(E) Forderung nach Entschärfung der Gefahrenkurve Lerchenauer-Str

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=== 20-26 _ V 17154_V 17154 Entschaerfung Gefahrenkurve Lerchenauer-Str BE.pdf === Telefon: 0 233-722105 Mobilitätsreferat Strategie MOR-GB1 Forderung nach Entschärfung der Gefahrenkurve Lerchenauer-Str Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching- Hasenbergl am 20.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17154 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 Beschluss des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 16.09.2025 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 20.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 beschlossen. Es wurden fünf schnelle Verbesserungen vorgeschlagen, von denen Punkt 2 hier bearbeitet wird: Forderung nach Entschärfung der Gefahrenkurve Lerchenauer-Str (Einfahrt alter Teil). Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Wir gehen davon aus, dass der Antragsteller den Knotenpunktbereich Herbergstr./ Lerchenauer Str. meint. Im Zuge der Umplanung der Straßenzüge Lerchen- Herberg, Pflaum- und Feldmochinger Str. durch das Baureferat werden im genannten Bereich die Kurvenradien angepasst, so dass von der Herbergstraße kommend nicht mehr mit erhöhter Geschwindigkeit in die Lerchenauer Straße eingefahren werden kann. Gleichzeitig werden durch die nicht mehr so flachen Kurvenradien bessere Sichtbeziehungen von und zur Lerchenauer Str. hergestellt. Gleichzeitig werden im Zuge der genannten Umplanung auch die Wegebeziehungen im Kreuzungsbereich Pflaum-, Lerchen- und Lerchenauer Str. durch die Ausweitung von Gehwegen und Grünflächen, gerade im südlichen Bereich, verkehrssicherer gestaltet. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 20.11.2024 kann entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Herrn Stadtrat Manuel Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 20.11.2024 kann entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl am 20.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Dr. Rainer Großmann Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB1 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 17154_V 17154 Entschaerfung Gefahrenkurve Lerchenauer-Str BE - Neufassung.pdf === Telefon: 0 233-722105 Mobilitätsreferat Strategie MOR-GB1 Forderung nach Entschärfung der Gefahrenkurve Lerchenauer-Str Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching- Hasenbergl am 20.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17154 - Neufassung Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 Beschluss des Bezirksausschusses des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 21.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl hat am 20.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 beschlossen. Es wurden fünf schnelle Verbesserungen vorgeschlagen, von denen Punkt 2 hier bearbeitet wird: Forderung nach Entschärfung der Gefahrenkurve Lerchenauer-Str (Einfahrt alter Teil). Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Zu den vom Antragsteller in o.g. Antrag genannten Lösungsvorschlägen nimmt das Mobilitätsreferat wie folgt Stellung: Dauerhaft Tempo 30 km/h (auch Lärmverbesserung): Für Eingriffe in den fließenden Verkehr wie Geschwindigkeitsbeschränkungen ist nach § 45 Abs. 9 StVO eine Gefährdung erforderlich, die erheblich über das (in einer Großstadt) übliche Maß hinausgeht. Dafür gibt es in der Lerchenauer Straße derzeit keine Anhaltspunkte. Für eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 gibt es keine Rechtsgrundlage, eine entsprechende Anordnung wäre aufgrund des erheblichen Durchgangsverkehrs in der Lerchenauer Straße nicht zulässig. Die bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten im Bereich von zwei Kindergärten. Eine Rechtsgrundlage für Tempo 30 jeweils 150 Meter vor und nach dem Haupteingang eines Kindergartens ist von der StVO vorgesehen. Die beiden Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden zusammengefasst, um Kraftfahrenden eine möglichst einheitliche und nachvollziehbare Beschilderung zu offerieren. Geschwindigkeitskontrollen: In der Lerchenauer Straße werden in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die Beanstandungsquote liegt deutlich unter der stadtweiten Beanstandungsquote. Auch die Unfallsituation der