Fördermittel des Bundes für den Ganztagsausbau im 24. Stadtbezirk

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=== 20-26 _ B 08233_B 08233 Foerdermittel Ganztagsausbau.pdf === Bündnis 90/Die Grünen im Bezirksausschuss 24 01.10.2025 Anfrage Welche Fördermittel des Bundes für den Ganztagsausbau im 24. Stadtbezirk stehen der Landeshauptstadt München zur Verfügung? Hat die Bayerische Staatsregierung die dafür zustehenden Mittel beantragt? Falls nicht, aus welchen Gründen werden diese nicht beantragt? Begründung In der SZ vom 04.08.2025 wurde über eine Antwort auf eine Anfrage der SPD im Landtag berichtet: „Der Freistaat Bayern lässt offenbar hunderte Millionen Bundesfördermittel für den Ganztagsausbau bislang liegen...Von den 461 Millionen Euro, die der Bund bereitstellt (sind) bislang gerade einmal 1,3% abgerufen worden. ...“ Durch die Konsolidierung der Finanzen der Landeshauptstadt München sind auch wesentliche finanzielle Einschnitte bei den Bildungseinrichtungen geplant. Angesichts dieser Situation ist ein Abrufen der Bundesfördermittel für den Ganztagsausbau unbedingt erforderlich. Gottfried Klocke, Uta Lichius, Christine Lissner, Birgit Trautner === 20-26 _ B 08233_B 08233 Foerdermittel Bund Ganztagsausbau AS.pdf === Referat Bildung und Sport Sachgebiet Steuerungsunterstützung, Standards, Baucontrolling Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Florian Kraus Stadtschulrat An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl Herrn Dr. Rainer Großmann Hanauer Str. 1 80992 München 14.04.2026 BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08233 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 – Feldmoching- Hasenbergl vom 14.10.2025 Fördermittel des Bundes für den Ganztagsausbau im 24. Stadtbezirk Sehr geehrter Herr Dr. Großmann, bei der im Antrag Nr. 20-26 / B 08233 des Bezirksausschusses 24 vom 14.10.2025 angesprochenen Angelegenheit handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München. Einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht. Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich. Im Antrag wurde darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten: „Welche Fördermittel des Bundes für den Ganztagsausbau im 24. Stadtbezirk stehen der Landeshauptstadt München zur Verfügung? Hat die Bayerische Staatsregierung die dafür zustehenden Mittel beantragt? Falls nicht, aus welchen Gründen werden diese nicht beantragt?“ Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zu unterscheiden ist einerseits zwischen den Bundesmitteln im Zusammenhang mit dem Ganztagsförderungsgesetz, die über die Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Seite 2 von 3 Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (im Folgenden mit „Förderrichtlinie“ bezeichnet) durch den Freistaat Bayern an die Sachaufwands- träger für förderfähige Maßnahmen ausgereicht werden und andererseits, unabhängig davon, der „klassischen“ Investitionskostenförderung des Freistaats Bayern nach Art. 10 BayFAG. Bei letzterer gibt es für bestimmte bauliche Maßnahmen (Schulen einschließlich schulischer Sportanlagen, Kindertageseinrichtungen und sonstige öffentliche Einrichtungen) bei kommu- nalen Bauinvestitionen zum Ausbau von Ganztagsangeboten in schulischer (Art. 6 Abs. 4 BayEUG) oder schulaufsichtlicher Verantwortung (Art. 31 Abs. 3 BayEUG) eine Zusatzför- derung im Rahmen von FAGplus15 mit einem Aufschlag von 15 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz. Der zeitliche Rahmen der o.g. Förderrichtlinie wurde um zwei Jahre bis 31.12.2029 (Maß- nahmeabschluss) verlängert. Damit wurde der Rückmeldung vieler Sachaufwandsträger Rechnung getragen, dass angesichts der zu berücksichtigenden Projektzeiträume zur Um- setzung von (größeren) baulichen Maßnahmen das ursprüngliche Enddatum (31.12.2027) für eine Inanspruchnahme nach der Förderrichtlinie zu knapp bemessen war. Förderanträge sind spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2028 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Die Förderrichtlinie lässt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine rückwirkende Antrag- stellung für ab 12.10.2021 begonnene Maßnahmen zu. Dies betrifft vor allem Maßnahmen, die unterhalb der für die klassische Investitionskostenförderung nach Art. 10 BayFAG geltenden Bagatellgrenze von 50.000 Euro für Ganztagsmaßnahmen liegen sowie in der Regel auch die Ausstattungspauschale. Im Hinblick auf den verlängerten zeitlichen Rahmen der aktualisierten Förderrichtlinie sowie die unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Möglichkeit zur rückwirkenden Antrag- stellung wird sich der Mittelabruf voraussichtlich weiter erhöhen. Der im Antrag erwähnte Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 04.08.2025 stellt insofern lediglich eine Momentauf- nahme dar und berücksichtigt nicht die Gesamtgeltungsdauer der Förderrichtlinie. Aufgrund Ihrer Anfrage möchte ich bei dieser Gelegenheit auch die Fördermöglichkeiten der Förderrichtlinie in Grundzügen erläutern. Im Rahmen der Förderrichtlinie gibt es eine Platz- und eine Ausstattungspauschale, die zu unterscheiden sind. Deren wesentliche Fördervoraussetzungen sind folgende: Eine Ganztagspauschale (6.000 Euro) gibt es grundsätzlich für zusätzliche (d.h. neu geschaf- fene bzw. durch die Maßnahme erhaltene) rechtsanspruchserfüllende Ganztagsplätze. Eine Ausstattungspauschale (1.500 Euro) kam zunächst für Ausstattungen im Zusammenhang mit der Schaffung oder dem Erhalt von rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsplätzen in Frage. Die Förderkriterien für die Kommunen wurden weiter verbessert: Künftig wird die Ausstattungsförderung in Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Platz auch für Investitionen in bestehende rechtsanspruchserfüllende Ganztagsplätze gewährt, zum Beispiel für Spiel- und Sportgeräte. Der Erwerb von Grundstücken wird zukünftig gefördert. Die bayerische Staatsregierung hat eine budgetierte „Booster-Förderung“ für bauliche Maßnahmen eingeführt. Kommunen haben die Wahl, ob sie die „klassische“ Förderung nach Art. 10 BayFAG plus die Förderung von 6.000 Euro pro Platz nach der Förderrichtlinie in Anspruch nehmen wollen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Booster mit einer Förderung von 70 Prozent der förderfähigen Kosten zu nutzen (70:30-Modell). Ob der Booster je nach Maßnahme die bessere Variante darstellt, kann nur anhand der jeweiligen Maßnahme in Abhängigkeit von im Rahmen der Förderung zuwendungsfähigen Kosten und geschaffenen bzw. erhaltenen rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsplätzen, d.h. somit nicht pauschal beurteilt werden.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

19.05.2026 um 19:00 Uhr

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