Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ B 08459_B 08459 Sicherer Schulweg Aubing Ost.pdf ===
Fraktion der GRÜNEN im BA 22
Dagmar Mosch 10.12.2025
Wolfgang Bösing
Karin Binsteiner
Boris Schwartz
Dr. Alice Beining
Siegfried Liedl
Anke Roth
Sicherer Schulweg für Radfahrende von Aubing Ost zum Bildungscampus
Der Bezirksausschuss 22 empfiehlt für Radfahrende, insbesondere Schüler:innen des
Bildungscampus Freiham, eine gesicherte Radwegverbindung von Aubing Ost zum
Bildungscampus zu schaffen.
Folgende Eckpunkte sind zu berücksichtigen:
1. Vermeidung der Unterführung an der Limesstraße
2. Aufnahme der Radverbindung (siehe Anlage 1) in das örtliche Radwegnetz (IR 4)
3. Sichere Querungen der Straßen bis zur Anbindung an die Fahrradstraße in Freiham
a. Aubinger Straße Höhe Leienfelsstraße/Seldeneckstraße
b. Limesstraße Höhe Seldeneckstraße/Plankenfelser Straße
c. Riesenburgstraße Höhe Kunreuthstraße (südliche Einmündung)
4. Schaffung von gesicherten Radinfrastrukturelementen im Rahmen anstehender
Baumaßnahmen
a. Ampelschaltung an der Aubinger Straße mit Berücksichtigung der
Einmündungen Leienfelsstraße/Dinkelsbühler Straße/Seldeneckstraße
b. Einrichtung eines 2-Richtungsradwegs auf der Westseite der Limesstraße
zwischen Seldeneckstraße und Plankenfelser Straße
c. Separater Radweg zwischen Neideckstraße und Riesenburgstraße mit
Anpassung an die behindertengerechte Gestaltung der Bushaltestelle
Riesenburgstraße (Ostseite)
Die vorgeschlagenen Detailgestaltungen sind im Anhang 2 beschrieben.
Begründung
Der Schulweg von Aubing Ost zum Bildungscampus Freiham umfasst nur bei Nutzung des
kürzesten Weges durch die Unterführung an der Limesstraße weniger als 3 km. Eine
Anbindung für radfahrende Schüler:innen ist ohne diesen Gefahrenpunkt zu gestalten, die
Nutzung der Unterführung an der Leienfelsstraße bietet sich an.
Diese Verbindung ist bereits in der Erarbeitung des Radwegnetzplans München als IR 4-
Verbindung beschrieben worden, eine Verabschiedung des Plans umgehend vorzunehmen.
Anstehende Baumaßnahmen sind daher bei der Neugestaltung von kritischen Bereichen an
die Bedürfnisse des Radverkehrs anzupassen. Dazu gehören:
Gefahrenpunkt Maßnahme
Querung Aubinger Straße Revision bzw. Erweiterung der Lichtzeichenanlage um
Anforderungsschaltungen für Radfahrende und Anpassung
der Haltelinien für den Kfz-Verkehr auf der Aubinger Straße
Querung Limesstraße Nutzung der existierenden Anforderungsschaltung an der
Limesschule und Schaffung eines 2-Richtungsverkehrs für
Radfahrende auf der Westseite der Limesstraße zwischen
Seldeneckstraße und Plankenfelser Straße.
Querung Neideckstraße zur
Riesenburgstraße
Errichtung eines 2-Richtungsradwegs auf öffentlichem
Grund zwischen Neideckstraße und Riesenburgstraße mit
Einfädelung über einen per Anforderung
Lichtzeichengesicherten Übergangs zur Kunreuthstraße.
Anlage 1: IR 4 Verbindung Aubing Ost Bildungscampus Freiham
© OSM/ MunichWays Bearbeitung Wolfgang Bösing
Anlage 2 Optimierungsmaßnahmen
Lage Gefahrenpunkt Maßnahme(n)
Leienfelsstraße /
Seldeneckstraße
Querung der
Aubinger Straße
Die Einmündung Dinkelsbühler Straße ist
einzubeziehen, östlich ist der Haltestreifen für den
Verkehr auf der Aubinger Straße bei Rotschaltung
der Anforderungsampel vorzuziehen (bei Rot hier
halten )
Eine Anforderung ( X ) für den Radverkehr aus
Leienfelsstraße, Seldeneckstraße und auch
Dinkelsbühler Straße ist zu schaffen
Seldeneckstraße /
Plankenfelser Straße
Querung der
Limesstraße mit
Überleitung zur
Plankenfelser
Straße
Nach Beendigung der Baumaßnahmen an der
Limesschule wird empfohlen, den
provisorischen Fuß- und Radweg als
permanenten, geschützten Radfahrstreifen
Richtung Norden bis zur Lichtzeichenanlage an
der Seldeneckstraße zu führen.
