Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a - Ludwigsfelder Straße (südlich), Verlängerung Krauss-Maffei-Straße/Pr…

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Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a - Ludwigsfelder Straße (südlich), Verlängerung Krauss-Maffei-Straße/Privatstraße (westlich), Krauss-Maffei-Straße (nördlich), Bahnlinie München - Ingolstadt (östlich) "KNDS-Norderweiterung" - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 23 - Allach-Untermenzing

Bebauungsplan Erweiterung

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  • 26-32 _ V 00509_V 00509 BebPlan 1713a BE A1-5.pdf
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=== 26-32 _ V 00509_V 00509 BebPlan 1713a BE A1-5.pdf === Telefon: 0 233-22488 0 233-24538 0 233-21694 Telefax: 0 233-24217 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-43 P PLAN-HAII-52 PLAN-HAII-43 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a Ludwigsfelder Straße (südlich), Verlängerung Krauss-Maffei-Straße/Privatstraße (westlich), Krauss-Maffei-Straße (nördlich), Bahnlinie München – Ingolstadt (östlich) „KNDS-Norderweiterung“ - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 23 – Allach-Untermenzing Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00509 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Zwischen Werksgelände KNDS und der Ludwigsfelder Straße stehen Flächen zur Werkserweiterung zur Verfügung. Mit der planungsrechtlichen Sicherung der im Flächennutzungsplan als Industriegebiet dargestellten Flächen soll ein Verbleib von KNDS am Standort in Allach-Untermenzing langfristig ermöglicht werden. Inhalt Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a zur Werkserweiterung des Stammgeländes KNDS Gesamtkosten / Gesamterlöse (-/-) Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja. Im Bebauungsplanverfahren werden durch den Klimafahrplan und die Umweltprüfung die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berücksichtigt. Seite 2 Entscheidungs- vorschlag 1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für das im (Anlage 2), schwarz umrandete Gebiet zwischen der Ludwigsfelder Straße (südlich), Verlängerung Krauss-Maffei-Straße/Privatstraße (westlich), Krauss-Maffei- Straße (nördlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (östlich) – KNDS-Norderweiterung - einen Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 2) ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage. 2. Den im Vortrag der Referentin unter Ziffer 3 genannten Planungszielen wird zugestimmt. Die städtebauliche Neuordnung des Planungsgebietes soll entsprechend genereller Prinzipien der nachhaltigen Stadtentwicklung erfolgen. Gesucht werden kann im RIS auch unter Krauss-Maffei-Straße, Ludwigsfelder Straße, KNDS-Norderweiterung, Aufstellungsbeschluss Ortsangabe Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing Telefon: 0 233-22488 0 233-24538 0 233-21694 Telefax: 0 233-24217 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAII-43 P PLAN-HAII-52 PLAN-HAII-43 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a Ludwigsfelder Straße (südlich), Verlängerung Krauss-Maffei-Straße/Privatstraße (westlich), Krauss-Maffei-Straße (nördlich), Bahnlinie München – Ingolstadt (östlich) „KNDS-Norderweiterung“ - Aufstellungsbeschluss - Stadtbezirk 23 – Allach-Untermenzing Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00509 Anlagen: 1. Bezirksübersicht M=1:50.000 2. Übersichtsplan zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a M= 1:6.000 3. Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a M= 1:6.000 4. Luftbild zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a M= 1:6.000 5. Stellungnahme des Bezirksausschusses 23 vom 12.02.2026 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 3 1. Anlass und Ziel der Planung..................................................................................... 3 2. Ausgangssituation.................................................................................................... 3 2.1 Beschlusslage.......................................................................................................... 3 2.2 Lage im Stadtgebiet, Größe und Eigentumsverhältnisse.......................................... 3 2.3 Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse ............................................ 4 2.3.1 Planungsgebiet...................................................................................................... 4 2.3.2 Natur und Landschaft............................................................................................. 4 2.4 Planerische und rechtliche Ausgangslage................................................................ 7 2.4.1 Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) .......................... 7 2.4.2 Bestehendes Baurecht........................................................................................... 8 2.4.3 Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEWI).................................................... 8 2.5 Umgebung und Orts- und Landschaftsbild ............................................................... 8 2.6 Verkehrliche Erschließung........................................................................................ 9 2.7 Vorbelastungen...................................................................................................... 10 2.7.1 Elektrosmog......................................................................................................... 10 2.7.2 Altlasten/Kampfmittel ........................................................................................... 10 2.7.3 Lufthygiene .......................................................................................................... 10 2.7.4 Lärm/Erschütterungen.......................................................................................... 11 2.7.5 Bodendenkmäler.................................................................................................. 12 2.7.6 Übernahme von Leitungen................................................................................... 12 3. Planungsziele der Bebauungsplanung ................................................................... 