=== 20-26 _ V 19607_V 19607 Rampenbau Personenunterfuehrung Bahnhof Aubing BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Telefon: +49 15257987341 Mobilitätsreferat
Grundlagen und Innovationen
im Öffentlichen Verkehr
MOR-GB1.12
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Bau einer Rampe in der Personenunterführung am Bahnhof Aubing
Barrierefreier Zugang zum Bahnhof Aubing
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02772 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-
Lochhausen-Langwied am 27.05.2025
Installation einer Rampe am Aubinger Bahnhof (Antrag 2)
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02793 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-
Lochhausen-Langwied am 27.05.2025
Provisorische Rampe Bahnhof Aubing erstellen
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07122 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 - Aubing-
Lochhausen-Langwied vom 16.10.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19607
Anlagen:
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02772
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02793
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07122
Beschluss des Bezirksausschusses des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-
Langwied vom 15.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied hat am
27.05.2025 die Empfehlungen Nr. 20-26 / E 02772 sowie Nr. 20-26 / E 02793 beschlossen.
Der Bezirksausschuss des BA 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied hat in seiner Sitzung vom
16.10.2024 den BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07122 beschlossen.
Die Empfehlungen betreffen einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des
Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um Empfehlungen
einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind,
müssen diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden.
Dies gilt auch für den BA-Antrag, welcher gem. § 9 Abs. 1 BA-Satzung i.V.m. Anlage 1 der BA-
Satzung (Katalog) ebenfalls per Beschluss behandelt wird.
Alle drei Vorgänge befassen sich mit der Situation der Barrierefreiheit am Bahnhof München-
Aubing. In allen drei Vorgängen wird der Bau einer Rampe in der Personenunterführung
gefordert. Dazu kann Folgendes ausgeführt werden:
Der nordseitige Zugang zur Personenunterführung sowie der Aufgang zum Bahnsteig befindet
sich im Grunde noch im baulichen Zustand der Eröffnung als S-Bahnhof 1972. Die
Personenunterführung ist von Süden her baulich ebenerdig erreichbar, jedoch gibt es zum
Ausgang der Georg-Böhmer-Straße nur ein Treppenbauwerk. Auch der Mittelbahnsteig ist von
der Unterführung aus nicht barrierefrei erreichbar.
Für die Barrierefreiheit an Bahnhöfen ist die Deutsche Bahn zuständig. Diese hat uns in ihrer
Stellungnahme Folgendes mitgeteilt:
„Ich kann hier nur erneut bestätigen, dass der Einbau einer Rampe in die bestehenden
Treppenaufgänge nicht zugelassen ist. Primärer Grund ist, dass eine Einengung der
Treppenbreite unter Berücksichtigung der Fahrgastzahlen gemäß unseren Richtlinien nicht
möglich ist.
Ein entsprechender Umbau erfolgt seitens der DB erst in Verbindung mit dem geplanten
viergleisigen Ausbau.“
Aus Sicht der Verwaltung muss zudem darauf hingewiesen werden, dass selbst bei einem
Umgehen der oben genannten Vorschrift ein Rampenbau innerhalb der Bestandstreppe zu
einer sehr steilen Neigung führen würde. Es ist zu bezweifeln, ob diese Rampe dann einen
wirklichen Mehrwert für mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwägen
bringen würde.
Zum viergleisigen Ausbau existiert mittlerweile eine Planungsvereinbarung zwischen dem
Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn. Leider ist zum aktuellen Zeitpunkt noch keine
Zeitschiene zur Umsetzung erkennbar. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich dieses Projekt
bis in die 2030er Jahre hinziehen wird.
Dem Mobilitätsreferat ist bewusst, dass diese Situation wenig zufriedenstellend ist, da die
Personenunterführung auch eine stadtteilverbindende Wirkung hat. Bis zur Fertigstellung des
viergleisigen Ausbaus können wir jedoch aufgrund der genannten Umstände nur darauf
verweisen, die Bahnunterführung an der Limesstraße oder die ebenerdige Querung am
Germeringer Weg zu nutzen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02772 sowie Nr. 20-26 / E 02793 der Bürgerversammlung des
22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied vom 27.05.2025 kann nicht entsprochen
werden. Dem Antrag Nr. 20-26 / B 07122 kann ebenso nicht entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Herrn Stadtrat Manuel
Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Einbau einer Rampe in die Bestandstreppe ist am S-Bahnhof Aubing nicht möglich.
Ein barrierefreier Ausbau kann somit erst mit Umsetzung des viergleisigen Ausbaus der
Bahnlinie realisiert werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02772 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes
Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02793 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes
Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
4. Der Antrag Nr. 20-26 / B 07122 „Provisorische Rampe Bahnhof Aubing erstellen“ ist
damit satzungsgemäß behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied der
Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Sebastian Kriesel Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB1.12
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19607_V 19607 Rampenbau Personenunterfuehrung Bahnhof Aubing A1.pdf ===
Betreff
Barrierefreier Zugang zum Bahnhof Aubing
Ich beantrage den barrierefreien Zugang zum Bahnhof Aubing schnellstmöglich
zu realisieren.
Grund:
- Rollstuhlfahrer
- Personen mit Kinderwagen
- Personen mit Rollator
- Personen mit sonstigen Mobilitätseinschränkungen
haben seit vielen Jahren keine Möglichkeit, diesen Bahnhof zu nutzen. Die Zahl
der Benutzer steigt täglich und damit auch der Belastungsdruck endlich einen
barrierefreien Zugang zum Bahnhof Aubing zu rewalisieren.
