=== 26-32 _ V 00969_Beschlussentwurf.pdf ===
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Geschwindigkeitskontrollen Verdistraße
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00969
Anlage(n):
Anlage (A1): Empfehlung Nr. 20-26 / E 03339
Beschluss des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing
vom 28.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing hat am 23.03.2026
anliegende Empfehlung (Anlage 1) beschlossen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist.
Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung
auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 GO, § 2 Abs. 4
Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und gemäß § 9 Abs. 4 der
Bezirksausschusssatzung vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu
dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, dass an mehreren Punkten der
Verdistraße fest installierte Geschwindigkeitskontrollen angebracht werden. Es wird
wahrgenommen, dass Fahrzeuge nach dem Ende bzw. vor Beginn der Autobahn mit
überhöhter Geschwindigkeit fahren und somit andere Verkehrsteilnehmer*innen
gefährden.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und
Ordnung, Prävention
Kommunale Verkehrsüberwachung
und Kommunaler Außendienst
KVR I/3
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03339 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing-
Obermenzing vom 23.03.2026
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Die Geschwindigkeitsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium
München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im
Kreisverwaltungsreferat wahrgenommen. Tempo-30-Zonen und -Strecken werden dabei
in der Regel von der KVÜ überwacht.
Die Verdistraße ist zum Großteil eine Tempo-50-Strecke. Die Geschwindigkeitsüber-
wachung wird momentan ausschließlich von der Polizei durchgeführt.
Das zuständige Polizeipräsidium München teilte dem Kreisverwaltungsreferat bezüglich
dieser Empfehlung Folgendes mit:
In der gesamten Verdistraße (Länge ca. 2,3km) ereigneten sich vom 01.01.2024 bis zum
25.05.2026 insgesamt 409 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle bei einem täglichen
Durchlauf von etwa 30.000 - 40.000 Fahrzeugen. Lediglich bei drei Unfällen war eine
überhöhte Geschwindigkeit als unfallursächlich zu bewerten. Die Verdistraße ist unter
diesem Gesichtspunkt als unauffällig zu bezeichnen.
Die örtlich zuständige Polizeiinspektion 45 verzeichnet für die Verdistraße gelegentliche
Beschwerden hinsichtlich Geschwindigkeitsverstößen, das entsprechende
Beschwerdeniveau ist aber unauffällig.
In der Verdistraße wurden in den letzten 12 Monaten durch das Polizeipräsidium München
insgesamt 19 Geschwindigkeits-Messeinsätze durchgeführt. Hierbei wurden knapp 150
Verstöße geahndet, die Beanstandungsquote lag mit lediglich 0,95 Prozent im
unterdurchschnittlichen Bereich.
Die Errichtung und Inbetriebnahme einer stationären Überwachungsanlage (Rotlicht
und/oder Geschwindigkeit) ist an sehr enge Bedingungen geknüpft. Durch das Bayerische
Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration wurden folgende Kriterien für den
Einsatz einer stationären Überwachungsanlage zum Zwecke der Verkehrssicherheit
vorgegeben:
Es muss eine Örtlichkeit mit hohem Unfallrisiko und besonders hohem
Verkehrsaufkommen gegeben sein, an der eine dauerhafte Überwachung erforderlich
oder eine andere Form von Überwachung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht
möglich oder zumindest erschwert ist. Beim Betreiben von stationären
Überwachungsanlagen muss einer Reduzierung von Verkehrsunfällen absolute Priorität
eingeräumt werden.
Wie bereits ausgeführt, ist die Verdistraße mit Geschwindigkeitsunfällen gering belastet,
weshalb die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage nicht angezeigt ist.
Die Polizeiinspektion 45 wird diese Empfehlung aber gerne zum Anlass nehmen, die
Verdistraße auch weiterhin, im Rahmen der personellen Ressourcen, in ihrer
Einsatzplanung zur Geschwindigkeitsüberwachung zu berücksichtigen.
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Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03339 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes
Pasing-Obermenzing am 23.03.2026 kann daher nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen entsprochen werden.
Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges und
die Verwaltungsbeirätin für den Zuständigkeitsbereich Sicherheit und Ordnung,
Prävention, Frau Stadträtin Gudrun Lux haben einen Abdruck der Beschlussvorlage
erhalten.
II. Antrag der Referentin
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Das in diesem Gebiet für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständige
Polizeipräsidium München wird auch weiterhin die Verdistraße in ihrer Einsatzplanung
mitberücksichtigen und regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03339 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes
Pasing-Obermenzing vom 23.03.2026 ist damit satzungsgemäß behandelt.
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III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing der Landeshauptstadt
München
Der Vorsitzende Die Referentin
Vogelsgesang Dr. Sammüller
Berufsmäßige Stadträtin
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IV. WV bei Kreisverwaltungsreferat – BdR – BW
zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An den Bezirksausschuss 21 Pasing-Obermenzing
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An das Polizeipräsidium München, Abteilung Einsatz E4
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II / BA
☐ Der Beschluss des BA 21 Pasing-Obermenzing kann vollzogen werden.
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen:
Mit Anlagen
3 Abdrucke des Originals der Beschlussvorlage (abweichender BA-Beschluss)
Stellungnahme Kreisverwaltungsreferat
☐ Der Beschluss des BA 21 Pasing-Obermenzing kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden. Ein
Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht. (Begründung s. Beiblatt)
☐ Der Beschluss des BA 21 Pasing-Obermenzing ist rechtswidrig.
(Begründung s. Beiblatt)
VI. An das KVR-BdR-Beschlusswesen
zurück an Kreisverwaltungsreferat – HA I/3
zur weiteren Veranlassung.
Am……………………….
Kreisverwaltungsreferat – BdR - BW
=== B 21_VG 28.07.2026 oeff. 10. 16..pdf ===
Datum: 12.08.2026
Telefon: 089 - 23 33 73 54
Telefax: 089 - 233 989 373 56
Email: bag-west.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle West
An das Kreisverwaltungsreferat
(E) Geschwindigkeitskontrollen Verdistraße
Geschwindigkeitskontrollen Verdistraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03339 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing
vom 23.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00969
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 21 - Pasing-Obermenzing
vom 28. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03339_E 03339 Geschwindigkeitskontrollen Verdistraße.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing am 23.03.2026
Bezirksteil Obermenzing
Betreff
Geschwindigkeitskontrollen Verdistrasse
Die Verdistrasse wird von den meisten Autofahrern als Verlängerung der
Autobahn gesehen, und zwar in beiden Richtungen: die einen glauben sich
noch auf der Autobahn, die anderen bereits auf der Autobahn.
Als Fußgänger oder Radfahrer auf der Verdistrasse wird einem zu Recht oft
Angst und Bange, wenn Autos, Kleinlaster und Busse meistens mit überhöhter
Geschwindigkeit an einem vorbeidonnern.
Ich beantrage fest installierte Geschwindigkeitskontrollen an mehreren
Punkten auf der Verdistrasse.
Antrag zum Themengebiet Verkehr