Bauausschuss vom 06.10.26 - Mariabrunner Straße zwischen Schönbrunner Straße und Sulzemooser Straße Erstmalige…
Volltext
Bauausschuss vom 06.10.26 - Mariabrunner Straße zwischen Schönbrunner Straße und Sulzemooser Straße Erstmalige Herstellung im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied 1. Projektgenehmigung 2. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung
=== 26-32 _ V 01220_V 01220 Mariabrunner Strasse BE.pdf ===
Telefon: 089 233-761100 Baureferat
Tiefbau
Mariabrunner Straße
zwischen Schönbrunner Straße und Sulzemooser Straße
Erstmalige Herstellung
im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied
1. Projektgenehmigung
2. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01220
Beschluss des Bauausschusses vom 06.10.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.02.2023 (SV-Nr. 20-26 /
V 08760) zur Verkehrsführung und Raumaufteilung wurde
das Baureferat gebeten, die Maßnahme umzusetzen und im
Rahmen der Entwurfsplanung zu prüfen, ob Baumpflanzungen
möglich sind.
Inhalt Das Baureferat hat zwischenzeitlich für die vorgenannte Bau-
maßnahme die Entwurfsplanungsunterlagen sowie das PHB 2
erarbeitet.
Die Unterlagen nach § 12 KommHV-Doppik liegen vor.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
Die Kosten dieser Maßnahme betragen 2.100.000 Euro.
Die Baumaßnahme ist grundsätzlich erschließungsbeitragsfähig.
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein: Bewertung anhand
Klimaschutzcheck 2.0.- nicht oder wenig klimaschutzrelevant
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Entscheidungs-
vorschlag
1. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 2.100.000 Euro
wird nach Maßgabe des PHB 2 und der vorgelegten
Entwurfsplanung genehmigt.
2. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten
und die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern
herbeizuführen, sofern die genehmigte Kostenobergrenze
in Höhe von 2.100.000 € eingehalten wird.
3. Das Baureferat wird beauftragt, die Umschichtung der
restlichen Kosten zur Fortschreibung des Mehrjahres-
investitionsprogrammes 2026 - 2030, Investitionsliste 1,
anzumelden.
4. Das Baureferat wird beauftragt, die für die Finanzposition
6300.950.2185.7 „Mariabrunner Straße“ ab dem Jahr 2027 ff.
erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den Haushaltsplan-
aufstellungsverfahren 2027 ff. anzumelden.
Gesucht werden
kann im RIS
auch unter:
- Aubing
- Erstmalige Herstellung
Ortsangabe - Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen - Langwied
- Mariabrunner Straße zwischen Schönbrunner Straße und
Sulzemooser Straße
Mariabrunner Straße
zwischen Schönbrunner Straße und Sulzemooser Straße
Erstmalige Herstellung
im 22. Stadtbezirk Aubing - Lochhausen - Langwied
1. Projektgenehmigung
2. Genehmigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01220
Anlagen
- Übersichtslageplan (Anlage 1)
- Projekthandbuch 2 (PHB 2) (Anlage 2)
Beschluss des Bauausschusses vom 06.10.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin 2
1. Sachstand 2
2. Projektbeschreibung 2
3. Bauablauf und Termine 3
4. Kostendarstellung 4
5. Finanzierung 5
6. Klimaprüfung 6
7. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten 6
8. Anhörung des Bezirksausschusses 6
II. Antrag der Referentin 7
III. Beschluss 9
Telefon: 233 - 761100
Telefax: 233 - 761105
Baureferat
Tiefbau
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I. Vortrag der Referentin
1. Sachstand
Der Mobilitätsausschuss hat mit Beschluss vom 15.02.2023 (Sitzungsvorlage
Nr. 20-26 / V 08760) die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die Maßnahme
„Mariabrunner Straße zwischen Schönbrunner Straße und Sulzemooser Straße,
erstmalige Herstellung“ erteilt und das Baureferat gebeten, die Maßnahme
umzusetzen und im Rahmen der Entwurfsplanung zu prüfen, ob Baumpflanzungen
möglich sind.
Gemäß der Satzung für die Bezirksausschüsse (§ 9 Abs. 1 und 3 i. V. m. Ziffer 2.2.
des Kataloges) ist der Bezirksausschuss 22 bei Maßnahmen im untergeordneten
Straßennetz mit Projektkosten zwischen 1,0 und 2,5 Mio. Euro für die Erteilung
der Projektgenehmigung zuständig. Da jedoch die Genehmigung zur
verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung (siehe 3.) im Bauausschuss
zu erfolgen hat, wird dieser Ausschuss mit der Projektgenehmigung befasst.
Der Bezirksausschuss stimmt dieser Vorgehensweise zu.
