=== 26-32 _ V 00887_V 00887 Reinhaltung Wege BE.pdf ===
Telefon: 233 - 76 12 00 Baureferat
Tiefbau
Zeitnahe Entfernung von Laub und Splitt auf Rad- und
Fußwegen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03330
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing
am 23.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00887
Anlage
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03330
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-
Obermenzing vom 28.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing hat am 23.03.2026
die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach durch eine zeitnahe Laub- und
Splittentfernung die maximale Sicherheit auf Rad- und Fußwegen erhalten bleiben soll.
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
Die Aufgabenverteilung für die Reinigung von Straßen, Gehwegen und Radwegen regelt
die Münchner Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung.
Im Vollanschlussgebiet (ungefähr das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings sowie der
Kernbereich Pasings) übernimmt die Stadt München die Straßenreinigung und damit
auch die Laub- und Splittbeseitigung. Der Reinigungsturnus außerhalb der Winterdienst-
periode richtet sich dabei nach der jeweiligen Straßenkategorie.
Das Baureferat beseitigt im Rahmen des Reinigungsturnus laufend auch das Laub von
öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen. Bedingt durch Wettereinflüsse (Sturm,
Starkregen) häuft sich der Laubabfall an manchen Tagen im Herbst.
Außerhalb des sogenannten Vollanschlussgebietes müssen die Eigentümer*innen, deren
Grundstücke an öffentliche Straßen, Wege oder Plätze angrenzen, selbst für die
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Reinigung und den Winterdienst auf Gehwegen sorgen. Die Grundstückseigen-
tümer*innen müssen den Gehweg, die Parkbuchten, die Radwege und die Straße
einschließlich der Straßenrinne bis zur Mitte der Fahrbahn bei Bedarf kehren und
reinigen, also dementsprechend auch das Laub beseitigen, insbesondere während der
Hauptfallzeit im Herbst. Die Einhaltung der Reinigungsverpflichtung wird durch das
Baureferat stichprobenartig überprüft.
Es obliegt der/dem Grundstückseigentümer*in, die Reinigungspflicht an eine private
Reinigungsfirma zu vergeben. Ausnahmen sind Hauptverkehrsstraßen, benutzungs-
pflichtige Radwege und unter bestimmten Voraussetzungen Bushaltestellen. Hier
veranlasst die Stadt die Reinigung.
Alljährlich gibt es zudem die im Frühjahr über mehrere Wochen hin stattfindende und "als
Service" übliche Abkehr der Verkehrsflächen durch das Baureferat bzw. beauftragte
Fremdfirmen (außerhalb der Anliegerflächen). Die städtische Straßenreinigung und die
beauftragten Unternehmen reinigen dabei insgesamt circa 2.400 Kilometer Straßen,
125.000 Quadratmeter Fußgängerzonen, 980 Kilometer Radwege und 1.500 Kilometer
Gehwege. Die rund 14.000 Tonnen Splitt, die in der vergangenen Wintersaison im
gesamten Stadtgebiet für Verkehrssicherheit sorgten, werden dabei endgültig entfernt.
Der Splitt wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, aufbereitet und kann z. B. von Baufirmen
wiederverwertet werden.
Einmal jährlich zum Frühlingsbeginn hilft die städtische Straßenreinigung des
Baureferats auch außerhalb des Vollanschlussgebiets bei der Splittabkehr. Dieser
unentgeltliche Service unterstützt die Grundstückseigentümer*innen bei ihrer
Verpflichtung, die Fahrbahnen an allen unbeparkten Straßenrändern zu reinigen. So ist
sichergestellt, dass der Splitt zu einem Großteil fachgerecht durch die Stadt entsorgt
wird. Das Baureferat weist jedoch darauf hin, dass die Gehwege außerhalb des
Vollanschlussgebietes durch die Anlieger*innen vom Splitt zu reinigen sind.
Die Verkehrssicherheit ist durch die beschriebene Vorgehensweise bereits in vollem
Umfang gewährleistet.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03330 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21
Pasing-Obermenzing am 23.03.2026 wird gemäß Vortrag bereits entsprochen.
Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und der Verwaltungsbeirat der
Hauptabteilung Tiefbau, Herr Stadtrat Lang, haben je einen Abdruck der
Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung wird Kenntnis genommen.
Die Verkehrssicherheit wird durch die in der Münchner Straßenreinigungs- und
SicherungsVO festgelegte Vorgehensweise in vollem Umfang gewährleistet. Der
BV-Empfehlung wird nach Maßgabe des Vortrags entsprochen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03330 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21
Pasing-Obermenzing am 23.03.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5
Gemeindeordnung behandelt.
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III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 21 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Frieder Vogelsgesang Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 21
An das Direktorium - HA II - BA-Geschäftsstelle West
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Baureferat - T3, T2, T/Vz - zu TT-Nr. 26174
An das Baureferat - RG 4
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - T22/West
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
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V. Abdruck von I. - IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss
Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen
werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt).
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 21 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 21 kann / soll nicht vollzogen werden
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 26-32 _ V 00887_V 00887 Reinhaltung Wege A1.pdf ===
=== B 21_VG 28.07.2026 oeff. 10. 4..pdf ===
Datum: 12.08.2026
Telefon: 089 - 23 33 73 54
Telefax: 089 - 233 989 373 56
Email: bag-west.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle West
An das Baureferat
(E) Zeitnahe Entfernung von Laub und Splitt auf Rad- und
Fußwegen
Zeitnahe Entfernung von Laub und Split auf Rad- und Fußwegen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03330 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing
vom 23.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00887
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 21 - Pasing-Obermenzing
vom 28. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03330_E 03330 Reinhaltung Wege.pdf ===