Übernahme und Widmung der Osterangerstraße im Neubaugebiet inkl. der Parkbuchten, Schr. Baureferat

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Übernahme und Widmung der Osterangerstraße im Neubaugebiet inkl. der Parkbuchten, Schr. Baureferat vom 10.07.26

Neubau

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=== 20-26 _ B 08724_B 08724 Widmung Osterangerstrasse im Neubaugebiet.pdf === Fraktion der CSU und FDP im Bezirksausschuss 22 Aubing - Lochhausen - Langwied Fraktionsmitglieder: Dr. Franz Becker, FDP Marion Bergmann, CSU Barbara Götz-Schubach, CSU Sebastian Kriesel, CSU Sibylle Schrott, CSU Manfred Spannagl, CSU Christian Stockmann, CSU Silvia Weber, CSU Christa Zeilermeier, CSU, Antrag zur Sitzung am 25.02.2026 Übernahme und Widmung der Osterangerstraße im Neubaugebiet inkl. Der Parkbuchten Der Bezirksausschuss bittet die Landeshauptstadt München zu prüfen und darzustellen 1. unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen die Straße Osterangerstr. / Korbmacherweg / Leinweberweg einschließlich der vorhandenen Parkbuchten von der Landeshauptstadt München übernommen und als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden kann, 2. in welchem zeitlichen Rahmen eine solche Übernahme und Widmung realistisch erfolgen kann, 3. welche konkreten Schritte hierfür noch erforderlich sind (z. B. Grunderwerb, Herstellung, Abnahme), 4. und welche Übergangsregelungen bis zur endgültigen Widmung vorgesehen werden können, um die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit sowie wiederholte Abschleppmaßnahmen zu vermeiden. Begründung Die Straße Osterangerstr. Korbmacherweg / Leinweberweg wird faktisch wie eine öffentliche Straße genutzt. Gleichwohl ist der rechtliche Status der Straße sowie der Parkbuchten derzeit nicht eindeutig als öffentlicher Verkehrsraum geklärt. In der Folge kommt es wiederholt zu Abschleppvorgängen, die im Nachgang teilweise rückgängig gemacht werden müssen. Dies führt zu erheblicher Verunsicherung bei Anwohnern und Besuchern. Aus Sicht der Anwohnerschaft ist eine dauerhafte und rechtssichere Lösung erforderlich. Eine Übernahme der Straße einschließlich der Parkbuchten durch die Landeshauptstadt München sowie die anschließende Widmung als öffentliche Verkehrsfläche würde die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen, klare Zuständigkeiten schaffen und einen geordneten ruhenden Verkehr ermöglichen. Der Antrag zielt ausdrücklich nicht auf eine private Bewirtschaftung der Parkflächen, sondern auf eine vollständige Übernahme und öffentliche Nutzung im Sinne eines funktionierenden und transparenten Verkehrssystems. Christian Stockmann Manfred Spannagl Sebastian Kriesel === 20-26 _ B 08724_B 08724 Widmung Osterangerstrasse im Neubaugebiet AS.pdf === U-Bahn Linie 5 Haltestelle Ostbahnhof S-Bahn alle Linien Haltestelle Ostbahnhof Straßenbahn Linie 21 Haltestelle Haidenauplatz Bus Linien X30, 54, 58, 68, 100 Haltestelle Haidenauplatz Bus Linie 59 Haltestelle Ampfingstraße Postanschrift:_Baureferat _81660 München Hausanschrift: Friedenstraße 40 _81671 München Internet: http://www.muenchen.de [ LHM-intern ] Landeshauptstadt München Baureferat Landeshauptstadt München, Baureferat 81671 München Verwaltung und Recht Zentrale Aufgaben BAU-VZ Friedenstraße 40 81671 München Dienstgebäude: Friedenstraße 40 Zimmer: Sachbearbeitung: Bezirksausschuss 22 Sebastian Kriesel Geschäftsstelle West Landsberger Straße 486 81241 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen BA-Antrags Nr. 20-26 / B 08724 Unser Zeichen Datum 10.07.2026 Übernahme und Widmung der Osterangerstraße im Neubaugebiet inkl. der Parkbuchten BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08724 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kriesel, in Ihrem o.a. Antrag bitten Sie die Landeshauptstadt München zu prüfen und darzustellen, wie die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Widmung und Übernahme der Straßen im Bebauungsplangebiet