Das Baureferat hat zwischenzeitlich für die vorgenannte Baumaßnahme
die Entwurfsplanungsunterlagen sowie das PHB 2 erarbeitet.
Die Unterlagen nach § 12 KommHV-Doppik liegen vor.
2. Projektbeschreibung
Die Mariabrunner Straße zwischen Schönbrunner Straße und Sulzemooser Straße
ist im Bestand ein Straßenprovisorium ohne befestigte Gehwege. Es gibt keine
ordnungsgemäße Straßenentwässerung. Daher ist die Baumaßnahme
grundsätzlich erschließungsbeitragsfähig. Von Seiten der Bürgerschaft besteht
die Bitte, die Mariabrunner Straße mit Gehwegen herzustellen. Auch seitens des
Bezirksausschusses 22 wird der Ausbau der Mariabrunner Straße befürwortet.
Die Mariabrunner Straße zwischen Schönbrunner Straße und Sulzemooser Straße
ist eine Erschließungsstraße mit ca. 300 m Länge und ca. 10 m Breite. Sie befindet
sich in einer Tempo-30-Zone. Durch die Straßen führen keine Linien des ÖPNV.
Ziel der erstmaligen Herstellung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie
die Herstellung einer ordnungsgemäßen Straßenentwässerung.
Es sind beidseitig keine Gehwege vorhanden. Lediglich auf der Ostseite, ab der
Schönbrunner Straße in Richtung Norden, gibt es entlang eines kurzen Abschnitts
von ca. 75 m einen Gehweg.
Bei der vorhandenen Straßenbreite von ca. 10 m wird heute in der Mariabrunner
Straße vereinzelt beidseitig geparkt.
Die Mariabrunner Straße wird auf Höhe der Kronwinkler Straße von der in der
Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen empfohlenen Radschnellwege-
verbindung zwischen Fürstenfeldbruck und Pasing gequert.
Die Mariabrunner Straße soll zwischen Schönbrunner Straße und Sulzemooser
Straße mit beidseitigen Gehwegen in einer Breite von ca. 2,20 m und einer
Fahrbahn in einer Breite von ca. 5,50 m ausgebaut werden.
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Im Bereich der Baumpflanzungen beträgt die Fahrbahnbreite 3,50 m.
Aufgrund der dichten Leitungslagen und Anschlüsse an die kleinteilige Bebauung,
der von den Leitungsträgern geforderten Schutzabstände zu den Bäumen
sowie der Grundstückseinfahrten und Grundstücksausfahrten können maximal
6 Einzelbaumpflanzungen am Fahrbahnrand vorgenommen werden.
Dem Auftrag aus dem Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 15.02.2023
nach Baumpflanzungen wird somit nachgekommen.
In der Mariabrunner Straße können künftig zwischen den Einzelbaumstandorten,
am Fahrbahnrand, Kfz geparkt werden. Es stehen künftig auf der Westseite
24 Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand, zwischen den Einzelbaumstandorten, zur
Verfügung. Auf der Ostseite stehen künftig 23 Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand
zwischen den Einzelbaumstandorten zur Verfügung.
Die Straßenentwässerungsanlagen werden neu gebaut. Die Entwässerung erfolgt
über Rigolenentwässerung, analog dem Schwammstadtprinzip.
Es laufen derzeit noch Grunderwerbsverhandlungen auf der Westseite der
Mariabrunner Straße zwischen Sulzemooser Straße und ca. 40 m südlich.
Falls die Verhandlungen länger andauern oder nicht erfolgreich sein sollten, ist
in diesem Abschnitt lediglich eine provisorische Gehbahn von 0,90 m möglich.
Eine nachträgliche Verbreiterung ist planerisch mitgedacht.
In der vorliegenden Planung (hier Plan 02) wird die Lösung mit Grunderwerb
dargestellt. Zusätzlich wird ein Ausschnitt mit der Variante ohne Grunderwerb
dargestellt.
Es muss ein Baum von geringer Vitalität gefällt werden, der in der künftigen
Gehbahn steht. Es werden 6 Bäume neu gepflanzt.
3. Bauablauf und Termine
Die Umsetzung der Maßnahme ist vorbehaltlich der Finanzierung ab Frühjahr 2027
vorgesehen. Die Dauer der Baumaßnahme beläuft sich voraussichtlich auf
8 Monate.
Vor Baubeginn wird durch die Stadtwerke München GmbH (SWM) die
Bestandswasserleitung zonengerecht neu verlegt. Die Finanzierung erfolgt zu
100 % durch die SWM, da es sich hierbei um eine Maßnahme der SWM handelt.
Da im Zuge der Ausführungsplanung keine wesentlichen Änderungen mehr zu
erwarten sind und um den Baubeginn noch im 2. Quartal 2027 sicherzustellen,
schlägt das Baureferat vor, die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern
herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird.
