=== 20-26 _ V 19649_V 19649 Schulwegsicherheit Ittlingerstrasse BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
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Telefon: 0 233-39740 Mobilitätsreferat
Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
Erhöhung der Schulwegsicherheit für die Grundschule an der Ittlingerstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-
Hasenbergl am 19.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19649
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181
Beschluss des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl
vom 21.04.2024
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 19.11.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181 beschlossen. Die Empfehlung thematisiert die
Verbesserung der Schulwegsicherheit rund um die Ittlingerstraße. Konkret wird ein
Dialogdisplay in Schulnähe gefordert. Außerdem werden weitere nicht konkretisierte
Maßnahmen für die Verkehrssicherheit gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Dialogdisplays liegen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksausschüsse, die beim Baureferat
eine sog. städtische Leistung beantragen können. Somit entscheidet der Bezirksausschuss 24
über den Einsatz von Dialogdisplays. Die Abteilung Schulwegsicherheit hat in diesem Fall
keine Entscheidungsbefugnisse.
Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit kommen eine Vielzahl an Maßnahmen in Betracht
wie zum Beispiel die Ausweisung von Geschwindigkeitsreduzierungen, Errichtung von
Sichthaltverboten und Gefahrenhinweisbeschilderungen, Aufbringung von Piktogrammen auf
der Fahrbahn, Errichtung von Querungshilfen zum Beispiel in Form von Fußgängerüberwegen,
Lichtsignalanlagen, Verkehrshelferübergängen, Errichtung von baulichen Mittelinseln und
Gehbahnaufweitungen, Ausweisung von Hol- und Bringzonen sowie der Einsatz von
Schulweghelfer*innen.
Gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen
Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des
fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen
Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung
erheblich übersteigt (die also erheblich über das in einer Großstadt übliche Maß hinausgeht).
Um die Schulwegsicherheit an der GS Ittlingerstraße zu verbessern, wurden bereits folgende
Maßnahmen getätigt:
- Gefahrenhinweisbeschilderung Kinder mit dem Zusatz Schule
- Fußgängerüberweg unmittelbar vor der Schule
- Sichthaltverbot auf der Ostseite der Ittlingerstraße nördlich und südlich der Einfahrt
zum Lehrerparkplatz
Außerdem befindet sich die Schule in einer Tempo 30 Zone.
Wir haben uns in Zusammenarbeit mit der Polizei München den gesamten angesprochenen
Bereich nochmals angesehen. Hierzu hat uns die Polizei unter anderem folgendes mitgeteilt:
Bezüglich der Örtlichkeiten Gundermannstraße und Caracciolastraße liegen keine Kenntnisse
/Beschwerden über Gefahrenstellen vor. Die Gundermannstraße, Caracciolastraße sowie die
Ittlingerstraße sind Bestandteile der Tempo 30 Zone. Polizeiliche Geschwindigkeitsmessungen
zur schulrelevanten Zeit von 07:00 Uhr – 08:00 Uhr vor der Grundschule und in der
Weitlstraße waren bis jetzt sehr unauffällig. In dieser Zeit konnte kein ahndungsfähiger
Verstoß festgestellt werden. Zu schulrelevanten Zeiten (07:00 Uhr – 08:30 Uhr) herrscht in der
Dülferstraße meist dichter Berufsverkehr. An der Kreuzung zur Ittlingerstraße staut sich der
Verkehr an der Lichtsignalanlage zurück. Der Verkehr benötigt meist mehrere Ampelphasen,
um die Kreuzung zu passieren. Überhöhte Geschwindigkeiten sind aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens nicht möglich. Im Abschnitt Dülferstraße Hausnummer 26 – 68 ist die
Geschwindigkeit im Zeitraum von 07:00 Uhr – 18:00 Uhr auf Tempo 30 reduziert.
Geschwindigkeitsmessungen in Tempo 30 Zonen obliegen der kommunalen
Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat. Die genannten Straßen sind bereits im
Messprogramm der kommunalen Verkehrsüberwachung enthalten. Wir werden diese bitten, im
Umfeld der Grundschule vermehrt zu kontrollieren. Außerhalb der streckenbezogenen
Geschwindigkeitsreduzierung verliefen die Geschwindigkeitsmessungen meist mit sehr
unterdurchschnittlichen Ergebnissen.
Beschwerden über Parkverstöße sowie Geschwindigkeitsverstöße liegen der Polizei München
insbesondere in den Abend- und Nachtstunden vor. Im gesamten Sprengelbereich der
Grundschule gab es in den vergangenen 3 Jahren keinen Schulwegunfall.
