Campusmanager für Bildungscampus Freiham gefordert, Schr. Ref. f. Bildung u. Sport

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Campusmanager für Bildungscampus Freiham gefordert, Schr. Ref. f. Bildung u. Sport vom 20.05.26

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=== 20-26 _ B 08722_B 08722 Campusmanager.pdf === === 20-26 _ B 08722_B 08722 Campusmanager Bildungscampus Freiham AS.pdf === Referat Bildung und Sport Stabsstelle MSAG, Schulentwicklung und Inklusion a.rbs@muenchen.de [ LHM-intern ] Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Landeshauptstadt München, RBS Bayerstraße 28, 80335 München Stabsstelle Münchner Serviceagentur für Ganztagsbildung, Schulentwicklung und Inklusion RBS-A-MSI Bayerstraße 28 80335 München a.rbs@muenchen.de An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied Landsberger Str. 486 81241 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum: 20.05.2026 Campusmanager für Bildungscampus Freiham gefordert BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08722 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 25.02.2026 Sehr geehrte Damen und Herren, bei der im Antrag Nr. 20-26 / B 08722 des Bezirksausschusses 22 vom 25.02.2026 angesprochenen Angelegenheit handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht. In Ihrem Antrag baten Sie darum, auf den Freistaat Bayern zuzugehen und diesen dazu zu bewegen, für die staatlichen Schulen am Bildungscampus Freiham eine/n Campusmanager/in einzusetzen. Folgende Aufgaben sind hauptsächlich zu übernehmen: 1. Verantwortlich für die Flächen und Einrichtungen wie den öffentlichen Park, die Mensa, den Sportpark, die beiden Tiefgaragen, Parkplätze sowie Areale, die von der öffentlichen Wahrnehmung als Schulgelände angesehen werden 2. Sachwaltung der Gesamtlage 3. Hausverwaltung (THV), Mensapächter, RBS, Gartenbauamt 4. Ansprechpartner*in und verantwortlich für die Vielzahl der Raumnutzungen Dritter 5. Koordination der einzelnen Sicherheitskonzepte zu einem Gesamtkonzept 6. Schulwegsicherheit und Synchronisierung der Schülerbeförderung 7. Hauptansprechpartner/in für Vernetzung und Öffentlichkeit I. Seite 2 von 5 Diese Aufgaben können nicht von einzelnen Schulleitungen übernommen werden. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Grundsätzlich handelt es sich bei der Forderung nach einer solchen Stelle um eine Bitte der staatlichen Schulleitungen, die sie von ihren Kernaufgaben entlasten soll. Diese Kernaufgaben sind im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) geregelt, insbesondere Art. 14 Abs. 1 BaySchFG, wonach die Schulleitungen für den Aufwandsträger und nach dessen Richtlinie die Schulanlage und die zur Verfügung gestellten Sachen und Mittel verwaltet (Sachwaltung). Da es sich hierbei nicht um eine kommunale Aufgabe handelt, haben wir den Schulleitungen bereits in der Vergangenheit empfohlen, sich an ihre dienstlichen Vorgesetzten, beim Freistaat Bayern, zu wenden, um etwaige Entlastungen (z.B. durch zusätzliche Anrechnungsstunden) zu erlangen. Der Bildungscampus Freiham ist einer von mehreren Schulcampusstandorten und Schulzentren in der Landeshauptstadt München. An allen diesen Standorten hat sich nach einer anfänglichen intensiven Begleitungsphase eine gute, tragfähige Zusammenarbeit und Koordination zwischen den beteiligten Schulen etabliert. Das Referat für Bildung und Sport kommt seinen Aufgaben als Sachaufwandsträgerin in vollem Umfang nach, insbesondere bei der Ausstattung der Schulen, der Bereitstellung ausreichender Technischer Hausverwaltungsstellen (THV) sowie der Sicherstellung eines zuverlässigen IT-Supports. Viele von den im Antrag genannten Aufgaben fallen in den Bereich der Sachwaltung, die bereits durch bestehende Strukturen abgedeckt oder von den Schulleitungen selbst zu übernehmen sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Campusmanagement am Bildungscampus Freiham bereits im Planungs- und Partizipationsprozess als staatliche Option zur Unterstützung der staatlichen Schulleitungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gesehen und entsprechend ein Büro dafür