Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 07.10.26 - Sanierungsgebiet "Aubing-Neuaubing-Westkreuz" Sanierungsgebiet "Moosach" Verlängerung des Stadtteilmanagements der Münchener Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) Stadtbezirk 10 - Moosach Stadtbezirk 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied
=== 26-32 _ V 01022_V 01022 SanGeb Aubing Moosach BE A1-9.pdf ===
Telefon: 089 233-26153 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtsanierung und
Wohnungsbau
PLAN HA III/32
Sanierungsgebiet „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“
Sanierungsgebiet „Moosach“
Verlängerung des Stadtteilmanagements der Münchner Gesellschaft für
Stadterneuerung mbH (MGS)
Stadtbezirk 10 – Moosach
Stadtbezirk 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01022
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07.10.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Die Laufzeiten der aktuellen Stadtteilmanagementverträge mit
der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) en-
den sowohl für das Sanierungsgebiet „Aubing – Neuaubing –
Westkreuz“ als auch für das Sanierungsgebiet „Moosach“ mit Ab-
lauf des 31.12.2026. Da das Stadtteilmanagement in beiden Ge-
bieten durch die MGS fortgesetzt werden soll, benötigt das Refe-
rat für Stadtplanung und Bauordnung zur Verlängerung des ent-
sprechenden Vertrages mit der MGS eine beschlussmäßige Er-
mächtigung durch den Stadtrat.
Inhalt Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll ermächtigt
werden, die MGS mit der Fortführung des Stadtteilmanagements
in den Sanierungsgebieten „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“
und „Moosach“ bis zum Ablauf des 31.12.2029 weiter zu beauf-
tragen und die Verträge über die Durchführung des Stadtteilma-
nagements mit der MGS entsprechend zu verlängern.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
Die Kosten für das Stadtteilmanagement in den Sanierungsgebie-
ten „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ und „Moosach“ wurden
bereits bis zum Jahr 2029 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15222
vom 18.12.2024) auf Grundlage der Kosten- und Kapazitätenpla-
nung (Budgetierung) der MGS zum städtischen Haushalt ange-
meldet und sind daher nicht Gegenstand der vorliegenden Be-
schlussvorlage.
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein.
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Entscheidungsvor-
schlag
1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermäch-
tigt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH
(MGS) mit der Fortführung des Stadtteilmanagements im Sa-
nierungsgebiet „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ für die
Jahre 2027 bis 2029 bis zum Ablauf des 31.12.2029 weiter
zu beauftragen und den Vertrag über die Durchführung eines
Stadtteilmanagements im Sanierungsgebiet „Aubing – Neu-
aubing – Westkreuz“ mit der MGS dementsprechend zu ver-
längern.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermäch-
tigt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH
(MGS) mit der Fortführung des Stadtteilmanagements im Sa-
nierungsgebiet „Moosach“ für die Jahre 2027 bis 2029 bis
zum Ablauf des 31.12.2029 weiter zu beauftragen und den
Vertrag über die Durchführung eines Stadtteilmanagements
(Quartiers-, Geschäftsstraßen-, Leerstands-, und Flächen-
managements) im Sanierungsgebiet „Moosach“ mit der MGS
dementsprechend zu verlängern.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Aubing, Neuaubing, Westkreuz, Moosach, Stadtsanierung, Sa-
nierungsgebiet, Stadtteilmanagement, MGS.
Ortsangabe Sanierungsgebiet „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ im Stadtbe-
zirk 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied und Sanierungsgebiet
„Moosach“ im Stadtbezirk 10 – Moosach.
Telefon: 089 233-26153 Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtsanierung und
Wohnungsbau
PLAN HA III/32
Sanierungsgebiet „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“
Sanierungsgebiet „Moosach“
Verlängerung des Stadtteilmanagements der Münchner Gesellschaft für
Stadterneuerung mbH (MGS)
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01022
Anlagen
1. Lage im Stadtgebiet
2. Umgriff des Sanierungsgebietes Neuaubing – Westkreuz
3. Umgriff des Sanierungsgebietes Ortskern Aubing
4. Umgriff des Sanierungsgebietes Moosach
5. Bericht des Stadtteilmanagements Aubing – Neuaubing – Westkreuz 2025
6. Bericht des Stadtteilmanagements Moosach 2025
7. Stellungnahme des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 10 – Moosach vom 24.06.2026
8. Stellungnahme des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-
Langwied vom 22.06.2026
9. Stellungnahme der Stadtkämmerei vom 25.08.2026
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 07.10.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrats gemäß § 4 Nr. 9b
der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO) nach Vor-
beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung.
