(E) Erhöhung der Schulwegsicherheit für die Grundschule an der Ittlingerstraße

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  • 20-26 _ V 19649_V 19649 Schulwegsicherheit Ittlingerstrasse BE.pdf
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  • B 24_VG 21.04.2026 oeff. 2. 6..pdf
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=== 20-26 _ V 19649_V 19649 Schulwegsicherheit Ittlingerstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39740 Mobilitätsreferat Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 Erhöhung der Schulwegsicherheit für die Grundschule an der Ittlingerstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching- Hasenbergl am 19.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19649 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181 Beschluss des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 21.04.2024 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 19.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181 beschlossen. Die Empfehlung thematisiert die Verbesserung der Schulwegsicherheit rund um die Ittlingerstraße. Konkret wird ein Dialogdisplay in Schulnähe gefordert. Außerdem werden weitere nicht konkretisierte Maßnahmen für die Verkehrssicherheit gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Dialogdisplays liegen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksausschüsse, die beim Baureferat eine sog. städtische Leistung beantragen können. Somit entscheidet der Bezirksausschuss 24 über den Einsatz von Dialogdisplays. Die Abteilung Schulwegsicherheit hat in diesem Fall keine Entscheidungsbefugnisse. Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit kommen eine Vielzahl an Maßnahmen in Betracht wie zum Beispiel die Ausweisung von Geschwindigkeitsreduzierungen, Errichtung von Sichthaltverboten und Gefahrenhinweisbeschilderungen, Aufbringung von Piktogrammen auf der Fahrbahn, Errichtung von Querungshilfen zum Beispiel in Form von Fußgängerüberwegen, Lichtsignalanlagen, Verkehrshelferübergängen, Errichtung von baulichen Mittelinseln und Gehbahnaufweitungen, Ausweisung von Hol- und Bringzonen sowie der Einsatz von Schulweghelfer*innen. Gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt (die also erheblich über das in einer Großstadt übliche Maß hinausgeht). Um die Schulwegsicherheit an der GS Ittlingerstraße zu verbessern, wurden bereits folgende Maßnahmen getätigt: - Gefahrenhinweisbeschilderung Kinder mit dem Zusatz Schule - Fußgängerüberweg unmittelbar vor der Schule - Sichthaltverbot auf der Ostseite der Ittlingerstraße nördlich und südlich der Einfahrt zum Lehrerparkplatz Außerdem befindet sich die Schule in einer Tempo 30 Zone. Wir haben uns in Zusammenarbeit mit der Polizei München den gesamten angesprochenen Bereich nochmals angesehen. Hierzu hat uns die Polizei unter anderem folgendes mitgeteilt: Bezüglich der Örtlichkeiten Gundermannstraße und Caracciolastraße liegen keine Kenntnisse /Beschwerden über Gefahrenstellen vor. Die Gundermannstraße, Caracciolastraße sowie die Ittlingerstraße sind Bestandteile der Tempo 30 Zone. Polizeiliche Geschwindigkeitsmessungen zur schulrelevanten Zeit von 07:00 Uhr – 08:00 Uhr vor der Grundschule und in der Weitlstraße waren bis jetzt sehr unauffällig. In dieser Zeit konnte kein ahndungsfähiger Verstoß festgestellt werden. Zu schulrelevanten Zeiten (07:00 Uhr – 08:30 Uhr) herrscht in der Dülferstraße meist dichter Berufsverkehr. An der Kreuzung zur Ittlingerstraße staut sich der Verkehr an der Lichtsignalanlage zurück. Der Verkehr benötigt meist mehrere Ampelphasen, um die Kreuzung zu passieren. Überhöhte Geschwindigkeiten sind aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht möglich. Im Abschnitt Dülferstraße Hausnummer 26 – 68 ist die Geschwindigkeit im Zeitraum von 07:00 Uhr – 18:00 Uhr auf Tempo 30 reduziert. Geschwindigkeitsmessungen in Tempo 30 Zonen obliegen der kommunalen Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat. Die genannten Straßen sind bereits im Messprogramm der kommunalen Verkehrsüberwachung enthalten. Wir werden diese bitten, im Umfeld der Grundschule vermehrt zu kontrollieren. Außerhalb der streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung verliefen die Geschwindigkeitsmessungen meist mit sehr unterdurchschnittlichen Ergebnissen. Beschwerden über Parkverstöße sowie Geschwindigkeitsverstöße liegen der Polizei München insbesondere in den Abend- und Nachtstunden vor. Im gesamten Sprengelbereich der Grundschule gab es in den vergangenen 3 Jahren keinen Schulwegunfall. Bei dem Schulwegdienst handelt es sich um ein Ehrenamt, welches freiwilliges Engagement interessierter Personen erfordert. Es ist Aufgabe des Elternbeirats – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Schulleitung – interessierte Personen