Rechtsabbbiegegrünpfeile für den Radverkehr an weiteren Knotenpunkten

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=== 20-26 _ B 08842_B 08842 Rechtsabbiegegruenpfeile Radverkehr.pdf === 1 _________________________________________________________________________________ Antrag an den BA 21 zur Sitzung am 14.04.2026 Rechtsabbbiegegrünpfeile für den Radverkehr an weiteren Knotenpunkten Antrag: Das Mobilitätsreferat wird gebeten, Rechtsabbiegegrünpfeile für den Radverkehr (Zeichen 721 StVO) an folgenden signalisierten Knotenpunkten zu prüfen: Knotenpunkt mit Fahrbeziehung Foto Maßnahme 1. Pippinger Straße/ Theodor-Storm-Straße a) Pippinger Str. Nord – Theodor-Storm-Str. West Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen b) Pippinger Str. Süd – Theodor-Storm-Str. Ost Rechtsabbiegegrünpfeil bereits vorhanden Keine Maßnahme (nur der Vollständigkeit halber aufgenommen) c) Theodor-Storm-Str. Ost – Pippinger Str. Nord Ausschlusskriterium: Radsignalgeber hinter der Konfliktfläche Alternativvorschlag: Prüfung, ob separater Radsignalgeber (Grünzeit geringer als übriger Fahrverkehr) entbehrlich; wenn ja, dann Anbringung Rechtsabbiegegrünpfeil am Hauptsignalgeber im Bezirksausschuss 21 Pasing - Obermenzing 2 2. Paul-Gerhardt-Allee/ Berduxstr./ Schmaedelstr. a) Paul-Gerhardt-Allee Süd – Berduxstr. Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen b) Berduxstr. – Paul- Gerhardt-Allee Nord Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen c) Paul-Gerhardt-Allee Nord – Schmaedelstr. Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen d) Schmaedelstr. – Paul- Gerhardt-Allee Süd Ausschlusskriterium: Konfliktfall signalisierter Linksabbiegegrünpfeil Berduxstr. – Paul- Gerhardt-Allee-Süd Alternativvorschlag: Prüfung, ob signalisierter Linksabbiegegrünpfeil entbehrlich; wenn ja, dann Anbringung Rechtsabbiegegrünpfeil 4 c) Gräfstr. Ost – Bäckerstr. Nord Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen d) Bäckerstr. Nord – Gräfstr. West Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen 5. Gräfstr. / Josef-Retzer- Str. a) Josef-Retzer-Str. Nord - Gräfstr. West Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen 6. Gräfstr. / Josef-Retzer- Str. / Georg-Habel-Str. a) Gräfstr. West - Josef- Retzer-Str. Süd Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen 5 b) Josef-Retzer-Str. Süd - Gräfstr. Ost Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen c) Gräfstr. Ost – Georg- Habel-Str. Ausschlusskriterium: Konfliktfall signalisierter Linksabbiegegrünpfeil Gräfstr West. – Georg- Habel-Str. Alternativvorschlag: Prüfung, ob signalisierter Linksabbiegegrünpfeil entbehrlich; wenn ja, dann Anbringung Rechtsabbiegegrünpfeil d) Georg-Habel-Str. – Gräfstr. West Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen 7. Bäckerstr. / Josef- Retzer-Str. / Peter- Putz-Str. a) Bäckerstr. Nord – Josef-Retzer-Str. Nord/ Peter-Putz-Str. Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen 6 b) Josef-Retzer-Str. Nord/Peter-Putz-Str. – Bäckerstr. Süd Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen c) Bäckerstr. Süd – Josef-Retzer-Str. Süd Ausschlusskriterium: Konfliktfall signalisierter Linksabbiegegrünpfeil Bäckerstr. Nord – Josef- Retzer-Str. Süd Alternativvorschlag: Prüfung, ob signalisierter Linksabbiegegrünpfeil entbehrlich; wenn ja, dann Anbringung Rechtsabbiegegrünpfeil d) Josef-Retzer-Str. Süd – Bäckerstr. Nord Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen 8. Alte Allee / Bassermannstraße a) Alte Allee Süd / Bassermannstraße Ausschlusskriterium: Kombisignalgeber mit Fußverkehr Alternativvorschlag: Prüfung, ob Rechtsabbiegegrünpfeil nur für den Radverkehr auf der Fahrbahn angeordnet werden kann (Radweg nicht benutzungspflichtig); wenn ja, dann Anbringung Rechtsabbiegegrünpfeil 7 b) Bassermannstraße / Alte Allee Nord Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen 9. Alte Allee / Bergsonstraße/ Mooswiesenstraße a) Alte Allee / Bergsonstraße Ost Ausschlusskriterium: Kombisignalgeber mit Fußverkehr Alternativvorschlag: Prüfung, ob