Verwaltungs- und Personalausschuss als Feriensenat
Volltext
Verwaltungs- und Personalausschuss als Feriensenat vom 19.08.26: Wohnen in München, Anpassung von In-House-Vergaben städtischer Grundstücke an die Münchner Wohnen GmbH
=== 26-32 _ V 01263_V 01263 Muenchner Wohnen BE A1-5.pdf ===
Telefon: 0 233-22755 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtsanierung und
Wohnungsbau
PLAN-HAIII-11
Wohnen in München
Anpassung von In-House-Vergaben städtischer Grundstücke an die
Münchner Wohnen GmbH
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01263
Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 19.08.2026
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Stadtratsbeschluss vom 17.12.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 /
V 18400, „Dritte Programmanpassung – Wohnen in München
VII“);
Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Wege
zur Sicherung der Neubautätigkeit der Münchner Wohnen GmbH
zu erarbeiten, auch wenn keine oder nur reduzierte Wohnungs-
baufördermittel für Neubauvorhaben zur Verfügung stehen.
Inhalt Unterbreitung konkreter Vorschläge zur wirtschaftlichen
Projektrealisierung und Vermeidung von Verzögerungen der
Baubeginne für bereits in Planung befindliche Wohnbauvorhaben
der Münchner Wohnen GmbH
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
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Entscheidungs-
vorschlag
Zustimmung des Stadtrates zur Anpassung der Wohnbauarten
und Förderquoten bei folgenden Projekten der Münchner
Wohnen GmbH mit Baubeginnen im Jahr 2026 bzw. 2027:
- Werksviertel WA 1
- Neufreimann WA 4
- Zschokkestraße WA 3-Ost
- Freiham Nord WA 15(1) Nordost/Südost
Bitte an das Kommunalreferat, die Vergabe der
Grundstücksflächen an die Münchner Wohnen GmbH zu den
aktualisierten Bedingungen im Wege der Sacheinlage unter
Berücksichtigung der kaufmännischen Vorschriften vorzubereiten
und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen
Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Fall
einer dauerhaft verschlechterten Mittelverfügbarkeit der
staatlichen bzw. kommunalen Wohnungsbauförderung nach
Abstimmung mit der Münchner Wohnen GmbH als Angelegenheit
der laufenden Verwaltung die Wohnbauarten entsprechend
anzupassen. Diese Ermächtigung wird für folgende Projekte der
Münchner Wohnen GmbH erteilt, für die bereits In-House-
Vergaben vom Stadtrat gefasst wurden: Werksviertel WA 2(1)
und WA 2(2), Neufreimann 2. und 3. Bauabschnitt, sowie
Lerchenauer Straße WA 4.3, WA 4.4, WA 7, MU 2.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Wohnen in München, Münchner Wohnen,
Wohnungsbauförderung, Einkommensorientierte Förderung,
München Modell, Konzeptioneller Mietwohnungsbau
Ortsangabe Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Stadtbezirk 14 Berg am Laim,
Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
Stadtbezirk 25 Laim
Telefon: 0 233-22755 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtsanierung und
Wohnungsbau
PLAN-HAIII-11
Wohnen in München
Anpassung von In-House-Vergaben von städtischen Grundstücken an die
Münchner Wohnen GmbH
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01263
Anlagen
1. Steckbrief Werksviertel WA 1
2. Steckbrief Neufreimann WA 4
3. Steckbrief Zschokkestraße WA 3-Ost
4. Steckbrief Freiham Nord WA 15(1) Nordost/Südost
5. Stellungnahme Sozialreferat
Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom 19.08.2026
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 2
1. Ausgangslage .......................................................................................................... 2
2. Herausforderungen und Anpassungserfordernisse .................................................. 3
für Projekte der Münchner Wohnen................................................................................... 3
2.1 Werksviertel WA 1.................................................................................................... 4
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061 ....................................................................... 4
2.2 Neufreimann WA 4................................................................................................... 5
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989 ....................................................................... 5
2.3 Zschokkestraße WA 3-Ost ....................................................................................... 6
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2027 ....................................................................... 6
2.4 Freiham Nord WA 15(1) Nordost / Südost................................................................ 8
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2068 ....................................................................... 8
3. Entscheidungsvorschlag .......................................................................................... 9
4. Klimaprüfung.......................................................................................................... 10
5. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten........................................... 10
II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 11
III. Beschluss........................................................................................................................ 13
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I. Vortrag der Referentin
Zuständig für die Entscheidung ist nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und
Bauordnung die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 4 Ziffer 9b der
Geschäftsordnung des Stadtrates. Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Entscheidung, um
wirtschaftliche Nachteile für die Münchner Wohnen GmbH abzuwenden, wird der
Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat mit der Vorlage befasst.
