Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO

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Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO: a) Absolutes Haltverbot mit Zeitzusatz, Ittlingerstr., nördl. ggü. Hs.Nr. 35 b) Radverkehr mit Zusatz, Ostseite der Kuppelfeldstr., südl. Regattaweg c) Absolute Haltverbote im Kurvenbereich Goerdelerstr./Meineckestr. und Meineckestr. Reinachstr. d) Absolutes Haltverbot mit Zeitzusatz, Waldrebenstr. Nordseite zw. Hs.Nr. 3 und ggü. Zufahrt Hs.Nr. 10

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

21.07.2020 um 19:30 Uhr

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