=== 26-32 _ V 00817_V 00817 Gartenstadtcharakter BE A1-3.pdf ===
Telefon: 0 233-22500
0 233-21694
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-43P
PLAN-HAII-43V
Erhalt des Gartenstadtcharakters und keine sektoralen
Bebauungspläne im 23. Stadtbezirk
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02954
der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 23 - Allach-
Untermenzing vom 22.07.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00817
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Empfehlung Nr. 20-26 / E 02954 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 23 - Allach-Untermenzing vom 22.07.2025
Inhalt Erhalt der Gartenstadtcharakters und keine sektoralen Bebau-
ungspläne im 23. Stadtbezirk
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein, negativ
Das Thema des Vorhabens ist laut dem Leitfaden zur Klima-
schutzprüfung nicht klimaschutzrelevant. Eine Einbindung des
Referates für Klima und Umweltschutz ist nicht erforderlich.
Entscheidungsvor-
schlag
Der Forderung auf sektorale Bebauungspläne im 23. Stadtbezirk
Allach-Untermenzing gänzlich zu verzichten und dem verbrieften
Gartenstadtcharakter gerecht zu werden, kann gefolgt werden,
da die Frist zur Aufstellung eines sektoralen Bebauungsplans ge-
mäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB) bereits zum
31.12.2024 abgelaufen ist.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Erhalt des Gartenstadtcharakters
keine sektoralen Bebauungspläne
Ortsangabe Stadtbezirk 23 - Allach-Untermenzing
Telefon: 0 233-22500
0 233-21694
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-43P
PLAN-HAII-43V
Erhalt des Gartenstadtcharakters und keine sektoralen
Bebauungspläne im 23. Stadtbezirk
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02954
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 - Allach-
Untermenzing vom 22.07.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00817
Anlagen:
1. Lage im Stadtgebiet; M = 1 : 50.000
2. Empfehlung Nr. 20-26 / E 02954 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 23 -
Allach-Untermenzing
3. Stellungnahme des Bezirksausschusses des 23. Stadtbezirkes vom 21.05.2026
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 15.07.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Die Bürgerversammlung des 23. Stadtbezirks Allach-Untermenzing hat am 22.07.2025 die
anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 02954 (s. Anlage 2) beschlossen.
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge-
mäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landehauptstadt Mün-
chen, da die zu behandelnde Angelegenheit zwar stadtbezirksbezogen ist, aber kein Ent-
scheidungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrich-
tung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Referates für Stadtplanung und Bauord-
nung vorliegt.
Mit Schreiben vom 24.04.2026 wurde eine Zwischennachricht mit dem Hinweis auf eine
beschlussmäßige Behandlung bis zum dritten Quartal 2026 erteilt.
Erhalt des Gartenstadtcharakters und keine sektoralen Bebauungspläne im 23.
Stadtbezirk, Empfehlung Nr. 20-26 / E 02954 der Bürgerversammlung des Stadtbe-
zirks 23 - Allach-Untermenzing vom 22.07.2025
Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz sei als Instrument der sektoralen Bebauungspläne
geschaffen worden. Dieses sei laut Veröffentlichung BMWSB (Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) für Innenstädte gedacht und solle nur maßvoll
angewandt werden. Sie dürfe nur bis zum 31.12.2024 ausschließlich für Wohnungsbau
eingeleitet werden. Das Planungsreferat der Stadt München habe jedoch eine sehr weit-
läufige Deutung dieser Vorgabe und lege sektorale Bebauungspläne derzeit in Serie in
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allen Teilen der Stadt für vielfach Nutzung auf.
Die o.g. Empfehlung fordert den verbrieften Gartenstadtcharakter des 23. Bezirkes ge-
recht zu werden und auf sektoralen Bebauungsplänen im 23. Bezirk gänzlich zu verzich-
ten.
Stellungnahme:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsge-
setz) zum 23. Juni 2021 wurde mit dem sog. „Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung“
in § 9 Abs. 2d des Baugesetzbuches (BauGB) ein sektoraler Bebauungsplantyp einge-
führt. Mit dem Instrument kann der unbeplante Innenbereich (§ 34 BauGB) mit einem ein-
fachen Bebauungsplan zugunsten des Wohnungsbaus, insbesondere des sozialen Woh-
nungsbaus, überplant werden. Dies war bislang nicht möglich, denn im unbeplanten In-
nenbereich haben die jeweiligen Grundstückseigentümer*innen grundsätzlich bereits Bau-
recht, d.h. einen Anspruch auf eine Baugenehmigung, wenn sich das konkrete Bauvorha-
ben nach Art und Maß der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist. Eine Verpflichtung zur Schaffung von sozialem Wohnraum be-
stand bislang nicht.
