Helmut-Schmidt-Straße, Fernwärmeprojekt, 03. KW bis 19. KW 2026, Flyer SWM

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Helmut-Schmidt-Straße, Fernwärmeprojekt, 03. KW bis 19. KW 2026, Flyer SWM vom 08.12.25

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  • 20-26 _ V 17537_V 17537 BePlan 2177 BE A1-4.pdf
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=== 20-26 _ V 17537_V 17537 BePlan 2177 BE A1-4.pdf === Telefon: 0 233-22580 233-28567 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-23P PLAN-HAII-23V Bebauungsplan Nr. 2177 Kapellenweg (südlich) Gleisanlage (südwestlich und westlich) Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilfläche), Gemarkung München, Sektion VI (nördlich) Implerstraße (östlich) -Satzungsbeschluss- Stadtbezirk 06 – Sendling Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17537 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.10.2025 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Aufstellung eines Bebauungsplans für den im Betreff genannten Bereich Hier: Satzungsbeschluss Inhalt Darstellung der Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteili- gung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB), Entwurf Satzungstext und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2177. Gesamtkosten / Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja. Im Bebauungsplan- verfahren wurden durch den Klimafahrplan und die Umweltprü- fung die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt. Seite 2 Entscheidungs- vorschlag 1. Den Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der diesbezüglichen Anlage 4 ent- sprochen werden. 2. Der Bebauungsplan Nr. 2177 für den Bereich Kapellen- weg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und westlich), Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilflä- che), Gemarkung München, Sektion VI (nördlich), Impler- straße (östlich) – Plan vom 10.07.2024 und Text wird ge- mäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskon- trolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Implerstraße, Bebauungsplan Nr. 2177, U9 Ortsangabe Stadtbezirk 06 - Sendling Telefon: 0 233-22580 233-28567 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-23P PLAN-HAII-23V Bebauungsplan Nr. 2177 Kapellenweg (südlich) Gleisanlage (südwestlich und westlich) Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilfläche), Gemarkung München, Sektion VI (nördlich) Implerstraße (östlich) -Satzungsbeschluss- Stadtbezirk 06 – Sendling Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17537 Anlagen: 1. Ausschnitt Übersichtskarte Stadtbezirksgrenze 2. Übersichtsplan Maßstab 1:5000 3. Verkleinerung des Bebauungsplanes (ohne Maßstab) 4. Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB – Tabelle 1 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.10.2025 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 2 II. Antrag der Referentin ........................................................................................................ 3 III. Beschluss........................................................................................................................ 18 Seite 2 I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge- mäß § 7 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats, da es sich um eine Angelegenheit der Bauleitplanung handelt. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 04.05.2022 beschlossen, für den Bereich zwischen Kapellenweg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und westlich), der Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilfläche), Gemarkung München, Sek- tion IV (nördlich), Implerstraße (östlich) (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06167) einen Be- bauungsplan aufzustellen. Für die Flurstücke Nrn. 10441/16 und 10442/5 der Gemarkung München, Sektion IV wur- de zur Sicherung der Planung der künftigen U9 mit Beschluss des Ausschusses für Stadt- planung und Bauordnung vom 04.05.2022, Vorlagen Nr. 20-26 / V 06167 (Bekanntgabe der Satzung im Amtsblatt Nr. 15 vom 30.05.2022) die Veränderungssperre Nr. 658 erlas- sen. Die derzeit geltende Sperre trat am 20.05.2025 in Kraft und endet am 19.05.2026. Vortrag wie nachstehende Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs (Seite 4 ff.). Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Die im Amtsblatt Nr. 29 vom 21.10.2024 ursprünglich für den Zeitraum vom 30.10.2024 bis 02.12.2024 bekanntgemachte Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplanes wurde wiederholt und daher neu terminiert. Für den Bebauungsplan Nr. 2177 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 20.11.2024 mit 20.12.2024 durchgeführt. Die Beteiligungsunterlagen wurden auf der städtischen Beteiligungsplattform BOM (bau- leitplanung.muenchen.de) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zudem wurden die Be- teiligungsunterlagen auf der Seite www.muenchen.de/Auslegung und in Papierform im Auslegungsraum des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 80331 München der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit können im Einzelnen aus der Tabelle Nr. 1, Anlage 4 entnommen werden. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorge- sehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Der Bezirksausschuss des 06. Stadtbezirks hat einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhal- ten. Der Korreferent des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Herr Stadtrat Paul Bi- ckelbacher, und die zuständige Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Simone Burger, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Seite 3 II. Antrag der Referentin 1. Den Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der diesbezüglichen Anlage 4 ent- sprochen werden. 