Absolutes Halteverbot auf dem Gehwegbereich Neubau Federseestraße 4 – 6, Schr. Mobilitätsreferat

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Absolutes Halteverbot auf dem Gehwegbereich Neubau Federseestraße 4 – 6, Schr. Mobilitätsreferat vom 29.04.26

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  • 20-26 _ B 08142_0925-Halteverbot Federseestrasse 4-6.pdf
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=== 20-26 _ B 08142_0925-Halteverbot Federseestrasse 4-6.pdf === Fraktion der CSU und FDP im Bezirksausschuss 22 Aubing - Lochhausen - Langwied Fraktionsmitglieder: Dr. Franz Becker, FDP Marion Bergmann, CSU Barbara Götz-Schubach, CSU Sebastian Kriesel, CSU Sibylle Schrott, CSU Manfred Spannagl, CSU Christian Stockmann, CSU Silvia Weber, CSU Christa Zeilermeier, CSU, Antrag zur Sitzung am 17.09.2025 Absolutes Halteverbot auf dem Gehwegbereich Neubau Federseestraße 4 – 6 Die Landeshauptstadt wird gebeten, auf der Fläche des jetzt noch nicht befestigten Gehwegbereiches an der Federseestraße 4 – 6, ein absolutes Halteverbot auszusprechen oder eine Holzabsperrung wie z.B. an der Ecke Ellis-Kaut-/ Wiesentfelser Straße anzubringen. Begründung: Derzeit ist nur die Fläche vor dem Edekamarkt in der Henschelstraße befestigt und straßenverkehrsrechtlich geregelt. Der weitere Verlauf entlang des Gebäudes Federseestraße 4 – 6 ist zwar mittels Randsteinen eingefasst, aber noch nicht befestigt und anderweitig für den Fußgängerverkehr gesichert. Derzeit wird die gesamte Fläche als Parkplatz für Fahrzeuge genutzt. Insbesondere auch durch größere auswärtige Montage- und Lieferfahrzeuge. Diese Fahrzeuge können vermutlich den Tagesgästen des gegenüberliegenden Boardinghauses zugeordnet werden. In diesem Bereich muss sichergesellt werden, dass die Bewohnerinnen und Bewohner sicher zu ihren Hauseingängen auch fußläufig gelangen können. Ein Ausweichen auf die Fahrbahn der Federseestraße muss vermieden werden. Christian Stockmann Manfred Spannagl Sebastian Kriesel === 20-26 _ B 08142_B 08142 Absolutes Halteverbot AS.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 80313 München Dienstgebäude: Implerstr. 9 daueranordnungen.mor @muenchen.de Bezirksausschuss des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied Herrn Sebastian Kriesel BA-Geschäftsstelle West Landsberger Str. 486 81241 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 29.04.2026 1) Ausweichverkehr in der Ute-Strittmatter-Straße kanalisieren BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08575 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing Lochhausen-Langwied vom 21.01.2026 2) Parkverbot für LKW Ecke Centa-Hafenbrädl-Str. und Anton- Böck-Str. BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08388 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 19.11.2025 3) Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Mainaustraße BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08252 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 15.10.2025 4) Absolutes Halteverbot auf dem Gehwegbereich Neubau Federseestraße 4 – 6 BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08142 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 17.09.2025 Seite 2 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] 5) Sicherheit Gehweg und Fahrradstraße Freiham BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07338 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 11.12.2024 6) Beschränkung der Geschwindigkeit auf der gesamten Mainaustraße (Westkreuz) BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06402 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 21.02.2024 7) Abbiegespur Mainaustraße rechts