Anhebung der Untergrenze der Kosten für illegale Baumfällungen auf mindestens 3.000 Euro - Antrag des BA 11

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Anhebung der Untergrenze der Kosten für illegale Baumfällungen auf mindestens 3.000 Euro - Antrag des BA 11 vom 30.03.22

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied

Sitzungsdatum

27.04.2022 um 19:00 Uhr

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