1. Ausgangslage
Die Schaffung von ausreichend bezahlbarem und qualitativ hochwertigem Wohnraum hat
sich inzwischen zu der entscheidenden sozialen Herausforderung in der Landeshaupt-
stadt München entwickelt.
Das Thema Wohnungsbau ist - insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen
Haushaltskonsolidierung - Gegenstand zahlreicher Stadtratsbeschlüsse. Dem Stadtrat
wurde zuletzt mit Beschluss vom 17.12.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18400) die
akute Herausforderung des de facto Stopps der staatlichen Wohnungsbauförderung bei
gleichzeitig angespanntem kommunalem Haushalt mit entsprechenden Auswirkungen auf
die städtische Förderlandschaft erläutert. In diesem Zusammenhang sind auch auf die
vorangegangenen Stadtratsbeschlüsse vom 28.05.2025 zur Einführung einer
kommunalen EOF (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16626) sowie insbesondere zur
investiven Haushaltskonsolidierung für die Haushaltsjahre 2028 ff. vom 30.07.2025
(Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17027) zu beachten.
Ein zentraler Akteur für die lokale Wohnungspolitik ist die städtische Wohnungsbau-
gesellschaft Münchner Wohnen GmbH (im Folgenden „Münchner Wohnen“). Gemäß ihres
Unternehmenszwecks verfolgt sie das primäre Ziel einer sicheren, langfristigen und
sozialverträglichen Wohnungsversorgung breiter Kreise der Bevölkerung. Durch ihren
umfangreichen Bestand von ca. 75.000 Wohnungen und ihre kontinuierliche Neubau-
tätigkeit trägt die Münchner Wohnen nicht nur dazu bei, bezahlbaren Wohnraum in
München bereitzustellen, sie schafft vielmehr mit ihren günstigen Mieten ein bedeutsames
Regulativ am Münchner Wohnungsmarkt.
In dieser Rolle ist die Münchner Wohnen insbesondere in den städtischen Planungs-
gebieten aktiv. Auf den dort zur Verfügung stehenden städtischen Vergabeflächen sind
grundsätzlich 30 % der neu entstehenden Wohnungen in der Einkommensorientierten
Förderung (EOF), 30 % im München-Modell-Miete (MM) und 40 % im Konzeptionellen
Mietwohnungsbau (KMB) zu errichten. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft
übernimmt vor Ort regelmäßig eine Ankerfunktion, setzt den Großteil an gefördertem
Mietwohnraum (EOF, MM) um und leistet mit der raschen Realisierung von integrierten
Kindertageseinrichtungen einen wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur. In einem
geringeren Umfang realisiert die Münchner Wohnen auch Mietwohnraum im KMB. Dabei
wird die Maßgabe verfolgt, dass innerhalb der Objekte eine ausgewogene Mischung der
unterschiedlichen Wohnbauarten und in der Folge Mieter*innenhaushalte geschaffen wird.
Damit die Münchner Wohnen die oben genannten Wohnungsbauprogramme umsetzen
kann, benötigt sie eine auskömmliche staatliche wie auch kommunale Förderung.
Allerdings mussten mit Beschluss vom 28.05.2025 bereits die Zielzahlen für die Münchner
Wohnen aufgrund der nicht ausreichenden staatlichen Mittelausstattung ausgesetzt
werden. Mit dem Konsolidierungsbeschluss - Umsetzungskonzept zur Reduzierung der
investiven Ansätze in den Jahren 2028 ff. vom 30.07.2025 wurde zudem die finanzielle
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Unterstützung der Münchner Wohnen durch die Landeshauptstadt München für die
kommenden Jahre erheblich reduziert.
