=== 20-26 _ B 08724_B 08724 Widmung Osterangerstrasse im Neubaugebiet.pdf ===
Fraktion der CSU und FDP
im Bezirksausschuss 22
Aubing - Lochhausen - Langwied
Fraktionsmitglieder:
Dr. Franz Becker, FDP
Marion Bergmann, CSU
Barbara Götz-Schubach, CSU
Sebastian Kriesel, CSU
Sibylle Schrott, CSU
Manfred Spannagl, CSU
Christian Stockmann, CSU
Silvia Weber, CSU
Christa Zeilermeier, CSU,
Antrag zur Sitzung am 25.02.2026
Übernahme und Widmung der Osterangerstraße im Neubaugebiet inkl. Der
Parkbuchten
Der Bezirksausschuss bittet die Landeshauptstadt München zu prüfen und
darzustellen
1. unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen die
Straße Osterangerstr. / Korbmacherweg / Leinweberweg einschließlich
der vorhandenen Parkbuchten von der Landeshauptstadt München
übernommen und als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden kann,
2. in welchem zeitlichen Rahmen eine solche Übernahme und Widmung
realistisch erfolgen kann,
3. welche konkreten Schritte hierfür noch erforderlich sind (z. B. Grunderwerb,
Herstellung, Abnahme),
4. und welche Übergangsregelungen bis zur endgültigen Widmung
vorgesehen werden können, um die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit
sowie wiederholte Abschleppmaßnahmen zu vermeiden.
Begründung
Die Straße Osterangerstr. Korbmacherweg / Leinweberweg wird faktisch wie eine
öffentliche Straße genutzt. Gleichwohl ist der rechtliche Status der Straße sowie der
Parkbuchten derzeit nicht eindeutig als öffentlicher Verkehrsraum geklärt. In der
Folge kommt es wiederholt zu Abschleppvorgängen, die im Nachgang teilweise
rückgängig gemacht werden müssen. Dies führt zu erheblicher Verunsicherung bei
Anwohnern und Besuchern.
Aus Sicht der Anwohnerschaft ist eine dauerhafte und rechtssichere Lösung
erforderlich. Eine Übernahme der Straße einschließlich der Parkbuchten durch die
Landeshauptstadt München sowie die anschließende Widmung als öffentliche
Verkehrsfläche würde die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen, klare
Zuständigkeiten schaffen und einen geordneten ruhenden Verkehr ermöglichen.
Der Antrag zielt ausdrücklich nicht auf eine private Bewirtschaftung der Parkflächen,
sondern auf eine vollständige Übernahme und öffentliche Nutzung im Sinne eines
funktionierenden und transparenten Verkehrssystems.
Christian Stockmann
Manfred Spannagl
Sebastian Kriesel
=== 20-26 _ B 08724_B 08724 Widmung Osterangerstrasse im Neubaugebiet AS.pdf ===
U-Bahn Linie 5
Haltestelle Ostbahnhof
S-Bahn alle Linien
Haltestelle Ostbahnhof
Straßenbahn Linie 21
Haltestelle Haidenauplatz
Bus Linien X30, 54, 58, 68, 100
Haltestelle Haidenauplatz
Bus Linie 59
Haltestelle Ampfingstraße
Postanschrift:_Baureferat
_81660 München
Hausanschrift: Friedenstraße 40
_81671 München
Internet:
http://www.muenchen.de
[
LHM-intern
]
Landeshauptstadt
München
Baureferat
Landeshauptstadt München, Baureferat
81671 München
Verwaltung und Recht Zentrale
Aufgaben
BAU-VZ
Friedenstraße 40
81671 München
Dienstgebäude:
Friedenstraße 40
Zimmer:
Sachbearbeitung:
Bezirksausschuss 22
Sebastian Kriesel
Geschäftsstelle West
Landsberger Straße 486
81241 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen
BA-Antrags Nr. 20-26 / B
08724
Unser Zeichen Datum
10.07.2026
Übernahme und Widmung der Osterangerstraße im Neubaugebiet inkl. der Parkbuchten
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08724
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kriesel,
in Ihrem o.a. Antrag bitten Sie die Landeshauptstadt München zu prüfen und darzustellen, wie
die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für eine Widmung und Übernahme der
Straßen im Bebauungsplangebiet Nr. 2107, der Osterangerstraße, dem Korbmacherweg und
dem Leinweberweg sind.