Nr. 2107, der Osterangerstraße, dem Korbmacherweg und dem Leinweberweg sind. Weiterhin sollen die konkreten Schritte, der zeitliche Rahmen und die Übergangsregelungen bis zur endgültigen Widmung dargestellt werden. Dazu kann Ihnen das Baureferat im Benehmen mit dem Mobilitätsreferat mitteilen: Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 2107 der Landeshauptstadt München wurde die Herstellung sämtlicher Hoch- und Tiefbaumaßnahmen auf einen Dritten – auch Erschließer oder Planungsbegünstigter genannt- übertragen. Rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen für Übernahme und Widmung Die Übernahme der im Bebauungsplan Nr. 2107 als Straßenverkehrsflächen festgesetzten Straßen, also der Osterangerstraße, des Korbmacherweges und des Leinweberweges, durch die Landeshauptstadt München ist vertraglich vereinbart und erfolgt auf Grundlage einer geschlossenen Grundvereinbarung, sowie eines Erschließungsvertrages mit der Planungsbegünstigten. Die Planungsbegünstigte ist Eigentümerin mehrerer Flurstücke im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 2107 und hat die genannten Straßen nach Abschluss ihrer Hochbaumaßnahmen den städtischen Vorgaben entsprechend endgültig und verkehrssicher herzustellen. Erst im Anschluss kann eine straßenrechtliche Widmung erfolgen. Die Seite 2 von 2 beanspruchten Flurstücke gehen dann in das Eigentum der Stadt über. Eine Vorziehung der Widmung der Straßenflächen ist leider nicht möglich, da mit der Widmung automatisch die Straßenbaulast auf die Stadt übergehen und damit sämtliche (Herstellungs-) Verpflichtungen des Planungsbegünstigten gegenüber der Stadt entfallen würden. Eine zusätzliche Übernahme dieser Verpflichtungen seitens der Stadt ist unter Berücksichtigung der bestehenden Verträge und derzeitigen Haushaltslage nicht darstellbar. Erforderliche Schritte für Übernahme und Widmung Zur Realisierung der Übernahme und Widmung sind folgende konkrete Schritte notwendig: (1) Fertigstellung der Straßenarbeiten durch den Projektentwickler nach den städtischen Vorgaben, (2) Abnahme durch die zuständigen Fachdienststellen des Bau- und Mobilitätsreferates, (3) Widmung als öffentliche Verkehrsfläche durch die Stadt. Dem Bezirksausschuss wird dazu dann ein entsprechender Beschluss zur Entscheidung vorgelegt. Zeitlicher Rahmen Ein realistischer Zeitrahmen lässt sich derzeit nur schwer bestimmen, da er von mehreren Faktoren – insbesondere der Fertigstellung der privaten Hochbauten – abhängt, die von der Stadt nicht beeinflusst werden können. Auch die tatsächliche Fertigstellung der Straßen und Abnahme liegt in der Verantwortung des Planungsbegünstigten. Nach den uns vorliegenden Informationen gehen wir derzeit davon aus, dass die genannten Straßen spätestens bis Ende 2028 von der Planungsbegünstigten endgültig fertiggestellt werden. Das Baureferat wird das straßenrechtliche Widmungsverfahren jedenfalls so bald wie möglich einleiten. Übergangsregelungen bis zur endgültigen Widmung Bis zur endgültigen Widmung handelt es sich bei den Verkehrsflächen um faktisch öffentliche Straßen. Für die Verkehrsteilnehmer*innen gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Das Mobilitätsreferat hat in der Vergangenheit straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Sicherung von Bautätigkeiten erlassen. Die Verantwortung und Zuständigkeit für die Erfüllung aller erforderlichen Schritte liegt jedoch ausschließlich bei der Planungsbegünstigten und Eigentümerin der Flächen. Wir werden die Planungsbegünstigte daher nochmals auf ihre entsprechenden Verpflichtungen hinweisen. Wir hoffen, dass Ihre Fragen damit vollständig beantwortet sind. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08724 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Mit freundlichen Grüßen, gez. Florian Schnabel Stadtdirektor

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

05.08.2026 um 19:00 Uhr

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