Verkehrsrechtliche Anordnugen nach § 45 Abs. 1 StVO

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Verkehrsrechtliche Anordnugen nach § 45 Abs. 1 StVO: a) einseitiges, versetztes Haltverbot in der Reginoltstr. b) Erweiterung der Tempo-30-Zone auf die Robinienstr., Waldmeisterstr. und Goldlackplatz (Zone Nr. 54) c) Änderung des bestehenden Haltverbotes (Zeitzusatz) in der Drudhardstr. d) Aufhebung Kurzparkzone Schleißheimer Str. Westseite nördlich Detmoldstr.

Erweiterung

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

10.09.2019 um 19:30 Uhr

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