für den Schulwegdienst zu finden. Von behördlicher Seite kann niemand zur Ausübung eines Ehrenamtes „verpflichtet“ werden. Sollte sich jemand bereit erklären, an dieser Örtlichkeit als Schulweghelfer*in eingesetzt zu werden, sollte sich an das Mobilitätsreferat unter Telefon 233-39666 oder E-Mail schulwegdienste.mor@muenchen.de gewandt werden. Derzeit sind 2 Personen als Schulweghelfer im Einsatz. Es wurden uns leider keine weiteren Personen gemeldet, die dieses Ehrenamt übernehmen würden. Wir sind gerne bereit, wenn sich hierfür im Vorfeld Personen bereit erklären diese Aufgabe zu übernehmen, weitere sichere Standorte für den Schulweghelferdienst zu prüfen und ggf. zu genehmigen. Dem Mobilitätsreferat liegt die Schulwegsicherheit sehr am Herzen. Dennoch sind keine weiteren Maßnahmen, welche die Schulwegsicherheit an dieser Örtlichkeit ergänzend zu den oben beschriebenen Gegebenheiten zusätzlich verbessern könnten, erkennbar. Selbstverständlich werden weitere Hinweise auf konkrete Gefährdungen von der Schulwegsicherheit zeitnah überprüft, um ggf. nötige und mögliche Maßnahmen einleiten zu können. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Seitens der Schulwegsicherheit können derzeit keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Bereich der Grundschule an der Ittlingerstraße getroffen werden, da keine Gefährdungen für Schulkinder ersichtlich sind. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Patrick Wolf Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19649_V 19649 Schulwegsicherheit Ittlingerstrasse A.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 Betreff Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg im Sprengel der Grundschule an der Ittlingerstraße Die Grundschule an der Ittlingerstraße ist die schulische Heimat für 300 Kinder aus unserem Viertel. Der Elternbeirat und die Schulleitung werden immer wieder von besorgten Familien auf die Verkehrssicherheit auf dem Schulweg angesprochen. Der Mangel an Schulweghelfern und die - teils krassen - Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autofahrer sind ein allgemeines Ärgernis und bieten immer wieder Anlass zur Sorge. Insbesondere an den viel frequentierten Straßen (Ittlingerstraße, Dülferstraße, Weitlstraße, Caracciolastraße, Gundermannstraße) werden häufig Gefahrensituationen beobachtet. Auf Basis eines Beschlusses des Elternbeirats der Grundschule vom 23. Oktober 2025 beantrage ich die Prüfung und Umsetzung folgender Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg: (1) Die Installation einer Geschwindigkeitsanzeigetafel (Dialog-Display) in Schulnähe. (2) Eine Prüfung weiterer Maßnahmen der Verkehrssicherheit in genannten Straßen Antrag zum Themengebiet Verkehr Anlage === B 24_VG 21.04.2026 oeff. 2. 6..pdf === Datum: 22.04.2026 Telefon: 089 233-728562 E-Mail: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat (E) Erhöhung der Schulwegsicherheit für die Grundschule an der Ittlingerstraße Erhöhung der Schulwegsicherheit für die Grundschule an der Ittlingerstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching vom 19.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19649 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 21. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Der BA 24 weist auf die Eröffnung des Hauses der Kinder in der Ittlingerstr. und eine sich daraus ergebende erforderliche Neubewertung hin. Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03181_E 03181 Schulwegsicherheit Grundschule Ittlingerstr.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 Betreff Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg im Sprengel der Grundschule an der Ittlingerstraße Die Grundschule an der Ittlingerstraße ist die schulische Heimat für 300 Kinder aus unserem Viertel. Der Elternbeirat und die Schulleitung werden immer wieder von besorgten Familien auf die Verkehrssicherheit auf dem Schulweg angesprochen. Der Mangel an Schulweghelfern und die - teils krassen - Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autofahrer sind ein allgemeines Ärgernis und bieten immer wieder Anlass zur Sorge. Insbesondere an den viel frequentierten Straßen (Ittlingerstraße, Dülferstraße, Weitlstraße, Caracciolastraße, Gundermannstraße) werden häufig Gefahrensituationen beobachtet. Auf Basis eines Beschlusses des Elternbeirats der Grundschule vom 23. Oktober 2025 beantrage ich die Prüfung und Umsetzung folgender Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg: (1) Die Installation einer Geschwindigkeitsanzeigetafel (Dialog-Display) in Schulnähe. (2) Eine Prüfung weiterer Maßnahmen der Verkehrssicherheit in genannten Straßen Antrag zum Themengebiet Verkehr

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:00 Uhr

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