Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.26 - Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich) (Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 2068 und

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Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.26 - Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich) (Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 2068 und 2092) 1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Bebauungsplan

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=== 20-26 _ V 19049_V_19049 Satzungsbeschluss BePlan 2154 BE A1-8.pdf === Telefon: 0 233-22520 0 233-22445 0 233-23640 Telefax: 0 233-24217 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII/45 P PLAN-HAII/52 PLAN-HAII/45 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich) (Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 2068 und 2092) 1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19049 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2154 für den Bereich Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger- Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich) 2800 Wohneinheiten hier: Satzungsbeschluss Inhalt Satzung mit Begründung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2154; Darstellung der Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) mit Stellungnahmen der Verwaltung. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja. Im Bebauungsplanverfahren wurden durch den Klimafahrplan und die Umweltprüfung die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt. Seite 2 von 2 Entscheidungs- vorschlag Den Äußerungen aus der Veröffentlichung im Internet einschließlich der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der diesbezüglichen Anlage 8 entsprochen werden. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 für den Bereich Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung gegeben. Gesucht werden kann im RIS auch nach Freiham Nord, 1.Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 Ortsangabe Stadtbezirk 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied Telefon: 0 233-22520 0 233-22445 0 233-23640 Telefax: 0 233-24217 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-45 P PLAN-HAII-52 PLAN-HAII-45 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich) (Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 2068 und 2092) 1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19049 Vorblatt zur Beschlussvorlage des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis I. Vortrag der Referentin 1 A) B) C) Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.07.2025 mit 01.08.2025 Änderungen gegenüber dem Billigungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan Anhörung des Bezirksausschusses 2 2 6 II. Antrag der Referentin 6 Satzungstext 7 Begründung des Bebauungsplans mit Grünordnung 36 III. Beschluss 266 Telefon: 0 233 - 22520 22445 23640 Telefax: 0 233 - 24217 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/45 P PLAN-HA II/52 PLAN-HA II/45 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich), (Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 2068 und 2092) 1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19049 Anlagen: 1. Lage im Stadtgebiet M = 1 : 50000 2. Ausschnitt Übersichtsplan M = 1 : 7500 3. Verkleinerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2154 (ohne Maßstab) 4. Verkleinerung des Abstandsflächenplan zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 (ohne Maßstab) 5. Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung 6. Klimacharta Zweckverband Freiham (ZVF) vom 20.12.2024 7. Klimacharta Landeshauptstadt München (LHM) vom 20.12.2024 8. Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB – Tabelle 1 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2026 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß § 7 Nr. 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats, da es sich um eine Angelegenheit der Bauleitplanung handelt. Mit dem Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154, der den ersten Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord darstellt, soll auf der ca. 26,6 ha großen Fläche ein Wohnbaupotenzial von rund 2.800 Wohneinheiten für ca. 7.200 Einwohner*innen geschaffen werden. Für die im Eigentum der Landeshauptstadt Seite 2 von 267 München befindlichen Flächen ist vorgesehen, dass bei der Bebauung bis zu 60 % der Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau und bis zu 40 % im freifinanzierten konzeptionellen Mietwohnungsbau realisiert werden sollen. Auf die nachstehende Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs (Seite 7 ff.) wird verwiesen. Hierauf bezieht sich der Antrag der Referentin. A) Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.07.2025 mit 01.08.2025 Basierend auf dem Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154, 1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord vom 12.02.