in die Radolfzeller Straße (vor dem Ärztehaus) BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06401 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 21.02.2024 Sehr geehrter Herr Kriesel, im Folgenden erhalten Sie ein gesammeltes Antwortschreiben zu insgesamt sieben Anträgen des Bezirksausschusses des 22. Stadtbezirkes zu verschiedenen verkehrlichen Forderungen, die innerhalb des Geschäftsbereiches 2 des Mobilitätsreferates im Sachgebiet ‘Dauer- anordnungen‘ anhängig waren. Wir bitten die teils sehr lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Im Einzelnen können wir zu Ihren Anträgen nach rechtlicher Prüfung Folgendes mitteilen: Zu 1) Ausweichverkehr in der Ute-Strittmatter-Straße kanalisieren Durch Antrag(sbetreff) gefordert wird die Schaffung von Ausweichbereichen in der Ute- Strittmatter-Straße. Die Straße liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone; hier ist es – auch im Interesse der Einhaltung des vorgegebenen niedrigen Geschwindigkeitsniveaus – üblich und zumutbar, dass neben den parkenden Fahrzeugen nur eine Fahrspurbreite zur Verfügung steht und Begegnungsverkehr unter Nutzung der vorhandenen Einmündungen und Parklücken abgewickelt werden muss. Um die gegenseitige Sicht für den Rad- und Kfz-Verkehr zwischen der Fahrradstraße und der Ute-Strittmatter-Straße zu verbessern und zu gleich im östlichen Abschnitt auch den Begegnungsverkehr zu erleichtern, ist vorgesehen, jeweils kurze Haltverbote anzuordnen (im Bereich westlich der Fahrradstraße auf ca. eine PKW-Länge und östlich des begleitenden Gehweges auf etwa 8-10 Meter Länge, ca. zwei Pkw-Längen). Die Schaffung weiterer Ausweichstellen zur Abwicklung des Begegnungsverkehrs ist unter dem Blickwinkel, konkrete Gefahren zu beseitigen, verkehrlich nicht vonnöten. Seite 3 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Zu 2) Parkverbot für LKW Ecke Centa-Hafenbrädl-Straße und Anton-Böck-Str. Aktuell wird in der Anton-Böck-Straße regelmäßig auf dem (provisorischen) Grünstreifen neben der Fahrbahn geparkt, was tatsächlich vereinzelt zu Sichtbeeinträchtigungen für aus der Centa-Hafenbrädl-Straße kommende Autofahrer führt. Insoweit könnte dem Anliegen aus Sicht des Mobilitätsreferates Rechnung getragen werden. Es wurde festgestellt, dass der besagte Grünstreifen nicht zum Parken vorgesehen ist, weshalb sich der zuständige Straßenunterhaltsbezirk dazu entschlossen hat, den fraglichen Bereich nördlich der Kreuzung sichtdurchlässig abzuzäunen. Der Intention des Antrags ist damit stattgegeben. Zu 3) Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Mainaustraße Die antragsgemäß zu errichtende Querungsstelle über die Mainaustraße befindet sich nur ca. 60 Meter nördlich der an der Einmündung Reichenauer Straße bestehenden Ampel. Eine zusätzliche Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens in diesem geringen Abstand zur Ampel nach der StVO und den geltenden Ausführungsbestimmungen verkehrsrechtlich ist nicht zu begründen, da innerhalb einer zumutbaren Entfernung bereits eine gesicherte Querungsmöglichkeit liegt. Genau diese Einschätzung teilen auch die zuständige Polizeiinspektion 45 und der Fachbereich Schulwegsicherheit des Mobiltätsreferates. Im Bereich der nachgefragten Querungsstelle sind ferner aber bereits Verkehrszeichen „Achtung Fußgänger“ vorhanden und die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist tagsüber auf auf 30 km/h reduziert. Unabhängig von oben Gesagtem beabsichtigt das Mobilitätsreferat jedoch, beim Baureferat die Prüfung des Baus einer Verkehrsinsel oder von vorgezogenen Seitenräumen anzustoßen, um die Querungswege zu verkürzen bzw. die Sicht zu verbessern. Zu 4) Absolutes