(E) Bau einer Rampe in der Personenunterführung am Bahnhof Aubing

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=== 20-26 _ V 19607_V 19607 Rampenbau Personenunterfuehrung Bahnhof Aubing BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: +49 15257987341 Mobilitätsreferat Grundlagen und Innovationen im Öffentlichen Verkehr MOR-GB1.12 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Bau einer Rampe in der Personenunterführung am Bahnhof Aubing Barrierefreier Zugang zum Bahnhof Aubing Empfehlung Nr. 20-26 / E 02772 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing- Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 Installation einer Rampe am Aubinger Bahnhof (Antrag 2) Empfehlung Nr. 20-26 / E 02793 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing- Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 Provisorische Rampe Bahnhof Aubing erstellen BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07122 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 - Aubing- Lochhausen-Langwied vom 16.10.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19607 Anlagen: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02772 BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02793 BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07122 Beschluss des Bezirksausschusses des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen- Langwied vom 15.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied hat am 27.05.2025 die Empfehlungen Nr. 20-26 / E 02772 sowie Nr. 20-26 / E 02793 beschlossen. Der Bezirksausschuss des BA 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied hat in seiner Sitzung vom 16.10.2024 den BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07122 beschlossen. Die Empfehlungen betreffen einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, müssen diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden. Dies gilt auch für den BA-Antrag, welcher gem. § 9 Abs. 1 BA-Satzung i.V.m. Anlage 1 der BA- Satzung (Katalog) ebenfalls per Beschluss behandelt wird. Alle drei Vorgänge befassen sich mit der Situation der Barrierefreiheit am Bahnhof München- Aubing. In allen drei Vorgängen wird der Bau einer Rampe in der Personenunterführung gefordert. Dazu kann Folgendes ausgeführt werden: Der nordseitige Zugang zur Personenunterführung sowie der Aufgang zum Bahnsteig befindet sich im Grunde noch im baulichen Zustand der Eröffnung als S-Bahnhof 1972. Die Personenunterführung ist von Süden her baulich ebenerdig erreichbar, jedoch gibt es zum Ausgang der Georg-Böhmer-Straße nur ein Treppenbauwerk. Auch der Mittelbahnsteig ist von der Unterführung aus nicht barrierefrei erreichbar. Für die Barrierefreiheit an Bahnhöfen ist die Deutsche Bahn zuständig. Diese hat uns in ihrer Stellungnahme Folgendes mitgeteilt: „Ich kann hier nur erneut bestätigen, dass der Einbau einer Rampe in die bestehenden Treppenaufgänge nicht zugelassen ist. Primärer Grund ist, dass eine Einengung der Treppenbreite unter Berücksichtigung der Fahrgastzahlen gemäß unseren Richtlinien nicht möglich ist. Ein entsprechender Umbau erfolgt seitens der DB erst in Verbindung mit dem geplanten viergleisigen Ausbau.“ Aus Sicht der Verwaltung muss zudem darauf hingewiesen werden, dass selbst bei einem Umgehen der oben genannten Vorschrift ein Rampenbau innerhalb der Bestandstreppe zu einer sehr steilen Neigung führen würde. Es ist zu bezweifeln, ob diese Rampe dann einen wirklichen Mehrwert für mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwägen bringen würde. Zum viergleisigen Ausbau existiert mittlerweile eine Planungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn. Leider ist zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Zeitschiene zur Umsetzung erkennbar. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich dieses Projekt bis in die 2030er Jahre hinziehen wird. Dem Mobilitätsreferat ist bewusst, dass diese Situation wenig zufriedenstellend ist, da die Personenunterführung auch eine stadtteilverbindende Wirkung hat. Bis zur Fertigstellung des viergleisigen Ausbaus können wir jedoch aufgrund der genannten Umstände nur darauf verweisen, die Bahnunterführung an der Limesstraße oder die ebenerdige Querung am Germeringer Weg zu nutzen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02772 sowie Nr. 20-26 / E 02793 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied vom 27.05.2025 kann nicht entsprochen werden. Dem Antrag Nr. 20-26 / B 07122 kann ebenso nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Herrn Stadtrat Manuel Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Einbau einer Rampe in die Bestandstreppe ist am S-Bahnhof Aubing nicht möglich. Ein barrierefreier Ausbau kann somit erst mit Umsetzung des viergleisigen Ausbaus der Bahnlinie realisiert werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02772 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02793 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. 