Die Anwendung des Instruments des sektoralen Bebauungsplans zur Wohnraumversor-
gung ist zeitlich beschränkt: Unter anderem muss das Verfahren zur Aufstellung des Be-
bauungsplans bis zum 31. Dezember 2024 förmlich eingeleitet worden sein. In der Regel
geschieht dies über einen sog. Aufstellungsbeschluss.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat zur Anwendung Sektoraler Bebauungs-
pläne zur Wohnraumversorgung mehrere Beschlüsse gefasst, unter anderem in der Voll-
versammlung am 23.03.2023 einen Grundsatzbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V
09080). Entsprechend der Beschlusslage wendet das Referat für Stadtplanung und Bau-
ordnung das Instrument an.
Im Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing wurde bislang kein Aufstellungsbeschluss für ei-
nen sektoralen Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2d BauGB gefasst.
Die Frist zur Aufstellung eines sektoralen Bebauungsplans gemäß § 9 Abs. 2d BauGB ist,
wie oben ausgeführt, bereits zum 31.12.2024 abgelaufen.
Entsprechend der obigen Ausführungen wird dem Antrag, wonach im 23. Stadtbezirk
gänzlich auf sektorale Bebauungspläne verzichtet werden soll, entsprochen.
Der Empfehlung einer Bürgerversammlung wird entsprochen:
ja nein teilweise
1. Entscheidungsvorschlag
Der o.g. Empfehlung kann gefolgt werden.
2. Klimaprüfung
Ist Klimaschutzrelevanz gegeben: Nein, negativ
Das Thema des Vorhabens ist laut dem Leitfaden zur Klimaschutzprüfung nicht klima-
schutzrelevant. Eine Einbindung des Referates für Klima und Umweltschutz ist nicht erfor-
derlich.
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3. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten
Da andere Fachreferate nicht betroffen waren, war eine Abstimmung nicht erforderlich.
Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgeschrie-
ben (vgl. Anlage 3 der BA-Satzung). Das Gremium wurde um eine Stellungnahme gebe-
ten. Der Bezirksausschuss 23 Allach-Untermenzing hat sich in seiner Sitzung am
19.05.2026 mit o.g. Beschlussvorlage befasst und einstimmig zugestimmt. Die Stellung-
nahme ist als Anlage 3 dieser Beschlussvorlage beigegeben.
Der Korreferent des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Herr Stadtrat Dr. Kö-
ning, und dem/der zuständigen Verwaltungsbeirat/rätin, N.N., haben einen Abdruck der
Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
1. Der Forderung auf sektorale Bebauungspläne im 23. Stadtbezirk Allach-Unter-
menzing gänzlich zu verzichten und dem verbrieften Gartenstadtcharakter gerecht zu
werden, kann gefolgt werden, da die Frist zur Aufstellung eines sektoralen Bebau-
ungsplans gemäß § 9 Abs. 2d Baugesetzbuch (BauGB) bereits zum 31.12.2024 ab-
gelaufen ist.
2. Der BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02954 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes
23 – Allach-Untermenzing vom 22.07.2025 ist damit gem. Art. 18 Abs. 5 Gemeinde-
ordnung behandelt.
Seite 4
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende Die Referentin
Ober-/Bürgermeister/-in Prof. Dr. (Univ. Florenz)
Elisabeth Merk
Stadtbaurätin
IV. Abdruck von I. mit III.
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme
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V. Wv. Referat für Stadtplanung und Bauordnung PLAN-HAII-43V
zur weiteren Veranlassung.
Zu V.:
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
2. An den Bezirksausschuss 23
3. An das Kommunalreferat – RV
4. An das Kommunalreferat – IS – KD – GV
5. An das Baureferat VR1
6. An das Baureferat
7. An das Kreisverwaltungsreferat
8. An das Gesundheitsreferat
9. An das Referat für Klima und Umweltschutz
10. An das Referat für Bildung und Sport
11. An das Sozialreferat
12. An das Mobilitätsreferat
13. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – SG 3
14. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA I
15. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/43 P
16. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/43 V
17. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II/52
18. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA III
19. An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA IV
Mit der Bitte um Kenntnisnahme
Am
Referat für Stadtplanung und Bauordnung – HA II-SG3
9
10
Moosach
21
Pasing,
22
Aubing, Lochhausen,
Langwied
23
Allach,
24
Feldmoching,
25
Laim
Untermenzing
Neuhausen,
Nymphenburg
Obermenzing
Hasenbergl
M = 1 : 50000
Anlage 1
Lage der beabsichtigten
Überplanung
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Lage im Stadtgebiet
9
Anlage 2
Anlage 3
=== 20-26 _ E 02954_E 02954 Gartenstadtcharakter.pdf ===