Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO

Reginoltstr. 32 i — alle Einträge zu dieser Adresse →

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Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO: a) Öffnung der zwischen der Lerchenauer Str. und Waldmeisterstr. einbahngeregelten Dahlienstr. für den gegenläufigen Radverkehr b) Gefahrzeichen 101 StVO mit Zusatz "Fußgänger auf der Fahrbahn", Göttnerstr. c) Umwandlung der vorhandenen Markierung ggü. Reginoltstr. 32 in ein Haltverbot

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

08.09.2020 um 19:30 Uhr

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