(E) Sammelbeschluss zu BV-Empfehlungen des Stadtbezirkes 22

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  • 26-32 _ V 01028_V 01028 Sammelbeschluss Stadtbezirk 22 BE.pdf
  • 26-32 _ V 01028_V 01028 Sammelbeschluss Stadtbezirk 22 A1-6.pdf
  • B 22_VG 15.07.2026 oeff. 5. 5..pdf
  • 20-26 _ E 02000_Antrag oeff.pdf
  • 20-26 _ E 02014_Antrag oeff.pdf
  • 20-26 _ E 02779_E 02779 Wohnmobile Abstellverbot Sportplatz Aubing.pdf
  • 20-26 _ E 02784_E 02784 Vorfahrt gewaehren Kronwinkler Strasse.pdf
  • 20-26 _ E 02787_E 02787 Haltverbot+Zebrastreifen Altostrasse.pdf
  • 20-26 _ E 02781_E 02781 Tempo 30 Altostrasse.pdf
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=== 26-32 _ V 01028_V 01028 Sammelbeschluss Stadtbezirk 22 BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39991 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Daueranordnungen MOR-GB2.211 Sammelbeschluss zu BV-Empfehlungen des Stadtbezirkes 22 Aufstellung eines Blitzers in der Friedrichshafener Straße sowie Durchsetzung des Fahrverbots am Westkreuz Empfehlung Nr. 20-26 / E 02000 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 13.06.2024 Bergsonstraße / Ecke Kronwinkler Straße; Verlegung Verkehrsinsel sowie bessere Beschilderung des Überholverbots an der Bushaltestelle Empfehlung Nr. 20-26 / E 02014 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 13.06.2024 Abstellverbot für Wohnmobile und Wohnanhänger im Bereich des Sportplatzes Aubing Empfehlung Nr. 20-26 / E 02779 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 Verlängerung der 30er Zone in der Altostraße bis Höhe Henschelstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02781 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 Errichtung eines Verkehrszeichens "Vorfahrt gewähren" in der Kronwinkler Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02784 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 Errichtung eines Haltverbots sowie eines Zebrastreifens in der Altostraße im Bereich des Übergangs Aubinger Tunnel Empfehlung Nr. 20-26 / E 02787 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01028 Anlagen: 1.BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02000 2.BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02014 3.BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02779 4.BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02781 5.BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02784 6.BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02787 Beschluss des Bezirksausschusses des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen- Langwied vom 15.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied hat am 13.06.2024 Empfehlungen Nr. 20-26 / E 02000 und Nr. 20-26 / E 02014 und am 27.05.2025 die Empfehlungen Nr. 20-26 / E 02779, Nr. 20-26 / E 02781, Empfehlung Nr. 20-26 / E 02784 und Empfehlung Nr. 20-26 / E 02787 beschlossen. Sie werden gesamthaft mittels dieses Sammelbeschlusses behandelt. Die Empfehlungen betreffen Vorgänge, die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, müssen diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungs- satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss- Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu deren Information Folgendes auszuführen ist: Zu Aufstellung eines Blitzers in der Friedrichshafener Straße sowie Durchsetzung des Fahrverbots am Westkreuz Empfehlung Nr. 20-26 / E 02000 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 13.06.2024 1a Aufstellung eines Blitzers Die Zuständigkeit für Geschwindigkeitskontrollen in München liegt im Hauptstraßennetz beim Polizeipräsidium München, für Tempo 30-Zonen und Tempo 30-Strecken hauptsächlich bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat (KVR). Das KVR äußerte sich zum Sachverhalt wie folgt: „Die Friedrichshafener Straße ist kein Bestandteil des Messprogramms der KVÜ, das aktuell rund 900 Straßenzüge im gesamten Stadtgebiet umfasst. Die KVÜ hat die Örtlichkeit hinsichtlich möglicher Kontrollen, Aufstellmöglichkeiten der Messfahrzeuge, Beschilderung, Verkehrsaufkommen, etc. besichtigt. Hierbei zeigte sich das Verkehrs- aufkommen als absolut unauffällig, da der genannte kurze Straßenabschnitt in einer Sackgasse mündet, auch liegt der KVÜ abgesehen von der Bürgerversammlungsemp- fehlung keine weitere Beschwerdelage zu dieser Örtlichkeit vor. Zudem befindet sich im Umkreis keine Schule oder Betreuungseinrichtung, die einen entsprechenden Fokus und weitere Maßnahmen zur Durchführung von Messungen nachvollziehbar begründen würde. Daher bestehen nach Erwägungen der KVÜ zum Überwachungseinsatz derzeit keine Gründe, diese Örtlichkeit hinsichtlich der Durchführung von Messungen vorzusehen.