Riesenburgstraße /
Kunreuthstraße
Überleitung von
der Neideckstraße
an der
Bushaltestelle zur
Kunreuthstraße
mit Querung
Riesenburgstraße Bei der behindertengerechten Gestaltung der
Bushaltestelle (Zuglänge 23 m) ist südlich eine
Überleitung zur Kunreuthstraße freizuhalten.
Eine Anforderungslichtzeichenanlage auch für
Radfahrende ( X ) ist zu schaffen.
Die Verbindung zur Plankenfelser Straße /
Neideckstraße kann auf öffentlichem Grund
geführt werden (parallel zum Zugang zu den
Wohnhäusern).
=== 20-26 _ B 08459_B 08459 Sicherer Schulweg Aubing Ost AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Radverkehr
MOR-GB2.24
radverkehr.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle West
bag-west.dir@muenchen.de
An den BA 22 - Aubing-Lochhausen-
Langwied
Herr Kriesel
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
10.03.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Sicherer Schulweg für Radfahrende von Aubing Ost zum Bildungscampus
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08459 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 - Aubing-
Lochhausen-Langwied
Sehr geehrter Herr Kriesel,
zu Ihrem Antrag vom 10.12.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Wir haben den Vorschlag für eine neue Verbindungsroute zwischen der Ilse-Fehling-Straße /
Leienfelsstraße und dem Bildungscampus Freiham geprüft und stehen der Ertüchtigung neuer
Verbindungen grundsätzlich offen gegenüber. Dem hiesigen konkreten Routenvorschlag
stehen jedoch einzelne temporäre oder auch dauerhafte Hindernisse entgegen. Zusätzlich gibt
es Erörterungsbedarf hinsichtlich des Nutzerkreises und der Bekanntmachung der von Ihnen
angestrebten Route.
I. Aufnahme der vorgeschlagenen Verbindung als IR IV-Route
Die Vollversammlung des Münchner Stadtrates hat am 24.07.2019 mehrheitlich beschlossen
die Forderungen der beiden Bürgerbegehren zum Radverkehr in München (Altstadt-Radlring
und Radentscheid München) inhaltlich in vollem Umfang zu übernehmen (Sitzungsvorlagen
Nr. 14-20 / V 05641).
„Ziel 2: Durchgängiges und leistungsfähiges Rad-Vorrangnetz
Ein lückenloses Netz aus optisch hervorgehobenen Rad-Vorrangrouten verbindet alle
Stadtbezirke, etwaige Radschnellwege und wichtige Orte des öffentlichen Lebens (z.B.
Hochschulen, Fernbahnhofe, Kultureinrichtungen). Unter Rad-Vorrangrouten sind
I.
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zusammenhängende Radverkehrsanlagen mit ebenen Oberflächen zu verstehen. Rad-
Vorrangrouten ermöglichen kurze Reisezeiten mit geringem Zeitverlust und wenigen Stopps
sowie ein hohes Radverkehrsaufkommen.“
Das Mobilitätsreferat hat den Auftrag des Stadtrats zum Anlass genommen, die bestehenden
Netzkonzeptionen für den Radverkehr (Verkehrsentwicklungsplan Radverkehr (VEP-R) 2002,
Realisierungsnetz Radfahrverbindungen in München 2005, beschilderte Radrouten 2006) in
einem neuen Netz zusammenzuführen. Dabei werden die bisherigen Radnetzkategorien
Haupt-, Neben- und Alternativrouten abgelöst und durch die aktuellen bundesweit gültigen
Netzkategorien gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ersetzt.
Für die Radschnellverbindungen (IR II) wurde dem Münchner Stadtrat bereits ein Vorschlag
zur grundsätzlichen Routenführung vorgelegt (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 14925 vom
24.07.2019 und Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 04418 vom 27.04.2022).
Die stadtbezirksübergreifenden Verbindungen / Radhauptverbindungen (IR III) wurden
erarbeitet, abgestimmt und finalisiert. Hierbei wurden die von den Bezirksausschüssen
eingegangen Rückmeldungen zu den Zentralen „points of interest“ (POI) und den
Routenführungen berücksichtigt. Ein Vorschlag zu den IR III soll im ersten Halbjahr 2026 dem
Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Radverkehrsverbindungen / Rad-Bezirks-Verbindungen (IR IV) werden derzeit in
Zusammenarbeit von Mobilitätsreferat, Baureferat und Radentscheid München erarbeitet.
Bereits bestehende Radverkehrsnetze (z.B. VEP-R und Realisierungsnetz Radverkehr)
werden hier als Grundlage verwendet, geprüft und ggf. Routen umgelegt oder ergänzt. Im
nächsten Schritt wird der Netzentwurf mit den Bezirksausschüssen abgestimmt. Im Jahr 2026
soll dem Stadtrat ein Vorschlag zur Entscheidung der IR IV-Routen vorgelegt werden.