umgesetzt wurde. Der Bildungscampus Freiham wurde in der Gründungsphase über die gesetzlichen Pflichten der Sachaufwandsträgerin hinaus, intensiv und partnerschaftlich begleitet. Von November 2018 bis Dezember 2021 stellte das RBS freiwillig Mitarbeiter*innen-Stunden zur Verfügung, Diese außergewöhnliche Fürsorgeleistung diente vor allem der erfolgreichen Inbetriebnahme des Campus, der zügigen Behebung von Baumängeln sowie der Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsstarts. Dies umfasste die Schaffung einer Kommunikationsplattform, regelmäßige Treffen im Zwei-Woche-Rhythmus, Netzwerkbildung und Unterstützung in Bereichen wie Schulsozialarbeit, Inklusion, Schulentwicklung und Ernährungsbildung. Im Januar 2022 erfolgte der Übergang in den Regelbetrieb, bei dem die Schulleitungen, wie an anderen Schulen und Campusstandorten auch, die Verantwortung für Vernetzung, Projekte, Betrieb etc. übernommen hatten. Das RBS steht gem. Vereinbarung, wie im Protokoll eines Runden Tisches am Bildungscampus Freiham vom 17.11.2020 unter TOP 5 (vgl. Anlage) klargestellt, den Schulleitungen bei schulübergreifenden Themen unterstützend zur Verfügung. Gemäß Art. 3 Abs. 2 BaySchFG, der den Sachaufwand als Aufwendungen für Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage definiert, sind damit die Pflichten der Sachaufwandsträgerin (der Landeshauptstadt München) erfüllt. Ein*e Campusmanager*in ist an keinem anderen Campusstandort mit mehreren Schulen vorgesehen und fällt nicht in den Sachaufwand (vgl. Protokoll TOP 3). Stattdessen wird auf die Hauptsachwaltung verwiesen, die von den Schulleitungen zu teilen ist. Die Schulleitungen wurden dort aufgefordert, sich schnell auf eine Aufteilung der Bereiche zu einigen, um Klarheit bei Unterhaltsfragen und THV-Einsatz zu schaffen. Seite 3 von 5 Zu den spezifischen Aufgaben einer*s* Campusmanager*in, listen Sie in ihrem Antrag folgende Aufgaben auf, die das RBS wie folgt beantwortet: • „Verantwortlichkeit für Flächen und Einrichtungen wie den öffentlichen Park, die Mensa, den Sportpark, die beiden Tiefgaragen, Parkplätze sowie Areale, die von der Öffentlichkeit im Rahmen der Schulhoföffnung genutzt werden und in der öffentlichen Wahrnehmung als Schulgelände angesehen werden“: Diese Aufgaben fallen in den Sachaufwand gem. Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 BaySchFG (Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage inklusive Sportstätten und Erholungsflächen). Das RBS-ZIM koordiniert dies, wie im Protokoll unter TOP 1 und 4 dargelegt. Störungsmeldungen werden über das Ticketsystem bearbeitet, und für öffentliche Bereiche (z.B. Müllentsorgung) werden zuständige Stellen (z.B. Gartenbauamt) angeschrieben. In Summe neun THVs und im Tandemmodell drei Sportwarte, übernehmen die Kontrolle und Beseitigung von Mängeln; eine Koordinierungsstelle wurde eingerichtet. Für das öffentliche Grün zwischen den Schulgebäuden ist der Gartenbau verantwortlich. • „Sachwaltung der Gesamtanlage“ Die Sachwaltung liegt bei den Schulleitungen (Art. 14 BaySchFG). Eine Aufteilung unter den Schulleitungen ist möglich und wird empfohlen (vgl. Protokoll TOP 3). Für die Campusmitte wurde eine eigene Kostenstelle initiiert. • „Ansprechpartner*in Bezug auf die Sachwaltung für Schulleitungen, technische Hausverwaltung (THV), Mensapächter, RBS, Gartenbauamt“: Das RBS und das Baureferat bieten dies bereits an; Anfragen sollen direkt an die zuständigen Stellen gestellt werden (vgl. Protokoll TOP 5). Die leitende THV-Stelle dient als Hauptansprechpartner*in. • „Ansprechpartner/in und verantwortlich für die Vielzahl der Raumnutzungen Dritter“: Die Verantwortung für Raumnutzungen von Externen liegt bei RBS-ZIM-VM (vgl. Protokoll TOP 3). • „Koordination der einzelnen Sicherheitskonzepte zu einem Gesamtkonzept“: Die Sicherheitsaufgaben fallen lt. Art. 14 BaySchFG in den Kernbereich der Sachwaltung und des Hausrechts der Schulleitungen. Dies wird ergänzt durch das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetzt (BayEUG), wonach die Schulleitung für den geordneten Schulbetrieb verantwortlich ist (Art. 57 Abs. 2 