=== 26-32 _ V 01034_V 01034 Kreuzung Mooswiesenstrasse BE.pdf ===
Telefon: 233 - 76 12 00 Baureferat
Tiefbau
Kreuzung Mooswiesenstraße / Am Aubinger Feld / An der
Langwieder Haide; Bessere Sichtbarmachung der
Radfahrenden
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03327
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-
Obermenzing am 23.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01034
Anlage
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03327
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 Aubing – Lochhausen –
Langwied vom 05.08.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing hat am 23.03.2026
die anliegende Empfehlung beschlossen, wonach die Verkehrssicherheit für
Radfahrende sowie deren Sichtbarmachung an der Kreuzung Mooswiesenstraße/Am
Aubinger Feld/An der Langwieder Haide anhand der folgenden Maßnahmen erhöht
werden soll:
- Gabionenmauer entfernen oder durch blickdurchlässiges Material ersetzen
- Verkehrsschilder An der Langwieder Haide beidseitig 50 m vor der Kreuzung Moos-
wiesenstraße/Aubinger Feld aufstellen: „Achtung Radfahrer kreuzen“
- Anbringen eines Spiegels am Übergang Mooswiesenstraße um Pkw’s auf der
Straße An der Langwieder Haide zu erkennen
Die Empfehlung aus dem Bezirksausschuss 21 Pasing – Obermenzing betrifft
ausschließlich das Gebiet des Stadtbezirkes 22 Aubing – Lochhausen – Langwied,
deshalb wird der Beschluss dem Bezirkausschuss 22 vorgelegt.
Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung:
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO
des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine
Seite 2 von 5
Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1
GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat
bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom
Bezirksausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch
gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter.
Zu dem Vorschlag, die vorhandene Gabionenmauer zu entfernen und/oder diese durch
blickdurchlässiges Material zu ersetzen, teilt das Baureferat Folgendes mit:
Ein Rückbau der vorhandenen Lärmschutzwand ist nicht möglich. Hierzu müsste eine
Aufgabe des vorhandenen Lärmschutzgutachtens durch das Referat für Klima und
Umweltschutz bzw. das Referat für Stadtplanung und Bauordnung erfolgen. In die
vorhandene Gabionenkonstruktion können keine Sichtelemente eingebaut werden. Für
die Errichtung einer neuen transparenten Lärmschutzwand stehen im Teilhaushalt des
Baureferats derzeit keine Finanzmittel zur Verfügung.
Zu der Maßnahme, Verkehrsschilder „Achtung Radfahrende kreuzen“ An der Langwieder
Haide beidseitig 50 Meter vor der Kreuzung Mooswiesenstraße/Aubinger Feld
aufzustellen, teilt das Mobilitätsreferat Folgendes mit:
„Es trifft nicht zu, dass die Kreuzung An der Langwieder Haide/Mooswiesenstraße keine
Hinweisschilder auf den kreuzenden Verkehr hat. Aus Richtung Langwied befindet sich
schon jetzt ca. 30 Meter vor der Kreuzung am rechten Straßenrand ein Zeichen 101
(schwarzes Ausrufezeichen im roten Dreieck - „Achtung Gefahrenstelle“) - darunter in
Textform der Hinweis „Fußgänger und Radfahrer kreuzen“.
Diese beiden Schilder sollen durch die Zeichen 133 (Fußgänger im roten Dreieck) und
138 (Rad im roten Dreieck) ersetzt werden, um die Sachlage wahrnehmen zu können,
ohne lesen zu müssen.
Aus der Gegenrichtung sind keine Schilder erforderlich, da die Sichtbeziehungen gut
sind.“
Zu der Anregung, am Übergang Mooswiesenstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen,
um Pkw auf der Straße An der Langwieder Haide zu erkennen, teilt das Baureferat
Folgendes mit:
Es handelt sich bei dieser Abbiegebeziehung um eine stadtübliche Kreuzung mit
ausreichenden Sichtverhältnissen.
