=== 20-26 _ B 08722_B 08722 Campusmanager.pdf ===
=== 20-26 _ B 08722_B 08722 Campusmanager Bildungscampus Freiham AS.pdf ===
Referat Bildung und Sport
Stabsstelle MSAG,
Schulentwicklung und Inklusion
a.rbs@muenchen.de
[
LHM-intern
]
Landeshauptstadt
München
Referat für
Bildung und Sport
Landeshauptstadt München, RBS
Bayerstraße 28, 80335 München
Stabsstelle Münchner
Serviceagentur für Ganztagsbildung,
Schulentwicklung und Inklusion
RBS-A-MSI
Bayerstraße 28
80335 München
a.rbs@muenchen.de
An den Vorsitzenden
des Bezirksausschusses
des 22. Stadtbezirkes
Aubing-Lochhausen-Langwied
Landsberger Str. 486
81241 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum: 20.05.2026
Campusmanager für Bildungscampus Freiham gefordert
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08722 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied
vom 25.02.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der im Antrag Nr. 20-26 / B 08722 des Bezirksausschusses 22 vom 25.02.2026
angesprochenen Angelegenheit handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im
Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer
stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, auf den Freistaat Bayern zuzugehen und diesen dazu zu
bewegen, für die staatlichen Schulen am Bildungscampus Freiham eine/n Campusmanager/in
einzusetzen.
Folgende Aufgaben sind hauptsächlich zu übernehmen:
1. Verantwortlich für die Flächen und Einrichtungen wie den öffentlichen Park, die Mensa,
den Sportpark, die beiden Tiefgaragen, Parkplätze sowie Areale, die von der
öffentlichen Wahrnehmung als Schulgelände angesehen werden
2. Sachwaltung der Gesamtlage
3. Hausverwaltung (THV), Mensapächter, RBS, Gartenbauamt
4. Ansprechpartner*in und verantwortlich für die Vielzahl der Raumnutzungen Dritter
5. Koordination der einzelnen Sicherheitskonzepte zu einem Gesamtkonzept
6. Schulwegsicherheit und Synchronisierung der Schülerbeförderung
7. Hauptansprechpartner/in für Vernetzung und Öffentlichkeit
I.
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Diese Aufgaben können nicht von einzelnen Schulleitungen übernommen werden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Grundsätzlich handelt es sich bei der Forderung nach einer solchen Stelle um eine Bitte der
staatlichen Schulleitungen, die sie von ihren Kernaufgaben entlasten soll. Diese Kernaufgaben
sind im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) geregelt, insbesondere Art. 14
Abs. 1 BaySchFG, wonach die Schulleitungen für den Aufwandsträger und nach dessen
Richtlinie die Schulanlage und die zur Verfügung gestellten Sachen und Mittel verwaltet
(Sachwaltung). Da es sich hierbei nicht um eine kommunale Aufgabe handelt, haben wir den
Schulleitungen bereits in der Vergangenheit empfohlen, sich an ihre dienstlichen
Vorgesetzten, beim Freistaat Bayern, zu wenden, um etwaige Entlastungen (z.B. durch
zusätzliche Anrechnungsstunden) zu erlangen.
Der Bildungscampus Freiham ist einer von mehreren Schulcampusstandorten und
Schulzentren in der Landeshauptstadt München. An allen diesen Standorten hat sich nach
einer anfänglichen intensiven Begleitungsphase eine gute, tragfähige Zusammenarbeit und
Koordination zwischen den beteiligten Schulen etabliert. Das Referat für Bildung und Sport
kommt seinen Aufgaben als Sachaufwandsträgerin in vollem Umfang nach, insbesondere bei
der Ausstattung der Schulen, der Bereitstellung ausreichender Technischer
Hausverwaltungsstellen (THV) sowie der Sicherstellung eines zuverlässigen IT-Supports. Viele
von den im Antrag genannten Aufgaben fallen in den Bereich der Sachwaltung, die bereits
durch bestehende Strukturen abgedeckt oder von den Schulleitungen selbst zu übernehmen
sind.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Campusmanagement am Bildungscampus
Freiham bereits im Planungs- und Partizipationsprozess als staatliche Option zur
Unterstützung der staatlichen Schulleitungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gesehen
und entsprechend ein Büro dafür umgesetzt wurde.