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4. Kostendarstellung
Das Baureferat hat auf der Grundlage der Entwurfsplanung die Kostenberechnung
erstellt. Danach ergeben sich für die Maßnahme Projektkosten in Höhe von
ca. 2.100.000 €. Darin enthalten ist eine Risikoreserve in Höhe von 210.000 €.
Der Bauausschuss hat über die Genehmigung des Projektes mit der Kosten-
obergrenze von ca. 2.100.000 € zu entscheiden.
Die Risikoreserve in Höhe von ca. 210.000 € ist nach fachlicher Beurteilung
ausreichend.
Kostenberechnung 1.890.000 €
Risikoreserve 210.000 €
(ca. 10 % nach fachlicher Beurteilung erforderlich) ____________
Kostenobergrenze 2.100.000 €
Es handelt sich hier um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand
zuzüglich eines Ansatzes für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der
Planung sowie der Mengen- und Preisansätze). Die Projektkosten in Höhe von ca.
2.100.000 € werden als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung
des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung aufgrund
von Index- bzw. Marktpreisveränderungen zulässig.
Zur Kostenreduzierung gemäß IFAK-Beschluss vom 30.04.2025 (Sitzungsvorlage
Nr. 20-26 / V 16159) sind die Bautermine so terminiert, dass geringere Kosten durch
günstige Ausschreibungsergebnisse zu erwarten sind, da die Ausschreibung Ende
2026 / Anfang 2027 erfolgen soll. In diesem Zeitraum werden erfahrungsgemäß die
günstigsten Ausschreibungsergebnisse erzielt. Der Baubeginn ist im Frühjahr 2027
vorgesehen. Somit kann die gesamte Bausaison (von ca. März bis November)
für die Bauarbeiten genutzt werden.
Die Einsparungen sind in der Kostenberechnung bereits berücksichtigt.
Im Zuge der Maßnahme sind Spartenumlegungen durch die SWM erforderlich.
Nach den seit dem 14.12.2020 geltenden aktuellen Regelungen zur Kostentragung
zwischen LHM und SWM fallen dafür keine Folgekosten an.
Die laufenden Folgekosten erhöhen sich nicht, da die vorhandene Verkehrsfläche
nicht erweitert wird.
Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen des Baureferates sind im anliegenden
Termin- und Mittelbedarfsplan nachrichtlich aufgeführt.
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5. Finanzierung
Die Maßnahme „Mariabrunner Straße zw. Schönbrunner Straße u. Sulzemooser
Straße“ ist bisher mit Gesamtkosten in Höhe von 1.450.000 € im Mehrjahres-
investitionsprogramm 2026 - 2030 in der Investitionsliste 1 unter Maßnahme-Nr.
6300.2185 (Rangfolge-Nr. 44) enthalten.
Die Finanzierung der restlichen Kosten i.H.v. 650.000 € erfolgt aus der „Pauschale,
Allgemeiner Straßenbau“, Investitionsliste 1 (Maßnahme-Nr. 6300.1100, Rangfolge-Nr.
303). Das Baureferat wird daher die Umschichtung des Betrages aus der „Pauschale,
Allgemeiner Straßenbau“ zur Maßnahme „Mariabrunner Straße zw. Schönbrunner
Straße u. Sulzemooser Straße“ zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 - 2030
anmelden.
Dadurch ergibt sich keine Ausweitung des Mehrjahresinvestitionsprogramms.
Die in 2026 erforderlichen Planungsmittel sind bereits bei der Finanzposition
6300.950.2185.7 „Mariabrunner Straße“ im Haushalt veranschlagt.
Dadurch entsteht keine unterjährige Budgetausweitung.
Das Baureferat wird für die Finanzposition 6300.950.2185.7 „Mariabrunner Straße“
die ab dem Jahr 2027 ff. erforderlichen Mittel rechtzeitig zu den Haushaltsplan-
aufstellungsverfahren 2027 ff. anmelden.
Im Bereich der Maßnahme liegt nur eine provisorisch hergestellte benutzbare Straße
vor. Die Baumaßnahme ist daher grundsätzlich erschließungsbeitragsfähig.
Die abschließende Beurteilung der Beitrags- und Erhebungspflichten wird nach
Abschluss der Baumaßnahme und Eingang der letzten Rechnung durch das Bau-
referat geprüft. Die zu diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage ist dann entscheidend.
Für die Baumpflanzungen besteht grundsätzlich die Fördermöglichkeit im Rahmen des
KfW-Programms 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“, sofern es sich hierbei
um eine freiwillige Maßnahme der Landeshauptstadt München handelt und die
geltenden Mindestanforderungen der KfW an Baumpflanzungen eingehalten werden.
Außerdem besteht für die Baumpflanzungen ggf. zusätzlich die Fördermöglichkeit im
Rahmen der KommKlimaFöR...