=== 26-32 _ B 00040_B 00040 Sichere Querung Altostrasse.pdf ===
Fraktion der CSU & FW
im Bezirksausschuss 22
Aubing - Lochhausen - Langwied
Fraktionsmitglieder
Sebastian Kriesel, CSU
Manfred Spannagl, CSU
Christian Stockmann, CSU
Barbara Götz-Schubach, CSU
Nikolaus Gradl, CSU
Kerstin Rambold, CSU
Christian Schöttl, CSU,
Marija Schopohl, CSU
Sibylle Schrott, CSU
Christa Zeilermeier, CSU
Roland Jung, FW
Antrag zur Sitzung am 17.06.2026
Sichere Querung der Altostraße am Lochhauser Bahnhof
Der Bezirksausschuss bittet die Landeshauptstadt München (MOR),
den bestehenden Fußgängerüberweg an der Henschelstraße, Südausgang
SBahnhof Lochhausen, durch eine Fußgängerampel mit Anforderungstaste zu
ersetzen. Alternativ sollten weitere ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
und Sicherung geprüft werden.
Begründung
Der bestehende Fußgängerüberweg wird täglich von zahlreichen Bürgerinnen und
Bürgern genutzt, darunter viele Kinder, ältere Menschen sowie Pendlerinnen und
Pendler. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer den Zebrastreifen
nicht ausreichend beachten, bzw durch überhöhte Geschwindigkeiten nicht mehr
abbremsen.
Häufig wird der notwendige Abstand nicht eingehalten, und Fahrzeuge nähern sich
mit unangepasster Geschwindigkeit. In vielen Fällen wird erst im letzten Moment
stark abgebremst, wenn sich bereits Fußgänger auf dem Überweg befinden.
Besonders besorgniserregend ist die Situation für Kinder, die diesen Weg regelmäßig
auf ihrem Schulweg nutzen und die Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht
vollständig einschätzen können. Gerade zu den Schulzeiten kommt es immer wieder
zu sehr riskanten Situationen, bei denen Kinder beim Überqueren der Straße
beinahe von Fahrzeugen erfasst werden. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko
dar und ist aus meiner Sicht nicht länger hinnehmbar.
Ein Zebrastreifen setzt voraus, dass Autofahrer freiwillig anhalten und Rücksicht
nehmen. Die Realität zeigt jedoch, dass dies an dieser Stelle häufig nicht zuverlässig
geschieht.
Eine Fußgängerampel hingegen schafft klare, verbindliche Regeln für alle
Verkehrsteilnehmer. Sie sorgt dafür, dass der Verkehr gezielt angehalten wird und
Fußgänger die Straße sicher und ohne Unsicherheit überqueren können.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Umgebung des Bahnhofs ein Bereich
mit erhöhtem Verkehrsaufkommen ist. Durch ein- und aussteigende Fahrgäste
sowohl bei Bus und S-Bahn entstehen zusätzliche Querungsbedarfe, die durch einen
einfachen Zebrastreifen nicht ausreichend abgesichert sind.
Aus den genannten Gründen halten wir es für dringend erforderlich, den
bestehenden Fußgängerüberweg durch eine Fußgängerampel zu ersetzen oder
zumindest ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu
prüfen.
Für den Antrag:
Marija Schopohl
Christian Stockmann
Manfred Spannagl
Sebastian Kriesel
=== 26-32 _ B 00040_B 00040 Sichere Querung Altostrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
VTU Konzepte
MOR-GB2.441
lsa-bauprogramm.mor
@muenchen.de , lsa-
vtu.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle West
bag-west.dir@muenchen.de
An den BA 22 - Aubing-Lochhausen-
Langwied
Herr Kriesel
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
25.08.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Sichere Querung der Altostraße am Lochhausener Bahnhof
BA-Antrag Nr. 26-32 / B 00040 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 - Aubing-
Lochhausen-Langwied
Sehr geehrter Herr Kriesel,
wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 17.06.2026, in dem Sie anstelle des bereits
vorhandenen Fußgängerüberwegs eine Fußgängerschutzanlage beantragen. Alternativ sollen
weitere ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung geprüft werden.
