=== 20-26 _ B 08842_B 08842 Rechtsabbiegegruenpfeile Radverkehr.pdf ===
1
_________________________________________________________________________________
Antrag an den BA 21 zur Sitzung am 14.04.2026
Rechtsabbbiegegrünpfeile für den Radverkehr an weiteren Knotenpunkten
Antrag:
Das Mobilitätsreferat wird gebeten, Rechtsabbiegegrünpfeile für den Radverkehr
(Zeichen 721 StVO) an folgenden signalisierten Knotenpunkten zu prüfen:
Knotenpunkt mit
Fahrbeziehung
Foto Maßnahme
1. Pippinger Straße/
Theodor-Storm-Straße
a) Pippinger Str. Nord –
Theodor-Storm-Str.
West
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
b) Pippinger Str. Süd –
Theodor-Storm-Str.
Ost
Rechtsabbiegegrünpfeil
bereits vorhanden
Keine Maßnahme (nur der
Vollständigkeit halber
aufgenommen)
c) Theodor-Storm-Str.
Ost – Pippinger Str.
Nord
Ausschlusskriterium:
Radsignalgeber hinter der
Konfliktfläche
Alternativvorschlag:
Prüfung, ob separater
Radsignalgeber (Grünzeit
geringer als übriger
Fahrverkehr) entbehrlich;
wenn ja, dann Anbringung
Rechtsabbiegegrünpfeil am
Hauptsignalgeber
im Bezirksausschuss 21 Pasing - Obermenzing
2
2. Paul-Gerhardt-Allee/
Berduxstr./
Schmaedelstr.
a) Paul-Gerhardt-Allee
Süd – Berduxstr.
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
b) Berduxstr. – Paul-
Gerhardt-Allee Nord
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
c) Paul-Gerhardt-Allee
Nord – Schmaedelstr.
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
d) Schmaedelstr. – Paul-
Gerhardt-Allee Süd
Ausschlusskriterium:
Konfliktfall signalisierter
Linksabbiegegrünpfeil
Berduxstr. – Paul-
Gerhardt-Allee-Süd
Alternativvorschlag:
Prüfung, ob signalisierter
Linksabbiegegrünpfeil
entbehrlich; wenn ja, dann
Anbringung
Rechtsabbiegegrünpfeil
4
c) Gräfstr. Ost –
Bäckerstr. Nord
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
d) Bäckerstr. Nord –
Gräfstr. West
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
5. Gräfstr. / Josef-Retzer-
Str.
a) Josef-Retzer-Str. Nord
- Gräfstr. West
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
6. Gräfstr. / Josef-Retzer-
Str. / Georg-Habel-Str.
a) Gräfstr. West - Josef-
Retzer-Str. Süd
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
5
b) Josef-Retzer-Str. Süd -
Gräfstr. Ost
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
c) Gräfstr. Ost – Georg-
Habel-Str.
Ausschlusskriterium:
Konfliktfall signalisierter
Linksabbiegegrünpfeil
Gräfstr West. – Georg-
Habel-Str.
Alternativvorschlag:
Prüfung, ob signalisierter
Linksabbiegegrünpfeil
entbehrlich; wenn ja, dann
Anbringung
Rechtsabbiegegrünpfeil
d) Georg-Habel-Str. –
Gräfstr. West
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
7. Bäckerstr. / Josef-
Retzer-Str. / Peter-
Putz-Str.
a) Bäckerstr. Nord –
Josef-Retzer-Str. Nord/
Peter-Putz-Str.
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
6
b) Josef-Retzer-Str.