Die Fahrbahn An der Langwieder Haide bietet durch Ihre Breite am Rand genug Raum
für eine sichere Aufstellung des Fahrrades, sodass die Einsicht in die Fahrbahn An der
Langwieder Haide bei Zugrundelegung des von der Straßenverkehrsordnung stets
gebotenen vorsichtigen Eintastens in den Straßenbereich ermöglicht wird.
Das Umfeld der Kreuzung erfordert von allen Verkehrsteilnehmenden in jedem Fall ein
der Situation angepasstes Verhalten, um die Örtlichkeit sicher zu passieren und um
weder sich noch andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden. Das Anbringen eines
Verkehrsspiegels kann diese angepasste Fahrweise nicht ersetzen und auch bei
Missachtung keine Erhöhung der Verkehrssicherheit erzeugen.
Seite 3 von 5
Bei der in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen besonderen Sorgfaltspflicht für
einen in eine Kreuzung einfahrenden Verkehrsteilnehmenden ist, angesichts der
örtlichen Situation, ein gefahrloses Anfahren bei angemessenem langsamen
„Herantasten“ an die Kreuzung möglich. Eine Anbringung eines Verkehrsspiegels würde
keinen Vorteil für die Verkehrsübersicht erwirken. Selbst mit einem Verkehrsspiegel
müssten alle Verkehrsteilnehmenden mit größter Vorsicht an die querende Straße
heranfahren und zwingend anhalten.
Verkehrsspiegel sind daher nur in besonderen Ausnahmefällen geeignet, die
Verkehrssicherheit auf Straßen zu verbessern. In der Regel sind sie wegen ihrer
Anfälligkeit gegenüber Witterungseinflüssen und Verschmutzung, wegen der
Fehleinschätzung der Verkehrssituation durch das verzerrte Verkehrsbild, wegen der
Anfälligkeit gegenüber zufälligen und mutwilligen Beschädigungen sowie wegen der
Blend- und Reflexwirkung eher als zusätzliche Gefahrenquelle anzusehen. Somit wird
durch den Verkehrsspiegel eine Sicherheit suggeriert, die tatsächlich aber nicht gegeben
ist.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03327 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21
Pasing-Obermenzing am 23.03.2026 wird gemäß Vortrag bereits entsprochen.
Da die Empfehlung aus dem Bezirksausschuss 21 Pasing – Obermenzing stammt, hat
dieser als Information einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.
Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und der Verwaltungsbeirat der
Hauptabteilung Tiefbau, Herr Stadtrat Lang, haben je einen Abdruck der
Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
1. Von folgender Sachbehandlung - laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) - wird
Kenntnis genommen:
Ein Rückbau der vorhandenen Lärmschutzwand ist nicht möglich, und auch für die
Errichtung einer neuen transparenten Lärmschutzwand stehen dem Baureferat
derzeit keine Ressourcen zur Verfügung.
Die beiden bereits vorhandenen Schilder an der Kreuzung An der Langwieder
Haide/Mooswiesenstraße sollen durch die Zeichen 133 (Fußgänger im roten
Dreieck) und 138 (Rad im roten Dreieck) ersetzt werden, um die Sachlage
wahrnehmen zu können, ohne lesen zu müssen. Aus der Gegenrichtung sind keine
Schilder erforderlich, da die Sichtbeziehungen gut sind.
Das Baureferat verzichtet auf die Aufstellung eines Verkehrsspiegels, da dieser an
der Örtlichkeit nicht zur Verbesserung der Verkehrssituation beitragen könnte.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03327 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 21
Pasing-Obermenzing am 23.03.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5
Gemeindeordnung behandelt.
Seite 4 von 5
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 22 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Sebastian Kriesel Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt.
