Sofortige konsequente und intensive Kontrollen durch die KVÜ bei Einführung des Parklizenzgebietes Pasing Süd

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  • 26-32 _ B 00023_B 00023 Parklizenzgebiet Pasing Sued.pdf
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=== 26-32 _ B 00023_B 00023 Parklizenzgebiet Pasing Sued.pdf === Christlich-Soziale Union im Bezirksausschuss 21 Pasing - Obermenzing ANTRAG an den BA 21 zur Sitzung am 16.06.2026 Sofortige konsequente und intensive Kontrollen durch die KVÜ bei Einführung des Parklizenzgebietes Pasing Süd. Der Bezirksausschuss 21 Pasing-Obermenzing fordert die LH München auf, dass sofort bei Einführung des Parklizenzgebietes Pasing Süd die KVÜ besonders konsequent und intensiv für mindestens zwei Monate Kontrollen durchführt. Begründung: Das Beparken der breiten Gehwege in der Bäcker-/Gleichmannstraße und im Bereich dazwischen in der Landsbergerstaße wird regelmäßig beklagt. Ziel des Verkehrskonzeptes war, durch die breiten Gehwege die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Momentan stellt sich die Situation so dar, dass – im Gegensatz zu früher – beide Seiten der Bäcker- und Gleichmannstraße beparkt werden. Pasing - Obermenzing, den 05.06.2026 Sven Wackermann Stephanie Schmeiser Frieder Vogelsgesang Maria Osterhuber-Völkl Fraktionssprecher stellv. Fraktionssprecherin BA-Vorsitzender === 26-32 _ B 00023_Antwortschreiben BA-Antrag.pdf === U-Bahn: Linien U3, U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße Internet: www.kvr-muenchen.de Sofortige konsequente und intensive Kontrollen durch die KVÜ bei Einführung des Parklizenzgebietes Pasing Süd BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00023 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 21 - Pasing- Obermenzing vom 16.06.2026 Sehr geehrter Herr Vogelsgesang, wir kommen zurück auf den Antrag der CSU im Bezirksausschuss 21 – Pasing-Obermenzing vom 16.06.2026 hinsichtlich der Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Parklizenzgebiet Pasing Süd. Der Bezirksausschuss 21 – Pasing-Obermenzing beantragt sofortige konsequente und intensive Kontrollen durch die KVÜ bei Einführung des Parklizenzgebietes Pasing Süd. Zu Ihrem Antrag in der im Betreff genannten Angelegenheit können wir Ihnen heute Folgendes mitteilen: Mit Eröffnung des Parklizenzgebiets „Pasing Süd“ am 27.07.2026 wurde die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Kommunale Verkehrsüberwachung aufgenommen. Diese fand bzw. findet grundsätzlich im Rahmen der Außendienstzeiten (werktags von Montag bis Samstag, jeweils von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr) sowie abhängig von den personellen Ressourcen statt. Die Mitarbeitenden im Außendienst waren seit Einführung des Parklizenzgebiets täglich vor Ort und haben die gesetzlichen Verstöße (u.a. Parken auf dem Gehweg, im absoluten und eingeschränkten Halteverbot, auf Behindertenparkplätzen oder in Feuerwehrzufahrtszonen) geahndet. So wurden im Zeitraum 27.07.26 - 14.08.26 bereits 505 Verwarnungen ausgestellt. Parallel wurden Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen durch Beschäftigte der KVÜ intensiv über die neuen Bestimmungen im Rahmen des Parkraummanagements informiert, um Wissen und Akzeptanz dahingehend zu steigern. Auf dieser Grundlage werden nun auch die Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat 19.08.2026 Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Kommunale Verkehrsüberwachung und Kommunaler Außendienst Stabsstelle Abteilung KVR-I/3 KVR-I/301 Ruppertstr. 19 80466 München Dienstgebäude: Implerstr. 11 Sachbearbeitung: i3grundsatz.kvr@muenchen.de Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München ____________________________________________________________________ An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 21 - Pasing-Obermenzing Herrn Frieder Vogelsgesang BA-Geschäftsstelle BAG-West Per Mail: bag-west.dir@muenchen.de Seite 2 zur Parkraumbewirtschaftung vorgesehenen Vorgaben, etwa die Belegung von Bewohner*innenparkplätzen, durch die KVÜ konsequent zur Umsetzung der Ziele der Parkraumorganisation überwacht. Hinsichtlich der beschriebenen Parksituation in der Bäcker-/ Gleichmannstraße und im Bereich dazwischen in der Landsberger Straße können wir Ihnen mitteilen, dass Verstöße durch die KVÜ ausschließlich auf öffentlichem Grund geahndet werden können. Da es sich bei einem Großteil des Gehwegs der Bäckerstraße jedoch um Privatgrund handelt, sind die Ahndungsmöglichkeiten der Kommunalen Verkehrsüberwachung hinsichtlich des Beparkens der Gehwege an der konkreten Örtlichkeit begrenzt. Im übrigen Bereich (Gleichmann- und Landsberger Straße) hingegen können Verstöße regulär geahndet werden. Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird das Lizenzgebiet „Pasing Süd“ weiterhin im Rahmen der regulären Außendienstzeiten überwachen und etwaige Verstöße ahnden, um die Kontrollpräsenz aufrecht zu erhalten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag Nr. 26-32 / B 00023 des Bezirksausschusses 21 - Pasing-Obermenzing vom 16.06.2026 satzungsgemäß erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 21 - Pasing-Obermenzing

Sitzungsdatum

15.09.2026 um 19:00 Uhr

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