(N) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied Widmungserw…

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(N) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied Widmungserweiterung einer Teilstrecke der Friedrichshafener Straße

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  • 20-26 _ V 19713_V 19713 Widmungserweiterung Friedrichshafener Strasse BE.pdf
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=== 20-26 _ V 19713_V 19713 Widmungserweiterung Friedrichshafener Strasse BE.pdf === Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied Widmungserweiterung einer Teilstrecke der Friedrichshafener Straße Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19713 Anlage 1 Plan Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 Aubing- Lochhausen-Langwied vom 15.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Nach Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Widmung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält und deren Erweiterung durch die Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden. Die bisher als „beschränkt-öffentlicher Weg, Fußverkehr und Radverkehr“ gewidmete Teilstrecke der Friedrichshafener Straße einschließlich der platzartigen Aufweitungen vor der Deutschen Bahn (Teilfläche aus Flst. Nr. 359/0, Gemarkung Pasing) zwischen der südlichen Böschung der Aubinger Straße (= km 0,000) und 114 m südwestlich davon bei der Friedrichshafener Straße Haus Nr. 11 (= km 0,114) ist mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ widmungsrechtlich zu erweitern. Die Widmungserweiterung ist notwendig, damit der Lieferverkehr zu den anliegenden Geschäften möglich ist. Die Straßenbaubehörde für die widmungsrechtlich zu erweiternde Straßenstrecke ist die Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Widmungserweiterung erforderlichen Verfügungsbefugnisse. Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die Widmungserweiterung und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügung gem. Art. 41 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom Telefon: 233 - 60120 Telefax: 233 - 60105 Baureferat Verwaltung und Recht Seite 2 23.12.1976 (BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599), vornehmen. Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirat der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Herr Stadtrat Babor, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Der Widmungserweiterung der bisher als „beschränkt-öffentlicher Weg, Fußverkehr und Radverkehr“ gewidmeten Teilstrecke der Friedrichshafener Straße einschließlich der platzartigen Aufweitungen vor der Deutschen Bahn zwischen der südlichen Böschung der Aubinger Straße (= km 0,000) und 114 m südwestlich davon bei der Friedrichshafener Straße Haus Nr. 11 (= km 0,114) mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ wird zugestimmt. III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 22 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Sebastian Kriesel Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin Seite 3 IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 22 An das Direktorium - D-II-BA-WEST An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat - GeodatenService An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/14 An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-44B An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4 An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 V. Abdruck von I. mit IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 22 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 22 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 19713_V 19713 Widmungserweiterung Friedrichshafener Strasse A1.pdf === 0 40 m Erstellungsdatum 09.03.2026 Widmungserweiterung nach BayStrWG Erstellt für Maßstab 1:1 500 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2026, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2026 ´ === B 22_VG 15.04.2026 oeff. 5. 8..pdf === Datum: 17.04.2026 Telefon: 089 - 23 337230 Telefax: 089 - 233 989 373 56 Email: bag-west.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle West An das Baureferat (N) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied Widmungserweiterung einer Teilstrecke der Friedrichshafener Straße Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19713 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied vom 15. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung:

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

15.04.2026 um 19:00 Uhr

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