Weiterhin sollen die konkreten Schritte, der zeitliche Rahmen und die Übergangsregelungen
bis zur endgültigen Widmung dargestellt werden.
Dazu kann Ihnen das Baureferat im Benehmen mit dem Mobilitätsreferat mitteilen:
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 2107 der Landeshauptstadt München wurde die
Herstellung sämtlicher Hoch- und Tiefbaumaßnahmen auf einen Dritten – auch Erschließer
oder Planungsbegünstigter genannt- übertragen.
Rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen für Übernahme und Widmung
Die Übernahme der im Bebauungsplan Nr. 2107 als Straßenverkehrsflächen festgesetzten
Straßen, also der Osterangerstraße, des Korbmacherweges und des Leinweberweges, durch
die Landeshauptstadt München ist vertraglich vereinbart und erfolgt auf Grundlage einer
geschlossenen Grundvereinbarung, sowie eines Erschließungsvertrages mit der
Planungsbegünstigten. Die Planungsbegünstigte ist Eigentümerin mehrerer Flurstücke im
Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 2107 und hat die genannten Straßen nach Abschluss ihrer
Hochbaumaßnahmen den städtischen Vorgaben entsprechend endgültig und verkehrssicher
herzustellen. Erst im Anschluss kann eine straßenrechtliche Widmung erfolgen. Die
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beanspruchten Flurstücke gehen dann in das Eigentum der Stadt über. Eine Vorziehung der
Widmung der Straßenflächen ist leider nicht möglich, da mit der Widmung automatisch die
Straßenbaulast auf die Stadt übergehen und damit sämtliche (Herstellungs-) Verpflichtungen
des Planungsbegünstigten gegenüber der Stadt entfallen würden. Eine zusätzliche
Übernahme dieser Verpflichtungen seitens der Stadt ist unter Berücksichtigung der
bestehenden Verträge und derzeitigen Haushaltslage nicht darstellbar.
Erforderliche Schritte für Übernahme und Widmung
Zur Realisierung der Übernahme und Widmung sind folgende konkrete Schritte notwendig:
(1) Fertigstellung der Straßenarbeiten durch den Projektentwickler nach den städtischen
Vorgaben,
(2) Abnahme durch die zuständigen Fachdienststellen des Bau- und Mobilitätsreferates,
(3) Widmung als öffentliche Verkehrsfläche durch die Stadt.
Dem Bezirksausschuss wird dazu dann ein entsprechender Beschluss zur Entscheidung
vorgelegt.
Zeitlicher Rahmen
Ein realistischer Zeitrahmen lässt sich derzeit nur schwer bestimmen, da er von mehreren
Faktoren – insbesondere der Fertigstellung der privaten Hochbauten – abhängt, die von der
Stadt nicht beeinflusst werden können. Auch die tatsächliche Fertigstellung der Straßen und
Abnahme liegt in der Verantwortung des Planungsbegünstigten. Nach den uns vorliegenden
Informationen gehen wir derzeit davon aus, dass die genannten Straßen spätestens bis Ende
2028 von der Planungsbegünstigten endgültig fertiggestellt werden. Das Baureferat wird das
straßenrechtliche Widmungsverfahren jedenfalls so bald wie möglich einleiten.
Übergangsregelungen bis zur endgültigen Widmung
Bis zur endgültigen Widmung handelt es sich bei den Verkehrsflächen um faktisch öffentliche
Straßen. Für die Verkehrsteilnehmer*innen gelten die Regelungen der
Straßenverkehrsordnung. Das Mobilitätsreferat hat in der Vergangenheit
straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Sicherung von Bautätigkeiten erlassen. Die
Verantwortung und Zuständigkeit für die Erfüllung aller erforderlichen Schritte liegt jedoch
ausschließlich bei der Planungsbegünstigten und Eigentümerin der Flächen. Wir werden die
Planungsbegünstigte daher nochmals auf ihre entsprechenden Verpflichtungen hinweisen.
Wir hoffen, dass Ihre Fragen damit vollständig beantwortet sind. Der BA-Antrag Nr. 20-26 / B
08724 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Mit freundlichen Grüßen,
gez.
Florian Schnabel
Stadtdirektor