=== 20-26 _ B 08779_B 08779 AufhebungEinstellungssperre SBH.pdf ===
Fraktion der GRÜNEN im BA 22
Dagmar Mosch 18.3.2026
Wolfgang Bösing
Karin Binsteiner
Boris Schwartz
Dr. Alice Beining
Siegfried Liedl
Anke Roth
Aufhebung der Einstellungssperre im SBH West
Der BA 22 bittet um die Aufhebung der Einstellungssperre bei der Bezirkssozialarbeit für das
zuständige Sozialbürgerhaus West und die Schaffung von weiteren Stellen.
Begründung
Der Münchner Westen verzeichnet ein enormes Bevölkerungswachstum.
Insbesondere der stetig wachsende Stadtteil Freiham stellt mit dem Zuzug großer Familien in
die dort entstandenen und entstehenden großen Wohnungen eine besondere
Herausforderung und Arbeitsmehrung für die Bezirkssozialarbeit dar.
Weder wurden dafür im nötigen Umfang neue BSA-Stellen geschaffen noch werden die
vorhandenen Stellen bei Freiwerden nachbesetzt. Um dies zu kompensieren, sind
mittlerweile alle Teams der BSA 0-59 des SBH West für den Stadtbezirk 22 im Einsatz.
Wegen Langzeiterkrankung und Schwangerschaft fallen zudem mehrere Mitarbeiter/innen
z.T. schon seit Monaten aus.
Eine Nachbesetzung ist zurzeit durch einen Einstellungsstopp nicht möglich.
Durch den Zuzug im Münchner Westen - aber besonders im 22. Stadtbezirk - nehmen die zu
betreuenden Fälle massiv zu.
Es ist außerdem zu befürchten, dass der Kinderschutz nicht mehr im geforderten Maße
gewährleistet werden kann.
Auch die Familien bekommen aufgrund der Personalsituation nicht im notwendigen Umfang
Unterstützung.
Deshalb ist es dringend notwendig die vorhandenen Stellen zeitnah nachzubesetzen und
auch neue Stellen zu schaffen.
=== 20-26 _ B 08779_B 08779 Aufhebung Einstellungsstopp SBH AS.pdf ===
Orleansplatz 11
81677 München
Telefon: 233 – 48088
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Sozialreferat
Dorothee Schiwy
Sozialreferentin
II. Landeshauptstadt München
Direktorium, BA-Geschäftsstelle
Aubing-Lochhausen-Langwied
Vorsitzender des BA 22
Herr Sebastian Kriesel
Landsberger Straße 486
81241 München
Datum: 13.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Aufhebung der Einstellungssperre im SBH West
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08779 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied vom 18.03.2026
Sehr geehrte Frau Mosch, sehr geehrter Herr Bösing, sehr geehrte Frau Binsteiner, sehr
geehrter Herr Schwarz, sehr geehrte Frau Dr. Beining, sehr geehrter Herr Liedl, sehr geehrte
Frau Roth,
bei dem o. g. Antrag handelt es sich um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung,
weswegen die Erledigung auf dem Büroweg erfolgt.
Anders als von Ihnen vermutet, gilt für die Bezirkssozialarbeit keine Einstellungssperre, da
diese zu den Bereichen gehört, welche mit der Abwendung von Gefahr für Leib und Leben
befasst sind. Dies bedeutet, dass in diesem Bereich Stellen nachbesetzt werden können,
sobald die Besetzungsquote unter die in der Stadtverwaltung übliche Besetzung von 80%
sinkt. Diese Regelung gilt entsprechend auch für die Bezirkssozialarbeit im Sozialbürgerhaus
West.
Die Besetzungsquote lag im Sozialbürgerhaus (SBH) West zum Stichtag 31.03.2026 in der
BSA 0-59 bei 97,78% sowie in der BSA 60plus bei 98,07%. Damit weist das SBH West in
dieser Fachlichkeit im Vergleich zu allen Sozialbürgerhäusern die zweithöchste
Besetzungsquote auf. In der BSA 0-59 sind lediglich 0,61 VZÄ und in der BSA 60plus 0,09
VZÄ unbesetzt, was in Summe weniger als einer Vollzeitstelle entspricht.
Mir ist bewusst, dass die tatsächliche Personalsituation vor Ort z. B. durch länger andauernde
Abwesenheiten von Beschäftigten von den o. g. Besetzungsquoten durchaus abweichen kann.
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Hinsichtlich der im Antrag formulierten Forderung nach der Schaffung weiterer Stellen ist es
leider so, dass derzeit aufgrund der aktuellen Haushaltslage die Vorgabe der Stadtkämmerei
gilt, dass Stellenschaffungen nur durch Stelleneinzug an anderer Stelle möglich sind.
Richtig ist, dass es im Zuständigkeitsgebiet des SBH West sowohl in der BSA 0-59 als auch in
der BSA 60plus einen Anstieg der Fallzahlen gibt. Ich möchte aber auch darauf hinweisen,
dass aufgrund der Anzahl an großen Neubauvorhaben in der Sozialregion Pasing und der
Summe der entstehenden Wohneinheiten vom Stadtrat bereits am 08.12.2022
(Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07522) für die einschlägigen Jugendhilfe-Fachlichkeiten im
SBH West (ehemals Pasing) eine Stellenzuschaltung von 5,15 VZÄ vorab beschlossen
wurden. Davon entfallen 3,0 VZÄ auf die BSA 0-59.
Auf Grund der sehr unterschiedlichen Besetzungsquoten und Fallbelastungen der SBH führt
das Sozialreferat regelmäßig Belastungsausgleiche zwischen den SBH durch. Im Vergleich
liegt das SBH West aktuell tatsächlich auf Rang eins als meistbelastetes Haus im Bereich der
BSA 0-59. Daher wurden bereits Fallabgaben an andere SBH organisiert.
Parallel läuft derzeit die Personalbedarfsermittlung für die BSA 0-59. Erst nach Abschluss
dieser kann über notwendige Stellenzuschaltungen oder eine mögliche Neuverteilung der
vorhandenen Personalressourcen auf Grundlage der daraus resultierenden Daten diskutiert
und entschieden werden.
Zur Sicherstellung des Kinderschutzes wurde im Stadtjugendamt zum 01.11.2025 der Zentrale
Unterstützungs- und Beratungsdienst (ZUB) eingeführt, um die SBH zu entlasten und schneller
auf Kinderschutzfälle reagieren zu können. Seit Einführung wurden im ZUB insgesamt 266
Neufälle aus dem SBH West bearbeitet (Stand: 11.04.2026). Hiermit wird gewährleistet, dass
die eingehenden Kinderschutzfälle schnell bearbeitet werden und erst nach der Erstabklärung
bzw. erfolgter Schutzmaßnahme (Inobhutnahme) wieder zurück an das SBH gehen. Einige der
Fälle werden im ZUB abschließend bearbeitet und gehen zunächst gar nicht mehr in das SBH
zurück.
Durch das SBH-West wurden bei der Reorganisation keine BSA-Stellen an den ZUB
abgegeben.
Der Antrag Nr. 20-26 / B 08779 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 vom
18.03.2026 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an folgendes Gruppenpostfach wenden:
personal-grundsatz.soz@muenchen.de
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dorothee Schiwy
Berufsmäßige Stadträtin