=== 20-26 _ B 08142_0925-Halteverbot Federseestrasse 4-6.pdf ===
Fraktion der CSU und FDP
im Bezirksausschuss 22
Aubing - Lochhausen - Langwied
Fraktionsmitglieder:
Dr. Franz Becker, FDP
Marion Bergmann, CSU
Barbara Götz-Schubach, CSU
Sebastian Kriesel, CSU
Sibylle Schrott, CSU
Manfred Spannagl, CSU
Christian Stockmann, CSU
Silvia Weber, CSU
Christa Zeilermeier, CSU,
Antrag zur Sitzung am 17.09.2025
Absolutes Halteverbot auf dem Gehwegbereich Neubau
Federseestraße 4 – 6
Die Landeshauptstadt wird gebeten, auf der Fläche des jetzt noch nicht
befestigten Gehwegbereiches an der Federseestraße 4 – 6, ein
absolutes Halteverbot auszusprechen oder eine Holzabsperrung wie
z.B. an der Ecke Ellis-Kaut-/ Wiesentfelser Straße anzubringen.
Begründung:
Derzeit ist nur die Fläche vor dem Edekamarkt in der Henschelstraße
befestigt und straßenverkehrsrechtlich geregelt.
Der weitere Verlauf entlang des Gebäudes Federseestraße 4 – 6 ist
zwar mittels Randsteinen eingefasst, aber noch nicht befestigt und
anderweitig für den Fußgängerverkehr gesichert.
Derzeit wird die gesamte Fläche als Parkplatz für Fahrzeuge genutzt.
Insbesondere auch durch größere auswärtige Montage- und
Lieferfahrzeuge. Diese Fahrzeuge können vermutlich den Tagesgästen
des gegenüberliegenden Boardinghauses zugeordnet werden.
In diesem Bereich muss sichergesellt werden, dass die Bewohnerinnen
und Bewohner sicher zu ihren Hauseingängen auch fußläufig gelangen
können. Ein Ausweichen auf die Fahrbahn der Federseestraße muss
vermieden werden.
Christian Stockmann
Manfred Spannagl
Sebastian Kriesel
=== 20-26 _ B 08142_B 08142 Absolutes Halteverbot AS.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
80313 München
Dienstgebäude:
Implerstr. 9
daueranordnungen.mor
@muenchen.de
Bezirksausschuss des 22. Stadtbezirkes
Aubing-Lochhausen-Langwied
Herrn Sebastian Kriesel
BA-Geschäftsstelle West
Landsberger Str. 486
81241 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
29.04.2026
1) Ausweichverkehr in der Ute-Strittmatter-Straße kanalisieren
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08575 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 22 – Aubing Lochhausen-Langwied vom 21.01.2026
2) Parkverbot für LKW Ecke Centa-Hafenbrädl-Str. und Anton-
Böck-Str.
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08388 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 19.11.2025
3) Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Mainaustraße
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08252 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 15.10.2025
4) Absolutes Halteverbot auf dem Gehwegbereich Neubau
Federseestraße 4 – 6
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08142 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 17.09.2025
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
5) Sicherheit Gehweg und Fahrradstraße Freiham
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 07338 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 11.12.2024
6) Beschränkung der Geschwindigkeit auf der gesamten
Mainaustraße (Westkreuz)
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06402 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 21.02.2024
7) Abbiegespur Mainaustraße rechts in die Radolfzeller Straße
(vor dem Ärztehaus)
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 06401 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 21.02.2024
Sehr geehrter Herr Kriesel,
im Folgenden erhalten Sie ein gesammeltes Antwortschreiben zu insgesamt sieben Anträgen
des Bezirksausschusses des 22. Stadtbezirkes zu verschiedenen verkehrlichen Forderungen,
die innerhalb des Geschäftsbereiches 2 des Mobilitätsreferates im Sachgebiet ‘Dauer-
anordnungen‘ anhängig waren. Wir bitten die teils sehr lange Bearbeitungszeit zu
entschuldigen.
