(E) Gesicherte Querungshilfe an der Einmündung Wiedehopfweg / Kleiberweg / Henschelstraße

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  • 20-26 _ V 19606_V 19606 Gesicherte Querungshilfe Grundschule BE.pdf
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  • B 22_VG 15.04.2026 oeff. 5. 4..pdf
  • 20-26 _ E 02789_E 02789 Querungshilfe Wiedehopfweg Kleiberweg Henschelstrasse.pdf
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=== 20-26 _ V 19606_V 19606 Gesicherte Querungshilfe Grundschule BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39669 Mobilitätsreferat Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Gesicherte Querungshilfe an der Einmündung Wiedehopfweg / Kleiberweg / Henschelstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02789 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing- Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19606 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02789 Beschluss des Bezirksausschusses des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen- Langwied vom 15.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied hat am 27.05.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02789 beschlossen. Die Bürgerversammlungs- Empfehlung zielt darauf ab, am Kleiberweg eine gesicherte Querungshilfe in Richtung Wiedehopfweg für die Grundschüler*innen der Grundschule am Schubinweg 3 einzurichten. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Errichtung eines Fußgängerüberweges am Kleiberweg nahe des Wiedehopfweges ist nicht möglich. Aufgrund der Nähe zur Kurve sind die Voraussetzungen der bundesweit einheitlich geltenden Richtlinien R-FGÜ nicht erfüllt. Das Mobilitätsreferat, Abteilung Schulwegsicherheit, konnte zwischenzeitlich zur schulrelevanten Zeit die Situation überprüfen und entsprechende Verkehrsbeobachtungen vor Ort durchführen. Um dennoch Verbesserungen zu erreichen, hat das Mobilitätsreferat, Schulwegsicherheit am Kleiberweg nahe des Wiedehopfweges einen Verkehrshelferübergang eingerichtet. Verkehrshelferübergänge werden dort eingerichtet, wo erwachsene Personen objektiv ohne besondere Gefährdungen queren können, aber Schulkinder bei der Querung Probleme haben können und wo andere Querungshilfen, wie Mittelinsel, Fußgängerüberweg oder Fußgängerlichtzeichenanlage nicht in Frage kommen. Der Kleiberweg ist ein Schulweg, auf dem gebündelt Schüler*innen auf dem Weg von und zur Grundschule am Schubinweg 3 queren. Da uns von Seiten der Schule bereits im Vorfeld Personen genannt wurden, die als Schulweghelfer an dieser Örtlichkeit tätig sein können, wurde der Verkehrshelferübergang bereits beschildert. Seit 08.12.2025 ist der Verkehrshelferübergang mit einem Schulweghelfer morgens von 07:20 bis 07:50 Uhr besetzt. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02789 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing- Lochhausen-Langwied vom 27.05.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Am Kleiberweg nahe Einmündung zum Wiedehopfweg wurde eine sichere Querungsmöglichkeit in Form eines Verkehrshelferübergangs eingerichtet. Der Verkehrshelferübergang ist mit einem Schulweghelfer besetzt, der den Grundschüler*innen ein sicheres Queren der Straße ermöglicht. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02789 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Sebastian Kriesel Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle West An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19606_V 19606 Gesicherte Querungshilfe Grundschule A.pdf === Anlage === B 22_VG 15.04.2026 oeff. 5. 4..pdf === Datum: 17.04.2026 Telefon: 089 - 23 337230 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Mobilitätsreferat (E) Gesicherte Querungshilfe an der Einmündung Wiedehopfweg / Kleiberweg / Henschelstraße Gesicherte Querungshilfe an der Einmündung Wiedehopfweg / Kleiberweg / Henschelstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02789 der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing vom 27.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19606 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied vom 15. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02789_E 02789 Querungshilfe Wiedehopfweg Kleiberweg Henschelstrasse.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

15.04.2026 um 19:00 Uhr

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