=== 20-26 _ V 17154_V 17154 Entschaerfung Gefahrenkurve Lerchenauer-Str BE.pdf ===
Telefon: 0 233-722105 Mobilitätsreferat
Strategie
MOR-GB1
Forderung nach Entschärfung der Gefahrenkurve Lerchenauer-Str
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-
Hasenbergl am 20.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17154
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497
Beschluss des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl
vom 16.09.2025
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 20.11.2024
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 beschlossen.
Es wurden fünf schnelle Verbesserungen vorgeschlagen, von denen Punkt 2 hier bearbeitet
wird: Forderung nach Entschärfung der Gefahrenkurve Lerchenauer-Str (Einfahrt alter Teil).
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Wir gehen davon aus, dass der Antragsteller den Knotenpunktbereich Herbergstr./
Lerchenauer Str. meint. Im Zuge der Umplanung der Straßenzüge Lerchen- Herberg, Pflaum-
und Feldmochinger Str. durch das Baureferat werden im genannten Bereich die Kurvenradien
angepasst, so dass von der Herbergstraße kommend nicht mehr mit erhöhter Geschwindigkeit
in die Lerchenauer Straße eingefahren werden kann. Gleichzeitig werden durch die nicht mehr
so flachen Kurvenradien bessere Sichtbeziehungen von und zur Lerchenauer Str. hergestellt.
Gleichzeitig werden im Zuge der genannten Umplanung auch die Wegebeziehungen im
Kreuzungsbereich Pflaum-, Lerchen- und Lerchenauer Str. durch die Ausweitung von
Gehwegen und Grünflächen, gerade im südlichen Bereich, verkehrssicherer gestaltet.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching-Hasenbergl vom 20.11.2024 kann entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Herrn Stadtrat Manuel
Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching-Hasenbergl vom 20.11.2024 kann entsprochen werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching-Hasenbergl am 20.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl der Landeshauptstadt
München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Dr. Rainer Großmann Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB1
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 17154_V 17154 Entschaerfung Gefahrenkurve Lerchenauer-Str BE - Neufassung.pdf ===
Telefon: 0 233-722105 Mobilitätsreferat
Strategie
MOR-GB1
Forderung nach Entschärfung der Gefahrenkurve Lerchenauer-Str
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-
Hasenbergl am 20.11.2024
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17154 - Neufassung
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497
Beschluss des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl
vom 21.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 20.11.2024
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 beschlossen.
Es wurden fünf schnelle Verbesserungen vorgeschlagen, von denen Punkt 2 hier bearbeitet
wird: Forderung nach Entschärfung der Gefahrenkurve Lerchenauer-Str (Einfahrt alter Teil).
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Zu den vom Antragsteller in o.g. Antrag genannten Lösungsvorschlägen nimmt das
Mobilitätsreferat wie folgt Stellung:
Dauerhaft Tempo 30 km/h (auch Lärmverbesserung):
Für Eingriffe in den fließenden Verkehr wie Geschwindigkeitsbeschränkungen ist nach § 45
Abs. 9 StVO eine Gefährdung erforderlich, die erheblich über das (in einer Großstadt) übliche
Maß hinausgeht. Dafür gibt es in der Lerchenauer Straße derzeit keine Anhaltspunkte. Für
eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 gibt es keine
Rechtsgrundlage, eine entsprechende Anordnung wäre aufgrund des erheblichen
Durchgangsverkehrs in der Lerchenauer Straße nicht zulässig.
Die bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten im Bereich von zwei
Kindergärten. Eine Rechtsgrundlage für Tempo 30 jeweils 150 Meter vor und nach dem
Haupteingang eines Kindergartens ist von der StVO vorgesehen. Die beiden
Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden zusammengefasst, um Kraftfahrenden eine
möglichst einheitliche und nachvollziehbare Beschilderung zu offerieren.
Geschwindigkeitskontrollen:
In der Lerchenauer Straße werden in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt. Die Beanstandungsquote liegt deutlich unter der stadtweiten
Beanstandungsquote.
Auch die Unfallsituation der letzten drei Jahre ist unauffällig. Die Auswertung ergab lediglich
zwei selbst verschuldete Unfälle ohne Fremdeinwirkung bzw. Fremdschaden. Aus der
Unfallsituation kann demnach ebenfalls keine Begründung für eine
Geschwindigkeitsbeschränkung abgeleitet werden.