4. Der Antrag Nr. 20-26 / B 07122 „Provisorische Rampe Bahnhof Aubing erstellen“ ist damit satzungsgemäß behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Sebastian Kriesel Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB1.12 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19607_V 19607 Rampenbau Personenunterfuehrung Bahnhof Aubing A1.pdf === Betreff Barrierefreier Zugang zum Bahnhof Aubing Ich beantrage den barrierefreien Zugang zum Bahnhof Aubing schnellstmöglich zu realisieren. Grund: - Rollstuhlfahrer - Personen mit Kinderwagen - Personen mit Rollator - Personen mit sonstigen Mobilitätseinschränkungen haben seit vielen Jahren keine Möglichkeit, diesen Bahnhof zu nutzen. Die Zahl der Benutzer steigt täglich und damit auch der Belastungsdruck endlich einen barrierefreien Zugang zum Bahnhof Aubing zu rewalisieren. Die Deutsche Bahn muss von uns Bürgern und vor allem von der Stadt München massiv angegangen werden. Der Leidensdruck für die DB muss stsark erhöht werden. Dies soll mit diesem Antrag erreicht werden. Der OB Dieter Reiter und die neue Schwerbehindertenbeauftrage der Stadtverwaltung München, unterstützen diese Initiative. Antrag zum Themengebiet Inklusion Anlage 1 === 20-26 _ V 19607_V 19607 Rampenbau Personenunterfuehrung Bahnhof Aubing A2.pdf === Anlage 2 === 20-26 _ V 19607_V 19607 Rampenbau Personenunterfuehrung Bahnhof Aubing A3.pdf === Fraktion der Grünen im BA 22 Für den Antrag: Dagmar Mosch Bündnis 90 / Die Grünen Wolfgang Bösing Boris Schwartz Karin Binsteiner Dr. Alice Beining Siegfried Liedl 16.10.2024 Antrag: Provisorische Rampe Bahnhof Aubing erstellen Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, wie der Stadtratsauftrag zum Bau einer Behelfsrampe am Bahnhof Aubing zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Bisher wurde nur dargelegt, was nicht geht. Da es im gesamten S-Bahn-Bereich zahlreiche Beispiele gibt, wo provisorische Rampen (z. B. Türkenfeld, Ostbahnhof München, Solln etc.) möglich gemacht worden sind, ist nicht mehr nachvollziehbar, warum es ausgerechnet in Aubing nicht gehen soll. Da es auf der unteren Verwaltungsebene offensichtlich kein Ergebnis gibt, bitten wir Herrn OB Reiter sich persönlich bezüglich dieses Themas einvernehmlich mit der Bahnspitze auszutauschen. „Wo ein Wille, da ein Weg". Anlage 3 === B 22_VG 15.04.2026 oeff. 5. 3..pdf === Datum: 17.04.2026 Telefon: 089 - 23 337230 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Mobilitätsreferat (E) Bau einer Rampe in der Personenunterführung am Bahnhof Aubing Provisorische Rampe Bahnhof Aubing erstellen BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07122 des 22. Stadtbezirkes Aubing vom 16.10.2024 Barrierefreier Zugang zum Bahnhof Aubing BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02772 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing vom 27.05.2025 Installation einer Rampe am Aubinger Bahnhof (Antrag 2) BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02793 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing vom 27.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19607 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied vom 15. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Der Bezirksausschuss nimmt diese Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Es wird die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 11.11.2015 (Vorlagen-Nr. 14-20 / V 01378) gefordert. In der Planumsetzung hat die LH München darauf zu achten, dass auch weiterhin die Ortsverbindung (Giglweg) von Aubing nach Neuaubing für Fahrradfahrer und Fußgänger verbleibt. Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ B 07122_10-24 Rampe Bahnhof Aubing.pdf === Fraktion der Grünen im BA 22 Für den Antrag: Dagmar Mosch Bündnis 90 / Die Grünen Wolfgang Bösing Boris Schwartz Karin Binsteiner Dr. Alice Beining Siegfried Liedl 16.10.2024 Antrag: Provisorische Rampe Bahnhof Aubing erstellen Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, wie der Stadtratsauftrag zum Bau einer Behelfsrampe am Bahnhof Aubing zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Bisher wurde nur dargelegt, was nicht geht. Da es im gesamten S-Bahn-Bereich zahlreiche Beispiele gibt, wo provisorische Rampen (z. B. Türkenfeld, Ostbahnhof München, Solln etc.) möglich gemacht worden sind, ist nicht mehr nachvollziehbar, warum es ausgerechnet in Aubing nicht gehen soll. Da es auf der unteren Verwaltungsebene offensichtlich kein Ergebnis gibt, bitten wir Herrn OB Reiter sich persönlich bezüglich dieses Themas einvernehmlich mit der Bahnspitze auszutauschen. „Wo ein Wille, da ein Weg". === 20-26 _ E 02772_E 02772 Barrierefreier Zugang Bahnhof Aubing.pdf === Betreff Barrierefreier Zugang zum Bahnhof Aubing Ich beantrage den barrierefreien Zugang zum Bahnhof Aubing schnellstmöglich zu realisieren. Grund: - Rollstuhlfahrer - Personen mit Kinderwagen - Personen mit Rollator - Personen mit sonstigen Mobilitätseinschränkungen haben seit vielen Jahren keine Möglichkeit, diesen Bahnhof zu nutzen. Die Zahl der Benutzer steigt täglich und damit auch der Belastungsdruck endlich einen barrierefreien Zugang zum Bahnhof Aubing zu rewalisieren. Die Deutsche Bahn muss von uns Bürgern und vor allem von der Stadt München massiv angegangen werden. Der Leidensdruck für die DB muss stsark erhöht werden. Dies soll mit diesem Antrag erreicht werden. Der OB Dieter Reiter und die neue Schwerbehindertenbeauftrage der Stadtverwaltung München, unterstützen diese Initiative. Antrag zum Themengebiet Inklusion === 20-26 _ E 02793_E 02793 Rampe Aubinger Bahnhof.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

15.04.2026 um 19:00 Uhr

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