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15688) wurde die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) während der Zeit vom 01.07.2025 mit 01.08.2025 einschließlich einer zusätzlichen öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die Äußerungen und Einwände aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Landeshauptstadt München hierzu können im Einzelnen aus der Tabelle Nr. 1, Anlage 8, entnommen werden. B) Änderungen gegenüber dem Billigungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan Aufgrund von vertiefenden Untersuchungen sowie des weiteren Planungsablaufs wurden die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2154 in folgenden Punkten gegenüber dem Stand des Billigungsbeschlusses (vom 12.02.2025, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15688) angepasst: Festsetzungsänderungen der Planzeichnung • In der Gemeinbedarfsfläche Erziehung wird der westliche Bauraumumgriff aufgrund der fortschreitenden Planung und Baugenehmigung zum Schulcampus angepasst. Die Bauraumfläche ist im Vergleich zum Stand der Billigung jedoch gleichgeblieben. • Im Baugebiet WA 1 ist aufgrund fortschreitender Entwicklungen zur Eigentumssituation und zur geplanten Grundstücksaufteilung die Kindertageseinrichtung entfallen. Diese wurde in Abstimmung mit dem Referat für Bildung und Sport im Baugebiet WA 7 kompensiert (vgl. Ausführungen zum WA 7). Die zuvor im Plan als dinglich für einen beschränkten Personenkreis zu sichern gekennzeichnete Fläche (FB) zur Pflege und Anlieferung der Freiflächen der Kindertageseinrichtung wird in diesem Zusammenhang ebenfalls entfernt. Die festgesetzten Grund- und Geschossflächenwerte bleiben unverändert. • Im Baugebiet WA 2 wird der Bauraum im Osten aufgrund fortschreitender Entwicklungen zur Eigentumssituation und geplanten Grundstücksaufteilung mittels einer Abgrenzung zum Maß der baulichen Nutzung („Knödellinie“) geteilt und entsprechend werden die festgesetzten Werte für die Grundfläche sowie die Geschossfläche auf die entstehenden Teilbauräume aufgeteilt. Der Summenwert der Teilbauräume entspricht jedoch weiterhin dem Stand der Billigung. Seite 3 von 267 • Betreffend die Baugebiete WA 3 und SO 1 wird die Abgrenzung zur Art der baulichen Nutzung („Knödellinie“) zwischen den beiden Baugebieten so verschoben, dass sich die Fläche des Baugebiets SO 1 zugunsten von größeren ebenerdigen Freiflächen für das Baugebiet WA 3 verkleinert. Diese Änderung wurde aufgrund fortschreitender Entwicklungen zu den Mobilitätshäusern sowie aufgrund eines ersatzlosen Entfalls der Kindertageseinrichtung im SO 1 durchgeführt. Eine Bedarfsüberprüfung des Referates für Bildung und Sport hat ergeben, dass die Kindertageseinrichtung im SO 1 aufgrund zeitlicher Zusammenhänge und der Bedarfsdeckung im Siedlungsgebiet Freiham nicht mehr erforderlich ist. Des Weiteren wird im WA 3 die zuvor im Plan als dinglich für einen beschränkten Personenkreis zu sichern gekennzeichnete Fläche (FB) zur Pflege der Freispielflächen und zur Anlieferung der Kindertageseinrichtungen zugunsten des SO 1 in diesem Zusammenhang ebenfalls entfernt. • Betreffend die Baugebiete WA 4 und SO 2 wird die Abgrenzung zur Art der baulichen Nutzung („Knödellinie“) zwischen den beiden Baugebieten so verschoben, dass sich die Fläche des Baugebiets SO 2 zugunsten von größeren ebenerdigen Freiflächen für das Baugebiet WA 4 verkleinert. Diese Änderung wurde aufgrund fortschreitender Entwicklungen zu den Mobilitätshäusern sowie aufgrund eines ersatzlosen Entfalls der Kindertageseinrichtung im SO 2 durchgeführt. Eine Bedarfsüberprüfung des Referates für Bildung und Sport hat auch hier ergeben, dass die Kindertageseinrichtung im SO 2 aufgrund zeitlicher Zusammenhänge und der Bedarfsdeckung im Siedlungsgebiet Freiham nicht mehr erforderlich ist. Des Weiteren wird im WA 4 die zuvor im Plan als dinglich für einen beschränkten Personenkreis zu sichern gekennzeichnete Fläche (FB) zur Pflege der Freispielflächen und zur Anlieferung der Kindertageseinrichtungen zugunsten des SO 2 in diesem Zusammenhang ebenfalls entfernt. • Im Baugebiet SO 1 wird der festgesetzte Ein- und Ausfahrtbereich in der Straße U-1827 leicht nach Osten verschoben und somit den Gutachten angepasst. • Im Baugebiet WA 7 wird aufgrund fortschreitender Entwicklungen zur Eigentumssituation und zur geplanten Grundstücksaufteilung eine zweite Kindertageseinrichtung im Südosten des WA 7 vorgesehen. Diese wurde in Abstimmung mit dem Referat für Bildung und Sport aus dem Baugebiet WA 1 ins WA 7 verschoben (vgl. Ausführungen zum WA 1). Die zuvor im Plan als dinglich für einen beschränkten Personenkreis zu sichern gekennzeichnete Fläche (FB) zur Pflege der Freispielflächen und zur Anlieferung der Kindertageseinrichtungen wird in diesem Zusammenhang ebenfalls angepasst bzw. für die zweite Kindertageseinrichtung im Südosten ergänzt. Die Dienstbarkeitsfläche (Gehrechtsfläche (G)) im Südosten des allgemeinen Wohngebiets wird aufgrund der neuen Kindertageseinrichtung und deren Freispielfläche angepasst. Zur Unterbringung der zweiten Kindertageseinrichtung im Südosten des Gebiets wird es hinsichtlich der künftigen Grundstücksbildung erforderlich, eine Abgrenzungslinie zum Maß der Nutzung („Knödellinie“) im Südosten zu entfernen. Die Grund- und Geschossflächenwerte der beiden Teilbauräume gemäß dem Stand der Billigung werden dabei zusammengefasst. Wichtige Änderungen im Satzungstext • § 5 Art der baulichen Nutzung (baulich integrierte Kindertageseinrichtungen): Seite 4 von 267 Die Festsetzungsänderungen betreffen den Bedarf an Kindertageseinrichtungen, der vom Referat für Bildung und Sport überprüft und anhand des Planungsfortschritts in Freiham aktualisiert wurde. Diesbezüglich sind von den noch im Billigungsbeschluss enthaltenen sechs in die Baugebiete integrierten Kindertageseinrichtungen zuzüglich einer Einrichtung in der Gemeinbedarfsfläche Erziehung (vgl. § 4 Abs. 1 der Satzung) im Planungsgebiet zwei Kindertageseinrichtungen (SO 1 Mobilitätshaus und SO 2 Mobilitätshaus) entfallen, sodass im Planungsgebiet nunmehr insgesamt fünf Kindertageseinrichtungen verbleiben. Des Weiteren wird aus Gründen der fortgeschrittenen Entwicklung der Eigentümersituation und der anvisierten Grundstücksparzellierung die Kindertageseinrichtung im allgemeinen Wohngebiet WA 1 nicht...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

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