Rechtsabbiegegrünpfeil nur für den Radverkehr auf der Fahrbahn angeordnet werden kann (Radweg nicht benutzungspflichtig); wenn ja, dann Anbringung Rechtsabbiegegrünpfeil b) Bergsonstraße Ost / Mooswiesenstraße Rechtsabbiegegrünpfeil bereits vorhanden Keine Maßnahme (nur der Vollständigkeit halber aufgenommen) c) Mooswiesenstraße / Bergsonstraße West Rechtsabbiegegrünpfeil bereits vorhanden Keine Maßnahme (nur der Vollständigkeit halber aufgenommen) 8 d) Bergsonstraße West / Alte Allee Ausschlusskriterium: Konfliktfall signalisierter Linksabbiegegrünpfeil Bergsonstr. Ost – Alte Allee Alternativvorschlag: Prüfung, ob signalisierter Linksabbiegegrünpfeil (Grünzeit 1s) entbehrlich; wenn ja, dann Anbringung Rechtsabbiegegrünpfeil 10. Bergsonstraße/ An der Langwieder Haide / Negrellistraße a) Negrellistraße / Bergsonstraße West Rechtsabbiegegrünpfeil anbringen (Rechtsabbiegen auf benutzungspflichtigen Radweg) 11.Darüber hinaus wird angefragt, warum die Anbringung von Rechtsabbiegegrün- pfeilen an vor der Konfliktfläche angebrachten Kleinsignalgebern für den Radverkehr in München nicht vorgesehen ist? 9 Begründung: Seit vielen Jahren ermöglicht die Straßenverkehrsordnung das Anbringen sog. „Grünpfeilschilder“ an Signalgebern, die bei Rot – unter Beachtung der Vorfahrt des Querverkehrs – ein legales Rechtsabbiegen ermöglichen. Da eine Anordnung für den Kfz-Verkehr nicht immer unkritisch ist, ist es möglich diese auf den Radverkehr zu beschränken. Der Grünpfeil für den Radverkehr soll Wartezeiten an roten Ampeln verkürzen und so den Radverkehrsfluss verbessern. Das macht Radfahren noch attraktiver. Darüber hinaus kann einem möglichen illegalen Befahren des Gehwegs als „Abkürzung der Ampel“ entgegengewirkt werden. Die o.g. Vorschläge orientieren sich an den vom Mobilitätsreferat gemäß StVO dargelegten Kriterien. Der Einsatz des „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z.721)“ kommt nicht in Betracht, wenn: a.) dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird, b.) für den entgegenkommenden Linksabbieger der grüne Pfeil gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 verwendet wird (Diagonalgrünpfeil), c.) Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben (ergänzender Hinweis: somit auch bei Rechtsabbiegerhilfssignalen), d.) beim Rechtsabbiegen Gleise von Schienenfahrzeugen gekreuzt oder befahren werden müssen (ergänzender Hinweis: auch erweiterter Konfliktbereich) … g.) die Lichtzeichenanlage überwiegend der Schulwegsicherung dient, Zusätzlich ist stets zu beachten: Zeichen 721 ist grundsätzlich am Hauptsignalgeber anzubringen. (ergänzender Hinweis: an Kleinsignalgebern oder zweibegriffigen Signalgebern, wie Kombisignalgeber für Fußgehende/Radfahrende bzw. Radsignalgeber nach der Konfliktfläche, ist die Anbringung von Z. 721 somit nicht möglich). Gerald Zehetbauer Andreas Bergmann Romanus Scholz (Fraktionssprecher) === 20-26 _ B 08842_B 08842 Rechtsabbiegegruenpfeile Radverkehr AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Betrieb MOR-GB2.412 lsa-betrieb.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle West bag-west.dir@muenchen.de An den BA 21 - Pasing-Obermenzing Herr Vogelsgesang Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 11.06.2026 Rechtsabbbiegegrünpfeile für den Radverkehr an weiteren Knotenpunkten BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08842 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 - Pasing- Obermenzing Sehr geehrter Herr Vogelsgesang, zu Ihrem Antrag vom 16.04.