An die Bezirksausschüsse 21 und 22
An das Direktorium - HA II - BA-Geschäftsstelle West
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Klima- und Umweltschutz
An das Mobilitätsreferat
An das Baureferat - J
An das Baureferat – T23/SPM, T2, T/Vz - zu TT-Nr. 26225
An das Baureferat - RG 4
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - T2/Vz
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 5 von 5
V. Abdruck von I. - IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss
Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen
werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt).
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 22 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 22 kann / soll nicht vollzogen werden
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren
einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 26-32 _ V 01034_V 01034 Kreuzung Mooswiesenstrasse A1.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing am 23.03.2026
Bezirksteil Obermenzing
Betreff
Radweg zu den Seen Langwieder Haide / Aubinger Feld/ Mooswiesenstraße: Gabionen
weg - Schilder & Spiegel her
Die Kreuzung Mooswiesenstr/ Am Aubinger Feld/ An der Langwieder Haide ist
für Radfahrer lebensgefährlich: Autofahrer können von Pasing kommende
Radler nicht sehen, da dort ein blickdichter hoher Gabionenzaun steht (Bild
Mitte) Radfahrer können PKW Lenker nicht sehen, die aus Richtung S Langwied
in Richtung AWM Wertstoffhof fahren. Die Kreuzung hat keine Hinweisschilder
auf kreuzende Radler. Auf Seiten der Gabionenmauer wäre auch ein
Kurvenspiegel/ Verkehrssicherheitsspiegel gut, damit Radler nahende PKW
früh erkennen. Da die Strecke gerade im Sommer besonders an den
Wochenenden hunderten Kindern Schülern Familien mit dem Rad befahren
wird - auch zum Beerencafe - stelle ich den Antrag:
Gabionenmauer weg / oder Ersatz durch blickdurchlässiges Material
Verkehrschilder An der Langwieder Haide beidseitig 50 M vor Kreuzung
MooswiesenStr/Aubinger Feld: Achtung Radfahrer kreuzen
Anbringen eines Spiegels am Übergang Mooswiesenstraße um PKW auf der
Straße An der Langwieder Haide zu erkenne
Antrag zum Themengebiet Sicherheit
=== B 22_VG 05.08.2026 oeff. 5. 1..pdf ===
Datum: 07.08.2026
Telefon: 089 - 23 337230
Telefax: 089 - 233 989 373 56
Email: bag-west.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle West
An das Baureferat
(E) + (U) Kreuzung Mooswiesenstraße / Am Aubinger Feld / An der
Langwieder Haide; Bessere Sichtbarmachung der
Radfahrenden
Kreuzung Mooswiesenstraße / Am Aubinger Feld / Langwieder Haide; Bessere
Sichtbarmachung der Radfahrenden
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03327 der Bürgerversammlung des 21. Stadtbezirkes Pasing
vom 23.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01034
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied
vom 05. August 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03327_E 03327 Kreuzung Mooswiesenstr.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Pasing-Obermenzing am 23.03.2026
Bezirksteil Obermenzing
Betreff
Radweg zu den Seen Langwieder Haide / Aubinger Feld/ Mooswiesenstraße: Gabionen
weg - Schilder & Spiegel her
Die Kreuzung Mooswiesenstr/ Am Aubinger Feld/ An der Langwieder Haide ist
für Radfahrer lebensgefährlich: Autofahrer können von Pasing kommende
Radler nicht sehen, da dort ein blickdichter hoher Gabionenzaun steht (Bild
Mitte) Radfahrer können PKW Lenker nicht sehen, die aus Richtung S Langwied
in Richtung AWM Wertstoffhof fahren. Die Kreuzung hat keine Hinweisschilder
auf kreuzende Radler. Auf Seiten der Gabionenmauer wäre auch ein
Kurvenspiegel/ Verkehrssicherheitsspiegel gut, damit Radler nahende PKW
früh erkennen. Da die Strecke gerade im Sommer besonders an den
Wochenenden hunderten Kindern Schülern Familien mit dem Rad befahren
wird - auch zum Beerencafe - stelle ich den Antrag:
Gabionenmauer weg / oder Ersatz durch b...