Der Bildungscampus Freiham wurde in der Gründungsphase über die gesetzlichen Pflichten
der Sachaufwandsträgerin hinaus, intensiv und partnerschaftlich begleitet. Von November
2018 bis Dezember 2021 stellte das RBS freiwillig Mitarbeiter*innen-Stunden zur Verfügung,
Diese außergewöhnliche Fürsorgeleistung diente vor allem der erfolgreichen Inbetriebnahme
des Campus, der zügigen Behebung von Baumängeln sowie der Sicherstellung eines
reibungslosen Betriebsstarts. Dies umfasste die Schaffung einer Kommunikationsplattform,
regelmäßige Treffen im Zwei-Woche-Rhythmus, Netzwerkbildung und Unterstützung in
Bereichen wie Schulsozialarbeit, Inklusion, Schulentwicklung und Ernährungsbildung.
Im Januar 2022 erfolgte der Übergang in den Regelbetrieb, bei dem die Schulleitungen, wie an
anderen Schulen und Campusstandorten auch, die Verantwortung für Vernetzung, Projekte,
Betrieb etc. übernommen hatten. Das RBS steht gem. Vereinbarung, wie im Protokoll eines
Runden Tisches am Bildungscampus Freiham vom 17.11.2020 unter TOP 5 (vgl. Anlage)
klargestellt, den Schulleitungen bei schulübergreifenden Themen unterstützend zur Verfügung.
Gemäß Art. 3 Abs. 2 BaySchFG, der den Sachaufwand als Aufwendungen für Bereitstellung,
Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage definiert, sind
damit die Pflichten der Sachaufwandsträgerin (der Landeshauptstadt München) erfüllt.
Ein*e Campusmanager*in ist an keinem anderen Campusstandort mit mehreren Schulen
vorgesehen und fällt nicht in den Sachaufwand (vgl. Protokoll TOP 3). Stattdessen wird auf die
Hauptsachwaltung verwiesen, die von den Schulleitungen zu teilen ist. Die Schulleitungen
wurden dort aufgefordert, sich schnell auf eine Aufteilung der Bereiche zu einigen, um Klarheit
bei Unterhaltsfragen und THV-Einsatz zu schaffen.
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Zu den spezifischen Aufgaben einer*s* Campusmanager*in, listen Sie in ihrem Antrag
folgende Aufgaben auf, die das RBS wie folgt beantwortet:
• „Verantwortlichkeit für Flächen und Einrichtungen wie den öffentlichen Park, die
Mensa, den Sportpark, die beiden Tiefgaragen, Parkplätze sowie Areale, die von der
Öffentlichkeit im Rahmen der Schulhoföffnung genutzt werden und in der öffentlichen
Wahrnehmung als Schulgelände angesehen werden“:
Diese Aufgaben fallen in den Sachaufwand gem. Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 BaySchFG
(Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage inklusive Sportstätten und
Erholungsflächen). Das RBS-ZIM koordiniert dies, wie im Protokoll unter TOP 1 und 4
dargelegt. Störungsmeldungen werden über das Ticketsystem bearbeitet, und für
öffentliche Bereiche (z.B. Müllentsorgung) werden zuständige Stellen (z.B.
Gartenbauamt) angeschrieben. In Summe neun THVs und im Tandemmodell drei
Sportwarte, übernehmen die Kontrolle und Beseitigung von Mängeln; eine
Koordinierungsstelle wurde eingerichtet.
Für das öffentliche Grün zwischen den Schulgebäuden ist der Gartenbau
verantwortlich.
• „Sachwaltung der Gesamtanlage“
Die Sachwaltung liegt bei den Schulleitungen (Art. 14 BaySchFG). Eine Aufteilung
unter den Schulleitungen ist möglich und wird empfohlen (vgl. Protokoll TOP 3). Für die
Campusmitte wurde eine eigene Kostenstelle initiiert.
• „Ansprechpartner*in Bezug auf die Sachwaltung für Schulleitungen, technische
Hausverwaltung (THV), Mensapächter, RBS, Gartenbauamt“:
Das RBS und das Baureferat bieten dies bereits an; Anfragen sollen direkt an die
zuständigen Stellen gestellt werden (vgl. Protokoll TOP 5). Die leitende THV-Stelle
dient als Hauptansprechpartner*in.
• „Ansprechpartner/in und verantwortlich für die Vielzahl der Raumnutzungen Dritter“:
Die Verantwortung für Raumnutzungen von Externen liegt bei RBS-ZIM-VM (vgl.
Protokoll TOP 3).
• „Koordination der einzelnen Sicherheitskonzepte zu einem Gesamtkonzept“:
Die Sicherheitsaufgaben fallen lt. Art. 14 BaySchFG in den Kernbereich der
Sachwaltung und des Hausrechts der Schulleitungen. Dies wird ergänzt durch das
Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetzt (BayEUG), wonach die Schulleitung für
den geordneten Schulbetrieb verantwortlich ist (Art. 57 Abs. 2 BayEUG) und
Maßnahmen zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie zum Schutz
von Personen und Sachen ergreifen kann (Art. 86 Abs. 1 BayEUG), einschließlich
Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen bei Gefährdungen (Art. 86 Abs. 2 und Art. 87
BayEUG). Die Zuständigkeit für solche Maßnahmen liegt primär bei der Schulleitung
(Art. 88 Abs. 1 und 2 BayEUG).
