Mitteilungen über Grundstücksgeschäfte, hier: - Kauf eines Grundstückes, Am Faulwiesenweg, Fl.St. 3151, Schr. Kommunalreferat
Volltext
Mitteilungen über Grundstücksgeschäfte, hier: - Kauf eines Grundstückes, Am Faulwiesenweg, Fl.St. 3151, Schr. Kommunalreferat vom 18.12.25 - Kauf von Teilflächen, An der Lochhausener Str., Flst. 2794/2, 2794/3, 2794/6 (Tfl.), Schr. Kommunalreferat vom 18.12.25
=== 20-26 _ V 18178_V 18178 Aenderung der Spielplatzsatzung BE.pdf ===
Telefon: 089 233-22293 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
Änderung der Spielplatzsatzung
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe, La-
ge, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfül-
lung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS)
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18178
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 29.10.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Es wird eine geringfügige Änderung an der Satzung der Landeshauptstadt
München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhal-
tung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über
die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) vom 18.02.2025 (MüABl.
S. 121), zuletzt geändert durch Satzung vom 01.10.2025 (MüABl. Sonder-
amtsblatt Nr. 3, S. 590) vorgeschlagen. Die in § 8 der Spielplatzsatzung
bestehende Regelung kann gestrichen werden.
Inhalt Mit dieser Sitzungsvorlage wird ein Satzungsentwurf zur Entscheidung vor-
gelegt.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: nein
Entscheidungs-
vorschlag
Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt
München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und
Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatz-
pflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) wird
gemäß Anlage beschlossen.
Gesucht wer-
den kann im
RIS auch unter
Spielplatzsatzung, private Spielplätze, Spielplatzpflicht
Ortsangabe (-/-)
Telefon: 089 233-22293 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
Änderung der Spielplatzsatzung
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe, La-
ge, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfül-
lung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS)
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18178
Anlage Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die
Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplät-
zen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spiel-
platzsatzung – SpielplatzS)
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 29.10.2025 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Antrag der Referentin
1. Anlass
Mit dieser Sitzungsvorlage wird ein Satzungsentwurf zur Entscheidung vorgelegt, der eine
geringfügige Änderung an der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe,
Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfül-
lung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) vom
18.02.2025 (MüABl. S. 121), zuletzt geändert durch Satzung vom 01.10.2025 (MüABl.
Sonderamtsblatt Nr. 3, S. 590) vorsieht. Die in § 8 der Spielplatzsatzung bestehende Re-
gelung kann gestrichen werden.
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge-
mäß § 7 Nr. 11 Geschäftsordnung des Stadtrates, da es sich vorliegend um eine Angele-
genheit des Referats für Stadtplanung und Bauordnung handelt. Von der Zuständigkeits-
zuweisung an die Vollversammlung sind gem. § 2 Nr. 14 Geschäftsordnung des Stadtra-
tes alle örtlichen Bauvorschriften im Sinne des Art. 81 BayBO ausgenommen.
2. Streichung der Übergangsregelung
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.02.2025 (Sit-
zungsvorlage Nr. 20-26 / V 13971) wurde die Spielplatzsatzung erstmals beschlossen. Pa-
rallel dazu wurden Änderungen in § 5 der Satzung der Landeshauptstadt München über
die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und
über die Begrünung baulicher Anlagen (im Folgenden als „Gestaltungs- und Begrünungs-
satzung“ bezeichnet) vorgenommen; diese Vorschrift befasste sich vor der neuen Spiel-
platzsatzung mit u. a. der Größe oder der Ausstattung privater Spielplätze. § 5 Gestal-
tungs- und Begrünungssatzung ist nunmehr außer Kraft getreten (vgl. Beschluss des Aus-
schusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 12.02.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 2026 /
Seite 2
V 13971). Die in § 8 der Spielplatzsatzung bestehende Übergangsregelung, die ursprüng-
lich für den erstmaligen Erlass der Satzung geschaffen wurde, kann nunmehr ebenfalls
gestrichen werden.
3. Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Mün-
chen über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von
Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse
(Spielplatzsatzung – SpielplatzS)
Der Entwurf einer Änderungssatzung, der eine geringfügige Änderung an der Satzung der
Landeshauptstadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Un-
terhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablö-
se (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) vom 18.02.2025 (MüABl. S. 121), zuletzt geändert
durch Satzung vom 01.10.2025 (MüABl. Sonderamtsblatt Nr. 3, S. 590) vorsieht, be-
schränkt sich auf einen § 1 und auf einen § 2. Dabei befasst sich § 1 mit den zu ändern-
den Inhalten und § 2 regelt das Inkrafttreten.
§ 1 der Änderungssatzung
Ziffer 1 der Änderungssatzung bestimmt, dass die Übergangsregelung in § 8 aufgehoben
wird. Die in § 8 der Spielplatzsatzung bestehende Regelung, die ursprünglich für den
erstmaligen Erlass der Satzung geschaffen wurde, kann nunmehr gestrichen werden.
Durch die Aufhebung des § 8 lässt sich in der Folge die Reihenfolge der Paragrafen der
Spielplatzsatzung ändern. Daher regelt § 1 Ziffer 2 der Änderungssatzung, dass § 9 zu § 8
wird.
§ 2 der Änderungssatzung
§ 2 der Änderungssatzung legt zum Inkrafttreten fest: „Diese Satzung tritt am Tag nach ih-
rer Bekanntmachung in Kraft.“
4. Klimaprüfung
Die Beschlussvorlage ist als nicht klimaschutzrelevant zu bewerten.
5. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten
Die Satzung ist mit der Rechtsabteilung des Direktoriums hinsichtlich der von dort zu
vertretenden formellen Belange abgestimmt.
Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Angelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl.
Anlage 1 der BA-Satzung). Die Bezirksausschüsse 1-25 haben jedoch einen Abdruck der
Sitzungsvorlage erhalten.
Der Korreferent Stadtrat Paul Bickelbacher und die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau
Stadträtin Simone Burger, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die
Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art
der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – Spiel-
platzS) wird gemäß Anlage beschlossen.
Seite 3
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende Die Referentin
Ober-/Bürgermeister/-in
ea. Stadtrat / ea. Stadträtin
Prof. Dr. (Univ. Florenz)
Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
IV. Abdruck von I. mit III.
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
das Direktorium – Rechtsabteilung (dreifach)
an das Revisionsamt
z.K.
V. Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
2. An das Direktorium HA II – BA-Mitte, BA-Nord, BA-Ost und BA-West
An die Stadtkämmerei
An das Baureferat
An das Sozialreferat
An das Kommunalreferat
An das Referat für Klima- und Umweltschutz
An das Referat für Bildung und Sport
An die Bezirksausschüsse des 1. – 25. Stadtbezirks
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3, SG 2
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV
z.K.
Am............................Referat für Stadtplanung und Bauordnung SG3
=== 20-26 _ V 18178_V 18178 Aenderung der Spielplatzsatzung A1.pdf ===
Anlage
Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe,
Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der
Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS)
vom
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796,
797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573) und
Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 25.07.2025 (GVBl. S. 254) folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Größe, Lage, Beschaffenheit,
Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht
sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpielplatzS) vom 18.02.2025 (MüABl. S. 121),
zuletzt geändert durch Satzung vom 01.10.2025 (MüABl. Sonderamtsblatt Nr. 3, S. 590), wird
wie folgt geändert:
1. § 8 wird aufgehoben.
2. § 9 wird zu § 8.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.