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Mobilitätsreferat hat alle von Ihnen genannten Lichtsignalanlagen (LSA) dahingehend geprüft, ob diese mit einem „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Verkehrszeichen Z. 721)“ ausgestattet werden können. Dabei haben wir sowohl die Nebenrichtungsbeziehungen als auch die Hauptrichtungsbeziehungen geprüft. Bevor wir in nachfolgender Tabelle unser Ergebnis in sehr kompakter Form darstellen, möchten wir auf die zusätzlichen Fragen eingehen: • Anbringen von Z 721 an Kleinsignalgebern: Gemäß §37 „Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist…“ muss das Schild auf Höhe der roten Lichtkammer angebracht werden. Das Schild ist fast genauso groß wie der Kleinsignalgeber und erstreckt sich daher über alle Kammern, anstatt nur neben der Rotkammer positioniert zu sein. Zudem besteht durch die Montagehöhe des Signalgebers eine Verletzungsgefahr für Fußgänger und Radfahrer. Hinzu kommt die Vorschrift, wie in unseren Ausschlusskriterien gemäß VwV-StVO beschrieben: „Zeichen 721 ist grundsätzlich am Hauptsignalgeber anzubringen“. I. Seite 2 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] • Diagonalgrün (DN): Das Diagonalgrün stellt ein bewährtes Mittel zur effizienten Räumung von Kreuzungen dar. Die Anwendung erfolgt auf der Grundlage einer individuellen Bewertung jeder Kreuzung, wobei es insbesondere dann zum Einsatz kommt, wenn die Haltelinie abgesetzt ist, sich in größerer Entfernung vom Knotenmittelpunkt befindet oder eine eigen Linksabbiegespur vorhanden ist. Diese Anordnung ermöglicht deutlich mehreren Fahrzeugen, sich aufzustellen und mittels Diagonalgrün zeitig abzufließen. Darüber hinaus spielt das Diagonalgrün eine wesentliche Rolle bei der Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Es ist zudem zu beachten, dass das Lichtsignal des Diagonalgrüns stets mindestens drei Sekunden aktiviert ist, um eine angemessene Reaktionszeit für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Bei angeordneten Anlagen ist das Diagonalgrün als Mittel zur Verkehrssteuerung nicht entbehrlich und trägt entscheidend zur Sicherheit und Effizienz des Verkehrsflusses bei. • Z. 721 auf Fahrbahnmast anbringen bei nicht benutzungspflichtigem Radweg: Für Radfahrende gilt nach §37 Abs. 2 Nr. 6 „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten“. Durch das Anbringen des Zeichens Z. 721 am Hauptsignalgeber gilt für Radfahrende, die in gleicher Fahrtrichtung unterwegs sind, keine eindeutige Regelung. Diese „selektive“ Freigabe für Rechtsabbiegende birgt nach Auffassung des Mobilitätsreferates ein Sicherheitsrisiko. Wir möchten Ihnen noch mitteilen, dass wir aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit, gerade im häufig sehr leidenschaftlich geprägten Umfeld des Radverkehrs, keine Präzedenzfälle für rechtliche Auseinandersetzungen schaffen möchten. Somit wird das Mobilitätsreferat bis zu einer ggf. präzisierten Fassung der VwV-StVO zu Zeichen Z. 721 ("Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“), auf eine etwas „verbindlichere“ Auslegung der neuen VwV-StVO zu Z. 721 achten. Wir bitten um Verständnis. Seite 3 von 4 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Lichtsignalanlage (LSA) Fahrbeziehung Ergebnis/Bemerkung 1. LSA Pippinger Str./ Theodor-Storm-Str. Pippinger Str. Fahrtrichtung S nach Marschnerstr. Fahrtrichtung W Ja Theodor-Storm-Str. Fahrtrichtung W nach Pippinger Str. Fahrtrichtung N Nein Radsignalgeber nötig für Radfahrende in Linksabbiegertasche 2. LSA Berduxstr./ Paul-Gerhart-Allee Paul-Gerhardt-Allee Fahrtrichtung N nach Berduxstr. Fahrtrichtung O Ja Paul-Gerhardt-Allee Fahrtrichtung S nach Schmaedelstr. Fahrtrichtung W Ja Berduxstr. Fahrtrichtung W nach Paul-Gerhardt-Allee N Ja Schmaedelstr. Fahrtrichtung O nach Paul-Gerhardt-Allee Fahrtrichtung S Nein Ausschlusskriterium b.) 3. LSA Gräf-/ Planegger Str. Planegger Str. Fahrtrichtung NO nach Gräfstr. Fahrtrichtung O Ja Gräfstr. Fahrtrichtung W nach Planegger Str. Fahrtrichtung NO Ja 4. LSA Bäcker-/ Gräfstr. Alle 4 Fahrbeziehungen Ja 5. LSA Gräf- / Josef- Retzer-Str. Josef-Retzer-Str. Fahrtrichtung SO nach Gräfstr. Fahrtrichtung W Ja 6. Georg-Habel-/ Gräfstr. Josef-Retzer-Str. Fahrtrichtung N nach Gräfstr. Fahrtrichtung O Ja Gräfstr. Fahrtrichtung O nach Josef- Retzer-Str. Fahrtrichtung S Ja Georg-Habel-Str. Fahrtrichtung S nach Gräfstr. Fahrtrichtung W Ja Gräfstr. Fahrtrichtung W nach Georg- Habel-St...

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

07.07.2026 um 19:00 Uhr

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