Im Einzelnen können wir zu Ihren Anträgen nach rechtlicher Prüfung Folgendes mitteilen:
Zu 1) Ausweichverkehr in der Ute-Strittmatter-Straße kanalisieren
Durch Antrag(sbetreff) gefordert wird die Schaffung von Ausweichbereichen in der Ute-
Strittmatter-Straße. Die Straße liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone; hier ist es – auch im
Interesse der Einhaltung des vorgegebenen niedrigen Geschwindigkeitsniveaus – üblich und
zumutbar, dass neben den parkenden Fahrzeugen nur eine Fahrspurbreite zur Verfügung
steht und Begegnungsverkehr unter Nutzung der vorhandenen Einmündungen und Parklücken
abgewickelt werden muss.
Um die gegenseitige Sicht für den Rad- und Kfz-Verkehr zwischen der Fahrradstraße und der
Ute-Strittmatter-Straße zu verbessern und zu gleich im östlichen Abschnitt auch den
Begegnungsverkehr zu erleichtern, ist vorgesehen, jeweils kurze Haltverbote anzuordnen (im
Bereich westlich der Fahrradstraße auf ca. eine PKW-Länge und östlich des begleitenden
Gehweges auf etwa 8-10 Meter Länge, ca. zwei Pkw-Längen).
Die Schaffung weiterer Ausweichstellen zur Abwicklung des Begegnungsverkehrs ist unter
dem Blickwinkel, konkrete Gefahren zu beseitigen, verkehrlich nicht vonnöten.
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LHM-Schutzbedarf:
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Zu 2) Parkverbot für LKW Ecke Centa-Hafenbrädl-Straße und Anton-Böck-Str.
Aktuell wird in der Anton-Böck-Straße regelmäßig auf dem (provisorischen) Grünstreifen
neben der Fahrbahn geparkt, was tatsächlich vereinzelt zu Sichtbeeinträchtigungen für aus der
Centa-Hafenbrädl-Straße kommende Autofahrer führt.
Insoweit könnte dem Anliegen aus Sicht des Mobilitätsreferates Rechnung getragen werden.
Es wurde festgestellt, dass der besagte Grünstreifen nicht zum Parken vorgesehen ist,
weshalb sich der zuständige Straßenunterhaltsbezirk dazu entschlossen hat, den fraglichen
Bereich nördlich der Kreuzung sichtdurchlässig abzuzäunen. Der Intention des Antrags ist
damit stattgegeben.
Zu 3) Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Mainaustraße
Die antragsgemäß zu errichtende Querungsstelle über die Mainaustraße befindet sich nur
ca. 60 Meter nördlich der an der Einmündung Reichenauer Straße bestehenden Ampel.
Eine zusätzliche Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens in diesem geringen Abstand zur
Ampel nach der StVO und den geltenden Ausführungsbestimmungen verkehrsrechtlich ist
nicht zu begründen, da innerhalb einer zumutbaren Entfernung bereits eine gesicherte
Querungsmöglichkeit liegt. Genau diese Einschätzung teilen auch die zuständige
Polizeiinspektion 45 und der Fachbereich Schulwegsicherheit des Mobiltätsreferates.
Im Bereich der nachgefragten Querungsstelle sind ferner aber bereits Verkehrszeichen
„Achtung Fußgänger“ vorhanden und die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist tagsüber auf
auf 30 km/h reduziert.
Unabhängig von oben Gesagtem beabsichtigt das Mobilitätsreferat jedoch, beim Baureferat
die Prüfung des Baus einer Verkehrsinsel oder von vorgezogenen Seitenräumen anzustoßen,
um die Querungswege zu verkürzen bzw. die Sicht zu verbessern.
Zu 4) Absolutes Halteverbot auf dem Gehwegbereich Neubau Federseestraße 4 – 6
Da sich nach Auskunft des Baureferates die im Antrag thematisierte Kiesfläche zwischen den
Neubauten und der Westseite der Fahrbahn Federseestraße (noch) nicht im städtischen
Eigentum befindet, kann durch Aufstellung von Haltverboten oder der Errichtung einer
Holzabsperrung (augenblicklich) kein Zustand herbeigeführt werden, diese Fläche exklusiv zu
Fuß Gehenden zur Verfügung zu stellen.