Zudem wurden bereits als Ergebnis früherer Überprüfungen in den Kurvenbereichen absolute
Haltverbote eingerichtet, so dass – auch aufgrund des geradlinigen Verlaufs - gute
gegenseitige Sichtbeziehungen bestehen.
Trennung Fuß- und Radweg:
Eine Trennung ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich und aufgrund der
Beschwerdelage nicht nötig.
Zebrastreifen:
In unmittelbarer Nähe soll nach Fertigstellung des Neubaugebietes Lerchenauer Feld eine
weitere gesicherte Querungsmöglichkeit entstehen.
Derzeit sind Querungen aller Straßenteile selbst zu Hauptverkehrszeiten durch die immer
wieder entstehenden Fahrzeuglücken auch für Kinder und Jugendliche möglich. Beim Queren
der Lerchenauer Straße muss dabei lediglich Wartezeit in Kauf genommen werden, bis die
Straße wieder frei ist.
Darüber hinaus sind in der Bürgerversammlungsempfehlung noch die starke Baum-
Beschattung sowie mangelnde Schulwegsicherheit als Probleme genannt. Zu diesen Aspekten
kann noch Folgendes ausgeführt werden:
Bäume/Verschattung:
Bäume sind ein notwendiger und wichtiger Bestandteil einer Stadt. Die davon ausgehenden
Beeinträchtigungen durch Beschattung etc. sind üblich und zumutbar. Insbesondere stellen sie
kein Argument für eine Geschwindigkeitsbeschränkungen dar, sondern der Kraftfahrer ist ganz
im Gegenteil verpflichtet, seine Geschwindigkeit ggf. an die Verhältnisse anzupassen, wobei
die von der StVO stets geforderte vorsichtige, vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise
generell zugrunde zu legen ist.
Schulwegsicherheit:
In dem angesprochenen Bereich in der Lerchenauer Straße ist ein Schulweg in südliche
Richtung – zum Gymnasium Georg-Zech-Allee. Hierbei handelt es sich jedoch um Schüler
weiterführender Schulen. In die nördliche Richtung sind Kinder zur GS Lerchenauer Straße
unterwegs. Der gemeinsame Geh/Radweg ist optisch durch einen Grünstreifen von der
Fahrbahn getrennt. Die Straße ist in diesem Bereich ausreichend beleuchtet. Probleme
zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrer*innen sind uns nicht bekannt.
Zudem soll mit dem Bau des Neubaugebiets am Lerchenauer Feld nach derzeitiger Planung
auf der Lerchenauer Straße, südlich der Bergwachtstraße, eine Lichtsignalanlage und somit
eine weitere gesicherte Querungsmöglichkeit entstehen. Dies geschieht jedoch erst nach
Fertigstellung des Neubaugebiets.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching-Hasenbergl vom 20.11.2024 kann teilweise entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Herrn Stadtrat Manuel
Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching-Hasenbergl vom 20.11.2024 kann entsprochen werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes
Feldmoching-Hasenbergl am 20.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl der Landeshauptstadt
München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Dr. Rainer Großmann Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB1
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 17154_V 17154 Entschaerfung Gefahrenkurve Lerchenauer-Str A.pdf ===
Betreff
5 schnelle Verbesserungen
1. Forderung nach Hinweisschildern "Müll am See" in 4 Sprachen. 2. Forderung
nach Entschärfung der Gefahrenkurve Lerchenauer-Str (Einfahrt alter Teil). 3.
Aufforderung zur Optimierung der Schließzeiten an Bahnübergängen. 4.
Forderung nach Hinweisschildern "Motor aus" vor Bahnübergängen. 5.
Offizielle Akzeptanz des Fußwegs an Bushaltestelle "Franz-Sperr-Weg".
Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung
Anlage
=== 20-26 _ V 17154_V 17154 Entschaerfung Gefahrenkurve Lerchenauer-Str A - Neufassung.pdf ===
Betreff
5 schnelle Verbesserungen
1. Forderung nach Hinweisschildern "Müll am See" in 4 Sprachen. 2. Ford...