Umgehende Einrichtung eines Schulbusses in den Wintermonaten zwischen der Fasanerie und dem Gymnasium Feldmoch…

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Umgehende Einrichtung eines Schulbusses in den Wintermonaten zwischen der Fasanerie und dem Gymnasium Feldmoching

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  • 20-26 _ B 08512_B 08512 Schulbus Fasanerie-Feldmoching.pdf
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=== 20-26 _ B 08512_B 08512 Schulbus Fasanerie-Feldmoching.pdf === Seite 1 von 1 An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 24 Herrn Dr. Rainer Großmann BA-Geschäftsstelle Nord Hanauer Str. 1 80992 München München, den 29.11.2025 Antrag Das RBS wird aufgefordert in den Wintermonaten einen Schulbus zwischen der Fasanerie und dem Gymnasium Feldmoching (Georg-Zech-Allee) umgehend einzurichten. Begründung Der Bezirksausschuss setzt sich seit Jahren für eine bessere ÖPNV-Verbindung zwischen Feldmoching und der Fasanerie ein. Leider haben wir diesbezüglich seitens der MVG aus Kostengründen nur Absagen erhalten. Bis das öffentliche Angebot ausgebaut wird, fordern wir in diesem speziellen Fall, obwohl Schulbusse eigentlich für Grundschulen vorbehalten sind, die Einrichtung in den Wintermonaten. gez. Martin Obersojer Fraktionssprecher CSU-Fraktion im BA 24 Fraktion im Bezirksausschuss 24 === 20-26 _ B 08512_B 08512 Einrichtung Schulbus AS.pdf === Referat Bildung und Sport Abt. Gast- und Vertragsschulwesen, Schulwegkostenfreiheit gv.rbs@muenchen.de [ LHM-intern ] Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport Bayerstraße 28, 80335 München Abt. Gast- und Vertragsschulwesen, Schulwegkostenfreiheit RBS-GV Bayerstraße 28 80335 München gv.rbs@muenchen.de An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl Herrn Dr. Rainer Großmann Hanauer Straße 1 80992 München Ihr Schreiben vom 16.12.2025 Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 21.04.2026 Einrichtung eines Schulbusses zwischen der Fasanerie und dem Staatlichen Gymnasium Feldmoching in den Wintermonaten BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08512 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 24 – Feldmoching-Hasenbergl vom 16.12.2025 Sehr geehrter Herr Dr. Großmann, bei der im Antrag Nr. 20-26 / B 08512 des Bezirksausschusses 24 vom 16.12.2025 angesprochenen Angelegenheit handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht. Gegenstand Ihres Antrags war die Einrichtung eines Schulbusses in den Wintermonaten zwischen der Fasanerie und dem Staatlichen Gymnasium Feldmoching bis zu einem Ausbau des öffentlichen Verkehrsangebots, obwohl Schulbusse grundsätzlich dem Bereich der Grundschulen vorbehalten sind. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Eine mögliche Übernahme der Beförderung wird im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfrG) sowie in der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt. Seite 2 von 2 Eine Beförderungspflicht besteht, soweit der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßiger Unterricht stattfindet, für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 länger als zwei Kilometer, für Schüler*innen ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist und den Schüler*innen die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist (§ 2 Nr. 2 SchBefV). Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann gem. § 2 Abs. 2 S. 2 SchBefV auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise für die Dauer der Gefährlichkeit die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden. Die einfache Entfernung zwischen der Fasanerie und dem Staatlichen Gymnasium Feldmoching unterschreitet, gemessen anhand des allgemein anerkannten elektronischen Kartendienstes (Google Maps), die maßgebliche Mindestentfernung von drei Kilometern. Darüber hinaus ist der Schulweg nach den maßgeblichen Kriterien nicht als besonders gefährlich einzustufen. Die örtlichen Gegebenheiten unterscheiden sich nicht wesentlich von den Verhältnissen im übrigen Stadtgebiet und begründen daher keinen atypischen Einzelfall. Besondere Umstände oder atypische Gefahrenlagen, die über das allgemeine Verkehrsrisiko hinausgehen und eine abweichende Ermessensausübung rechtfertigen könnten, liegen nicht vor. Ein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten lässt sich daher auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit nicht herleiten. Dies gilt gleichermaßen für die Wintermonate, da witterungsbedingte Umstände keine besondere Gefährlichkeit im rechtlichen Sinne begründen. Der Antrag auf Einrichtung eines Schulbusses zwischen der Fasanerie und dem Staatlichen Gymnasium Feldmoching während der Wintermonate ist vom Anwendungsbereich der gesetzlichen Schulwegkostenfreiheit nicht abgedeckt. Die Einrichtung eines Schulbusses als freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München kommt vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage nicht in Betracht. Da eine gesetzliche Anspruchsgrundlage nicht vorliegt, ist der Antrag abzulehnen. Der Antrag Nr. 20-26 / B 08512 des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirks Feldmoching- Hasenbergl vom 16.12.2025 ist hiermit satzungsgemäß behandelt. Die verspätete Rückmeldung bitten wir zu entschuldigen. Das Direktorium HA II/V 2, BA-Geschäftsstelle Nord, erhält einen Abdruck dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Gez. Verwaltungsrat

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

19.05.2026 um 19:00 Uhr

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