Dem Bereich Schulwegsicherheit des Mobilitätsreferates ist es ein großes Anliegen, für mehr
Verkehrssicherheit auf Münchens Straßen zu sorgen, insbesondere für die schwächsten
Verkehrsteilnehmer*innen, also für die zu Fuß gehenden Grundschüler*innen der Grundschule
am Schubinweg, die sich auf dem Weg zur Schule und von der Schule nach Hause oftmals
erstmalig regelmäßig und eigenständig im öffentlichen Straßenraum bewegen. Zur
Verbesserung der Schulwegsicherheit wurde im Bereich des Fußgängerüberweges auf Höhe
der Henschelstraße 1 bereits eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt.
- Geschwindigkeitsreduzierung: Im Bereich des fraglichen Fußgängerüberweges gilt eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30. Sowohl nördlich als auch südlich des
Fußgängerüberweges wird mittels wiederholter Aufstellung von Tempo-30-Schildern auf die
Geschwindigkeitsreduzierung hingewiesen.
- Einrichtung einer Querungshilfe: Auf Höhe Henschelstraße 1 wurde der Fußgängerüberweg
eingerichtet.
- Zur besseren Wahrnehmung und Aufmerksamkeit wurden zudem beidseitig am
Fußgängerüberweg gelbe Blinklichter angebracht.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
- Der fragliche Fußgängerüberweg ist als Schulweghelferstandort genehmigt und täglich
(morgens) mit einem Schulweghelfer besetzt, der ein sicheres Queren der Fahrbahn zusätzlich
absichert
Sonstige Maßnahmen wie Gefahrzeichen oder Vorhinweise versprechen insofern keinen
Erfolg als keine Sichtbeeinträchtigung vorliegt und somit von einer Missachtung auch dieser
Beschilderung auszugehen ist. Der Schulwegsicherheit sind aus den vergangenen drei Jahren
keine Meldungen über Gefährdungen von Schulkindern an der fraglichen Örtlichkeit bekannt,
weder von der Schulleitung, des Schulweghelfers noch der Polizei. Erfreulicherweise gab es
hier in den vergangenen drei Jahren auch keine Schulwegunfälle. Mit dem bestehenden
Fußgängerüberweg mit Blinklicht und Absicherung durch einen Schulweghelfer besteht hier
bereits eine sichere Querungsmöglichkeit der Henschelstraße im Bereich des Lochhauser
Bahnhofs.
Bezüglich Ihres Antrages zur Errichtung einer Fußgängerschutzanlage können wir Ihnen
Folgendes mitteilen:
Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen wie Lichtsignalanlagen (LSA) oder Fußgängerschutzanlagen (FSA) nur
dort angeordnet werden, wo dies zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und
Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer
Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Bei der Bewertung werden die örtlich vorherrschenden Verkehrsverhältnisse, wie der Schutz
für Fußgänger*innen und Schulkinder, die vorliegenden Verkehrsstärken, Straßenbreiten,
Entfernungen zu bestehenden Querungshilfen, gefahrene Geschwindigkeiten, Unfallzahlen
und andere verkehrsrelevante Daten berücksichtigt. Diese Faktoren ergeben eine Aussage
über die Gefahrenlage und damit die Grundlage für die Entscheidung, ob entsprechend § 45
Absatz 9 StVO an dieser Stelle eine Lichtsignalanlage zu errichten ist.
Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes sämtlicher Anträge werden zunächst alle
Örtlichkeiten und Knotenpunkte in einer Antragsliste gesammelt, für die Bürger*innen,
Beirät*innen oder Ausschüsse einen Bedarf zur Errichtung einer LSA / FSA sehen.
Für die Anträge mit der höchsten Dringlichkeit wird im nächsten Schritt geprüft, ob und in
welcher Ausführung eine LSA / FSA errichtet werden kann. Wird die Notwendigkeit und die
konkrete Realisierbarkeit der beantragten LSA / FSA festgestellt, so wird dem Antrag
stattgegeben: Die neue LSA / FSA wird vom Mobilitätsreferat geplant und angeordnet, die
bauliche Umsetzung erfolgt durch das Baureferat.
Wir haben Ihr Schreiben zum Anlass genommen, eine Bewertung der Stelle Lochhausener
Bahnhof auf Höhe Henschelstraße 1 durchzuführen. Die entsprechende Bewertung wird in die
oben beschriebene Antragsliste aufgenommen. Die Bewertung aller Antragsstellen ist
voraussichtlich im vierten Quartal 2026 abgeschlossen.
Sollte das Verfahren ergeben, dass an der beantragten Stelle aufgrund einer festgestellten
Gefahrenlage oder besonderen Dringlichkeit eine Lichtsignalanlage realisiert wird, werden wir
Sie informieren.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR GB2.44