1. Ausgangslage
Die aktive Einbindung der Bürgerschaft ist eine zentrale Voraussetzung für den erfolgrei-
chen Verlauf der Sanierungsgebiete „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ und „Moosach“.
Eine Schlüsselrolle nimmt hierbei das Stadtteilmanagement ein, das seit Beginn der vor-
bereitenden Untersuchungen in beiden Sanierungsgebieten von der Münchner Gesell-
schaft für Stadterneuerung mbH (MGS) im Auftrag des Referates für Stadtplanung und
Bauordnung vor Ort umgesetzt wird. Als Schnittstelle zwischen Bürgerschaft und Stadtver-
waltung fungiert es als wichtiges Bindeglied und trägt maßgeblich zur Transparenz, Ak-
zeptanz und zum Erfolg der Stadtsanierung bei.
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Mit Beschlüssen der Vollversammlung vom 09.04.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V
13733) für Neuaubing und das Westkreuz und vom 27.11.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20
/ V 13046) für den Ortskern Aubing hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ be-
schlossen. Der Beschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Moosach“
erfolgte am 27.01.2021 durch die Vollversammlung des Stadtrates (Sitzungsvorlage Nr.
20-26 / V 00782).
Zudem wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit Beschluss der Vollver-
sammlung des Stadtrates vom 21.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 06291) für das
Sanierungsgebiet „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ und vom 18.12.2024 (Sitzungsvor-
lage Nr. 20-26 / V 15227) für das Sanierungsgebiet „Moosach“ ermächtigt, die Münchner
Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) mit der Fortführung des Stadtteilmanage-
ments bis zum Ablauf des 31.12.2026 zu beauftragen und die Verträge mit der MGS zur
Durchführung des Stadtteilmanagements in beiden Sanierungsgebieten entsprechend bis
zum 31.12.2026 zu verlängern.
Somit endet die bisherige Beauftragung der MGS in den Sanierungsgebieten „Aubing –
Neuaubing – Westkreuz“ und „Moosach“ mit Ablauf des 31.12.2026. Da das Stadtteilma-
nagement der MGS in den Gebieten weiterhin fortgesetzt werden soll, benötigt das Refe-
rat für Stadtplanung und Bauordnung ein beschlussmäßiges Mandat, die entsprechenden
Verträge mit der MGS abermals zu verlängern.
Da die für die Verlängerung notwendigen Haushaltsmittel bereits mit Beschluss der Voll-
versammlung des Stadtrates vom 18.12.2024 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15222) bis
zum 31.12.2029 genehmigt sind, soll die Verlängerung bis zu diesem Datum erfolgen. Das
Sanierungsgebiet „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ soll im Jahr 2029 aufgehoben wer-
den, so dass das Stadtteilmanagement in diesem Sanierungsgebiet nur bis zum 31.12.
2029 bestehen soll. In Moosach soll das Stadtteilmanagement auch nach 2029 weiterge-
führt werden. Dazu wird ein neuer Beschluss im Jahr 2029 erforderlich.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung soll daher mit vorliegender Beschlussvor-
lage ermächtigt werden, die MGS mit der Fortführung des Stadtteilmanagements in den
Sanierungsgebieten „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ und „Moosach“ weiter zu beauf-
tragen und die Verträge über die Durchführung eines Stadtteilmanagements in den Sanie-
rungsgebieten „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ und „Moosach“ dementsprechend zu
verlängern.
2. Aufgaben des Stadtteilmanagements
Die Stadtsanierung ist der Bürger*innennähe verpflichtet. Um eine größtmögliche Bür-
ger*innennähe zu erreichen, wurde in beiden Sanierungsgebieten ein Stadtteilmanage-
ment eingerichtet. Die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben, der gesellschaftliche
Zusammenhalt, die Beteiligung der Bürger*innen sowie die Information über die Stadtsa-
nierung und die Mitwirkung am Gesamtprozess sind die Grundsätze der Arbeit des Stadt-
teilmanagements.
Das Stadtteilmanagement dient als Anlaufstelle in der Nachbarschaft, als Schnittstelle zwi-
schen Bürger*innen, Politik und Verwaltung sowie zur Aktivierung, zur Beteiligung und zur
Vernetzung von Bewohner*innen und lokaler Akteur*innen. Um möglichst viele Zielgrup-
pen zu erreichen und zur Mitwirkung zu motivieren, werden vielfältige und aufeinander ab-
gestimmte Kommunikationskanäle eingesetzt.