Nord/Peter-Putz-Str. –
Bäckerstr. Süd
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
c) Bäckerstr. Süd –
Josef-Retzer-Str. Süd
Ausschlusskriterium:
Konfliktfall signalisierter
Linksabbiegegrünpfeil
Bäckerstr. Nord – Josef-
Retzer-Str. Süd
Alternativvorschlag:
Prüfung, ob signalisierter
Linksabbiegegrünpfeil
entbehrlich; wenn ja, dann
Anbringung
Rechtsabbiegegrünpfeil
d) Josef-Retzer-Str. Süd
– Bäckerstr. Nord
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
8. Alte Allee /
Bassermannstraße
a) Alte Allee Süd /
Bassermannstraße
Ausschlusskriterium:
Kombisignalgeber mit
Fußverkehr
Alternativvorschlag:
Prüfung, ob
Rechtsabbiegegrünpfeil
nur für den Radverkehr auf
der Fahrbahn angeordnet
werden kann (Radweg
nicht benutzungspflichtig);
wenn ja, dann Anbringung
Rechtsabbiegegrünpfeil
7
b) Bassermannstraße /
Alte Allee Nord
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
9. Alte Allee /
Bergsonstraße/
Mooswiesenstraße
a) Alte Allee /
Bergsonstraße Ost
Ausschlusskriterium:
Kombisignalgeber mit
Fußverkehr
Alternativvorschlag:
Prüfung, ob
Rechtsabbiegegrünpfeil
nur für den Radverkehr auf
der Fahrbahn angeordnet
werden kann (Radweg
nicht benutzungspflichtig);
wenn ja, dann Anbringung
Rechtsabbiegegrünpfeil
b) Bergsonstraße Ost /
Mooswiesenstraße
Rechtsabbiegegrünpfeil
bereits vorhanden
Keine Maßnahme (nur der
Vollständigkeit halber
aufgenommen)
c) Mooswiesenstraße /
Bergsonstraße West
Rechtsabbiegegrünpfeil
bereits vorhanden
Keine Maßnahme (nur der
Vollständigkeit halber
aufgenommen)
8
d) Bergsonstraße West /
Alte Allee
Ausschlusskriterium:
Konfliktfall signalisierter
Linksabbiegegrünpfeil
Bergsonstr. Ost – Alte
Allee
Alternativvorschlag:
Prüfung, ob signalisierter
Linksabbiegegrünpfeil
(Grünzeit 1s) entbehrlich;
wenn ja, dann Anbringung
Rechtsabbiegegrünpfeil
10. Bergsonstraße/ An der
Langwieder Haide /
Negrellistraße
a) Negrellistraße /
Bergsonstraße West
Rechtsabbiegegrünpfeil
anbringen
(Rechtsabbiegen auf
benutzungspflichtigen
Radweg)
11.Darüber hinaus wird angefragt, warum die Anbringung von Rechtsabbiegegrün-
pfeilen an vor der Konfliktfläche angebrachten Kleinsignalgebern für den
Radverkehr in München nicht vorgesehen ist?
9
Begründung:
Seit vielen Jahren ermöglicht die Straßenverkehrsordnung das Anbringen sog.
„Grünpfeilschilder“ an Signalgebern, die bei Rot – unter Beachtung der Vorfahrt des
Querverkehrs – ein legales Rechtsabbiegen ermöglichen. Da eine Anordnung für den
Kfz-Verkehr nicht immer unkritisch ist, ist es möglich diese auf den Radverkehr zu
beschränken. Der Grünpfeil für den Radverkehr soll Wartezeiten an roten Ampeln
verkürzen und so den Radverkehrsfluss verbessern. Das macht Radfahren noch
attraktiver. Darüber hinaus kann einem möglichen illegalen Befahren des Gehwegs
als „Abkürzung der Ampel“ entgegengewirkt werden.
Die o.g. Vorschläge orientieren sich an den vom Mobilitätsreferat gemäß StVO
dargelegten Kriterien.
Der Einsatz des „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr
(Verkehrszeichen Z.721)“ kommt nicht in Betracht, wenn:
a.) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links
signalisiert wird,
b.) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2
Nr. 1 Satz
4 verwendet wird (Diagonalgrünpfeil),
c.) Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung
vorschreiben (ergänzender Hinweis: somit auch bei Rechtsabbiegerhilfssignalen),
d.) beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren
werden müssen (ergänzender Hinweis: auch erweiterter Konfliktbereich)
…
g.) die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient,
Zusätzlich ist stets zu beachten:
Zeichen 721 ist grundsätzlich am Hauptsignalgeber anzubringen.
(ergänzender Hinweis: an Kleinsignalgebern oder zweibegriffigen Signalgebern, wie
Kombisignalgeber für Fußgehende/Radfahrende bzw. Radsignalgeber nach der
Konfliktfläche, ist die Anbringung von Z. 721 somit nicht möglich).
Gerald Zehetbauer Andreas Bergmann Romanus Scholz
(Fraktionssprecher)
=== 20-26 _ B 08842_B 08842 Rechtsabbiegegruenpfeile Radverkehr AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Betrieb
MOR-GB2.412
lsa-betrieb.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle West
bag-west.dir@muenchen.de
An den BA 21 - Pasing-Obermenzing
Herr Vogelsgesang
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
11.06.2026
Rechtsabbbiegegrünpfeile für den Radverkehr an
weiteren Knotenpunkten
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08842 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 - Pasing-
Obermenzing
Sehr geehrter Herr Vogelsgesang,
zu Ihrem Antrag vom 16.04.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Das Mobilitätsreferat hat alle von Ihnen genannten Lichtsignalanlagen (LSA) dahingehend
geprüft, ob diese mit einem „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr
(Verkehrszeichen Z. 721)“ ausgestattet werden können. Dabei haben wir sowohl die
Nebenrichtungsbeziehungen als auch die Hauptrichtungsbeziehungen geprüft. Bevor wir in
nachfolgender Tabelle unser Ergebnis in sehr kompakter Form darstellen, möchten wir auf die
zusätzlichen Fragen eingehen:
• Anbringen von Z 721 an Kleinsignalgebern:
Gemäß §37 „Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt,
wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem
Grund (Grünpfeil) angebracht ist…“ muss das Schild auf Höhe der roten Lichtkammer
angebracht werden. Das Schild ist fast genauso groß wie der Kleinsignalgeber und
erstreckt sich daher über alle Kammern, anstatt nur neben der Rotkammer positioniert
zu sein. Zudem besteht durch die Montagehöhe des Signalgebers eine
Verletzungsgefahr für Fußgänger und Radfahrer. Hinzu kommt die Vorschrift, wie in
unseren Ausschlusskriterien gemäß VwV-StVO beschrieben: „Zeichen 721 ist
grundsätzlich am Hauptsignalgeber anzubringen“.
