Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.26 - Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich) (Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 2068 und
Volltext
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.26 - Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich) (Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 2068 und
2092) 1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied
=== 20-26 _ V 19049_V_19049 Satzungsbeschluss BePlan 2154 BE A1-8.pdf ===
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Referat für Stadtplanung und
Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII/45 P
PLAN-HAII/52
PLAN-HAII/45 V
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154
Hörweg (südlich),
Aubinger Allee (westlich),
Annemarie-Renger-Straße (nördlich),
zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich)
(Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 2068 und 2092)
1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord
- Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19049
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2154 für den
Bereich Hörweg (südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-
Straße (nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham
Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich)
2800 Wohneinheiten
hier: Satzungsbeschluss
Inhalt Satzung mit Begründung des Bebauungsplans mit Grünordnung
Nr. 2154; Darstellung der Behandlung der Äußerungen aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) mit Stellungnahmen
der Verwaltung.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja. Im Bebauungsplanverfahren
wurden durch den Klimafahrplan und die Umweltprüfung die Belange
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt.
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Entscheidungs-
vorschlag
Den Äußerungen aus der Veröffentlichung im Internet einschließlich der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch kann nur nach
Maßgabe der Ausführungen unter der diesbezüglichen Anlage 8
entsprochen werden.
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154 für den Bereich Hörweg
(südlich), Aubinger Allee (westlich), Annemarie-Renger-Straße
(nördlich), zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss
Nr. 2083 (östlich) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen. Ihm
wird die nachfolgende Begründung gegeben.
Gesucht werden
kann im RIS auch
nach
Freiham Nord, 1.Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes,
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154
Ortsangabe Stadtbezirk 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied
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und Bauordnung
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Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154
Hörweg (südlich),
Aubinger Allee (westlich),
Annemarie-Renger-Straße (nördlich),
zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich)
(Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 2068 und 2092)
1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord
- Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19049
Vorblatt zur Beschlussvorlage des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom
11.03.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis
I. Vortrag der Referentin 1
A)
B)
C)
Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 01.07.2025 mit 01.08.2025
Änderungen gegenüber dem Billigungsbeschluss zu diesem
Bebauungsplan
Anhörung des Bezirksausschusses
2
2
6
II. Antrag der Referentin 6
Satzungstext 7
Begründung des Bebauungsplans mit Grünordnung 36
III. Beschluss 266
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23640
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Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154
Hörweg (südlich),
Aubinger Allee (westlich),
Annemarie-Renger-Straße (nördlich),
zukünftiger Landschaftspark Freiham Aufstellungsbeschluss Nr. 2083 (östlich),
(Teilverdrängung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 2068 und 2092)
1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord
- Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19049
Anlagen:
1. Lage im Stadtgebiet M = 1 : 50000
2. Ausschnitt Übersichtsplan M = 1 : 7500
3. Verkleinerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2154 (ohne Maßstab)
4. Verkleinerung des Abstandsflächenplan zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154
(ohne Maßstab)
5. Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung
6. Klimacharta Zweckverband Freiham (ZVF) vom 20.12.2024
7. Klimacharta Landeshauptstadt München (LHM) vom 20.12.2024
8. Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB – Tabelle 1
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
gemäß § 7 Nr. 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats, da es sich um eine Angelegenheit
der Bauleitplanung handelt.
Mit dem Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2154, der den ersten Bauabschnitt des
2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord darstellt, soll auf der ca. 26,6 ha großen
Fläche ein Wohnbaupotenzial von rund 2.800 Wohneinheiten für ca. 7.200
Einwohner*innen geschaffen werden. Für die im Eigentum der Landeshauptstadt
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München befindlichen Flächen ist vorgesehen, dass bei der Bebauung bis zu 60 % der
Wohneinheiten im geförderten Wohnungsbau und bis zu 40 % im freifinanzierten
konzeptionellen Mietwohnungsbau realisiert werden sollen.
