Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung

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Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.26: (U) Überprüfung

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  • 26-32 _ V 00602_V 00602 Ueberpruefung BE A1-3.pdf
  • 20-26 _ E 03421_E 03421 Nachbarbeteiligung LBK.pdf
  • 20-26 _ E 03422_E 3422 Überprüfung Schnurgerüste.pdf
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=== 26-32 _ V 00602_V 00602 Ueberpruefung BE A1-3.pdf === Telefon: 0 233-22490 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Team Grundsatzangelegenheiten PLAN-HAIV-10 Überprüfung der Nachbarbeteiligung bei Bauanträgen durch die Lokalbaukommission BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing- Obermenzing vom 22.04.2026 Überprüfung der Schnurgerüste durch die Lokalbaukommission BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing- Obermenzing vom 22.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00602 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Empfehlungen der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirks Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 Nr. 20-26 / E 03421 sowie Nr. 20-26 / E 03422 Inhalt BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421: Es wird beantragt, dass das Referat für Stadtplanung und Bau- ordnung, HA IV – Lokalbaukommission (LBK) bei allen Bauanträ- gen prüft, ob die Vorgaben des Art. 66 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) eingehalten wurden. Nach dieser Vorschrift sind der Lageplan und die Bauzeichnun- gen den Eigentümer*innen der benachbarten Grundstücke "vom Bauherrn oder seinem Beauftragten" zur Zustimmung vorzule- gen. Ob eine*ein Nachbar*in zugestimmt hat, ist im Bauantrag anzugeben. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422: Zukünftig soll die LBK bei allen Baustellen vor Baubeginn prüfen, ob die genehmigten Ausführungsmaße (Schnurgerüstüberprü- fung) eingehalten wurden. Gesamtkosten / Gesamterlöse --/-- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein Seite 2 Entscheidungs- vorschlag Eine Überprüfung der Nachbarunterschriften bei Bauanträgen durch die LBK erfolgt nicht. Der Nachweis der Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage vor Baubeginn begründeten in Einzelfällen durch die LBK gefordert. Gesucht werden kann im RIS auch unter Nachbarbeteiligung, Bauanträge, Schnurgerüstabnahme, Ausfüh- rungsmaße Ortsangabe --/-- Telefon: 0 233-22490 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Team Grundsatzangelegenheiten PLAN-HAIV-10 Überprüfung der Nachbarbeteiligung bei Bauanträgen durch die Lokalbaukommission BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing- Obermenzing vom 22.04.2026 Überprüfung der Schnurgerüste durch die Lokalbaukommission BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing- Obermenzing vom 22.04.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00602 Anlagen 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 vom 22.04.2026 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 vom 22.04.2026 3. Lageplan Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversammlung handelt, müssen diese nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 Gemeindeordnung und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerver- sammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss behandelt werden. Zuständig für die Behandlung der beiden vorliegenden BV-Empfehlungen ist der Stadtrat, da die BV-Empfehlungen den Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und damit ein Geschäft der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates) beinhalten und die Angelegenheit nicht stadtbezirksbezogen ist. 1. Ausgangslage Mit der BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 wird beantragt, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung IV – Lokalbaukommission (LBK) bei allen Bauanträgen prüft, ob die Vorgaben des Art. 66 Abs. 1 der BayBO eingehalten wurden. Nach dieser Vorschrift sind der Lageplan und die Bauzeichnungen den Eigentümer*innen der benachbarten Grundstücke "vom Bauherrn oder seinem Beauftragten" zur Zustim- mung vorzulegen. Ob eine*ein Nachbar*in zugestimmt hat, ist im Bauantrag anzugeben. Seite 2 Mit der BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 wird beantragt, dass die LBK bei allen Bauanträgen vor Baubeginn auf der Baustelle prüft, ob die genehmigten Ausführungsmaße eingehalten wurden. 