Für die Bürger*innen ist dabei besonders wichtig, dass sie zentrale Ansprechpartner*innen
für alle Themen des Sanierungsprozesses haben, unabhängig davon, welche Verwal-
tungsstelle mit der Projektumsetzung befasst ist. Die Verwaltung profitiert wiederum vom
Stadtteilmanagement, weil sie bei Beteiligungsprozessen unkompliziert auf lokales Wissen
und auf vom Stadtteilmanagement aufgebaute Netzwerke zugreifen kann.
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2.1 Tätigkeit in Aubing, Neuaubing und dem Westkreuz
Seit Beginn der Stadtsanierung in Neuaubing und dem Westkreuz im Jahr 2015 ist das
Stadtteilmanagement mit regelmäßigen Öffnungszeiten im Stadtteilladen an der Fried-
richshafener Straße präsent. Der Stadtteilladen steht Bewohner*innen, Vereinen, Einrich-
tungen sowie weiteren Akteur*innen aus dem Stadtteil als niedrigschwellige Anlaufstelle
zur Verfügung – etwa für Fragen zur Städtebauförderung, zu Projekten aus dem Verfü-
gungsfonds, zu den Maßnahmen der Stadtsanierung oder zur Vernetzung. Die Besu-
cher*innenzahlen bewegen sich mit durchschnittlich 800 bis 900 Personen jährlich auf
konstant hohem Niveau.
Der Stadtteilladen Aubing – Neuaubing – Westkreuz Quelle: MGS
Neben der festen Präsenz im Stadtteilladen sind die Stadtteilmanager*innen auch mobil
im Quartier unterwegs. Sie beteiligen sich an lokalen Arbeitsgruppen, sind mit Infoständen
und Aktionen bei Veranstaltungen anderer lokaler Akteur*innen vertreten und führen zahl-
reiche persönliche Gespräche. Diese werden ergänzt durch allgemeine Informationsflyer,
themenspezifische Broschüren zu laufenden und geplanten Sanierungsprojekten sowie
durch die jährlich erscheinende Stadtteilzeitung. Ergänzend erfolgt die digitale Kommuni-
kation über die Website www.neuaubing-westkreuz.de, einen regelmäßig erscheinenden
Newsletter sowie Social-Media-Kanäle. Zum 31.12.2025 zählte der Newsletter 712 Abon-
nent*innen.
Ein weiteres zentrales Beteiligungsformat stellt die im Jahr 2015 gegründete Projekt-
gruppe mit der Einrichtung eines Verfügungsfonds dar. Sie bringt etwa alle sechs Wochen
vorhandene Netzwerke, Vertreter*innen der Verwaltung, der Bezirkspolitik sowie weitere
Schlüsselakteur*innen zusammen und tagt seit dem Jahr 2016 an wechselnden Orten im
Stadtteil. Im Lauf der Jahre wurden unterschiedlichste Verfügungsfondprojekte umgesetzt.
Das Sanierungsgebiet „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ befindet sich aktuell im letzten
Drittel der auf 15 Jahre angelegten Laufzeit und damit in einer intensiven Umsetzungs-
phase. Der Schwerpunkt der Arbeit des Stadtteilmanagements liegt nun in der Begleitung
der investiven Maßnahmen durch aktive und frühzeitige Kommunikation, in flankierenden
Aktionen, welche die Maßnahmen positiv begleiten, sowie in der Entwicklung von Konzep-
ten zur nachhaltigen Sicherung der getätigten Investitionen.
Vor diesem Hintergrund leistet das Stadtteilmanagement im Sinne der übergeordneten
Zielsetzung des Städtebauförderungsprogramms durch eine zielgruppenspezifische An-
sprache, durch seine Schnittstellenfunktion zur Verwaltung sowie durch geeignete
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integrative Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt im Münch-
ner Westen. Integriertes Arbeiten zeigt sich exemplarisch bei der Aktivierung der Freiflä-
che an der Friedrichshafener Straße: Das Stadtteilmanagement übernahm nicht nur die
Abstimmung zwischen Verwaltung, Eigentümer*innen, Initiativen und Anwohnenden, son-
dern verankerte bereits in der Konzeption gezielte Beteiligungsformate....