Umgang mit auf Geh- und Radwegen abgestellten E-Rollern, Schr. Mobilitätsreferat

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Umgang mit auf Geh- und Radwegen abgestellten E-Rollern, Schr. Mobilitätsreferat vom 05.08.26

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  • 26-32 _ Q 00046_Q 00046 E-Roller Geh- und Radwege.pdf
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=== 26-32 _ Q 00046_Q 00046 E-Roller Geh- und Radwege.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied am 21.07.2026 Betreff Hinderlich abgestellte E-Roller u.ä. Anfrage zum Themengebiet Verkehr Immer wieder stößt man auf Geh- und Radwegen auf E-Roller und E-Fahrräder, die so abgestellt sind, dass der Durchgang oder die Durchfahrt behindert wird. Wahrscheinlich hat dies jeder schon erlebt. Meine Frage: Was rät die Stadt, die Verwaltung oder die Polizei, was man tun soll: ignorieren und tolerieren? eigenhändig umparken? sich beschweren oder anzeigen - bei wem? Was tut die Stadt, um dieses Problem zu bekämpfen? Vielen Dank! === 26-32 _ Q 00046_Q 00046 E-Roller Geh- und Radwege AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 80313 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 05.08.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Umgang mit auf Geh- und Radwegen abgestellten E-Rollern Anfrage Nr. 26-32 / Q 00046 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 – Aubing- Lochhausen-Langwied am 21.07.2026 Guten Tag Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 - Aubing-Lochhausen- Langwied am 21.07.2026 wurde dem Mobilitätsreferat zugeleitet. In der Bürgerversammlung stellten Sie die Anfrage, wie mit behindernd abgestellten E-Tretrollern und Leihfahrrädern umgegangen werden soll. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die derzeit gültige Gesetzgebung erlaubt zwar das Abstellen von E-Tretrollern und Leihrädern (analog zu Privaträdern) auf Gehwegen, allerdings ist ein behinderndes Abstellen unzulässig und wird sanktioniert. Die Kommunale Verkehrsüberwachung sowie die Kolleg*innen des Polizeipräsidiums München ahnden behindernd abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge gemäß dem (bundeseinheitlichen) Tatbestandskatalog. Bei einem Verstoß kann ein Verwarnungsgeld von 20 Euro verhängt werden, welches sich bei einer Gefährdung auf 30 Euro erhöht. Auf Anfrage des Mobilitätsreferats teilte die Polizei mit, dass dem Polizeipräsidium München die Problematik des Abstellens von (z. B.) E-Scootern im Rahmen der Beendigung des Mietverhältnisses durchaus bewusst ist. Gleichwohl hat die Polizei mit einem begrenzten Personalkörper auch noch weitere, umfangreiche sicherheitsrelevante Aufgabenbereiche innerhalb und außerhalb des Verkehrssektors zu betreuen. Aus diesem Grund findet hier seitens der Polizei keine schwerpunktmäßige Überwachung statt. I. Ein wesentliches Steuerungsinstrument des Mobilitätsreferats stellt daher der Ausbau eines stadtweiten Netzes an Abstellflächen dar, wie auch Vergleiche mit anderen Städten zeigen. Entsprechend liegt ein Schwerpunkt des Mobilitätsreferats weiterhin auf der Schaffung eines stadtweiten Netzes an geteilten Abstellflächen für Mikromobilität (vgl. Stadtratsbeschluss "Zukunft geteilter Mikromobilitätsangebote in München" aus dem November 2023 (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7931800)). Die stadtweite Ausweisung geteilter Abstellflächen führt zu einer deutlichen Verbesserung der Abstellsituation, was auch die Erfahrungen der letzten Jahre in Stadtbezirken, die bereits seit längerem Shared-Mobility Infrastruktur haben, untermauern. Sollten Ihnen behindernd abgestellte Fahrzeuge auffallen, können Sie das Mobilitätsreferat gerne unter ekf.mor@muenchen.de auf konkrete Beschwerden hinweisen. In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, wenn Sie eine Fotoaufnahme und die Fahrzeug-ID zur Verfügung stellen könnten. Das Mobilitätsreferat hat die Möglichkeit mit den jeweiligen Anbieterfirmen direkt in Kontakt zu treten und die Prüfung der Situation vor Ort in die Wege leiten. Ebenso können sich betroffene Bürger*innen vertrauensvoll bei der Münchner Polizei melden. Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, sich direkt an die Anbieter zu wenden. Die Kontaktdaten der in München aktiven Anbieter finden Sie hier: https://muenchenunterwegs.de/mobilitaetsanbieter. Zusätzlich können Bürger*innen störende oder nicht regelkonform abgestellte E-Scooter anbieterübergreifend unter https://www.scooter- melder.de/ melden. Eine Angabe Ihrer persönlichen Daten ist hierbei nicht erforderlich. Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 21.07.2026 ist damit satzungsmäßig erledigt. gez. GB1.32 II. Abdruck von I. an die BAG-West Mit der Bitte um Weiterleitung an den Bezirksausschuss 22 III. DMS-Vorgang mit Versendungsnachweis zurück an GL5 Mit der Bitte um Einstellung des Antwortschreibens in das RIS + Abschluss des DMS- Vorganges

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

16.09.2026 um 19:00 Uhr

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