Der Hinweis auf Eigenverantwortlichkeit wurde den Schulleitungen beim Runden Tisch
gegeben (vgl. Protokoll TOP 2). Das Baureferat hat alle brandschutztechnischen
Konzepte mit der Feuerwehr abgestimmt und das Gebäude baulich abgenommen; der
Campus ist baulich sicher. Bereits umgesetzte Maßnahmen umfassen automatische
Tiefgaragen-Schließung, Behebung von Schächten und Türproblemen, zusätzliche
Kommunikationsmittel sowie ausreichend dimensionierte Sammelstellen.
Zur personellen Absicherung stehen insgesamt neun THV-Stellen (Kontrolle der
Außenhaut, Zugangsberechtigung, letzter Rundgang) und drei (1,5 VZÄ) Sportwarte
zur Verfügung. Gerade im THV-Bereich ist diese Personalausstattung aus Sicht des
RBS absolut angemessen. Zudem wurde eine der Stellen als sogenannte fachliche und
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organisatorische Leitung der THV im sonstigen Dienst und in Entgeltgruppe E9A
ausgebracht. Dies erfolgte bereits zur Entlastung der Schulleiter*innen bei der
Koordination der THVS. Alle neun THV-Stellen sind besetzt. Krankheitsbedingte
Ausfälle werden im Rahmen der Möglichkeiten schnellstmöglich ausgeglichen. RBS-GL
hat Unterstützung bei der Erstellung von Dienstplänen und bei einem Runden Tisch mit
den THVs bei Bedarf angeboten, um flexible Einsatzzeiten (07:00 – 18:00 Uhr) zu
ermöglichen und Fragen der Motivation und Krankheitsfälle zu klären.
Die Sportanlage ist derzeit im Bezirkssportanlagen (BSA)-Gebiet 3 verortet und nimmt
am Tandem-Platzwart-Modell teil. Daher sind der Anlage keine Mitarbeitenden direkt
zugeordnet. Der Aufteilungsschlüssel aus dem Personalpool beträgt für die Anlage
rechnerisch 1,5 VZÄ. Die Aufgaben werden von drei Personen ausgefüllt.
Für die Verschränkung der einzelnen Sicherheitskonzepte wurde damals eine
Unterstützung durch einen RBS-Mitarbeiter bereitgestellt.
• „Schulwegsicherheit und Synchronisierung der Schülerbeförderung“:
Dies fällt unter die Verantwortung der Schulleitungen und kann im Rahmen der
Netzwerkbildung mit externen Partnern*innen (z.B. Polizei, Bezirksausschuss)
koordiniert werden.
• „Hauptansprechpartner/in für den leitenden THV“:
Hauptansprechpartner*in für den leitenden THV sind die Schulleitungen bzw. die
jeweiligen Sachwaltungen.
• „Ansprechpartner/in für Vernetzung und Öffentlichkeit“:
Diese Aufgaben sind, wie an allen anderen Schul- und Campusstandorten auch,
Kernaufgabe der Schulleitungen. Das RBS hat dies in der Startphase intensiv
gefördert. Als Mitglieder der Präventionskette Freiham steht den Schulleitungen das
damit geschaffene Netzwerk zur Verfügung.
Die Vernetzung innerhalb des Bildungscampus wurde in der Gründungsphase durch
einen Mitarbeiter des RBS koordiniert. Wir empfehlen sehr, diesen gegründeten Jour
Fixe, wie an anderen Schulcampus-Standorten auch, weiter umzusetzen.
Die Schulen sind für ihre eigene Pressearbeit verantwortlich und entscheiden
eigenverantwortlich, welche Öffentlichkeitsarbeit sie leisten können.
Die Funktion einer zentralen Ansprechperson für allgemeine, nicht schulspezifische
Anfragen (z.B. von Bürger*innen, Presse, Vereinen, oder Delegationen zum
Gesamtcampus) stellt keine gesetzliche Pflichtaufgabe der Schulleitungen dar.
Sollte es trotz der umfangreichen und auch über die gesetzlichen Pflichten (Art. 3 Abs. 2
BaySchFG) hinausgehenden Unterstützungen der Landeshauptstadt München
Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung der schulleitungsseitigen Aufgaben geben, werden wir,
trotz unserer intensiven Bemühungen, erneut auf den Freistaat Bayern zugehen. Wir werden
das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auffordern, für die staatlichen
Schulen am...