letzten drei Jahre ist unauffällig. Die Auswertung ergab lediglich zwei selbst verschuldete Unfälle ohne Fremdeinwirkung bzw. Fremdschaden. Aus der Unfallsituation kann demnach ebenfalls keine Begründung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung abgeleitet werden. Zudem wurden bereits als Ergebnis früherer Überprüfungen in den Kurvenbereichen absolute Haltverbote eingerichtet, so dass – auch aufgrund des geradlinigen Verlaufs - gute gegenseitige Sichtbeziehungen bestehen. Trennung Fuß- und Radweg: Eine Trennung ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich und aufgrund der Beschwerdelage nicht nötig. Zebrastreifen: In unmittelbarer Nähe soll nach Fertigstellung des Neubaugebietes Lerchenauer Feld eine weitere gesicherte Querungsmöglichkeit entstehen. Derzeit sind Querungen aller Straßenteile selbst zu Hauptverkehrszeiten durch die immer wieder entstehenden Fahrzeuglücken auch für Kinder und Jugendliche möglich. Beim Queren der Lerchenauer Straße muss dabei lediglich Wartezeit in Kauf genommen werden, bis die Straße wieder frei ist. Darüber hinaus sind in der Bürgerversammlungsempfehlung noch die starke Baum- Beschattung sowie mangelnde Schulwegsicherheit als Probleme genannt. Zu diesen Aspekten kann noch Folgendes ausgeführt werden: Bäume/Verschattung: Bäume sind ein notwendiger und wichtiger Bestandteil einer Stadt. Die davon ausgehenden Beeinträchtigungen durch Beschattung etc. sind üblich und zumutbar. Insbesondere stellen sie kein Argument für eine Geschwindigkeitsbeschränkungen dar, sondern der Kraftfahrer ist ganz im Gegenteil verpflichtet, seine Geschwindigkeit ggf. an die Verhältnisse anzupassen, wobei die von der StVO stets geforderte vorsichtige, vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise generell zugrunde zu legen ist. Schulwegsicherheit: In dem angesprochenen Bereich in der Lerchenauer Straße ist ein Schulweg in südliche Richtung – zum Gymnasium Georg-Zech-Allee. Hierbei handelt es sich jedoch um Schüler weiterführender Schulen. In die nördliche Richtung sind Kinder zur GS Lerchenauer Straße unterwegs. Der gemeinsame Geh/Radweg ist optisch durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Die Straße ist in diesem Bereich ausreichend beleuchtet. Probleme zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrer*innen sind uns nicht bekannt. Zudem soll mit dem Bau des Neubaugebiets am Lerchenauer Feld nach derzeitiger Planung auf der Lerchenauer Straße, südlich der Bergwachtstraße, eine Lichtsignalanlage und somit eine weitere gesicherte Querungsmöglichkeit entstehen. Dies geschieht jedoch erst nach Fertigstellung des Neubaugebiets. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 20.11.2024 kann teilweise entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Strategie, Herrn Stadtrat Manuel Pretzl, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl vom 20.11.2024 kann entsprochen werden. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02497 der Bürgerversammlung des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl am 20.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 24. Stadtbezirkes Feldmoching-Hasenbergl der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Dr. Rainer Großmann Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 24 - Feldmoching-Hasenbergl ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB1 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 17154_V 17154 Entschaerfung Gefahrenkurve Lerchenauer-Str A.pdf === Betreff 5 schnelle Verbesserungen 1. Forderung nach Hinweisschildern "Müll am See" in 4 Sprachen. 2. Forderung nach Entschärfung der Gefahrenkurve Lerchenauer-Str (Einfahrt alter Teil). 3. Aufforderung zur Optimierung der Schließzeiten an Bahnübergängen. 4. Forderung nach Hinweisschildern "Motor aus" vor Bahnübergängen. 5. Offizielle Akzeptanz des Fußwegs an Bushaltestelle "Franz-Sperr-Weg". Antrag zum Themengebiet Bau/ Planung Anlage === 20-26 _ V 17154_V 17154 Entschaerfung Gefahrenkurve Lerchenauer-Str A - Neufassung.pdf === Betreff 5 schnelle Verbesserungen 1. Forderung nach Hinweisschildern "Müll am See" in 4 Sprachen. 2. Ford...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 24 - Feldmoching-Hasenbergl

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:00 Uhr

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