Bei dem Schulwegdienst handelt es sich um ein Ehrenamt, welches freiwilliges Engagement
interessierter Personen erfordert. Es ist Aufgabe des Elternbeirats – gegebenenfalls in
Zusammenarbeit mit der Schulleitung – interessierte Personen für den Schulwegdienst zu
finden. Von behördlicher Seite kann niemand zur Ausübung eines Ehrenamtes „verpflichtet“
werden. Sollte sich jemand bereit erklären, an dieser Örtlichkeit als Schulweghelfer*in
eingesetzt zu werden, sollte sich an das Mobilitätsreferat unter Telefon 233-39666 oder E-Mail
schulwegdienste.mor@muenchen.de gewandt werden.
Derzeit sind 2 Personen als Schulweghelfer im Einsatz. Es wurden uns leider keine weiteren
Personen gemeldet, die dieses Ehrenamt übernehmen würden. Wir sind gerne bereit, wenn
sich hierfür im Vorfeld Personen bereit erklären diese Aufgabe zu übernehmen, weitere
sichere Standorte für den Schulweghelferdienst zu prüfen und ggf. zu genehmigen.
Dem Mobilitätsreferat liegt die Schulwegsicherheit sehr am Herzen. Dennoch sind keine
weiteren Maßnahmen, welche die Schulwegsicherheit an dieser Örtlichkeit ergänzend zu den
oben beschriebenen Gegebenheiten zusätzlich verbessern könnten, erkennbar.
Selbstverständlich werden weitere Hinweise auf konkrete Gefährdungen von der
Schulwegsicherheit zeitnah überprüft, um ggf. nötige und mögliche Maßnahmen einleiten zu
können.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching-Hasenbergl vom 19.11.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen nicht entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und
Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet
worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Seitens der Schulwegsicherheit können derzeit keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen
im Bereich der Grundschule an der Ittlingerstraße getroffen werden, da keine
Gefährdungen für Schulkinder ersichtlich sind.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl der Landeshauptstadt
München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Patrick Wolf Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.23
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19649_V 19649 Schulwegsicherheit Ittlingerstrasse A.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025
Betreff
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg im Sprengel der Grundschule an der
Ittlingerstraße
Die Grundschule an der Ittlingerstraße ist die schulische Heimat für 300 Kinder
aus unserem Viertel. Der Elternbeirat und die Schulleitung werden immer
wieder von besorgten Familien auf die Verkehrssicherheit auf dem Schulweg
angesprochen. Der Mangel an Schulweghelfern und die - teils krassen -
Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autofahrer sind ein allgemeines
Ärgernis und bieten immer wieder Anlass zur Sorge. Insbesondere an den viel
frequentierten Straßen (Ittlingerstraße, Dülferstraße, Weitlstraße,
Caracciolastraße, Gundermannstraße) werden häufig Gefahrensituationen
beobachtet.
Auf Basis eines Beschlusses des Elternbeirats der Grundschule vom 23.
Oktober 2025 beantrage ich die Prüfung und Umsetzung folgender
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg:
(1) Die Installation einer Geschwindigkeitsanzeigetafel (Dialog-Display) in
Schulnähe.
(2) Eine Prüfung weiterer Maßnahmen der Verkehrssicherheit in genannten
Straßen
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Anlage
=== B 24_VG 21.04.2026 oeff. 2. 6..pdf ===
Datum: 22.04.2026
Telefon: 089 233-728562
E-Mail: bag-nord.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Nord
An das Mobilitätsreferat
(E) Erhöhung der Schulwegsicherheit für die Grundschule an der Ittlingerstraße
Erhöhung der Schulwegsicherheit für die Grundschule an der Ittlingerstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03181 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching vom 19.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19649
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl
vom 21. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise: Der BA 24 weist auf die Eröffnung des Hauses der Kinder in
der Ittlingerstr. und eine sich daraus ergebende erforderliche Neubewertung hin.
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03181_E 03181 Schulwegsicherheit Grundschule Ittlingerstr.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl am 19.11.2025
Betreff
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg im Sprengel der Grundschule an der
Ittlingerstraße
Die Grundschule an der Ittlingerstraße ist die schulische Heimat für 300 Kinder
aus unserem Viertel. Der Elternbeirat und die Schulleitung werden immer
wieder von besorgten Familien auf die Verkehrssicherheit auf dem Schulweg
angesprochen. Der Mangel an Schulweghelfern und die - teils krassen -
Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Autofahrer sind ein allgemeines
Ärgernis und bieten immer wieder Anlass zur Sorge. Insbesondere an den viel
frequentierten Straßen (Ittlingerstraße, Dülferstraße, Weitlstraße,
Caracciolastraße, Gundermannstraße) werden häufig Gefahrensituationen
beobachtet.
Auf Basis eines Beschlusses des Elternbeirats der Grundschule vom 23.
Oktober 2025 beantrage ich die Prüfung und Umsetzung folgender
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg:
(1) Die Installation einer Geschwindigkeitsanzeigetafel (Dialog-Display) in
Schulnähe.
(2) Eine Prüfung weiterer Maßnahmen der Verkehrssicherheit in genannten
Straßen
Antrag zum Themengebiet Verkehr