BayEUG) und Maßnahmen zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie zum Schutz von Personen und Sachen ergreifen kann (Art. 86 Abs. 1 BayEUG), einschließlich Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen bei Gefährdungen (Art. 86 Abs. 2 und Art. 87 BayEUG). Die Zuständigkeit für solche Maßnahmen liegt primär bei der Schulleitung (Art. 88 Abs. 1 und 2 BayEUG). Der Hinweis auf Eigenverantwortlichkeit wurde den Schulleitungen beim Runden Tisch gegeben (vgl. Protokoll TOP 2). Das Baureferat hat alle brandschutztechnischen Konzepte mit der Feuerwehr abgestimmt und das Gebäude baulich abgenommen; der Campus ist baulich sicher. Bereits umgesetzte Maßnahmen umfassen automatische Tiefgaragen-Schließung, Behebung von Schächten und Türproblemen, zusätzliche Kommunikationsmittel sowie ausreichend dimensionierte Sammelstellen. Zur personellen Absicherung stehen insgesamt neun THV-Stellen (Kontrolle der Außenhaut, Zugangsberechtigung, letzter Rundgang) und drei (1,5 VZÄ) Sportwarte zur Verfügung. Gerade im THV-Bereich ist diese Personalausstattung aus Sicht des RBS absolut angemessen. Zudem wurde eine der Stellen als sogenannte fachliche und Seite 4 von 5 organisatorische Leitung der THV im sonstigen Dienst und in Entgeltgruppe E9A ausgebracht. Dies erfolgte bereits zur Entlastung der Schulleiter*innen bei der Koordination der THVS. Alle neun THV-Stellen sind besetzt. Krankheitsbedingte Ausfälle werden im Rahmen der Möglichkeiten schnellstmöglich ausgeglichen. RBS-GL hat Unterstützung bei der Erstellung von Dienstplänen und bei einem Runden Tisch mit den THVs bei Bedarf angeboten, um flexible Einsatzzeiten (07:00 – 18:00 Uhr) zu ermöglichen und Fragen der Motivation und Krankheitsfälle zu klären. Die Sportanlage ist derzeit im Bezirkssportanlagen (BSA)-Gebiet 3 verortet und nimmt am Tandem-Platzwart-Modell teil. Daher sind der Anlage keine Mitarbeitenden direkt zugeordnet. Der Aufteilungsschlüssel aus dem Personalpool beträgt für die Anlage rechnerisch 1,5 VZÄ. Die Aufgaben werden von drei Personen ausgefüllt. Für die Verschränkung der einzelnen Sicherheitskonzepte wurde damals eine Unterstützung durch einen RBS-Mitarbeiter bereitgestellt. • „Schulwegsicherheit und Synchronisierung der Schülerbeförderung“: Dies fällt unter die Verantwortung der Schulleitungen und kann im Rahmen der Netzwerkbildung mit externen Partnern*innen (z.B. Polizei, Bezirksausschuss) koordiniert werden. • „Hauptansprechpartner/in für den leitenden THV“: Hauptansprechpartner*in für den leitenden THV sind die Schulleitungen bzw. die jeweiligen Sachwaltungen. • „Ansprechpartner/in für Vernetzung und Öffentlichkeit“: Diese Aufgaben sind, wie an allen anderen Schul- und Campusstandorten auch, Kernaufgabe der Schulleitungen. Das RBS hat dies in der Startphase intensiv gefördert. Als Mitglieder der Präventionskette Freiham steht den Schulleitungen das damit geschaffene Netzwerk zur Verfügung. Die Vernetzung innerhalb des Bildungscampus wurde in der Gründungsphase durch einen Mitarbeiter des RBS koordiniert. Wir empfehlen sehr, diesen gegründeten Jour Fixe, wie an anderen Schulcampus-Standorten auch, weiter umzusetzen. Die Schulen sind für ihre eigene Pressearbeit verantwortlich und entscheiden eigenverantwortlich, welche Öffentlichkeitsarbeit sie leisten können. Die Funktion einer zentralen Ansprechperson für allgemeine, nicht schulspezifische Anfragen (z.B. von Bürger*innen, Presse, Vereinen, oder Delegationen zum Gesamtcampus) stellt keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Schulleitungen dar. Sollte es trotz der umfangreichen und auch über die gesetzlichen Pflichten (Art. 3 Abs. 2 BaySchFG) hinausgehenden Unterstützungen der Landeshauptstadt München Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung der schulleitungsseitigen Aufgaben geben, werden wir, trotz unserer intensiven Bemühungen, erneut auf den Freistaat Bayern zugehen. Wir werden das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auffordern, für die staatlichen Schulen am...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

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