Zu 5) Sicherheit Gehweg und Fahrradstraße Freiham
Nachfolgend werden drei Vorschläge geprüft, die der Bezirksausschuss für geeignet hält,
vermeintliche Gefahren an den Stellen zu minimieren, an denen die (mit Vorrang belegte)
Fahrradstraße (namens Hans-Clarin-Weg und Golo-Mann-Weg) auf die querenden
Wohnstraßen trifft (das sind Otto-Meitinger-Straße, Ute-Strittmatter-Straße, Grete-Weil-Straße,
Ellis-Kaut-Straße und Albert-Camus-Straße).
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Anordnung von „Stoppschildern“ (Zeichen 206 StVO) und Haltlinien:
Die Unfallsituation der Fahrradstraße in den Bereichen, wo sie auf die insgesamt fünf Straßen
trifft und diese kreuzt, ist aktuell unauffällig. Lediglich im Jahr 2024 ereignete sich ein (einziger)
Verkehrsunfall mit Personenschaden. Weitere Unfälle mit Fußverkehrsbeteiligung wurden im
Zuge der gesamten Fahrradstraße und deren Querungen bis dato polizeilich nicht bekannt.
So gesehen besteht keine Veranlassung, die Bestandsbeschilderung in den fünf Querstraßen,
die aus Zeichen 205 StVO („Vorfahrt gewähren“) besteht, zu verschärfen und gegen Zeichen
206 („STOP“) auszutauschen. Markierungen in Form von Wartelinien sind jeweils bereits
vorhanden.
Errichtung von bis zu zehn Zebrastreifen quer über die Fahrradstraße, bzw. an den
Kreuzungen mit den Wohnstraßen, um Fußgänger im Querverkehr zu bevorrechtigen
Die Maßnahme scheidet unter Würdigung der (erfreulicherweise an sich gar nicht
vorhandenen Unfallstatistik) bereits deshalb aus, weil sie dem Grundgedanken der „ersten
reinen Fahrradstraße in München mit Vorrang für den Radverkehr“ konterkarieren würde.
Auch für eine Bevorrechtigung zur Querung der Wohnstraßen liegen die rechtlichen
Voraussetzungen nicht vor.
Farbliche Markierung (heller Farbton) sowie Reflektoren an den grauen, im Dunkeln schwer
erkennbaren Abgrenzungspollern im Gehwegbereich
Hierzu teilte das Baureferat mit, dass die besagten Poller mittlerweile mit reflektierender Folie
gekennzeichnet wurden, um deren Sichtbarkeit zu erhöhen.
Zu 6) Beschränkung der Geschwindigkeit auf der gesamten Mainaustraße (Westkreuz)
Im Rahmen der Aufrechterhaltung der schulrelevanten zeitlichen Begrenzung „werktags,
Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr“ kann die bereits existierende Geschwindigkeits-
beschränkung unter Berücksichtigung der Vorgaben der StVO streckenmäßig dahingehend
ausgedehnt werden, dass Tempo 30 zukünftig antragsgemäß entlang der gesamten
Mainaustraße – nämlich zwischen Bodenseestraße und Radolfzeller Straße – gilt.
Zu 7) Abbiegespur Mainaustraße rechts in die Radolfzeller Straße (vor dem Ärztehaus)
Durch Antrag(sbetreff) gefordert wird die möglichst durchschlagende Freihaltung der gesamten
markierten Rechtsabbiegespur auf Höhe des Ärztehauses.
Das Mobilitätsreferat wird dem Ansinnen mittels Errichtung eines absoluten Haltverbots
nachkommen.
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LHM-Schutzbedarf:
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Alle sieben Anträge des Bezirksausschusses sind mit den o.g. Ausführungen
geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
MOR-GB2.211