2. Der Bebauungsplan Nr. 2177 für den Bereich Kapellenweg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und westlich), Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilflä- che), Gemarkung München, Sektion VI (nördlich), Implerstraße (östlich) – Plan vom 10.07.2024 und Text wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Seite 4 Entwurf Satzungstext Bebauungsplan Nr. 2177 Kapellenweg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und westlich), Flurstücke 10436 (Teilfläche) und 10436/3 (Teilfläche) Gemarkung München Sektion VI (nördlich), Implerstraße (östlich) Stadtbezirk 06 - Sendling vom…… Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9, 10 Abs.1 und 13a des Baugesetz- buches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 81 und 6 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der §§ 9 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit Art. 4 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung: § 1 Bebauungsplan (1) Für den Bereich Kapellenweg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und westlich), Flurstü- cke 10436 (Teilfläche) und 10436/3 (Teilfläche), Gemarkung München Sektion VI (nördlich), Implerstraße (östlich) wird ein Bebauungsplan als Satzung erlassen. (2) Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom 10.07.2024, angefertigt vom Kommunalreferat – GeodatenService München am … und diesem Satzungstext. § 2 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Für den Umgriff des Bebauungsplans wird eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestim- mung, als „Fläche für einen unterirdischen U-Bahnhof einschließlich oberirdischer Erschlie- ßungsflächen sowie Neben- und Baustelleneinrichtungsflächen“, festgesetzt. § 3 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan Nr. 2177 tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Seite 5 Begründung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2177 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsanlass und Verfahrensart 6 1.1. Planungsanlass 6 1.2. Verfahrensart 8 2. Ausgangssituation 9 2.1. Lage im Stadtgebiet und Eigentumsverhältnisse 9 2.2. Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse 9 2.2.1. Nutzungen und baulicher Bestand 9 2.2.2. Stadt- und Landschaftsbild 10 2.2.3. Natur und Landschaft 10 2.2.4. Verkehrliche Erschließung 10 2.2.5. Denkmalschutz 11 2.2.6. Vorbelastungen 12 2.3. Planerische Ausgangslage 13 2.4. Rechtliche Ausgangslage 14 3. Planungsziele 14 4. Planungskonzept 15 5. Kosten und Risiken des Bebauungsplanverfahrens 16 5.1. Grundsätze der Entschädigung 16 5.2. Vorliegender Sachverhalt 17 6. Sozialgerechte Bodennutzung 17 Seite 6 1. Planungsanlass und Verfahrensart 1.1. Planungsanlass Die weiterhin wachsenden Fahrgastzahlen sowie unter anderem die Inbetriebnahme der 2. Stammstrecke werden insbesondere im innerstädtischen U-Bahn-Bereich zu erheblichen Steigerungen des Fahrgastaufkommens führen. Die geplante U9 erzielt die zwingend erforderlichen Entlastungen der bestehenden U-Bahn-Strecken in Nord-Süd- Richtung sowie der Innenstadtbahnhöfe. Sie ist Voraussetzung für weitere Verbesserungen des Angebotes in Form von Taktverdichtungen und Streckenerweiterungen und damit für die Zukunftsfähigkeit des Münchner ÖPNV-Systems. Der Stadtrat erkannte mit Beschluss der Vollversammlung vom 24.01.2018, "Zukunftsfähigkeit des Münchner U-Bahn-Netzes - Bekenntnisbeschluss für die Entlastungsspange U9 sowie dafür erforderliche Vorhaltemaßnahmen für einen zusätzlichen U-Bahnhof am Hauptbahnhof" (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10475) die Notwendigkeit der Entlastungsspange U9 an. Darauf basierend wurde die Stadtwerke München GmbH (SWM) zusammen mit der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), das Baureferat und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten, gemeinsam eine Organisationsstruktur für die Planung der Gesamtstrecke der U9 Entlastungsspange zu entwickeln sowie die U9 Entlastungsspange im Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München in die Kategorie "Planung / im Bau" aufzunehmen. In einem weiteren Beschluss vom 23.10.2019, "Zukunftsfähigkeit des Münchner U-Bahn- Netzes - Umsetzung der Vorhaltemaßnahmen sowie weitere Planungen für die U9 Entlastungsspange“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15457), wurde dem Bau von Vorhaltemaßnahmen für den U-Bahnhof der U9 am Hauptbahnhof und den Planungskosten für die Vorplanung der Gesamtstrecke der U9 zugestimmt. Ferner wurde die SWM ermächtigt, die Vorplanung für die Gesamtstrecke der U9 durchzuführen. Mit dem Beschluss des Stadtrates am 30.11.2022 zur „Vorhaltemaßnahme U9 Entlastungsspange“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 08143) stimmte der Stadtrat den zusätzlichen Mitteln zur Umsetzung der U9 Vorhaltemaßnahme (VHM) am Hauptbahnhof zu. Damit wird das Verfahren weiterverfolgt. Dazu wurde die SWM durch das Baureferat beauftragt, die im Rahmen der baulichen Umsetzung der VHM notwenigen Aufgaben in enger Abstimmung mit den städtischen Referaten wahrzunehmen. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wurde für den Neubau U9 VHM und die Vorplanung des U9 Gesamtvorhabens angepasst. Das Baureferat und die SWM wurden gebeten, gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat sowie der Stadtkämmerei, die Verhandlungen über die Entwürfe diverser Vereinbarungen über die Finanzierung der Zusammenhangsmaßnahmen mit der Deutschen Bahn (DB) und dem Freistaat Bayern fortzuführen. Die bereits vorliegende vertiefte Machbarkeitsstudie der U9 Entlastungsspange sieht vor, die sehr eng zusammenliegenden U-Bahnhöfe „Implerstraße“ und „Poccistraße“ zu einem gemeinsamen Bahnhof „Implerstraße-Poccistraße“ (Arbeitstitel IP/PC) zusammenzufassen, diesen als Neubau zu errichten und in das U-Bahnnetz einzubinden. Hierdurch kann auch die direkte Anbindung an den künftigen Regionalzughalt der Deutschen Bahn an der Poccistraße ermöglicht werden. Dieser Neubau des U-Bahnhofs IP/PC soll in offener Bauweise hergestellt werden. Die Herstellung des geplanten U-Bahnhofs erfolgt frühestens ab den 2030er Jahren. Die Erforderlichkeit eines U-Bahnhofneubaus und dessen Lage wurde auf Basis von Machbarkeitsstudien untersuch...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

25.02.2026 um 19:00 Uhr

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