG, die ggf. eine längere Öffnungszeit erlauben. Die Polizeiinspektionen führen nach Möglichkeit flächendeckend über das ganze Stadtgebiet verteilt Kontrollen zur Einhaltung der Ladenschlusszeiten durch. Werden Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz festgestellt, kommen diese zur Anzeige und es wird ein Bußgeldverfahren gegen die jeweiligen Gewerbetreibenden eingeleitet. Seite 2 von 2 Wir bitten jedoch um Verständnis, dass durch die hohe Anzahl an Ladengeschäften und Kiosken im Stadtgebiet München nicht jeder Verstoß zur Kenntnis gelangen bzw. in vielen Fällen nur anlassbedingt eine Kontrolle erfolgen kann. Bei dem betreffenden Geschäft “Kiosk 87“ handelte es sich bislang um einen Verkaufskiosk, der die Ladenschlusszeiten zu beachten hatte. Es wurden hier in der Vergangenheit durchaus mehrfach Kontrollen durchgeführt und entsprechende Maßnahmen veranlasst. Für eine etwaige Betriebsschließung waren die Voraussetzungen jedoch nicht erfüllt. Zum 27.04.2026 fand nun ein Betreiberwechsel statt. Der neue Inhaber wurde über die zu beachtenden Bestimmungen umfassend informiert und auf die möglichen Folgen bei einem Verstoß hingewiesen. Zwischenzeitlich sind allerdings durch entsprechende Einbauten bzw. Einrichtungen in dem Geschäftsraum die Anforderungen für die Abgabe von Speisen und/oder Ausschank alkoholfreier Getränke mit Verzehr an Ort und Stelle (sog. erlaubnisfreie Gaststätte) erfüllt. Der Betreiber darf demnach nun zum derzeitigen Kenntnisstand unter Beachtung der Vorgaben des § 7 Abs. 2 GastG den Gastronomiebereich werktags auch nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geöffnet halten und gleichzeitig als Nebenleistung die zubereiteten Speisen, die er dort verabreicht, alkoholfreie Getränke, Tabakwaren, Süßwaren und Flaschenbier über die Straße abgeben. Das übrige Warensortiment ist allerdings von dieser Ausnahmeregelung ausgenommen und darf während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten nicht veräußert werden. Abschließend dürfen wir empfehlen, bei beobachteten Überschreitungen der Ladenschluss- zeiten oder anderer Missstände die nächste Polizeidienststelle zu informieren, damit vor Ort die Sachlage festgestellt und ggf. etwaige Rechtsverstöße geahndet werden können. Wir hoffen, wir konnten Ihre Fragen beantworten und freuen uns, Sie auch künftig bei der Bürgerversammlung begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar