=== 20-26 _ V 17537_V 17537 BePlan 2177 BE A1-4.pdf ===
Telefon: 0 233-22580
233-28567
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-23P
PLAN-HAII-23V
Bebauungsplan Nr. 2177
Kapellenweg (südlich)
Gleisanlage (südwestlich und westlich)
Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilfläche),
Gemarkung München, Sektion VI (nördlich)
Implerstraße (östlich)
-Satzungsbeschluss-
Stadtbezirk 06 – Sendling
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17537
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.10.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplans für den im Betreff genannten
Bereich
Hier: Satzungsbeschluss
Inhalt Darstellung der Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteili-
gung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB), Entwurf Satzungstext
und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2177.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja. Im Bebauungsplan-
verfahren wurden durch den Klimafahrplan und die Umweltprü-
fung die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
berücksichtigt.
Seite 2
Entscheidungs-
vorschlag
1. Den Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der
Ausführungen unter der diesbezüglichen Anlage 4 ent-
sprochen werden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 2177 für den Bereich Kapellen-
weg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und westlich),
Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilflä-
che), Gemarkung München, Sektion VI (nördlich), Impler-
straße (östlich) – Plan vom 10.07.2024 und Text wird ge-
mäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die
nachfolgende Begründung beigegeben.
3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskon-
trolle.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Implerstraße, Bebauungsplan Nr. 2177, U9
Ortsangabe Stadtbezirk 06 - Sendling
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-23P
PLAN-HAII-23V
Bebauungsplan Nr. 2177
Kapellenweg (südlich)
Gleisanlage (südwestlich und westlich)
Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilfläche),
Gemarkung München, Sektion VI (nördlich)
Implerstraße (östlich)
-Satzungsbeschluss-
Stadtbezirk 06 – Sendling
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17537
Anlagen:
1. Ausschnitt Übersichtskarte Stadtbezirksgrenze
2. Übersichtsplan Maßstab 1:5000
3. Verkleinerung des Bebauungsplanes (ohne Maßstab)
4. Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB – Tabelle 1
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.10.2025
(SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 2
II. Antrag der Referentin ........................................................................................................ 3
III. Beschluss........................................................................................................................ 18
Seite 2
I. Vortrag der Referentin
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge-
mäß § 7 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats, da es sich um eine Angelegenheit
der Bauleitplanung handelt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 04.05.2022 beschlossen, für
den Bereich zwischen Kapellenweg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und westlich), der
Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilfläche), Gemarkung München, Sek-
tion IV (nördlich), Implerstraße (östlich) (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06167) einen Be-
bauungsplan aufzustellen.
Für die Flurstücke Nrn. 10441/16 und 10442/5 der Gemarkung München, Sektion IV wur-
de zur Sicherung der Planung der künftigen U9 mit Beschluss des Ausschusses für Stadt-
planung und Bauordnung vom 04.05.2022, Vorlagen Nr. 20-26 / V 06167 (Bekanntgabe
der Satzung im Amtsblatt Nr. 15 vom 30.05.2022) die Veränderungssperre Nr. 658 erlas-
sen. Die derzeit geltende Sperre trat am 20.05.2025 in Kraft und endet am 19.05.2026.
Vortrag wie nachstehende Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs (Seite 4
ff.).
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die im Amtsblatt Nr. 29 vom 21.10.2024 ursprünglich für den Zeitraum vom 30.10.2024
bis 02.12.2024 bekanntgemachte Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des o.g. Bebauungsplanes wurde wiederholt und daher neu terminiert. Für den
Bebauungsplan Nr. 2177 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vom 20.11.2024 mit 20.12.2024 durchgeführt.
Die Beteiligungsunterlagen wurden auf der städtischen Beteiligungsplattform BOM (bau-
leitplanung.muenchen.de) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zudem wurden die Be-
teiligungsunterlagen auf der Seite www.muenchen.de/Auslegung und in Papierform im
Auslegungsraum des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b,
80331 München der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit können im Einzelnen aus der Tabelle Nr. 1, Anlage
4 entnommen werden.
Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorge-
sehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).
Der Bezirksausschuss des 06. Stadtbezirks hat einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhal-
ten.
Der Korreferent des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Herr Stadtrat Paul Bi-
ckelbacher, und die zuständige Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Simone Burger, haben
einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
Seite 3
II. Antrag der Referentin
1. Den Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der diesbezüglichen Anlage 4 ent-
sprochen werden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 2177 für den Bereich Kapellenweg (südlich), Gleisanlage
(südwestlich und westlich), Flurstücke Nr. 10436 (Teilfläche) und Nr. 10436/3 (Teilflä-
che), Gemarkung München, Sektion VI (nördlich), Implerstraße (östlich) – Plan vom
10.07.2024 und Text wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die
nachfolgende Begründung beigegeben.
3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Seite 4
Entwurf Satzungstext
Bebauungsplan Nr. 2177
Kapellenweg (südlich),
Gleisanlage (südwestlich und westlich),
Flurstücke 10436 (Teilfläche) und 10436/3 (Teilfläche)
Gemarkung München Sektion VI (nördlich),
Implerstraße (östlich)
Stadtbezirk 06 - Sendling
vom……
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9, 10 Abs.1 und 13a des Baugesetz-
buches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), des
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), der Art. 81 und 6 Abs. 5 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der §§ 9 und 11 des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) in Verbindung mit Art. 4 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der
Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) folgende Satzung:
§ 1
Bebauungsplan
(1) Für den Bereich Kapellenweg (südlich), Gleisanlage (südwestlich und westlich), Flurstü-
cke 10436 (Teilfläche) und 10436/3 (Teilfläche), Gemarkung München Sektion VI (nördlich),
Implerstraße (östlich) wird ein Bebauungsplan als Satzung erlassen.
(2) Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom
10.07.2024, angefertigt vom Kommunalreferat – GeodatenService München am …
und diesem Satzungstext.
§ 2
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Für den Umgriff des Bebauungsplans wird eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestim-
mung, als „Fläche für einen unterirdischen U-Bahnhof einschließlich oberirdischer Erschlie-
ßungsflächen sowie Neben- und Baustelleneinrichtungsflächen“, festgesetzt.
§ 3
In-Kraft-Treten
Der Bebauungsplan Nr. 2177 tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Seite 5
Begründung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2177
Inhaltsverzeichnis Seite
1. Planungsanlass und Verfahrensart 6
1.1. Planungsanlass 6
1.2. Verfahrensart 8
2. Ausgangssituation 9
2.1. Lage im Stadtgebiet und Eigentumsverhältnisse 9
2.2. Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse 9
2.2.1. Nutzungen und baulicher Bestand 9
2.2.2. Stadt- und Landschaftsbild 10
2.2.3. Natur und Landschaft 10
2.2.4. Verkehrliche Erschließung 10
2.2.5. Denkmalschutz 11
2.2.6. Vorbelastungen 12
2.3. Planerische Ausgangslage 13
2.4. Rechtliche Ausgangslage 14
3. Planungsziele 14
4. Planungskonzept 15
5. Kosten und Risiken des Bebauungsplanverfahrens 16
5.1. Grundsätze der Entschädigung 16
5.2. Vorliegender Sachverhalt 17
6. Sozialgerechte Bodennutzung 17
Seite 6
1. Planungsanlass und Verfahrensart
1.1. Planungsanlass
Die weiterhin wachsenden Fahrgastzahlen sowie unter anderem die Inbetriebnahme der
2. Stammstrecke werden insbesondere im innerstädtischen U-Bahn-Bereich zu
erheblichen Steigerungen des Fahrgastaufkommens führen. Die geplante U9 erzielt die
zwingend erforderlichen Entlastungen der bestehenden U-Bahn-Strecken in Nord-Süd-
Richtung sowie der Innenstadtbahnhöfe. Sie ist Voraussetzung für weitere
Verbesserungen des Angebotes in Form von Taktverdichtungen und
Streckenerweiterungen und damit für die Zukunftsfähigkeit des Münchner ÖPNV-Systems.
Der Stadtrat erkannte mit Beschluss der Vollversammlung vom 24.01.2018,
"Zukunftsfähigkeit des Münchner U-Bahn-Netzes - Bekenntnisbeschluss für die
Entlastungsspange U9 sowie dafür erforderliche Vorhaltemaßnahmen für einen
zusätzlichen U-Bahnhof am Hauptbahnhof" (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 10475) die
Notwendigkeit der Entlastungsspange U9 an. Darauf basierend wurde die Stadtwerke
München GmbH (SWM) zusammen mit der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), das
Baureferat und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gebeten, gemeinsam eine
Organisationsstruktur für die Planung der Gesamtstrecke der U9 Entlastungsspange zu
entwickeln sowie die U9 Entlastungsspange im Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt
München in die Kategorie "Planung / im Bau" aufzunehmen.
In einem weiteren Beschluss vom 23.10.2019, "Zukunftsfähigkeit des Münchner U-Bahn-
Netzes - Umsetzung der Vorhaltemaßnahmen sowie weitere Planungen für die U9
Entlastungsspange“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15457), wurde dem Bau von
Vorhaltemaßnahmen für den U-Bahnhof der U9 am Hauptbahnhof und den
Planungskosten für die Vorplanung der Gesamtstrecke der U9 zugestimmt. Ferner wurde
die SWM ermächtigt, die Vorplanung für die Gesamtstrecke der U9 durchzuführen.
Mit dem Beschluss des Stadtrates am 30.11.2022 zur „Vorhaltemaßnahme U9
Entlastungsspange“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 08143) stimmte der Stadtrat den
zusätzlichen Mitteln zur Umsetzung der U9 Vorhaltemaßnahme (VHM) am Hauptbahnhof
zu. Damit wird das Verfahren weiterverfolgt. Dazu wurde die SWM durch das Baureferat
beauftragt, die im Rahmen der baulichen Umsetzung der VHM notwenigen Aufgaben in
enger Abstimmung mit den städtischen Referaten wahrzunehmen. Das
Mehrjahresinvestitionsprogramm wurde für den Neubau U9 VHM und die Vorplanung des
U9 Gesamtvorhabens angepasst. Das Baureferat und die SWM wurden gebeten,
gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat sowie der Stadtkämmerei,
die Verhandlungen über die Entwürfe diverser Vereinbarungen über die Finanzierung der
Zusammenhangsmaßnahmen mit der Deutschen Bahn (DB) und dem Freistaat Bayern
fortzuführen.
Die bereits vorliegende vertiefte Machbarkeitsstudie der U9 Entlastungsspange sieht vor,
die sehr eng zusammenliegenden U-Bahnhöfe „Implerstraße“ und „Poccistraße“ zu einem
gemeinsamen Bahnhof „Implerstraße-Poccistraße“ (Arbeitstitel IP/PC)
zusammenzufassen, diesen als Neubau zu errichten und in das U-Bahnnetz einzubinden.
Hierdurch kann auch die direkte Anbindung an den künftigen Regionalzughalt der
Deutschen Bahn an der Poccistraße ermöglicht werden.
Dieser Neubau des U-Bahnhofs IP/PC soll in offener Bauweise hergestellt werden. Die
Herstellung des geplanten U-Bahnhofs erfolgt frühestens ab den 2030er Jahren.
Die Erforderlichkeit eines U-Bahnhofneubaus und dessen Lage wurde auf Basis von
Machbarkeitsstudien untersuch...