12 3.1 Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses vom 02.05.1991 für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713...................................................................................... 12 3.2 Aktualisierte Planungsziele für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a ... 12 4. Kosten und Lasten ................................................................................................. 15 4.1 Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN)................................................................. 15 4.2 Kosten und Finanzierung ....................................................................................... 15 Klimaprüfung ................................................................................................................... 15 Abstimmung mit Querschnitts- und Fachreferaten........................................................... 15 II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 19 III. Beschluss........................................................................................................................ 19 Seite 3 I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da es sich um eine Angelegenheit der Bauleitplanung handelt. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a 1. Anlass und Ziel der Planung Zwischen dem Werksgelände KNDS Deutschland GmbH & Co. KG (im Folgen-den KNDS) - vormals Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG – und der Ludwigsfelder Straße stehen Flächen zur Werkserweiterung zur Verfügung. Mit der planungsrechtlichen Sicherung der heute im Flächennutzungsplan als Industriegebiet dargestellten Flächen soll ein Verbleib von KNDS am Standort in Allach-Untermenzing langfristig ermöglicht werden. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Norderweiterung KNDS zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung notwendig. 2. Ausgangssituation 2.1 Beschlusslage Zu den städtebaulichen Eckdaten für die Werksentwicklung hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München am 03.02.1982 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Im Januar 1983 wurde der Verfahrensschritt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (heute § 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt. Mit Beschluss vom 02.05.1991 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung für den Bereich Ludwigsfelder Straße, Bahnlinie München – Ingolstadt und Angerlohstraße den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713 gefasst, der eine Werkserweiterung zum Inhalt hatte (vgl. zu den jetzigen Inhalten bei Ziffer 3). Der Geltungsbereich dieses Aufstellungsbeschlusses umfasst über das hier in Rede stehende Planungsgebiet hinaus das gesamte bestehende Werksgelände einschließlich der Erweiterung nach Norden. Weitere Verfahrensschritte im Rahmen der Bauleitplanung wurden nicht durchgeführt. 2.2 Lage im Stadtgebiet, Größe und Eigentumsverhältnisse Das Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk 23 – Allach-Untermenzing. Es erstreckt sich südlich der Ludwigsfelder Straße, westlich der Verlängerung der Krauss-Maffei- Straße (Privatstraße), nördlich der Krauss-Maffei-Straße und östlich der Bahnlinie München-Ingolstadt. Die Gesamtfläche des Planungsumgriffs umfasst ca. 16,54 ha, wovon sich ca. 1,66 % in städtischem (Ludwigsfelder Straße) und ca. 98,34 % in privatem Eigentum der Planungsbegünstigten (KNDS) befinden. Eigentümer*in Flst. Nr. Flächengröße (in m2 ) Seite 4 Gemarkung Allach KNDS Deutschland GmbH & Co. KG Vollständig im Umgriff: 1220/0, 1220/1, 988/0, 1219/0, 1219/3, 1219/4, 1225/0, 1227/0, 1227/1, 1229/0, 1229/4 Teilweise im Umgriff: 1220/7, 1220/11, 989 ca. 162.686 Landeshauptstadt München (Verkehrsfläche Ludwigsfelder Straße, Landwirtschaft) Vollständig im Umgriff: 1273/14, 1282/3 Teilweise im Umgriff: 1220/12, 1273/0, 1287/16 ca. 2.746 Summe ca. 165.432 2.3 Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse 2.3.1 Planungsgebiet Das Planungsgebiet wird bereits in Teilen durch die Planungsbegünstigte für die Produktion genutzt. Es sind in mehreren Gebäuden u.a. Werksfeuerwehr, einzelne Lagerhallen, Produktions- und Montagehallen, Bürogebäude, oberirdische Parkplätze sowie eine Laserteststrecke und offene Lagerflächen vorhanden. Der nordöstliche Teil des Planungsgebiets ist weitgehend unversiegelt. Die Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt, insbesondere durch eine große intensiv bewirtschaftete Ackerfläche. Östlich davon liegen Magerrasenflächen, die teilweise als Ausgleichfläche hergestellt wurden. Über das Planungsgebiet verteilt sind einige Einzelgehölze, unterschiedlich große Baum- und Heckenstrukturen sowie kleinere unversiegelte Bereiche zwischen den Gebäuden und den Erschließungsstraßen. Entlang des nordwestlichen Gebietsrands liegen, durch einzelne Zufahrten und Abstellflächen getrennt, mehrere geschlossene Gehölzstrukturen. Darin befinden sich Elemente, die der Umsetzung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen dienen. Durch das Gebiet laufen Gas-, Wasser- und Stromversorgungsanlagen der Stadtwerke München GmbH (SWM). Nördlich angrenzend an das Planungsgebiet in der Ludwigsfelder Straße befinden sich Anlagen der städtischen Straßenbeleuchtung, an der Kreuzung Ludwigsfelder-/Spiegelbergstraße befindet sich eine Lichtsignalanlage (LSA 0719). 2.3.2 Natur und Landschaft Grundwasser, Versieglung, Wasserhaushalt Geologisch betrachtet liegt das Planungsgebiet im Bereich der niederwürmzeitlichen Schotter, welche aus ca. 11 bis13 m mächtigen sandigen und schluffigen Kiesen aufgebaut sind. Darunter folgen tertiärer Schluff und Ton der Oberen Süßwassermolasse. Das Planungsgebiet weist schätzungsweise einen Versiegelungsgrad von ca. 28 % Seite 5 auf. Der genaue Anteil wird im weiteren Verfahren untersucht. Aufgrund des hohen Anteils an unversiegelten Flächen im Planungsgebiet ist anzunehmen, dass im Bestand ein relativ naturnaher Wasserhaushalt besteht. Es ist davon auszugehen, dass das anfallende Niederschlagswasser größtenteils auf diesen Flächen zurückgehalten werden kann, wodurch es entweder verdunstet oder verzögert versickert und somit zur Grundwasserneubildung beiträgt. Aufgrund der hohen...

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 23 - Allach-Untermenzing

Sitzungsdatum

15.09.2026 um 19:00 Uhr

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