(E) Lärmminderung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in der Unterführung Offenbachstraße

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  • 26-32 _ V 01031_V 01031 Unterfuehrung Offenbachstr. BE.pdf
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  • 20-26 _ E 03407_E 03407 Lärmminderung Unterführung Offenbachstr.pdf
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=== 26-32 _ V 01031_V 01031 Unterfuehrung Offenbachstr. BE.pdf === Telefon: 0 233-747379 Referat für Klima- und Umweltschutz Sachgebiet Lärmvorsorge RKU-I-4 Lärmminderung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in der Unterführung Offenbachstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03407 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 - Pasing- Obermenzing am 22.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01031 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 28.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing hat am 22.04.2026 die als Anlage beigefügte Empfehlung Nr. 20-26 / E 03407 beschlossen. In der Empfehlung wird eine Lärmmessung sowie die Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen (wie lärmmindernden Fahrbahnbelag, schallabsorbierende Elemente an Decke und Wänden oder andere wirksame Schallschutzmaßnahmen) zur Reduktion der Lärmbelastung in der Bahnunterführung Offenbachstraße gefordert. Zur Begründung wird genannt, dass die Passage der Unterführung aufgrund der Motorengeräusche, der Abrollgeräusche der Fahrzeuge sowie durch die baulichen Eigenschaften der Unterführung eine erhebliche Lärmbelastung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen darstellt. Die Bürgerversammlungsempfehlung betrifft ausschließlich den Stadtbezirk 21 Pasing- Obermenzing. Sie beinhaltet eine Angelegenheit, für die der Oberbürgermeister zuständig ist (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung i. V. m. § 22 Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München). Gemäß § 9 Abs. 4 2. Spiegelstrich der Bezirksausschuss-Satzung obliegt somit die Behandlung der Bürgerversammlungsempfehlung dem Bezirksausschuss. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat gegenüber der Verwaltung lediglich empfehlenden Charakter. Zu dem vorgebrachten Anliegen kann Folgendes mitgeteilt werden: Seite 2 von 3 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Anspruch auf die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entsprechend der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) nur im Falle des Baus oder der wesentlichen Änderung eines Verkehrsweges besteht. Hierbei handelt es sich dann um Maßnahmen der sogenannten Lärmvorsorge. Bei bestehenden Verkehrswegen – wie der Offenbachstraße – können freiwillige Maßnahmen der Lärmsanierung auf Grundlage von haushaltsrechtlichen Regelungen getroffen werden. Sowohl im Rahmen der Lärmvorsorge als auch im Rahmen der Lärmsanierung erfolgt die Umsetzung von Schutzmaßnahmen allerdings nur in Bezug auf schutzbedürftige Immissionsorte. Dies sind Räume von Gebäuden mit schutzbedürftigen Nutzungen (wie Wohnräume) sowie Außenwohnbereiche (wie Balkone, Terrassen). Für Flächen, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen, erfolgt dagegen mangels Rechtsgrundlage keine Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen. Zu solchen Flächen zählen auch Verkehrsflächen jedweder Art wie die antragsgegenständliche Bahnunterführung. Maßnahmen für den Schutz von reinen Verkehrsflächen sind insbesondere unter dem Gesichtspunkt des effizienten Einsatzes der zur Verfügung stehenden Mittel mit dem Ziel eines vorrangigen Schutzes sensibler Nutzungen aus fachlicher Sicht als nicht zielführend anzusehen. Die Durchführung einer Lärmmessung wird vor dem obenstehend näher beschriebenen Hintergrund der fehlenden Schutzbedürftigkeit von Verkehrsflächen als nicht zielführend erachtet. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03407 kann aus oben genannten Gründen nicht entsprochen werden. Die Korreferentin des Referates für Klima- und Umweltschutz, Frau Stadträtin Jitka Machyan, die*der zuständige Verwaltungsbeirät*in, das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Mobilitätsreferat, sowie das Baureferat haben einen Abdruck der Vorlage erhalten. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03407 als laufende Angelegenheit wird Kenntnis genommen. Dem Wunsch nach einer Lärmmessung und der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen in der Unterführung Offenbachstraße kann nicht entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03407 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 ist damit satzungsgemäß erledigt. Seite 3 von 3 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Frieder Vogelsgesang Christine Kugler Berufsmäßige Stadträtin IV. Wv. Referat für Klima- und Umweltschutz, Beschlusswesen (RKU-GL4) 1. Die Übereinstimmung dieses Abdruckes mit dem beglaubigten Original wird bestätigt. 2. An den Bezirksausschuss 21 Pasing-Obermenzing das Revisionsamt das Direktorium - HA II/BAG West (zu Az. 20-26 / E 03407) 1-fach das Referat für Stadtplanung und Bauordnung das Mobilitätsreferat das Baureferat zur Kenntnis. Am_____________________ Referat für Klima- und Umweltschutz Beschlusswesen RKU-GL4 === 26-32 _ V 01031_V 01031 Unterfuehrung Offenbachstr. A.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing am 22.04.2026 Bezirksteil Pasing Betreff Lärmminderung für Fußgänger und Radfahrer in der Bahnunterführung Offenbachstraße Hiermit beantrage ich eine Lärmmessung sowie die Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung in der Bahnunterführung Offenbachstraße. Für Fußgänger und Radfahrer stellt die Unterführung eine erhebliche Lärmbelastung dar. Motorengeräusche und insbesondere Abrollgeräusche der Fahrzeuge werden durch die baulichen Eigenschaften der Unterführung deutlich verstärkt. Ich bitte daher um eine fachliche akustische Prüfung sowie um die Bewertung geeigneter Maßnahmen, etwa lärmmindernden Fahrbahnbelag, schallabsorbierende Elemente an Decke und Wänden oder andere wirksame Schallschutzmaßnahmen. Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage === 20-26 _ E 03407_E 03407 Lärmminderung Unterführung Offenbachstr.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing am 22.04.2026 Bezirksteil Pasing Betreff Lärmminderung für Fußgänger und Radfahrer in der Bahnunterführung Offenbachstraße Hiermit beantrage ich eine Lärmmessung sowie die Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung in der Bahnunterführung Offenbachstraße. Für Fußgänger und Radfahrer stellt die Unterführung eine erhebliche Lärmbelastung dar. Motorengeräusche und insbesondere Abrollgeräusche der Fahrzeuge werden durch die baulichen Eigenschaften der Unterführung deutlich verstärkt. Ich bitte daher um eine fachliche akustische Prüfung sowie um die Bewertung geeigneter Maßnahmen, etwa lärmmindernden Fahrbahnbelag, schallabsorbierende Elemente an Decke und Wänden oder andere wirksame Schallschutzmaßnahmen. Antrag zum Themengebiet Verkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

28.07.2026 um 19:00 Uhr

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