Die Deutsche Bahn muss von uns Bürgern und vor allem von der Stadt
München massiv angegangen werden. Der Leidensdruck für die DB muss stsark
erhöht werden. Dies soll mit diesem Antrag erreicht werden.
Der OB Dieter Reiter und die neue Schwerbehindertenbeauftrage der
Stadtverwaltung München, unterstützen diese Initiative.
Antrag zum Themengebiet Inklusion
Anlage 1
=== 20-26 _ V 19607_V 19607 Rampenbau Personenunterfuehrung Bahnhof Aubing A2.pdf ===
Anlage 2
=== 20-26 _ V 19607_V 19607 Rampenbau Personenunterfuehrung Bahnhof Aubing A3.pdf ===
Fraktion der Grünen im BA 22
Für den Antrag:
Dagmar Mosch Bündnis 90 / Die Grünen
Wolfgang Bösing
Boris Schwartz
Karin Binsteiner
Dr. Alice Beining
Siegfried Liedl
16.10.2024
Antrag: Provisorische Rampe Bahnhof Aubing erstellen
Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, wie der Stadtratsauftrag zum Bau einer
Behelfsrampe am Bahnhof Aubing zeitnah umgesetzt werden kann.
Begründung:
Bisher wurde nur dargelegt, was nicht geht. Da es im gesamten S-Bahn-Bereich
zahlreiche Beispiele gibt, wo provisorische Rampen (z. B. Türkenfeld, Ostbahnhof
München, Solln etc.) möglich gemacht worden sind, ist nicht mehr nachvollziehbar,
warum es ausgerechnet in Aubing nicht gehen soll.
Da es auf der unteren Verwaltungsebene offensichtlich kein Ergebnis gibt, bitten wir
Herrn OB Reiter sich persönlich bezüglich dieses Themas einvernehmlich mit der
Bahnspitze auszutauschen.
„Wo ein Wille, da ein Weg".
Anlage 3
=== B 22_VG 15.04.2026 oeff. 5. 3..pdf ===
Datum: 17.04.2026
Telefon: 089 - 23 337230
Telefax: 089 - 233 989 373 56
Email: bag-west.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle West
An das Mobilitätsreferat
(E) Bau einer Rampe in der Personenunterführung am Bahnhof Aubing
Provisorische Rampe Bahnhof Aubing erstellen
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07122 des 22. Stadtbezirkes Aubing vom 16.10.2024
Barrierefreier Zugang zum Bahnhof Aubing
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02772 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing
vom 27.05.2025
Installation einer Rampe am Aubinger Bahnhof (Antrag 2)
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02793 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing
vom 27.05.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19607
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied
vom 15. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Der Bezirksausschuss nimmt diese Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Es wird die
Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 11.11.2015 (Vorlagen-Nr. 14-20 / V 01378)
gefordert. In der Planumsetzung hat die LH München darauf zu achten, dass auch weiterhin
die Ortsverbindung (Giglweg) von Aubing nach Neuaubing für Fahrradfahrer und Fußgänger
verbleibt.
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ B 07122_10-24 Rampe Bahnhof Aubing.pdf ===
Fraktion der Grünen im BA 22
Für den Antrag:
Dagmar Mosch Bündnis 90 / Die Grünen
Wolfgang Bösing
Boris Schwartz
Karin Binsteiner
Dr. Alice Beining
Siegfried Liedl
16.10.2024
Antrag: Provisorische Rampe Bahnhof Aubing erstellen
Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, wie der Stadtratsauftrag zum Bau einer
Behelfsrampe am Bahnhof Aubing zeitnah umgesetzt werden kann.
Begründung:
Bisher wurde nur dargelegt, was nicht geht. Da es im gesamten S-Bahn-Bereich
zahlreiche Beispiele gibt, wo provisorische Rampen (z. B. Türkenfeld, Ostbahnhof
München, Solln etc.) möglich gemacht worden sind, ist nicht mehr nachvollziehbar,
warum es ausgerechnet in Aubing nicht gehen soll.
Da es auf der unteren Verwaltungsebene offensichtlich kein Ergebnis gibt, bitten wir
Herrn OB Reiter sich persönlich bezüglich dieses Themas einvernehmlich mit der
Bahnspitze auszutauschen.
„Wo ein Wille, da ein Weg".
=== 20-26 _ E 02772_E 02772 Barrierefreier Zugang Bahnhof Aubing.pdf ===
Betreff
Barrierefreier Zugang zum Bahnhof Aubing
Ich beantrage den barrierefreien Zugang zum Bahnhof Aubing schnellstmöglich
zu realisieren.
Grund:
- Rollstuhlfahrer
- Personen mit Kinderwagen
- Personen mit Rollator
- Personen mit sonstigen Mobilitätseinschränkungen
haben seit vielen Jahren keine Möglichkeit, diesen Bahnhof zu nutzen. Die Zahl
der Benutzer steigt täglich und damit auch der Belastungsdruck endlich einen
barrierefreien Zugang zum Bahnhof Aubing zu rewalisieren.
Die Deutsche Bahn muss von uns Bürgern und vor allem von der Stadt
München massiv angegangen werden. Der Leidensdruck für die DB muss stsark
erhöht werden. Dies soll mit diesem Antrag erreicht werden.
Der OB Dieter Reiter und die neue Schwerbehindertenbeauftrage der
Stadtverwaltung München, unterstützen diese Initiative.
Antrag zum Themengebiet Inklusion
=== 20-26 _ E 02793_E 02793 Rampe Aubinger Bahnhof.pdf ===