I.
Seite 2 von 4
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
• Diagonalgrün (DN):
Das Diagonalgrün stellt ein bewährtes Mittel zur effizienten Räumung von Kreuzungen
dar. Die Anwendung erfolgt auf der Grundlage einer individuellen Bewertung jeder
Kreuzung, wobei es insbesondere dann zum Einsatz kommt, wenn die Haltelinie
abgesetzt ist, sich in größerer Entfernung vom Knotenmittelpunkt befindet oder eine
eigen Linksabbiegespur vorhanden ist. Diese Anordnung ermöglicht deutlich mehreren
Fahrzeugen, sich aufzustellen und mittels Diagonalgrün zeitig abzufließen. Darüber
hinaus spielt das Diagonalgrün eine wesentliche Rolle bei der Beschleunigung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Es ist zudem zu beachten, dass das
Lichtsignal des Diagonalgrüns stets mindestens drei Sekunden aktiviert ist, um eine
angemessene Reaktionszeit für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Bei
angeordneten Anlagen ist das Diagonalgrün als Mittel zur Verkehrssteuerung nicht
entbehrlich und trägt entscheidend zur Sicherheit und Effizienz des Verkehrsflusses
bei.
• Z. 721 auf Fahrbahnmast anbringen bei nicht benutzungspflichtigem Radweg:
Für Radfahrende gilt nach §37 Abs. 2 Nr. 6 „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für
den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die
besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten“. Durch das Anbringen des
Zeichens Z. 721 am Hauptsignalgeber gilt für Radfahrende, die in gleicher
Fahrtrichtung unterwegs sind, keine eindeutige Regelung. Diese „selektive“ Freigabe
für Rechtsabbiegende birgt nach Auffassung des Mobilitätsreferates ein
Sicherheitsrisiko.
Wir möchten Ihnen noch mitteilen, dass wir aufgrund von Erfahrungswerten aus der
Vergangenheit, gerade im häufig sehr leidenschaftlich geprägten Umfeld des Radverkehrs,
keine Präzedenzfälle für rechtliche Auseinandersetzungen schaffen möchten. Somit wird das
Mobilitätsreferat bis zu einer ggf. präzisierten Fassung der VwV-StVO zu Zeichen Z. 721
("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“), auf eine etwas „verbindlichere“
Auslegung der neuen VwV-StVO zu Z. 721 achten.
Wir bitten um Verständnis.
Seite 3 von 4
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Lichtsignalanlage
(LSA)
Fahrbeziehung Ergebnis/Bemerkung
1. LSA Pippinger Str./
Theodor-Storm-Str.
Pippinger Str. Fahrtrichtung S nach
Marschnerstr. Fahrtrichtung W
Ja
Theodor-Storm-Str. Fahrtrichtung W
nach Pippinger Str. Fahrtrichtung N
Nein
Radsignalgeber nötig für
Radfahrende in
Linksabbiegertasche
2. LSA Berduxstr./
Paul-Gerhart-Allee
Paul-Gerhardt-Allee Fahrtrichtung N
nach Berduxstr. Fahrtrichtung O
Ja
Paul-Gerhardt-Allee Fahrtrichtung S
nach Schmaedelstr. Fahrtrichtung W
Ja
Berduxstr. Fahrtrichtung W nach
Paul-Gerhardt-Allee N
Ja
Schmaedelstr. Fahrtrichtung O nach
Paul-Gerhardt-Allee Fahrtrichtung S
Nein
Ausschlusskriterium b.)
3. LSA Gräf-/ Planegger
Str.
Planegger Str. Fahrtrichtung NO
nach Gräfstr. Fahrtrichtung O
Ja
Gräfstr. Fahrtrichtung W nach
Planegger Str. Fahrtrichtung NO
Ja
4. LSA Bäcker-/ Gräfstr. Alle 4 Fahrbeziehungen Ja
5. LSA Gräf- / Josef-
Retzer-Str.
Josef-Retzer-Str. Fahrtrichtung SO
nach Gräfstr. Fahrtrichtung W
Ja
6. Georg-Habel-/
Gräfstr.
Josef-Retzer-Str. Fahrtrichtung N
nach Gräfstr. Fahrtrichtung O
Ja
Gräfstr. Fahrtrichtung O nach Josef-
Retzer-Str. Fahrtrichtung S
Ja
Georg-Habel-Str. Fahrtrichtung S
nach Gräfstr. Fahrtrichtung W
Ja
Gräfstr. Fahrtrichtung W nach Georg-
Habel-St...