Sichere Querung der Altostraße am Lochhausener Bahnhof, Schr. Mobilitätsreferat

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Sichere Querung der Altostraße am Lochhausener Bahnhof, Schr. Mobilitätsreferat vom 25.08.26

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=== 26-32 _ B 00040_B 00040 Sichere Querung Altostrasse.pdf === Fraktion der CSU & FW im Bezirksausschuss 22 Aubing - Lochhausen - Langwied Fraktionsmitglieder Sebastian Kriesel, CSU Manfred Spannagl, CSU Christian Stockmann, CSU Barbara Götz-Schubach, CSU Nikolaus Gradl, CSU Kerstin Rambold, CSU Christian Schöttl, CSU, Marija Schopohl, CSU Sibylle Schrott, CSU Christa Zeilermeier, CSU Roland Jung, FW Antrag zur Sitzung am 17.06.2026 Sichere Querung der Altostraße am Lochhauser Bahnhof Der Bezirksausschuss bittet die Landeshauptstadt München (MOR), den bestehenden Fußgängerüberweg an der Henschelstraße, Südausgang SBahnhof Lochhausen, durch eine Fußgängerampel mit Anforderungstaste zu ersetzen. Alternativ sollten weitere ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung geprüft werden. Begründung Der bestehende Fußgängerüberweg wird täglich von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern genutzt, darunter viele Kinder, ältere Menschen sowie Pendlerinnen und Pendler. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer den Zebrastreifen nicht ausreichend beachten, bzw durch überhöhte Geschwindigkeiten nicht mehr abbremsen. Häufig wird der notwendige Abstand nicht eingehalten, und Fahrzeuge nähern sich mit unangepasster Geschwindigkeit. In vielen Fällen wird erst im letzten Moment stark abgebremst, wenn sich bereits Fußgänger auf dem Überweg befinden. Besonders besorgniserregend ist die Situation für Kinder, die diesen Weg regelmäßig auf ihrem Schulweg nutzen und die Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht vollständig einschätzen können. Gerade zu den Schulzeiten kommt es immer wieder zu sehr riskanten Situationen, bei denen Kinder beim Überqueren der Straße beinahe von Fahrzeugen erfasst werden. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und ist aus meiner Sicht nicht länger hinnehmbar. Ein Zebrastreifen setzt voraus, dass Autofahrer freiwillig anhalten und Rücksicht nehmen. Die Realität zeigt jedoch, dass dies an dieser Stelle häufig nicht zuverlässig geschieht. Eine Fußgängerampel hingegen schafft klare, verbindliche Regeln für alle Verkehrsteilnehmer. Sie sorgt dafür, dass der Verkehr gezielt angehalten wird und Fußgänger die Straße sicher und ohne Unsicherheit überqueren können. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Umgebung des Bahnhofs ein Bereich mit erhöhtem Verkehrsaufkommen ist. Durch ein- und aussteigende Fahrgäste sowohl bei Bus und S-Bahn entstehen zusätzliche Querungsbedarfe, die durch einen einfachen Zebrastreifen nicht ausreichend abgesichert sind. Aus den genannten Gründen halten wir es für dringend erforderlich, den bestehenden Fußgängerüberweg durch eine Fußgängerampel zu ersetzen oder zumindest ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu prüfen. Für den Antrag: Marija Schopohl Christian Stockmann Manfred Spannagl Sebastian Kriesel === 26-32 _ B 00040_B 00040 Sichere Querung Altostrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München VTU Konzepte MOR-GB2.441 lsa-bauprogramm.mor @muenchen.de , lsa- vtu.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle West bag-west.dir@muenchen.de An den BA 22 - Aubing-Lochhausen- Langwied Herr Kriesel Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 25.08.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Sichere Querung der Altostraße am Lochhausener Bahnhof BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00040 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 - Aubing- Lochhausen-Langwied Sehr geehrter Herr Kriesel, wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 17.06.2026, in dem Sie anstelle des bereits vorhandenen Fußgängerüberwegs eine Fußgängerschutzanlage beantragen. Alternativ sollen weitere ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung geprüft werden. Dem Bereich Schulwegsicherheit des Mobilitätsreferates ist es ein großes Anliegen, für mehr Verkehrssicherheit auf Münchens Straßen zu sorgen, insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen, also für die zu Fuß gehenden Grundschüler*innen der Grundschule am Schubinweg, die sich auf dem Weg zur Schule und von der Schule nach Hause oftmals erstmalig regelmäßig und eigenständig im öffentlichen Straßenraum bewegen. Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit wurde im Bereich des Fußgängerüberweges auf Höhe der Henschelstraße 1 bereits eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt. - Geschwindigkeitsreduzierung: Im Bereich des fraglichen Fußgängerüberweges gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30. Sowohl nördlich als auch südlich des Fußgängerüberweges wird mittels wiederholter Aufstellung von Tempo-30-Schildern auf die Geschwindigkeitsreduzierung hingewiesen. - Einrichtung einer Querungshilfe: Auf Höhe Henschelstraße 1 wurde der Fußgängerüberweg eingerichtet. - Zur besseren Wahrnehmung und Aufmerksamkeit wurden zudem beidseitig am Fußgängerüberweg gelbe Blinklichter angebracht. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] - Der fragliche Fußgängerüberweg ist als Schulweghelferstandort genehmigt und täglich (morgens) mit einem Schulweghelfer besetzt, der ein sicheres Queren der Fahrbahn zusätzlich absichert Sonstige Maßnahmen wie Gefahrzeichen oder Vorhinweise versprechen insofern keinen Erfolg als keine Sichtbeeinträchtigung vorliegt und somit von einer Missachtung auch dieser Beschilderung auszugehen ist. Der Schulwegsicherheit sind aus den vergangenen drei Jahren keine Meldungen über Gefährdungen von Schulkindern an der fraglichen Örtlichkeit bekannt, weder von der Schulleitung, des Schulweghelfers noch der Polizei. Erfreulicherweise gab es hier in den vergangenen drei Jahren auch keine Schulwegunfälle. Mit dem bestehenden Fußgängerüberweg mit Blinklicht und Absicherung durch einen Schulweghelfer besteht hier bereits eine sichere Querungsmöglichkeit der Henschelstraße im Bereich des Lochhauser Bahnhofs. Bezüglich Ihres Antrages zur Errichtung einer Fußgängerschutzanlage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie Lichtsignalanlagen (LSA) oder Fußgängerschutzanlagen (FSA) nur dort angeordnet werden, wo dies zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Bei der Bewertung werden die örtlich vorherrschenden Verkehrsverhältnisse, wie der Schutz für Fußgänger*innen und Schulkinder, die vorliegenden Verkehrsstärken, Straßenbreiten, Entfernungen zu bestehenden Querungshilfen, gefahrene Geschwindigkeiten, Unfallzahlen und andere verkehrsrelevante Daten berücksichtigt. Diese Faktoren ergeben eine Aussage über die Gefahrenlage und damit die Grundlage für die Entscheidung, ob entsprechend § 45 Absatz 9 StVO an dieser Stelle eine Lichtsignalanlage zu errichten ist. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes sämtlicher Anträge werden zunächst alle Örtlichkeiten und Knotenpunkte in einer Antragsliste gesammelt, für die Bürger*innen, Beirät*innen oder Ausschüsse einen Bedarf zur Errichtung einer LSA / FSA sehen. Für die Anträge mit der höchsten Dringlichkeit wird im nächsten Schritt geprüft, ob und in welcher Ausführung eine LSA / FSA errichtet werden kann. Wird die Notwendigkeit und die konkrete Realisierbarkeit der beantragten LSA / FSA festgestellt, so wird dem Antrag stattgegeben: Die neue LSA / FSA wird vom Mobilitätsreferat geplant und angeordnet, die bauliche Umsetzung erfolgt durch das Baureferat. Wir haben Ihr Schreiben zum Anlass genommen, eine Bewertung der Stelle Lochhausener Bahnhof auf Höhe Henschelstraße 1 durchzuführen. Die entsprechende Bewertung wird in die oben beschriebene Antragsliste aufgenommen. Die Bewertung aller Antragsstellen ist voraussichtlich im vierten Quartal 2026 abgeschlossen. Sollte das Verfahren ergeben, dass an der beantragten Stelle aufgrund einer festgestellten Gefahrenlage oder besonderen Dringlichkeit eine Lichtsignalanlage realisiert wird, werden wir Sie informieren. Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig behandelt. Mit freundlichen Grüßen MOR GB2.44

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

21.10.2026 um 19:00 Uhr

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