(E) Zeitnahe Entfernung von Laub und Splitt auf Rad- und Fußwegen

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  • 26-32 _ V 00887_V 00887 Reinhaltung Wege BE.pdf
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=== 26-32 _ V 00887_V 00887 Reinhaltung Wege BE.pdf === Telefon: 233 - 76 12 00 Baureferat Tiefbau Zeitnahe Entfernung von Laub und Splitt auf Rad- und Fußwegen Empfehlung Nr. 20-26 / E 03330 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing am 23.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00887 Anlage Empfehlung Nr. 20-26 / E 03330 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing- Obermenzing vom 28.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing hat am 23.03.2026 die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach durch eine zeitnahe Laub- und Splittentfernung die maximale Sicherheit auf Rad- und Fußwegen erhalten bleiben soll. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Die Aufgabenverteilung für die Reinigung von Straßen, Gehwegen und Radwegen regelt die Münchner Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung. Im Vollanschlussgebiet (ungefähr das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings sowie der Kernbereich Pasings) übernimmt die Stadt München die Straßenreinigung und damit auch die Laub- und Splittbeseitigung. Der Reinigungsturnus außerhalb der Winterdienst- periode richtet sich dabei nach der jeweiligen Straßenkategorie. Das Baureferat beseitigt im Rahmen des Reinigungsturnus laufend auch das Laub von öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen. Bedingt durch Wettereinflüsse (Sturm, Starkregen) häuft sich der Laubabfall an manchen Tagen im Herbst. Außerhalb des sogenannten Vollanschlussgebietes müssen die Eigentümer*innen, deren Grundstücke an öffentliche Straßen, Wege oder Plätze angrenzen, selbst für die Seite 2 von 4 Reinigung und den Winterdienst auf Gehwegen sorgen. Die Grundstückseigen- tümer*innen müssen den Gehweg, die Parkbuchten, die Radwege und die Straße einschließlich der Straßenrinne bis zur Mitte der Fahrbahn bei Bedarf kehren und reinigen, also dementsprechend auch das Laub beseitigen, insbesondere während der Hauptfallzeit im Herbst. Die Einhaltung der Reinigungsverpflichtung wird durch das Baureferat stichprobenartig überprüft. Es obliegt der/dem Grundstückseigentümer*in, die Reinigungspflicht an eine private Reinigungsfirma zu vergeben. Ausnahmen sind Hauptverkehrsstraßen, benutzungs- pflichtige Radwege und unter bestimmten Voraussetzungen Bushaltestellen. Hier veranlasst die Stadt die Reinigung. Alljährlich gibt es zudem die im Frühjahr über mehrere Wochen hin stattfindende und "als Service" übliche Abkehr der Verkehrsflächen durch das Baureferat bzw. beauftragte Fremdfirmen (außerhalb der Anliegerflächen). Die städtische Straßenreinigung und die beauftragten Unternehmen reinigen dabei insgesamt circa 2.400 Kilometer Straßen, 125.000 Quadratmeter Fußgängerzonen, 980 Kilometer Radwege und 1.500 Kilometer Gehwege. Die rund 14.000 Tonnen Splitt, die in der vergangenen Wintersaison im gesamten Stadtgebiet für Verkehrssicherheit sorgten, werden dabei endgültig entfernt. Der Splitt wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, aufbereitet und kann z. B. von Baufirmen wiederverwertet werden. Einmal jährlich zum Frühlingsbeginn hilft die städtische Straßenreinigung des Baureferats auch außerhalb des Vollanschlussgebiets bei der Splittabkehr. Dieser unentgeltliche Service unterstützt die Grundstückseigentümer*innen bei ihrer Verpflichtung, die Fahrbahnen an allen unbeparkten Straßenrändern zu reinigen. So ist sichergestellt, dass der Splitt zu einem Großteil fachgerecht durch die Stadt entsorgt wird. Das Baureferat weist jedoch darauf hin, dass die Gehwege außerhalb des Vollanschlussgebietes durch die Anlieger*innen vom Splitt zu reinigen sind. Die Verkehrssicherheit ist durch die beschriebene Vorgehensweise bereits in vollem Umfang gewährleistet. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03330 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing am 23.03.2026 wird gemäß Vortrag bereits entsprochen. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Tiefbau, Herr Stadtrat Lang, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung wird Kenntnis genommen. Die Verkehrssicherheit wird durch die in der Münchner Straßenreinigungs- und SicherungsVO festgelegte Vorgehensweise in vollem Umfang gewährleistet. Der BV-Empfehlung wird nach Maßgabe des Vortrags entsprochen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03330 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing am 23.03.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. Seite 3 von 4 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 21 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Frieder Vogelsgesang Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 21 An das Direktorium - HA II - BA-Geschäftsstelle West An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Baureferat - T3, T2, T/Vz - zu TT-Nr. 26174 An das Baureferat - RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - T22/West zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 von 4 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 21 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 21 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 26-32 _ V 00887_V 00887 Reinhaltung Wege A1.pdf === === B 21_VG 28.07.2026 oeff. 10. 4..pdf === Datum: 12.08.2026 Telefon: 089 - 23 33 73 54 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Baureferat (E) Zeitnahe Entfernung von Laub und Splitt auf Rad- und Fußwegen Zeitnahe Entfernung von Laub und Split auf Rad- und Fußwegen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03330 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing vom 23.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00887 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 21 - Pasing-Obermenzing vom 28. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03330_E 03330 Reinhaltung Wege.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

28.07.2026 um 19:00 Uhr

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