Ihr konkreter Vorschlag zur IR IV von Aubing Ost zum Bildungscampus wird derzeit geprüft
und ggf. in den Netzentwurf mit aufgenommen. Mit dem gesamten Netzentwurf für Ihren
Stadtbezirk wird das Mobilitätsreferat auf Sie zukommen und diesen mit Ihnen abstimmen. Zur
Vorstellung und Diskussion der erarbeiteten Routenführungen der IR IV-Verbindungen sowie
zur Beantwortung Ihrer Fragen kommen Vertreter*innen des Mobilitätsreferats gerne in eine
Ihrer Unterausschusssitzungen.
II. Nutzer*innenkreis und Bekanntmachung der neuen Route
Für die Beurteilung der Sinnhaftigkeit und Dringlichkeit der Umsetzung der vorgeschlagenen
Route ist unter anderem ihr Nutzerkreis ausschlaggebend. Die Umgestaltung der
Knotenpunkte und von Teilen der Strecke ist nicht generell ausgeschlossen (Einzelheiten unter
III.). Andererseits gingen damit einiger Aufwand und Kosten einher. Darum ist zunächst die
Frage zu klären, wer dieses neue Angebot künftig nutzen soll und wie dem Nutzer*innenkreis
dies bekannt gemacht werden kann.
Potenzielle Nutzer*innen sind zum einen radfahrende Schüler*innen, die die
Limesunterführung meiden wollen sowie die Bewohner*innen der Straßen südlich des
Aubinger Sportfelds. Je näher der Abfahrtsort jedoch an die Altostraße bzw. eben die
Limesunterführung heranrückt, desto wahrscheinlicher ist es, dass der kürzere Weg durch die
Unterführung gewählt wird. Hier wäre noch näher zu begründen, wer die Verbindung
voraussichtlich nutzt und wie auf die neue Verbindung aufmerksam gemacht werden soll.
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III. Aufgabenstellungen entlang der Route
1.) Anpassungen an signalisierten Knotenpunkten
Die Umsetzung Ihres Vorschlags, am Knotenpunkt Aubinger Straße / Seldeneckstraße den
östlichen Haltestreifen vor die Einmündung Dinkelsmühler Straße vorzuziehen, ist technisch
gesehen nicht ausgeschlossen. Nach unserer vorläufigen Einschätzung wäre jedoch
bevorzugt zu untersuchen, ob es nicht bei der bestehenden Haltelinie bleiben kann und ggf.
der nördliche Gehweg der Aubinger Straße bis zur Einmündung Leienfelsstraße gegenläufig
freigegeben werden kann (zur dort gelegenen Haltestelle SEV siehe unter 2.). Dies erscheint
im Verhältnis zur vorgeschlagenen Maßnahme als das mildere Mittel und ist genauso geeignet
das Ziel der sicheren Querung der Aubinger Straße für den Schülerverkehr zu erreichen.
Vor einer vertieften Prüfung wäre jedoch, wie schon unter II. angesprochen zu klären, ob es
tatsächlich einen Bedarf gibt, diese Querungsmöglichkeit einzurichten.
Eine Anpassung der Lichtzeichenanlage an der Limesstraße / Seldeneckstraße ist ebenfalls
nicht denklogisch ausgeschlossen, hängt aber von der Freigabe des westlichen Gehwegs der
Limesstraße vor der Grundschule ab (dazu unter 3.).
Schließlich ist die vorgeschlagene signalisierte Querungsmöglichkeit an der Einmündung
Kunreuthstraße / Riesenburgstraße ein mittel- bis langfristiges und grundsätzlich vermutlich
mögliches Vorhaben. Hier gibt es jedoch ein vorgelagertes Problem mit der Routenführung
entlang der Anwesen Riesenburgstraße 20 – 22a (dazu unter 4.)
2.) Verlegung SEV-Haltestelle
Auf der Nordseite der Aubinger Straße befindet sich aktuell westlich der Leienfelsstraße eine
Bushaltestelle, welche ausschließlich von Schienenersatzverkehr bedient wird. Grundsätzlich
wäre denkbar, diese Haltestelle auf die Nordseite östlich der Leienfelsstraße zu verlegen und
die Hinweisbeschilderung für den Fußverkehr anzupassen. Da dies jedoch mit Aufwand und
Kosten verbunden wäre, ist ebenfalls die Notwendigkeit der Verlegung abzuklären.
3.) Schulbaustelle Limesstraße
Den Vorschlag, den provisorischen Fuß- und Radweg im Bereich der jetzigen Baustelle vor
der Grundschule an der Limesstraße nach Ende der Baumaßnahme als permanenten,
geschützten Radfahrstreifen auszuweisen, sehen wir kritisch und nicht als umsetzbar. Die
Breiten des bisherig...