Für die städtische Wohnungsbaugesellschaft hat die negative Fördermittelsituation in
Verbindung mit der gekürzten städtischen Unterstützung kurzfristig zur Folge, dass
hunderte Wohnungen in bereits in der Entwicklung befindlichen Wohnbauvorhaben nicht
wie geplant gefördert werden können.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde in Anbetracht dieser Gemengelage
mit Beschluss vom 17.12.2025 beauftragt, Wege zu erarbeiten, „wie die Neubautätigkeit
der Münchner Wohnen GmbH auch in Zukunft gewahrt wird, auch wenn ggf. keine oder
nur reduzierte Wohnungsbaufördermittel für Neubauvorhaben (…) zur Verfügung stehen.“
In Abstimmung mit der Münchner Wohnen ergehen mit der vorliegenden Beschluss-
vorlage konkrete Vorschläge für jene Projekte, die sich infolge von bereits erfolgten
In-House-Vergaben in einem weit fortgeschrittenen Planungsstand befinden, aber noch
keine Fördermittelzusage erhalten konnten. Damit soll eine ggf. mehrjährige
Bauverzögerung mitsamt den damit einhergehenden wirtschaftlichen Nachteilen für
die städtische Wohnungsbaugesellschaft verhindert werden.
2. Herausforderungen und Anpassungserfordernisse
für Projekte der Münchner Wohnen
Die Landeshauptstadt München vergibt ihre eigenen Flächen für den Wohnungsbau an
die städtische Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen mittels In-House-
Vergabebeschluss. Gegenstand dieser In-House-Vergaben ist neben der Bauträger-
auswahl der Münchner Wohnen insbesondere die Festlegung der zu realisierenden
Wohnbauarten und Förderquoten, eventueller Sonderwohnformen sowie der in die
Wohnbauvorhaben zu integrierende soziale Infrastruktur.
Die In-House-Vergaben bilden insoweit die Grundlage für jede konkrete Vorhabenplanung
und zugleich für den übergreifenden, mehrjährigen Wirtschaftsplan der Münchner
Wohnen. Infolgedessen werden die In-House-Vergaben in Abstimmung mit der Münchner
Wohnen in der Regel sehr frühzeitig durchgeführt und umfassen häufig mehrere
Baufelder, die in Bauabschnitten über mehrere Jahre entwickelt werden. Dieses Vorgehen
war bisher in den städtischen Entwicklungsgebieten, bspw. in Neufreimann, gängige
Praxis. Es setzt voraus, dass parallel zur mehrjährigen Projektentwicklung eine
verlässliche Förderkulisse besteht.
Infolge der unvorhersehbaren Entwicklung der staatlichen und kommunalen Finanzaus-
stattung in der Wohnraumförderung kommt die verlässliche und auskömmliche
Fördermittellandschaft jedoch an ihre Grenzen. Die in der fortgeschrittenen Projekt-
planung befindlichen Vorhaben der Münchner Wohnen werden defizitär, wenn die für die
Umsetzung der Bauvorhaben benötigten Finanzmittel mangels Verfügbarkeit nicht wie
eingeplant bewilligt werden können.
Hieraus ergibt sich ein unmittelbarer Handlungsdruck für die Landeshauptstadt München,
mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für die nachfolgend dargestellten Vorhaben so weit
zu ändern, damit eine wirtschaftliche Realisierung ohne größere Bauverzögerungen
ermöglicht wird. Notgedrungen gehen hiermit Anpassungen an den ursprünglich
vorgesehenen Wohnbauarten und Förderquoten einher. In Summe wird auf diese Weise
der Münchner Wohnen dennoch die zeitgerechte Herstellung von ca. 800 Mietwohnungen
(davon 261 Apartments für Auszubildende und Berufsanfänger*innen) ermöglicht.
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2.1 Werksviertel WA 1
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061
In-...