2. Behandlung von Empfehlungen einer Bürgerversammlung 2.1 Überprüfung der Nachbarbeteiligung bei Bauanträgen durch die Lokalbau- kommission, BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 Gemäß Art. 66 Abs. 1 BayBO haben Bauherr*innen den Eigentümer*innen der benach- barten Grundstücke den Lageplan und die Bauzeichnungen vor Einreichung eines Vorbe- scheids- oder Bauantrags zur Zustimmung vorzulegen. Die Bauherr*innen geben dann im Bauantragsformular an, ob die Nachbar*innen dem Bauvorhaben zugestimmt haben. Bei einer fehlenden Zustimmung wird den Nach- bar*innen die Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde zugestellt. Damit liegt die Nachbarbeteiligung im Verantwortungsbereich der Bauherr*innen. Eine generelle und umfängliche Überprüfung durch die Baugenehmigungsbehörde, ob die Nachbar*innen tatsächlich durch die*den Bauherr*in beteiligt wurden, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Bayerische Gesetzgeber hat die Verantwortung der Nachbarbeteiligung bewusst auf die*den Bauherr*in übertragen. Diese Übertragung dient der Verfahrensbe- schleunigung von Baugenehmigungsverfahren und der Schonung personeller Ressourcen der Baugenehmigungsbehörden. Die Möglichkeit, dass die Gemeinde auf Antrag der*des Bauherr*in die Nachbar*innen beteiligt, ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Eine generelle Überprüfung durch die LBK würde damit dem gesetzgeberischen Willen und dem Wortlaut des Gesetzes widersprechen. Sie wäre auch personell nicht leistbar. Der Empfehlung einer Bürgerversammlung wird entsprochen: 2.2 Überprüfung der Schnurgerüste durch die Lokalbaukommission, BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 Nach Artikel 68 Abs. 7 Satz 1 BayBO müssen vor Baubeginn die Grundfläche der bauli- chen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt sein. Zu diesem Zweck wird ein sogenanntes Schnurgerüst erstellt, welches der genauen Festlegung der Gebäudeaußen- kanten und der Höhenlage im Gelände dient. Die Verpflichtung zur Absteckung der Grundfläche und Höhenlage liegt dafür in jedem Fall bei den Bauherr*innen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Schnurgerüstabnahme oder eine Einmessbescheini- gung nach Art. 68 Abs. 7 Satz 2 BayBO nicht pauschal verlangen, sondern hat fallweise nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Eine solche Forderung ist dabei auf be- sonders problematische Vorhaben zu beschränken oder auf Vorhaben, bei denen auf- grund der Plandarstellung ein begründeter Verdacht besteht, dass Abstandsflächen oder festgesetzte Grundflächen nicht eingehalten werden. ja nein teilweise Seite 3 Eine Schnurgerüstabnahme bzw. Einmessbescheinigung wird von der LBK im Einzelfall dann gefordert, wenn zum Beispiel Probleme im Genehmigungsverfahren mit nachträgli- chen Änderungen der Abstandsflächen oder Bauraumüberschreitungen aufgetreten sind. Der Empfehlung einer Bürgerversammlung wird entsprochen: 3. Klimaprüfung Ist Klimaschutzrelevanz gegeben: Nein Anhörung der Bezirksausschüsse Grundsätzlich werden Bezirksausschüsse im Rahmen der Behandlung von Empfehlungen aus Bürgerversammlungen angehört, sofern diese von der Bürgerversammlungsempfeh- lung oder von dem Behandlungsvorschlag der Verwaltung betroffen sind. Die vorliegenden Bürgerversammlungsempfehlung beziehen sich auf den Vollzug der ge- setzlichen Vorgaben der BayBO. Die BayBO findet stadtweit Anwendung. Somit sind alle 25 Bezirksausschüsse von den Forderungen der Empfehlungen betroffen. Daher ist eine Anhörung des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirks Pasing-Obermenzing nicht vor- gesehen. Die Bezirksausschüsse 1 bis 25 werden über die Beschlussfassung unterrichtet. Der Korreferent Herr Stadtrat Dr. Christian Köning und die/der zuständige Verwaltungsbeirätin/Verwaltungsbeirat N.N. haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. ja nein teilweise Seite 4 II. Antrag der Referentin 1. Eine Überprüfung der Nachbarbeteiligung bei Bauanträgen durch die LBK erfolgt nicht. 2. Der Nachweis der Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage vor Bau- beginn wird in begründeten Einzelfällen durch die LBK gefordert. 3. Die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03421 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03422 der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 21 - Pasing-Obermenzing vom 22.04.2026 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat / ea. Stadträtin Prof.Dr.(Univ. Florenz) Elisabeth Merk Stadtbaurätin Seite 5 IV. Abdruck von I. mit III. über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP) an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das Revisionsamt z. K. V. Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung PLAN SG 3 zur weiteren Veranlassung 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. Abdruck an Direktorium HA II/BA – BA-Geschäftsstelle Ost (2 x) 3. Abdruck an die Bezirksausschüsse 1-25 z. K. Am Anlage 1 Anlage 2 0 4.000 m Erstellungsdatum 29.05.2026 Grundkarte Erstellt für Maßstab 1:150 000 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2026, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2026 ´ Anlage 3 === 20-26 _ E 03421_E 03421 Nachbarbeteiligung LBK.pdf === === 20-26 _ E 03422_E 3422 Überprüfung Schnurgerüste.pdf ===

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

28.07.2026 um 19:00 Uhr

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