Auf die nachstehende Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfs (Seite 7 ff.)
wird verwiesen. Hierauf bezieht sich der Antrag der Referentin.
A) Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
vom 01.07.2025 mit 01.08.2025
Basierend auf dem Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung
Nr. 2154, 1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnittes Freiham Nord vom
12.02.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15688) wurde die Veröffentlichung im
Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) während der Zeit vom
01.07.2025 mit 01.08.2025 einschließlich einer zusätzlichen öffentlichen Auslegung
durchgeführt.
Die Äußerungen und Einwände aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der
Landeshauptstadt München hierzu können im Einzelnen aus der Tabelle Nr. 1,
Anlage 8, entnommen werden.
B) Änderungen gegenüber dem Billigungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan
Aufgrund von vertiefenden Untersuchungen sowie des weiteren Planungsablaufs
wurden die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2154 in
folgenden Punkten gegenüber dem Stand des Billigungsbeschlusses (vom
12.02.2025, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15688) angepasst:
Festsetzungsänderungen der Planzeichnung
• In der Gemeinbedarfsfläche Erziehung wird der westliche Bauraumumgriff
aufgrund der fortschreitenden Planung und Baugenehmigung zum
Schulcampus angepasst. Die Bauraumfläche ist im Vergleich zum Stand der
Billigung jedoch gleichgeblieben.
• Im Baugebiet WA 1 ist aufgrund fortschreitender Entwicklungen zur
Eigentumssituation und zur geplanten Grundstücksaufteilung die
Kindertageseinrichtung entfallen. Diese wurde in Abstimmung mit dem Referat
für Bildung und Sport im Baugebiet WA 7 kompensiert (vgl. Ausführungen
zum WA 7). Die zuvor im Plan als dinglich für einen beschränkten
Personenkreis zu sichern gekennzeichnete Fläche (FB) zur Pflege und
Anlieferung der Freiflächen der Kindertageseinrichtung wird in diesem
Zusammenhang ebenfalls entfernt. Die festgesetzten Grund- und
Geschossflächenwerte bleiben unverändert.
• Im Baugebiet WA 2 wird der Bauraum im Osten aufgrund fortschreitender
Entwicklungen zur Eigentumssituation und geplanten Grundstücksaufteilung
mittels einer Abgrenzung zum Maß der baulichen Nutzung („Knödellinie“)
geteilt und entsprechend werden die festgesetzten Werte für die Grundfläche
sowie die Geschossfläche auf die entstehenden Teilbauräume aufgeteilt. Der
Summenwert der Teilbauräume entspricht jedoch weiterhin dem Stand der
Billigung.
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• Betreffend die Baugebiete WA 3 und SO 1 wird die Abgrenzung zur Art der
baulichen Nutzung („Knödellinie“) zwischen den beiden Baugebieten so
verschoben, dass sich die Fläche des Baugebiets SO 1 zugunsten von
größeren ebenerdigen Freiflächen für das Baugebiet WA 3 verkleinert. Diese
Änderung wurde aufgrund fortschreitender Entwicklungen zu den
Mobilitätshäusern sowie aufgrund eines ersatzlosen Entfalls der
Kindertageseinrichtung im SO 1 durchgeführt. Eine Bedarfsüberprüfung des
Referates für Bildung und Sport hat ergeben, dass die Kindertageseinrichtung
im SO 1 aufgrund zeitlicher Zusammenhänge und der Bedarfsdeckung im
Siedlungsgebiet Freiham nicht mehr erforderlich ist. Des Weiteren wird im WA
3 die zuvor im Plan als dinglich für einen beschränkten Personenkreis zu
sichern gekennzeichnete Fläche (FB) zur Pflege der Freispielflächen und zur
Anlieferung der Kindertageseinrichtungen zugunsten des SO 1 in diesem
Zusammenhang ebenfalls entfernt.
• Betreffend die Baugebiete WA 4 und SO 2 wird die Abgrenzung zur Art der
baulichen Nutzung („Knödellinie“) zwischen den beiden Baugebieten so
verschoben, dass sich die Fläche des Baugebiets SO 2 zugunsten von
größeren ebenerdigen Freiflächen für das Baugebiet WA 4 verkleinert. Diese
Änderung wurde aufgrund fortschreitender Entwicklungen zu den
Mobilitätshäusern sowie aufgrund eines ersatzlosen Entfalls der
Kindertageseinrichtung im SO 2 durchgeführt. Eine Bedarfsüberprüfung des
Referates für Bildung und Sport hat auch hier ergeben, dass die
Kindertageseinrichtung im SO 2 aufgrund zeitlicher Zusammenhänge und der
Bedarfsdeckung im Siedlungsgebiet Freiham nicht mehr erforderlich ist. Des
Weiteren wird im WA 4 die zuvor im Plan als dinglich für einen beschränkten
Personenkreis zu sichern gekennzeichnete Fläche (FB) zur Pflege der
Freispielflächen und zur Anlieferung der Kindertageseinrichtungen zugunsten
des SO 2 in diesem Zusammenhang ebenfalls entfernt.
• Im Baugebiet SO 1 wird der festgesetzte Ein- und Ausfahrtbereich in der
Straße U-1827 leicht nach Osten verschoben und somit den Gutachten
angepasst.
• Im Baugebiet WA 7 wird aufgrund fortschreitender Entwicklungen zur
Eigentumssituation und zur geplanten Grundstücksaufteilung eine zweite
Kindertageseinrichtung im Südosten des WA 7 vorgesehen. Diese wurde in
Abstimmung mit dem Referat für Bildung und Sport aus dem Baugebiet WA 1
ins WA 7 verschoben (vgl. Ausführungen zum WA 1). Die zuvor im Plan als
dinglich für einen beschränkten Personenkreis zu sichern gekennzeichnete
Fläche (FB) zur Pflege der Freispielflächen und zur Anlieferung der
Kindertageseinrichtungen wird in diesem Zusammenhang ebenfalls angepasst
bzw. für die zweite Kindertageseinrichtung im Südosten ergänzt. Die
Dienstbarkeitsfläche (Gehrechtsfläche (G)) im Südosten des allgemeinen
Wohngebiets wird aufgrund der neuen Kindertageseinrichtung und deren
Freispielfläche angepasst. Zur Unterbringung der zweiten
Kindertageseinrichtung im Südosten des Gebiets wird es hinsichtlich der
künftigen Grundstücksbildung erforderlich, eine Abgrenzungslinie zum Maß
der Nutzung („Knödellinie“) im Südosten zu entfernen. Die Grund- und
Geschossflächenwerte der beiden Teilbauräume gemäß dem Stand der
Billigung werden dabei zusammengefasst.
Wichtige Änderungen im Satzungstext
• § 5 Art der baulichen Nutzung (baulich integrierte Kindertageseinrichtungen):
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Die Festsetzungsänderungen betreffen den Bedarf an
Kindertageseinrichtungen, der vom Referat für Bildung und Sport überprüft
und anhand des Planungsfortschritts in Freiham aktualisiert wurde.
Diesbezüglich sind von den noch im Billigungsbeschluss enthaltenen sechs in
die Baugebiete integrierten Kindertageseinrichtungen zuzüglich einer
Einrichtung in der Gemeinbedarfsfläche Erziehung (vgl. § 4 Abs. 1 der
Satzung) im Planungsgebiet zwei Kindertageseinrichtungen (SO 1
Mobilitätshaus und SO 2 Mobilitätshaus) entfallen, sodass im Planungsgebiet
nunmehr insgesamt fünf Kindertageseinrichtungen verbleiben.
Des Weiteren wird aus Gründen der fortgeschrittenen Entwicklung der
Eigentümersituation und der anvisierten Grundstücksparzellierung die
Kindertageseinrichtung im allgemeinen Wohngebiet WA 1 nicht...