“. 1b Durchsetzung des Fahrverbots am Westkreuz (mittels Schranke) Das östliche Ende des Nordastes der Friedrichshafener Straße (Bereich im Umfeld des S- Bahnhofs Westkreuz) geht in einen beschränkt-öffentlichen Bereich über und ist derzeit mit einem „Verbot für Kraftfahrzeuge; Lieferverkehr frei“ beschildert. Die geltende straßenver- kehrsrechtliche Anordnung ist eindeutig und gut sichtbar beschildert. Sie mittels Schranke oder Pollern zusätzlich physisch zu doppeln ist aus der Perspektive der Verkehrssicherheit nicht notwendig. Die Polizei kontrolliert und sanktioniert das (illegale) Befahren des Platzbereiches im Rahmen des Streifendienstes. Mittelfristig plant das Mobilitätsreferat aber ohnehin die Platzfläche als Fußgängerzone zu kennzeichnen. Diese Maßnahme verbessert den Schutz für die Menschen, die in dem Bereich zu Fuß unterwegs sind. Zu Bergsonstraße / Ecke Kronwinkler Straße; Verlegung Verkehrsinsel sowie bessere Beschilderung des Überholverbots an der Bushaltestelle Empfehlung Nr. 20-26 / E 02014 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 13.06.2024 2a Verlegung der Verkehrsinsel nach Westen Das Mobilitätsreferat hat die Situierung der Verkehrsinsel überprüft und in diese Prüfung mehrere andere Fachdienststellen eingebunden, darunter auch die „Haltestellen-Kommission“ bestehend aus Vertretungen der Stadtwerke München/MVG, des Polizeipräsidiums München, des Baureferats und des Mobilitätsreferats. Für die Kommission ist derzeit kein zwingender Bedarf ersichtlich, aus Sicherheitsgründen die bestehende Verkehrsinsel östlich der Kron- winkler Straße zurückzubauen und – wie in der Bürgerversammlungsempfehlung vorgeschla- gen – stattdessen westlich der Kronwinkler Straße eine neue Verkehrsinsel aufzubauen. Dies insbesondere, da die Unfallsituation vollkommen unauffällig ist. 2b Überholverbot an der Bushaltestelle Das nachgefragte Überholverbot ist seit mehreren Jahren existent. Etwaig in der Zwischenzeit abhandengekommene oder verdrehte Verkehrszeichen wurden durch Baureferat ersetzt. Zu Abstellverbot für Wohnmobile und Wohnanhänger im Bereich des Sportplatzes Aubing Empfehlung Nr. 20-26 / E 02779 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 Wohnmobile und Wohnanhänger nehmen – wie andere Fahrzeuge auch – legal am ruhenden Verkehr teil, wenn sie zugelassen und betriebsbereit sind und nicht zu verkehrsfremden Zwecken (Wohnzwecken) auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellt werden. Wohnmobile können bei Vorliegen dieser Voraussetzungen im Rahmen der Verkehrsvorschriften ohne zeitliche Beschränkung parken. Mit Wohnanhängern ohne Zugfahrzeug hingegen darf – außer an entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen – nicht länger als zwei Wochen an einer Stelle geparkt werden. Verstöße gegen die genannten Vorschriften werden von der Polizei verfolgt. Das Überwachen der Einhaltung dieser Vorschrift ist aufwändig, zudem kann das Verbot durch rechtzeitiges Versetzen des Anhängers umgangen werden. Steht ein zugelas- sener Anhänger nicht wegen der Teilnahme am Verkehr auf der Straße, sondern überwiegend aus anderen Gründen, kann gegen seinen Halter wegen unerlaubter Sondernutzung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz vorgegangen werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn Anhänger als Werbeträger auf einen Betrieb oder eine Veranstaltung aufmerksam machen sollen. Die Verhängung eines Abstellverbots für Wohnmobile und Wohnanhänger, die die vom Gesetzgeber (extra) eingeräumten Möglichkeiten des Parkens einschränkt, kann im Bereich des Sportplatzes – d.h. in der Kronwinkler Straße, der Marienbrunner Straße, der Aubing-Ost- Straße und die Kastelburgstraße – derzeit mangels Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen nicht in Betracht kommen. Zu Verlängerung der 30er Zone in der Altostraße bis Höhe Henschelstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02781 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 Die Straßenverkehrsordnung lässt die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h nur in ausdrücklich geregelten Fällen zu. Dies sind im Wesentlichen: • Tempo 30-Zonen, die vorwiegend zum Schutz der Wohnbevölkerung eingerichtet werden; Straßen mit erheblichem Durchgangsverkehr sind davon ausgeschlossen • Einzelmaßnahmen, bei denen eine erheblich über das übliche Maß hinausgehende Gefährdung für die Verkehrssicherheit oder -ordnung nachzuweisen ist • im Bereich vor sog. sensiblen Einrichtungen (z.B. Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Fußgängerüberwegen), soweit eine Gefährdung gegeben sein könnte, auf eine Länge von bis zu 300 m (bei Verstetigung 500 m). Das Mobilitätsreferat ist nunmehr über den IST-Zustand hinaus zu dem Prüfergebnis gekommen, im Fall des Spielplatzes, der in der Altostraße 110a firmiert, auf Grund der örtlichen Besonderheiten – wie der eingeschränkten bzw. späten Erkennbarkeit des unter Bäumen und Hecken gelegenen Spielplatzes und der hohen Wahrscheinlichkeit von zusätzlichen Querungen über die Altostraße auf ungesicherter Strecke – dort zum Schutz der Kinder Tempo 30 in einem räumlich (und zeitlich) angemessenen Bereich anordnen zu können. Beabsichtigt ist, „30“ im Bereich nördlich Allinger Straße bis nach (nördlich) der Grabenfleck- straße täglich in der Zeit zwischen 7 Uhr und 19 Uhr einzuführen. Die Engstelle an der Brücke über den Langwieder Bach, die u.a. als Begründung des der Empfehlung zugrundeliegenden Bürgerantrags herangezogen wurde, liegt dabei innerhalb der Strecke, in der die Geschwindig- keit abgesenkt werden soll. Für die Vornahme weiterer Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Altostraße besteht derzeit keine Rechtsgrundlage. Zu Errichtung eines Verkehrszeichens "Vorfahrt gewähren" in der Kronwinkler Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02784 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 Im Bereich zwischen Kastelburgstraße und Aubing-Ost-Straße ist die Kronwinkler Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Dieser Bereich, oft fälschlich „Spielstraße“ genannt, ist ein durch ein blaues Schild gekennzeichneter Straßenraum, in dem Fußgänger*innen Vorrang haben und Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit (4–7 km/h, max. 10 km/h) fahren dürfen. Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt, und beim Ausfahren gilt bereits kraft Gesetzes eine Wartepflicht gegenüber dem restlichen Verkehr. Insoweit ist es erlässlich (und wäre auch gänzlich atypisch), zur Klarstellung der Vorfahrtssituation zusätzlich „Vorfahrt gewähren“-Schilder aufzustellen. Zu Errichtung eines Haltverbots sowie eines Zebrastreifens in der Altostraße im Bereich des Übergangs Aubinger Tunnel Empfehlung Nr. 20-26 / E 02787 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied am 27.05.2025 Aus Sicht von Polizei und Mobilitätsreferat besteht übereinstimmend kein Erfordernis, den kurzen Abschnitt der Fahrbahn der Altostraße, der über den Aubinger Tunnel führt, mit Haltverboten oder einem Zebrastreifen auszustatten. Anders verhält es sich jedoch im Bereich der Altostraße Ostseite südlich der Verkehrsinsel. Dort hat sich die verkehrliche Situation nach Auskunft der Polizei nördlich der Hausnummer 70 durch ein verändertes Parkverhalten gewandelt. Da der Kfz-Verkehr in Richtung Norden bei der Vorbeifahrt an diesen parkenden Fahrzeugen teils erheblich in die Gegenfahrbahn ausweichen muss, kommt er dabei entgegenkommenden Radfahrenden, die südlich der Verkehrsinsel – also auf der Westseite in Fahrtrichtung Süd – vom Gehweg herunter auf die Fahrbahn geleitet werden, vereinz...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

15.07.2026 um 19:00 Uhr

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