Halteverbot auf dem Gehwegbereich Neubau Federseestraße 4 – 6 Da sich nach Auskunft des Baureferates die im Antrag thematisierte Kiesfläche zwischen den Neubauten und der Westseite der Fahrbahn Federseestraße (noch) nicht im städtischen Eigentum befindet, kann durch Aufstellung von Haltverboten oder der Errichtung einer Holzabsperrung (augenblicklich) kein Zustand herbeigeführt werden, diese Fläche exklusiv zu Fuß Gehenden zur Verfügung zu stellen. Zu 5) Sicherheit Gehweg und Fahrradstraße Freiham Nachfolgend werden drei Vorschläge geprüft, die der Bezirksausschuss für geeignet hält, vermeintliche Gefahren an den Stellen zu minimieren, an denen die (mit Vorrang belegte) Fahrradstraße (namens Hans-Clarin-Weg und Golo-Mann-Weg) auf die querenden Wohnstraßen trifft (das sind Otto-Meitinger-Straße, Ute-Strittmatter-Straße, Grete-Weil-Straße, Ellis-Kaut-Straße und Albert-Camus-Straße). Seite 4 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Anordnung von „Stoppschildern“ (Zeichen 206 StVO) und Haltlinien: Die Unfallsituation der Fahrradstraße in den Bereichen, wo sie auf die insgesamt fünf Straßen trifft und diese kreuzt, ist aktuell unauffällig. Lediglich im Jahr 2024 ereignete sich ein (einziger) Verkehrsunfall mit Personenschaden. Weitere Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung wurden im Zuge der gesamten Fahrradstraße und deren Querungen bis dato polizeilich nicht bekannt. So gesehen besteht keine Veranlassung, die Bestandsbeschilderung in den fünf Querstraßen, die aus Zeichen 205 StVO („Vorfahrt gewähren“) besteht, zu verschärfen und gegen Zeichen 206 („STOP“) auszutauschen. Markierungen in Form von Wartelinien sind jeweils bereits vorhanden. Errichtung von bis zu zehn Zebrastreifen quer über die Fahrradstraße, bzw. an den Kreuzungen mit den Wohnstraßen, um Fußgänger im Querverkehr zu bevorrechtigen Die Maßnahme scheidet unter Würdigung der (erfreulicherweise an sich gar nicht vorhandenen Unfallstatistik) bereits deshalb aus, weil sie dem Grundgedanken der „ersten reinen Fahrradstraße in München mit Vorrang für den Radverkehr“ konterkarieren würde. Auch für eine Bevorrechtigung zur Querung der Wohnstraßen liegen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Farbliche Markierung (heller Farbton) sowie Reflektoren an den grauen, im Dunkeln schwer erkennbaren Abgrenzungspollern im Gehwegbereich Hierzu teilte das Baureferat mit, dass die besagten Poller mittlerweile mit reflektierender Folie gekennzeichnet wurden, um deren Sichtbarkeit zu erhöhen. Zu 6) Beschränkung der Geschwindigkeit auf der gesamten Mainaustraße (Westkreuz) Im Rahmen der Aufrechterhaltung der schulrelevanten zeitlichen Begrenzung „werktags, Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr“ kann die bereits existierende Geschwindigkeits- beschränkung unter Berücksichtigung der Vorgaben der StVO streckenmäßig dahingehend ausgedehnt werden, dass Tempo 30 zukünftig antragsgemäß entlang der gesamten Mainaustraße – nämlich zwischen Bodenseestraße und Radolfzeller Straße – gilt. Zu 7) Abbiegespur Mainaustraße rechts in die Radolfzeller Straße (vor dem Ärztehaus) Durch Antrag(sbetreff) gefordert wird die möglichst durchschlagende Freihaltung der gesamten markierten Rechtsabbiegespur auf Höhe des Ärztehauses. Das Mobilitätsreferat wird dem Ansinnen mittels Errichtung eines absoluten Haltverbots nachkommen. Seite 5 von 5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Alle sieben Anträge des Bezirksausschusses sind mit den o.g. Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen gez. MOR-GB2.211

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

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