Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 19713_V 19713 Widmungserweiterung Friedrichshafener Strasse BE.pdf ===
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
Widmungserweiterung
einer Teilstrecke der Friedrichshafener Straße
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19713
Anlage
1 Plan
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 Aubing-
Lochhausen-Langwied vom 15.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Nach Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Widmung, durch die eine
Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält und deren Erweiterung
durch die Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden.
Die bisher als „beschränkt-öffentlicher Weg, Fußverkehr und Radverkehr“
gewidmete Teilstrecke der Friedrichshafener Straße einschließlich der
platzartigen Aufweitungen vor der Deutschen Bahn (Teilfläche aus Flst. Nr. 359/0,
Gemarkung Pasing) zwischen der südlichen Böschung der Aubinger Straße (= km
0,000) und 114 m südwestlich davon bei der Friedrichshafener Straße Haus Nr.
11 (= km 0,114) ist mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ widmungsrechtlich zu
erweitern.
Die Widmungserweiterung ist notwendig, damit der Lieferverkehr zu den
anliegenden Geschäften möglich ist.
Die Straßenbaubehörde für die widmungsrechtlich zu erweiternde Straßenstrecke
ist die Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die
Widmungserweiterung erforderlichen Verfügungsbefugnisse.
Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die
Widmungserweiterung und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung gem.
Art. 41 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom
Telefon: 233 - 60120
Telefax: 233 - 60105
Baureferat
Verwaltung und Recht
Seite 2
23.12.1976 (BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024
(GVBl. S. 599), vornehmen.
Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat
der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Herr Stadtrat Babor, haben je einen
Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
Der Widmungserweiterung der bisher als „beschränkt-öffentlicher Weg,
Fußverkehr und Radverkehr“ gewidmeten Teilstrecke der Friedrichshafener
Straße einschließlich der platzartigen Aufweitungen vor der Deutschen Bahn
zwischen der südlichen Böschung der Aubinger Straße (= km 0,000) und 114 m
südwestlich davon bei der Friedrichshafener Straße Haus Nr. 11 (= km 0,114) mit
dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ wird zugestimmt.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 22 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Sebastian Kriesel Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
Seite 3
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird
bestätigt.
An den Bezirksausschuss 22
An das Direktorium - D-II-BA-WEST
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Kommunalreferat
An das Kommunalreferat - GeodatenService
An das Kreisverwaltungsreferat
An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/14
An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-44B
An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4
An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 4
V. Abdruck von I. mit IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den
Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 22 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 22 kann / soll nicht vollzogen
werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren
Verfahren einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 20-26 _ V 19713_V 19713 Widmungserweiterung Friedrichshafener Strasse A1.pdf ===
0 40
m
Erstellungsdatum 09.03.2026
Widmungserweiterung nach BayStrWG
Erstellt für Maßstab 1:1 500
zur Maßentnahme nur bedingt geeignet
Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de
©
Landeshauptstadt
München
2026,
Flurstücke
und
Gebäude:
©
Bayerische
Vermessungsverwaltung
2026
´
=== B 22_VG 15.04.2026 oeff. 5. 8..pdf ===
Datum: 17.04.2026
Telefon: 089 - 23 337230
Telefax: 089 - 233 989 373 56
Email: bag-west.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle West
An das Baureferat
(N) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied
Widmungserweiterung
einer Teilstrecke der Friedrichshafener Straße
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19713
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied
vom 15. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung: