=== 26-32 _ V 00509_V 00509 BebPlan 1713a BE A1-5.pdf ===
Telefon: 0 233-22488
0 233-24538
0 233-21694
Telefax: 0 233-24217
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-43 P
PLAN-HAII-52
PLAN-HAII-43 V
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a
Ludwigsfelder Straße (südlich),
Verlängerung Krauss-Maffei-Straße/Privatstraße (westlich),
Krauss-Maffei-Straße (nördlich),
Bahnlinie München – Ingolstadt (östlich)
„KNDS-Norderweiterung“
- Aufstellungsbeschluss -
Stadtbezirk 23 – Allach-Untermenzing
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00509
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.07.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Zwischen Werksgelände KNDS und der Ludwigsfelder Straße
stehen Flächen zur Werkserweiterung zur Verfügung. Mit der
planungsrechtlichen Sicherung der im Flächennutzungsplan als
Industriegebiet dargestellten Flächen soll ein Verbleib von KNDS
am Standort in Allach-Untermenzing langfristig ermöglicht
werden.
Inhalt Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Grünordnung
Nr. 1713a zur Werkserweiterung des Stammgeländes KNDS
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
(-/-)
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Ja.
Im Bebauungsplanverfahren werden durch den Klimafahrplan
und die Umweltprüfung die Belange des Klimaschutzes und der
Klimaanpassung berücksichtigt.
Seite 2
Entscheidungs-
vorschlag 1. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird
beauftragt, für das im (Anlage 2), schwarz umrandete Gebiet
zwischen der Ludwigsfelder Straße (südlich), Verlängerung
Krauss-Maffei-Straße/Privatstraße (westlich), Krauss-Maffei-
Straße (nördlich), Bahnlinie München-Ingolstadt (östlich) –
KNDS-Norderweiterung - einen Bebauungsplan mit
Grünordnung aufzustellen. Der Übersichtsplan (Anlage 2) ist
Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
2. Den im Vortrag der Referentin unter Ziffer 3 genannten
Planungszielen wird zugestimmt. Die städtebauliche
Neuordnung des Planungsgebietes soll entsprechend
genereller Prinzipien der nachhaltigen Stadtentwicklung
erfolgen.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Krauss-Maffei-Straße, Ludwigsfelder Straße,
KNDS-Norderweiterung, Aufstellungsbeschluss
Ortsangabe Stadtbezirk 23 Allach-Untermenzing
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0 233-24538
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Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII-43 P
PLAN-HAII-52
PLAN-HAII-43 V
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a
Ludwigsfelder Straße (südlich),
Verlängerung Krauss-Maffei-Straße/Privatstraße (westlich),
Krauss-Maffei-Straße (nördlich),
Bahnlinie München – Ingolstadt (östlich)
„KNDS-Norderweiterung“
- Aufstellungsbeschluss -
Stadtbezirk 23 – Allach-Untermenzing
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00509
Anlagen:
1. Bezirksübersicht M=1:50.000
2. Übersichtsplan zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a M= 1:6.000
3. Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a M= 1:6.000
4. Luftbild zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a M= 1:6.000
5. Stellungnahme des Bezirksausschusses 23 vom 12.02.2026
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 15.07.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
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Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin....................................................................................................... 3
1. Anlass und Ziel der Planung..................................................................................... 3
2. Ausgangssituation.................................................................................................... 3
2.1 Beschlusslage.......................................................................................................... 3
2.2 Lage im Stadtgebiet, Größe und Eigentumsverhältnisse.......................................... 3
2.3 Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse ............................................ 4
2.3.1 Planungsgebiet...................................................................................................... 4
2.3.2 Natur und Landschaft............................................................................................. 4
2.4 Planerische und rechtliche Ausgangslage................................................................ 7
2.4.1 Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) .......................... 7
2.4.2 Bestehendes Baurecht........................................................................................... 8
2.4.3 Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEWI).................................................... 8
2.5 Umgebung und Orts- und Landschaftsbild ............................................................... 8
2.6 Verkehrliche Erschließung........................................................................................ 9
2.7 Vorbelastungen...................................................................................................... 10
2.7.1 Elektrosmog......................................................................................................... 10
2.7.2 Altlasten/Kampfmittel ........................................................................................... 10
2.7.3 Lufthygiene .......................................................................................................... 10
2.7.4 Lärm/Erschütterungen.......................................................................................... 11
2.7.5 Bodendenkmäler.................................................................................................. 12
2.7.6 Übernahme von Leitungen................................................................................... 12
3. Planungsziele der Bebauungsplanung ................................................................... 12
3.1 Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses vom 02.05.1991 für den Bebauungsplan
mit Grünordnung Nr. 1713...................................................................................... 12
3.2 Aktualisierte Planungsziele für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a ... 12
4. Kosten und Lasten ................................................................................................. 15
4.1 Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN)................................................................. 15
4.2 Kosten und Finanzierung ....................................................................................... 15
Klimaprüfung ................................................................................................................... 15
Abstimmung mit Querschnitts- und Fachreferaten........................................................... 15
II. Antrag der Referentin ...................................................................................................... 19
III. Beschluss........................................................................................................................ 19
Seite 3
I. Vortrag der Referentin
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt
München, da es sich um eine Angelegenheit der Bauleitplanung handelt.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1713a
1. Anlass und Ziel der Planung
Zwischen dem Werksgelände KNDS Deutschland GmbH & Co. KG (im Folgen-den
KNDS) - vormals Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG – und der Ludwigsfelder
Straße stehen Flächen zur Werkserweiterung zur Verfügung. Mit der
planungsrechtlichen Sicherung der heute im Flächennutzungsplan als
Industriegebiet dargestellten Flächen soll ein Verbleib von KNDS am Standort in
Allach-Untermenzing langfristig ermöglicht werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Norderweiterung KNDS zu
schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung notwendig.
2. Ausgangssituation
2.1 Beschlusslage
Zu den städtebaulichen Eckdaten für die Werksentwicklung hat der Stadtrat der
Landeshauptstadt München am 03.02.1982 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Im
Januar 1983 wurde der Verfahrensschritt zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit (heute § 3 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.
Mit Beschluss vom 02.05.1991 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
für den Bereich Ludwigsfelder Straße, Bahnlinie München – Ingolstadt und
Angerlohstraße den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung
Nr. 1713 gefasst, der eine Werkserweiterung zum Inhalt hatte (vgl. zu den jetzigen
Inhalten bei Ziffer 3). Der Geltungsbereich dieses Aufstellungsbeschlusses umfasst
über das hier in Rede stehende Planungsgebiet hinaus das gesamte bestehende
Werksgelände einschließlich der Erweiterung nach Norden. Weitere
Verfahrensschritte im Rahmen der Bauleitplanung wurden nicht durchgeführt.
2.2 Lage im Stadtgebiet, Größe und Eigentumsverhältnisse
Das Planungsgebiet liegt im Stadtbezirk 23 – Allach-Untermenzing. Es erstreckt sich
südlich der Ludwigsfelder Straße, westlich der Verlängerung der Krauss-Maffei-
Straße (Privatstraße), nördlich der Krauss-Maffei-Straße und östlich der Bahnlinie
München-Ingolstadt.
Die Gesamtfläche des Planungsumgriffs umfasst ca. 16,54 ha, wovon sich ca.
1,66 % in städtischem (Ludwigsfelder Straße) und ca. 98,34 % in privatem Eigentum
der Planungsbegünstigten (KNDS) befinden.
Eigentümer*in Flst. Nr. Flächengröße (in m2
)
Seite 4
Gemarkung Allach
KNDS
Deutschland
GmbH & Co. KG
Vollständig im Umgriff:
1220/0, 1220/1, 988/0, 1219/0,
1219/3, 1219/4, 1225/0, 1227/0,
1227/1, 1229/0, 1229/4
Teilweise im Umgriff:
1220/7, 1220/11, 989
ca. 162.686
Landeshauptstadt
München
(Verkehrsfläche
Ludwigsfelder
Straße,
Landwirtschaft)
Vollständig im Umgriff:
1273/14, 1282/3
Teilweise im Umgriff:
1220/12, 1273/0, 1287/16
ca. 2.746
Summe ca. 165.432
2.3 Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse
2.3.1 Planungsgebiet
Das Planungsgebiet wird bereits in Teilen durch die Planungsbegünstigte für die
Produktion genutzt. Es sind in mehreren Gebäuden u.a. Werksfeuerwehr, einzelne
Lagerhallen, Produktions- und Montagehallen, Bürogebäude, oberirdische
Parkplätze sowie eine Laserteststrecke und offene Lagerflächen vorhanden.
Der nordöstliche Teil des Planungsgebiets ist weitgehend unversiegelt. Die Flächen
werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt, insbesondere durch eine große
intensiv bewirtschaftete Ackerfläche. Östlich davon liegen Magerrasenflächen, die
teilweise als Ausgleichfläche hergestellt wurden. Über das Planungsgebiet verteilt
sind einige Einzelgehölze, unterschiedlich große Baum- und Heckenstrukturen
sowie kleinere unversiegelte Bereiche zwischen den Gebäuden und den
Erschließungsstraßen.
Entlang des nordwestlichen Gebietsrands liegen, durch einzelne Zufahrten und
Abstellflächen getrennt, mehrere geschlossene Gehölzstrukturen. Darin befinden
sich Elemente, die der Umsetzung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen dienen.
Durch das Gebiet laufen Gas-, Wasser- und Stromversorgungsanlagen der
Stadtwerke München GmbH (SWM). Nördlich angrenzend an das Planungsgebiet in
der Ludwigsfelder Straße befinden sich Anlagen der städtischen
Straßenbeleuchtung, an der Kreuzung Ludwigsfelder-/Spiegelbergstraße befindet
sich eine Lichtsignalanlage (LSA 0719).
2.3.2 Natur und Landschaft
Grundwasser, Versieglung, Wasserhaushalt
Geologisch betrachtet liegt das Planungsgebiet im Bereich der niederwürmzeitlichen
Schotter, welche aus ca. 11 bis13 m mächtigen sandigen und schluffigen Kiesen
aufgebaut sind. Darunter folgen tertiärer Schluff und Ton der Oberen
Süßwassermolasse.
Das Planungsgebiet weist schätzungsweise einen Versiegelungsgrad von ca. 28 %
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auf. Der genaue Anteil wird im weiteren Verfahren untersucht. Aufgrund des hohen
Anteils an unversiegelten Flächen im Planungsgebiet ist anzunehmen, dass im
Bestand ein relativ naturnaher Wasserhaushalt besteht. Es ist davon auszugehen,
dass das anfallende Niederschlagswasser größtenteils auf diesen Flächen
zurückgehalten werden kann, wodurch es entweder verdunstet oder verzögert
versickert und somit zur Grundwasserneubildung beiträgt. Aufgrund der hohen...